1. Einleitung
Das Verhalten der EKAB 1 während der Nazizeit ist umstritten und sicher noch nicht genügend ausgeleuchtet worden. 2 Wie aber verhält es sich mit der Rolle der EKAB im Umbruch der Bildung des modernen rumänischen Staates? Wie fand sich die Institution Kirche in den Veränderungen zurecht? Welchen Einfluss hatten diese auf ihr elitäres Selbstverständnis? In den - fast zur Gänze gedruckt und im Zentralarchiv der EKAB in Sibiu/ Hermannstadt 3 vorliegenden - Sitzungsprotokollen der Landeskirchenversammlung der EKAB versuche ich, eine Antwort auf diese und andere Fragen zu finden. Ich beziehe dabei verschiedene zeitgenössische Publikationen mit ein und versuche, daraus Thesen über den Umbruch 1989/90 abzuleiten, welcher zweifelsohne die tiefgreifendsten Folgen für die EKAB zur Folge hatte. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, deutlich zu machen, wie die EKAB in den Umbrüchen nach dem Ersten bzw. Zweiten Weltkrieg agierte und reagierte - in Jahren, in denen ihre eigene Existenz de iure und de facto gefährdet war. Dies soll mit einem besonderen Augenmerk auf die Verhandlungsberichte der Landeskirchenversammlungen geschehen. Von Interesse ist auch, inwieweit gewissen Themen nicht behandelt wurden. Die Arbeit soll ein Beitrag sein, um die Handlungsweisen und die Reaktionen in der EKAB nach dem 1990er Exodus und der seit dem anhaltenden Phase der Neuorientierung nachvollziehen zu können. Die Siebenbürger Sachsen - und damit weitestgehend immer noch auch „ihre“ EKAB - stehen „heute als homogene Minderheit mit einem einst exklusiven Siedlungsgebiet, exklusiven kulturellen, schulischen, religiösen und ökonomischen Institutionen vor ihrer größten Herausforderung bezüglich Transformation und Kontinuität“ (WEBER: 4).
In den Kapiteln 4.1 und 5.1 behandele ich die jeweilige Umbruchsphase aus Sicht der verwendeten Literatur; anschließend erfolgt die Spiegelung anhand der Protokolle der Landeskirchenversammlungen jener Zeit.
Der problematische Komplex von Identität(skonzept)en 4 wird nicht behandelt. Ich gehe davon aus, dass sich im behandelten Zeitraum jene „Sachsen“ nannten, die sich der gleichnamigen Gruppe mit deutscher Sprache und gemeinsamem sächsischen Mythos sowie zumeist evangelischer Konfession zurechneten.
1 EKAB - Ich verwende dieses Kürzel sowie den Begriff „Landeskirche“ hier für sämtliche verschiedenen Namensgebungen der Evangelischen Landeskirche A.B. mit Bischofssitz in Sibiu/ Hermannstadt.
2 Siehe hierzu u. a. Böhm, Johann: Die Deutschen in Rumänien und das Dritte Reich 1933-1940. Frankfurt a. M. 1999
3 Hermannstadt ist der amtlich zugelassene deutschsprachige Name von Sibiu. In Siebenbürgen existieren i.d.R. deutsche, rumänische sowie ungarische Orts- und Flurnamen. Ich nenne bei erster Verwendung den rumänischen, gefolgt vom deutschen Ortsnamen, später lediglich die deutschsprachige Bezeichnung.
4 Zur Problematik der „inflationäre[n] Verwendung von ‚Identitätskonzepten’ siehe STACHEL 395-399: „Es wird etwas terminologisch und konzeptionell festgeschrieben, was empirisch nicht benannt wird.“
4
2. Die Siebenbürger Sachsen und „ihre“ Evangelische Kirche A.B.
Rumänien ist - vor allem durch die Angliederung Siebenbürgens, des Banats und der Maramuresch auf Basis des Trianon-Vertrages infolge des Ersten Weltkriegs - bis heute ein Vielvölkerstaat. In der Zwischenkriegszeit lag der Anteil der nichtrumänischen Nationalitäten und Ethnien bei etwa 30% (BRICKE: 107), welcher laut Bevölkerungszählung 2002 auf mittlerweile 10,5% zurückging; der Anteil der rumäniendeutschen Bevölkerung beträgt mit 0,3% etwa 60.000 Personen (BAIER: 19).
Die Siebenbürger Sachsen sind über die Jahrhunderte sprachlich, kulturell und konfessionell eine Einheit geblieben. Sie können sogar - im Gegensatz zu den anderen rumäniendeutschen Gruppen - auf einen eigenen Nationalmythos verweisen: Die Ansiedlung von Deutschen „erfolgte unter König Geisa (Géza) II. (1141-1162)[...] Die Siedler [...] wurden vom ungarischen König als dem Landesherrn gerufen [...]. Sie kamen ‚ad retinendam coronam’ - zum Schutze der Krone, also des Landes [...]“ (WAGNER:16). Historische Arbeiten, die diese - im deutschen Sprachraum quasi verinnerlichte - Theorie wohlbegründet in Frage stellen 5 , vermochten bislang nicht breiteres Gehör zu finden.
Kennzeichnend für die Gruppe der Siebenbürger Sachsen ist eine beinahe sprichwörtliche Exklusivität (GLASS: 155), welche alle Lebensbereiche umfasste. Karl-Ernst Schnell, Bürgermeister in Braúov/ Kronstadt, schrieb in seinen Memoiren: „Alle Vermischung, auch auf gesellschaftlichem Boden, muss vermieden werden. [...] Dies muss für uns Richtschnur sein heute und in alle Zukunft“. 6 Das betonte Überlegenheitsgefühl gegenüber allen anderen Bevölkerungsgruppen Siebenbürgens war für die Siebenbürger Sachsen Identität stiftend (AZZOLA: 123).
Die Gleichsetzung des Begriffs „sächsisch“ mit „ethnisch deutsch“ ist erst mit Einsetzen der so genannten modernen Nationalidee, und selbst dann nur unter Vorbehalt, zulässig. Zuvor bezeichnete er über Jahrhunderte hinweg nicht einen so genannten Volksstamm sondern einen siebenbürgischen Landstand (WAGNER: 47). Auf dem sächsischen Königsboden existierten „[m]ehrere von Magyaren oder Bulgaren bewohnte Orte“, deren Bewohner sich „mit Fug und Recht“ Sachsen nennen konnten, da sie zu diesem Landstand zählten. Nachweisen lässt sich diese Praxis noch anhand von Daten aus der 1930er Volkszählung (WAGNER: 48). Im hier behandelten Kontext ist interessant, dass neben Deutschsprachigen die „Gruppe der evangelischen Ungarn und der Slawen-Bulgaren [...] seit der Reformation zur ‚sächsischen’ Landeskirche“ gehörte (WAGNER: 57). Dass die Berichte hierüber rar gesät sind, ist der traditionell kulturzentristischen Sichtweise unter sächsischen Historikern geschuldet (HECKMANN: 151-152, McARTHUR: 25).
Die EKAB hat ihre Ursprünge in der „ersten[n] reformatorische[n] Kirchenordnung für den gesamten Rechtsraum des Landstandes“. Diese war nach Vorlage des Kronstädter Pfarrers Johann Honterus von einer aus weltlichen und geistlichen Mitglieder zusammengesetzten Kommission 1546/47 erarbeitet, aber erst 1550 von der sächsischen Nationsuniversität in Kraft gesetzt worden (WIEN/ SCHWARZ: 1). Der Titel „Reformatio Ecclesiarum Saxonicarum in Transylvania“ legte ihre Gültigkeit für die auf Königsboden befindlichen Gemeinden
5 Vgl. Klusch, Horst: Zur Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen. Bukarest, 2001
6 Schnell, Karl-Ernst: Aus meinem Leben - Erinnerungen aus alter und neuer Zeit. Kronstadt 1935, S. 39. Zitiert nach GLASS: 155
5
fest, bezog sich also auf den Landstand und somit ein Gebiet mit eigenem Recht - und nicht auf die „Deutschen“ (ibidem). 7
Die deutschsprachigen Mitglieder der Landeskirche dominierten zwar stets deutlich. Der Anteil nichtdeutscher Angehöriger der Kirche - Bogumilen/ Bulgaren 8 , Magyaren, Rumänen, Zigeuner 9 - hat aber lange und kontinuierlich bei etwa zehn Prozent gelegen (HOCHSTRASSER: 19). Allerdings wurde auch versucht, diese Gruppe auf bis zu drei Prozent klein zu rechnen (WAGNER 1971: 53-56).
Die sächsische Nationsuniversität bestand als politisches Leitungsgremium von 1486 bis zur Verwaltungsreform von 1876, so dass der Kirche die geistliche Führung vorbehalten blieb, zumindest für die auf Königsboden lebende sächsische Bevölkerung. Mit dem Ende der Nationsuniversität übernahm die Evangelische Kirche jedoch die alleinige Führung und Vertretung der Sachsen - die sich ab hier nicht mehr lediglich als Landstand definierten. Der evangelische Bischof trat an die stelle des Sachsengrafen. Eine Trennung der geistlichen und weltlichen Sphären war nicht mehr gegeben, es bestand zwischen „der Organisation der sächsischen politischen gemeinde und der evangelischen Kirchengemeinde [...] ein fließender Übergang“, ein bis 1945 anhaltender Umstand (HOCHSTRASSER: 89-90). Eine wesentliche Veränderung der auf Siebenbürgen beschränkten EKAB bewirkte die Entstehung Großrumäniens infolge des Ersten Weltkrieges. Zwischen 1927 und dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfassten die in der EKAB vereinigten evangelischen Strukturen Siebenbürgens, der Bukowina, Bessarabiens und des „Altreiches“ die historische Höchstzahl von 380.000 Seelen gegenüber 240.000 zuvor (BINDER: 237). Diese Situation machte es „notwendig [...], die Gleichstellung von ‚evangelisch’ und ‚sächsisch’ zu überdenken“ (BINDER: 238). Nach einem erst langsamen Schrumpfungsprozess kam es nach dem Ende des nationalkommunistischen Regimes 1990 zur massenhaften Auswanderung der deutschsprachigen Siebenbürger, dem so genannten Exodus. 2005 zählte die EKAB 14.460 Glieder, die im deutschen Sprachraum weitgehend unbeachtete Evangelisch-Lutherische Kirche 10 32.500 Seelen (Lutherische Weltinformation 01/2006, S.11).
3. Nach dem Ausgleich von 1867
In Folge des verlorenen Deutschen Kriegs kam es 1867 zum Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 11 , mit dem die ständische Ordnung, „territoriale Einheit und Autonomie des Königsbodens“ (GLASS: 30, Herv. i. O.) aufgehoben wurden.
Die evangelische Kirche erfuhr durch den Ausgleich auch Bedeutungs- und Aufgabenzuwachs: „Als Träger des sächsischen Schulwesens wurde sie zum Symbol sächsischer Identität und sächsischen Selbstbehauptungswillens“ (GLASS: 30). In langwierigen Verhandlungen
7 WIEN/ SCHWARZ 1 benennen zwar die Sachsen als Landstand, übersetzt aber leider den lateinischen Titel der Kirchenordnung als „Kirchenordnung aller Deutschen in Siebenbürgen“.
8 s. http://de.wikipedia.org/wiki/Bogumilen - Auf eine frühe Besiedlung mit Bogumilen (auch Reussen genannt) gehen vermutlich Ortsnamen wie Reussen, Reußdorf, Reußdörfchen und Reußmarkt zurück (rum.: Ruúi, Cund, Rusciori und Miercurea Sibiului) zurück.
9 s. http://de.wikipedia.org/wiki/Zigeuner, - Der Begriff „Zigeuner“ ist zwar eine Fremdbezeichnung für Romani (z.B. Kalderasch), Ungarisch (z.B. Gabori) sprechende und weitere (z.B. Jenische) Gruppen, umfasst diese jedoch und ist hier wertfrei verwendet. Der in Deutschland übliche Terminus „Sinti und Roma“ ist für Südosteuropa nicht verwendbar, da Sinti in Westeuropa beheimatet sind. Überdies schützt in ziganophoben Gesellschaften auch der wertfreie Begriff „Rom(a)“ nicht vor Stigmatisierung und Marginalisierung.
10 Eine Ausnahme ist bspw. das Engagement des bundesdeutschen Gustav-Adolf-Werkes. Siehe S. 8
11 Siehe u. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Österreichisch-Ungarischer_Ausgleich
6
gestand die ungarische Regierung der Landeskirche die Hoheit über die sächsischen Schulen zu. Solche besonderen, anderen Ethnien nicht zugestandene, Regelungen verringerten allerdings nicht die verbreitete Magyarisierungsphobie - dennoch wurde die Formel „Loyalität versus Freiheit“ 12 weiter beschworen (McARTHUR: 110-111).
Der Charakter der EKAB als Volkskirche wurde durch die nationale Einengung (TOTOK: 7) wesentlich gestärkt; zum Schulwesen hinzu gesellten sich sächsische Organisation im Range kirchlicher Körperschaften „und der sächsische Pfarrer war nicht nur kirchlicher, sondern auch politischer und wirtschaftlicher Exponent seiner Gemeinde“ (WAGNER 1998: 47). Die Kirche selbst wurde zum „Mittel des Volkstumskampfes“ (ibidem). Gegen diese Orientierung richtet sich seither die Kritik, die Landeskirche sei übermäßig ethnisch und zu wenig geistlich (u. a.: HOCHSTRASSER: 92) orientiert. Tatsächlich setzte gleichzeitig mit der Übernahme auch der weltlichen Führung durch die EKAB „[h]inter dem nach außen gepflegten Selbstbild anscheinender Uniformität [...] eine differenzierte Entkirchlichung“ (WIEN 2002: 13) ein. Das Aufkommen vor allem neoprotestantischer Freikirchen wurde nicht nur religiös, sondern zudem politisch problematisiert, da die Erhaltung der „Landeskirche als einzig verbliebene, die Gesamtethnie umfassende Instanz“ zur „Hauptaufgabe der Selbsterhaltung“ hochstilisiert wurde (WIEN 2002: 12).
Zugleich kam es in den 1880er Jahren zur ersten Phase des Lösungsprozesses nichtdeutschsprachiger Gemeinden aus der EKAB. Angesichts des Ausscheidens der Gemeinden der Burzenländer Csángós (ungarisch: hétfalusi csángók) 13 um Kronstadt 1887 aus dem Evangelischen Kirchenverband warnte Bischof Teutsch vor den Folgen „nationaler Trennung innerhalb der Kirchen“ (TEUTSCH 1922: 446). Hierbei malte er die Rolle der Landeskirche in zu positiven Farben (ORBÁN/ BRANDES: 61), wobei er die Ablehnung einer Vereinigung aller evangelischen Kirchen im transleithanischen Ungarn mit Misstrauen und Angst gegenüber möglichen Einschränkungen der kircheneigenen Autonomie aufgrund diverser Magyarisierungsbestrebungen begründete (TEUTSCH 1922: 447-449). Auf die Loslösung der Csángó-Gemeinden ging letztlich die Gründung der Synodal-Presbyteriale Evangelische Kirche A.B. 14 im Jahr 1921 zurück, der sich bis in die späten 1960er Jahre hinein schließlich alle
ungarisch- und slowakischsprachigen lutherischen Gemeinden auf dem Gebiet Rumäniens anschlossen.
12 „Ein gewaltiges Hindernis für Ungarns nationale Bestrebungen stellten die unzähligen Angehörigen von Minderheiten dar, die auf ungarischem Territorium lebten. Zusammengenommen bildeten Rumänen, Serben, Slowaken, Ruthenen und Deutsche, einschließlich der Siebenbürger Sachsen, volle 50% der Bevölkerung Ungarns. Jede dieser ethnischen Minderheiten war unterschiedlichen Formen der Magyarisierung ausgesetzt; im Falle der Siebenbürger Sachsen handelte es sich um eine Reihe von administrativen Maßnahmen. (…) Gewiss hätte es eine praktikable Verteidigungsstrategie gegen die Magyarisierung gegeben, aber die Siebenbürger Sachsen verfolgten diese gerade nicht. Gemeint ist die Zusammenarbeit mit dem Oppositionsblock der anderen Minoritäten gegen die ungarische Herrschaft.“ (Herv. i. O., McARTHUR, 109)
13 Zum Begriff „Csángó“ siehe u. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Csángó
14 Seit 2000: Evangelisch-Lutherische Kirche - Es gibt auch Gemeinden mit deutsch- und rumänischsprachigen Gläubigen z.B. in Arad und Tîrgu Mureú/ Neumarkt a. Mieresch. Wie die EKAB ist auch die Evangelisch-Lutherische Kirche Mitglied des Lutherischen Weltbundes.
7
4. Die Vereinigung von Altreich und Siebenbürgen
4.1 Das „Ende der Loyalität“
Die Deutschen in Ungarn waren anfangs des 20. Jahrhunderts integriert und engagierten sich auch politisch in ungarischen Parteien (GLASS: 79). Lediglich die Siebenbürger Sachsen ent-sandten seit dem Ausgleich „ihre“ Abgeordneten in das Budapester Parlament - ein leichtes Unterfangen, denn „das ungarische Zensuswahlrecht [sicherte] den Sachsen eine überproportionale Vertretung, während es die Rumänen benachteiligte“ (ibidem).
Als am 8. Januar 1919 der „erweiterte sächsische Nationalrat und der Deutsch-Sächsische Nationalrat [...] angeblich einstimmig“ (GLASS: 81-82) 15 in der so genannten Mediascher Erklärung für den Anschluss an Rumänien optierten, bedeutete dies „das Ende ihrer sieben-hundertjährigen Loyalität“ zu Ungarn (McARTHUR: 115-116). Möglich war dies, nachdem der Rumänische Nationalrat in den so genannten Karlsburger Beschlüssen 16 „den anderen Na-
tionalitäten lokale Autonomie und freie kulturelle Entfaltung“ zugestanden hatte (GLASS: 78). Überdies hatte die Elite der Siebenbürger Sachsen alles Interesse daran, sich mit den neuen Machthabern gut zu stellen, „um den unvermeidlichen Umbruch möglichst schadlos zu überstehen“ (ibidem: 89).
Veränderungen waren für gerade und vor allem in dieser Lage für die EKAB nötig und unvermeidlich. Der deutsche liberale Theologe Martin Rade wird - ausgehend von seinen Erfahrungen und Begegnungen 1912 - mit den Worten zitiert, die Landeskirche sei nach „ihrer äußern Daseinsform ‚Volk im Volk, Staat im Staat'“ (TEUTSCH 1922: 583).
Der Bukarester Zentralstaat entpuppte sich schnell als nicht weniger minderheitenfeindlich gestimmt wie zuvor die Budapester Administration (TOTOK: 22-23) - mit dem wesentlichen Unterschied, dass die ethnischen Rumänen allein in Siebenbürgen zwei Drittel der Bevölkerung stellten. Ziel war v. a. „eine soziale Nivellierung, die auf Grund der herrschenden sozialen Verhältnisse [...] auf Kosten der deutschen Minderheit gehen musste“ (HOCHSTRASSER: 33). Es ist noch heute eine - besonders in deutsch- wie ungarischsprachigen Kreisen - weit verbreitete Ansicht, dass „die reichste rumänische ‚Provinz’ mit dem höchsten Entwicklungsstand“, Siebenbürgen, unter der Bukarester Ägide zu einer „internen Wirtschaftskolonie“, dessen „Reichtum [...] in weniger gut entwickelte Regionen des Südens abtransportiert“ wurde (McARTHUR: 117). Solche dualen Sichtweisen vernachlässigen allerdings das übliche Interesse eines Nationalstaates auf Ausgleich zwischen armen und reichen Regionen, sozialer Beruhigung durch Schaffung einer Kriegsdividende (HITCHINS: 268) und zügige Sanierung seines vom Krieg existenziell betroffenen Staatshaushaltes. Tatsächlich bedrohte das Resultat der Agrarreform die EKAB stärker in ihrer Existenz als die Magyarisierungspolitik oder die Auflösung der sächsischen Nationsuniversität im Zuge der 1876er Verwaltungsreform: Durch die Agrarreform „verlor [...] die sächsisch-lutherische Kirche mit mehr als 20.000 Hektar den Großteil ihres Landbesitzes, dessen Erträge vorwiegend bei der Finanzierung der sächsischen Konfessionsschulen eingesetzt worden waren“ (McAR-
15 „ImZuge der kulturnationalen Entwicklung im 19. Jh. Waren [die] Sachsen nach 1848 und besonders nach 1871 immer stärker bestrebt, ihre Zugehörigkeit zum gesamten ‚Deutschtum’ zu unterstreichen. [...] So wurde den 1918 aus dem ‚Sächsischen Zentralausschuss’ der ‚Deutsch-sächsische Nationalrat’, und 1920 der ‚Deutsch-sächsische Volksrat’.“ (PHILIPPI: 43-44, Fußnote)
16 Karlsburg, auch: Weißenburg - rumänisch: Alba Iulia
8
Arbeit zitieren:
Joachim Cotaru, 2006, Zwischen Auflösung und Neubeginn, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Joachim Cotaru hat einen neuen Text hochgeladen
Evangelische Religion. Klassen 1/2. Arbeitsheft. Mecklenburg-Vorpommer...
Unsere Welt entdecken
Jana Paßler
Militärmedizinische Praxis und...
Wolfgang U. Eckart, Alexander Neumann
0 Kommentare