1. Einleitung
Die folgende Ausarbeitung handelt von der Frage des Geschlechts im Islam in Hinsicht auf die Geschlechtertrennung, die sich auch im räumlichen Raum widerspiegelt. Außerdem gehe ich auf die Rolle der Frau in der Gesellschaft ein, ihre Körperbedeutung und ihre Stellung in der westlichen Gesellschaft. Mit einbeziehen will ich die Geschlechtertrennung aus heutiger Sicht und der Frage nachgehen, wie die Frau trotz dessen ihre Rolle und ihren Einfluss in der Gesellschaft vertritt. Dem gegenüber werde ich die Sexualität im Islam mit einbeziehen, mit all ihren Regeln und Vorstellungen. Zunächst werde ich auf die Geschlechtertrennung im Islam eingehen, wobei ich dem auf den Grund gehen möchte und die Ziele dieser darlegen möchte. Daraufhin werde ich mir die räumliche Geschlechtertrennung im Islam sowohl aus traditioneller als auch aus moderner Sicht näher beleuchten. Dabei werde ich die Unterschiede zwischen dem Innen- und dem Außenraum darlegen und wie sich dieses Raumverständnis mit der Gesellschaftsordnung spiegelt. Danach gehe ich auf die Rolle der muslimischen Frau in der Gesellschaft ein, was sie darin auszeichnet und welchen Stellenwert sie darin hat. Die Körperbedeutung der muslimischen Frau soll fokussieren, in welchem Zusammenhang dieser mit dem Stellenwert der Frau zusammenhängt. Daraufhin thematisiere ich die Sexualität im Islam (in kurzer Übersicht), weil ich dieses Thema für sehr wichtig erachte im Zusammenhang mit der Lebensweise und der Gesellschaftsordnung. Die Stellung der muslimischen Frau in der westlichen Gesellschaft soll darlegen, wie die Muslima mit ihrer Religion, Kultur und Tradition in der westlichen Gesellschaft umgeht und welchen Problemen sie gestellt ist. In kurzer Form werde ich vergleichend zum Stellenwert der muslimischen Frau die christliche Frau beleuchten, um einige Gemeinsamkeiten zu nennen.
Ziel ist es, durch die Ausarbeitung ein Bild von dem Geschlecht im Islam zu bekommen, sich von Vorurteilen zu entfernen und die Kultur zu verstehen, die ihre Liebe zur Religion zur alltäglichen Praxis macht.
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2. Geschlechtertrennung im Islam
„Die Geschlechtertrennung wird als präventive Maßnahme gegen gesellschaftliches Chaos angesehen und der Mythos der männlichen Dominanz dient zu einer expliziten Idealisierung der Männlichkeit und zu einer impliziten Idealisierung der Weiblichkeit“ (Mihciyazgan 1988: 52). Sie gilt als ein wesentlicher Bestandteil im Islam, der die gesellschaftliche Ordnung beibehält (vgl. Mihciyazgan 1988: 55).
Die Geschlechtertrennung sieht vor, dass die Überlegenheit der Männer über die Frauen fester Bestandteil ist. Da die Frau aus dem Mann hervorging, fungieren die Männer an erster und die Frauen an zweiter Stelle. Sure vier besagt, dass Männer über die Frauen die Verantwortlichen sind. Außerdem gilt der Mann als das Haupt der Frau. Zeigt die Frau Gehorsam ihrem Mann gegenüber (Sure 4,34), so entspricht sie dem Ideal. Im Kehrschluss hat der Mann die Option, seine Frau zum Gehorsam zu bewegen und sie zu kontrollieren, um die Ordnung zu bewahren und das Chaos zu verhindern (vgl. http://www.swr.de/islam/religion/-/id=1550012/nid=1550012/did=1661214/1xp5yxw/index.html; Mihciyazgan 1988: 48, 50). Der Koran besagt jedoch, die eigene Frau gut zu behandeln (vgl. Schirrmacher 2004: 5). Warum Männer besser als die Frauen sind wird dadurch erklärt, dass ihnen [den Männern] mehr Intelligenz, Rationalität, Einsicht und Unbestechlichkeit zugesprochen wird. Eigenschaften, die sie benötigen um die Frauen versorgen zu können (vgl. Schirrmacher 2004: 6). Dies wird auch mit der Sure 4,34 belegt. Die Geschlechtertrennung ist gottgewollt, weil jedem Geschlecht sein Bereich zugeordnet wird. Die Frau hat die Einteilung in „Haus und Familie“ und der Mann in die „Erwerbsarbeit“ (vgl. ebd.). Vor Gott selbst sind sowohl der Mann als auch die Frau gleich, beide müssen die religiösen Pflichten gleichermaßen tragen und beide Geschlechter haben einen Zuspruch auf das Paradies (vgl. Schirrmacher 2004: 5). Sollte der Mann seiner Unterhaltspflicht gegenüber seiner Frau nicht nachgehen, hat sie das Recht sich von ihm zu scheiden, im Falle dessen dass sie die Gehorsamspflicht nicht einhält muss die Frau mit der Einstellung des Unterhalts von ihrem Mann ausgehen. Beide Geschlechter werden in ihrer Ehe
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also durch das islamische Eherecht [Sharia] bestärkt (vgl. Schirrmacher 2004: 6).
Die Frauen haben ihre Welt, welche den Männern verschlossen bleibt; sie [die
Frauen] sehen die Männer `in stiller Übereinkunft` als die den Frauen überlegenen, um den Männern die Angst vor dem Chaos zu nehmen (vgl. Mihciyazgan 1988: 51f). „Die Segregation der Geschlechter soll damit Stabilität garantieren (…)“ (Mihciyazgan 1988: 50). Also ist die Geschlechtertrennung sowohl für den Mann als auch für die Frau eine „vernünftige Sache“ (vgl. Mihciyazgan 1988: 51). Die Vorurteile, die daraus resultieren zeigen die Frau als das Opfer, die einem passiven, untertänigen und männerabhängigen Wesen gleichgestellt wird, während der Mann als der Tyrann dahingestellt wird (vgl. Mihciyazgan 1988: 51; Lutz 1988: 34). Dabei gibt es Zuteilungen unter den Geschlechtern, bei der jeder seine Funktion und Wichtigkeit besitzt [s. Räumliche Geschlechtertrennung]. Die Geschlechtertrennung gilt als „(…) eine „logische“ Einrichtung, eine Logik, die sich aus der muslimischen Definition von Körperlichkeit, männlicher und weiblicher Sexualität und dem Ideal des gesellschaftlichen Zusammenlebens ergibt“ (Mihciyazgan 1988: 52). „Die weibliche Restriktion im Islam beruht nicht auf dem Konzept der weiblichen Schwäche, sondern auf dem Konzept der weiblichen Stärke“ (Aus Mihciyazgan 1988; Lutz 1988: 21).
2.1 Räumliche Geschlechtertrennung - traditionelle Sicht
Wie bereits im Punkt zwei erwähnt gibt es eine Trennung zwischen Mann und Frau, die jedem ihre Aufgaben zuteilt. Die Frau ist für das Familienleben zuständig, also für die Innenwelt und der Mann für den Broterwerb, folglich für die Außenwelt (vgl. http://www.contra-mundum.org/schirrmacher/mbstexte021.pdf). Die muslimische Theologie besagt: „Es ist erlaubt, Ungleiches (Frauen und Männer) ungleich zu behandeln“ (Schirrmacher 2004: 8).
„Die Geschlechtertrennung findet im öffentlichen, religiösen und teilweise auch im privaten Bereich statt. Der Koran empfiehlt den Frauen in 24,31 die „Blicke niederzuschlagen“ (Schirrmacher 2004: 9). Die Lebensbereiche, in
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denen die Trennung erfolgt können das Haus sein ebenso wie der Arbeitsbereich, die Straße, Cafe und Moschee (vgl. ebd.). Die Außenräume, in denen sich die Männer bewegen sind als offene Räume zu bezeichnen, die für jedermann zugänglich sind. Die Innenräume allerdings sind geschlossen und befinden sich wie der Name schon sagt im Inneren eines Raums (vgl. Mihciyazgan 1988: 52). Bourdieu stellt den Außenraum mit der Macht und der Kultur gleich, den Innenraum aber mit der Passivität und Natur (vgl. Lutz 1988: 34). Stacey/Price und Aswad haben die These aufgestellt, dass die Macht des Innenraums den Außenraum erst ermögliche und Frauen auf diese Art und Weise ihre Teilnahme an der Außenmacht hätten (vgl. ebd.). Sowohl der Außen- als auch der Innenraum haben ein Verhältnis miteinander wie in der muslimischen Architektur beispielsweise, in der darauf geachtet wird, dass man von innen nach außen blicken kann, aber nicht umgekehrt. Oder im Beispiel im Verhältnis zwischen der Moschee, die einen Innenraum eines Außenraums bietet und das Wohnzimmer, das durch den regen Ein- und Ausgang einen Außenraum des Innenraums darstellt. Die Männer haben allerdings zu bestimmten Tageszeiten Zugang zum Innenraum. Diese sog. „Raumrechte“ genießt der Mann als eigener Hausherr mehr als über sein Elternhaus. Und sonst findet er den Zugang zu den Innenräumen nur über die Familie (vgl. ebd.). Dies bedeutet, dass beide Geschlechter je ihre eigenen Räume haben und unterschiedliche Bewegungsrechte haben. Die Frauen sind von dem Außenraum zwar ausgeschlossen, jedoch müssen sich die Männer den Innenräumen der Frauen fügen (vgl. ebd.). Während die Männer mit dem Problem kämpfen, Zutritt zu den Innenräumen zu finden, haben Frauen es mit der „(…) Überwindung der Zwischenräume, die zwischen den Innenräumen liegen“ zu tun (Mihciyazgan 1988: 52).
Die Trennung der Geschlechter wird „(…) als Maßstab zur Wahrung des Anstands betrachtet, zur Wahrung der Ehre“ (Schirrmacher 2004: 9). Dabei ist besonders das Verhalten der Frau ausschlaggebend für die Wahrung der Familienehre, was die Einschränkung ihres „Bewegungsspielraumes“ erklärt (vgl. ebd.). „Sie kann die eigene Ehre und damit die Ehre der ganzen Familie durch ein von den Traditionen und Konventionen abweichendes Verhalten leicht aufs Spiel setzen oder verlieren, aber sie kann die Ehre selbst nicht wiedergewinnen“ (Schirrmacher 2004: 9.). Für die Wiederherstellung der Ehre
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Arbeit zitieren:
Viktoria Dell, 2010, Islamische Gesellschaftsordnung in Bezug auf das Leben in der westlichen Gesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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