Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
2. Fair Value-Bewertung. 5
2.1 Begriff des Fair Value 5
2.2 Ansatz- und Bewertungskonzeption 6
2.3 Ausprägungen des Fair Value. 7
2.4 Vorgehensweise bei der Fair Value-Bewertung. 8
3. Anwendungsbereiche bei Vermögenswerten 9
3.1 Immaterielle Vermögenswerte 9
3.2 Sachanlagen 10
3.3 Finanzanlagen 11
4. Investor im Blickpunkt 12
5. Fazit 13
Literaturverzeichnis 14
2
Abkürzungsverzeichnis
ABl.
AK
bzgl.
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
EU
F.
FV
grds.
HK
Hrsg.
IASB
IASC
i.d.R.
IDW
i.e.S.
IFRS
insb.
i.S.d.
lit. Buchstabe
KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift)
US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
sog.
v. von/vom
vgl.
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
3
1. Einleitung
Das Vermögen eines Unternehmens wird i.e.S. als die Gesamtheit aller materiellen und immateriellen Güter, die in Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Unternehmung eine produktive Funktion erfüllen, definiert. 1 Um die Vermögenslage von kapitalnachfragenden Unternehmen einschätzen zu können bedienen sich Eigenkapitalanbieter publizierter Finanzinformationen wie z.B. Jahres- und Konzernabschlüssen sowie Lageberichten. Da Abschlüsse auf unterschiedlichen nationalen Normensystemen basieren, sind diese nicht vergleichbar. Die übermittelten Unternehmensdaten müssen vom Kapitalanbieter vergleichbar gemacht werden, wobei Kosten verursacht werden. 2 Auf dem Gebiet der Rechnungslegung gewinnt die angloamerikanische Rechnungslegung zunehmend an Bedeutung. Die Europäische Kommission hat als „neue Strategie im Hinblick auf die internationale Harmonisierung“ der Rechnungslegung im Jahr 1995 eine Hinwendung zu den International Accounting Standards / International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) 3 verkündet. Diesen Gedanken hat der deutsche Gesetzgeber mit § 292a HGB umgesetzt, der in seiner damaligen Fassung 4 börsennotierten Unternehmen erstmals eine befreiende Aufstellung eines Konzernabschlusses nach international anerkannten
Rechnungslegungsgrundsätzen gestattete. Aus dem Wahlrecht wurde, durch die IAS-Verordnung 5 bedingt, ab 2005 bzw. 2007 6 eine Pflicht. 7
1 Vgl. Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 14. Aufl., München 2007, S. 3.
2 Vgl. dazu Jüttner-Nauroth, Definition, Verständnis und Relevanz des Fair Value von Aktienoption-
srechten in der internationalen Rechnungslegung, Coenenberg/Fischer/Günther et al. (Hrsg.), Band
51, Frankfurt/M. 2002, S. 1.
3 Die Umbenennung der IAS in IFRS ging am 1. April 2001 mit der Umbenennung des die
Rechnungslegungsgrundsätze entwickelnden Standardsetzers von International Accounting Standards
Committee (IASC) in International Accounting Standards Board (IASB) einher. Da einige Standards
noch aus der Zeit vor 2001 stammen, andere wiederum erst danach verabschiedet oder erneuert
worden sind, werden die Begriffe IAS/IFRS stets parallel und synonym verwendet.
4 Der Anwendungsbereich v. § 292a HGB ist durch das Kapitalgesellschaften- & Co-Richtlinien-Gesetz
v. 24.02.2000 auf sog. kapitalmarktorientierte Unternehmen ausgedehnt worden. Vgl. § 2 Abs. 5
WpHG.
5 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 v. 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung internationaler
Rechnungslegungsstandards, ABl. Nr. L 243 v. 11.09.2002, S. 1 f. Die Verordnung sieht als
maßgebliches Rechnungslegungsmodell nur noch die IAS/IFRS vor.
6 Ein Wahlrecht wurde den Unternehmen eingeräumt, die auch den amerikanischen Kapitalmarkt in
Anspruch nehmen. Diese konnten bis 2007 ihre Bilanzierung allein nach den US-amerikanischen
Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) vornehmen, mussten dann allerdings auch auf
IAS/IFRS umstellen. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der IAS liegt der Schwerpunkt dieses
Beitrags auf diesem Bereich.
7 Vgl. dazu Kessler, Ist der Fair Value fair?, in Fair Value, Bieg/Heyd (Hrsg.), München 2005, S. 59 f.
4
Die internationalen Bilanzierungspraktiken sind unterschiedlich geprägt. 8 Eine Kontroverse stellt dabei die immer bedeutsamer werdende Bewertung von Bilanzpositionen zum beizulegenden Zeitwert 9 (fair value) dar. 10
2. Fair Value-Bewertung
2.1 Begriff des Fair Value
Im IAS/IFRS-Rahmenkonzept wird der Begriff Fair Value (FV) nicht definiert und kommt nur an zwei Stellen vor. 11 Grundsätzlich übereinstimmende Definitionen sind in den einzelnen Standards enthalten. 12 Der FV wird beschrieben als jener „Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.“ 13 Er bezeichnet damit jenen Preis, der sich am Markt für den Vermögenswert ohne Rücksicht auf dessen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Unternehmen unter fremden Dritten bilden würde. 14 Mit dem beizulegenden Zeitwert wird das Ziel verfolgt, das Vermögen möglichst zeitnah zu bewerten, da Zeitwerten eine höhere Informationsrelevanz beigemessen wird als den Anschaffungs-oder
Herstellungswerten (AK/HK). 15 Der FV ist nicht als ein eigenständiger Wertmaßstab zu verstehen, sondern als ein abstrakter Wertbegriff, der je nach Einzelfall anderen Bewertungsmaßstäben entsprechen kann. 16
8 Das kontinentaleuropäische Bilanzierungsverständnis rückt Objektivierungs- und Vorsichtserwägungen
im Interesse einer Gläubigergeschützten Ausschüttungsregelung in den Vordergrund, wobei die
angelsächsische Rechnungslegungsphilosophie nach Vermittlung entscheidungsnützlicher
Informationen strebt. Vgl. Kessler, Ist der Fair Value fair?, in: Fair Value, Bieg/Heyd (Hrsg.), München
2005, S. 68
9 Offizielle Übersetzung des fair value der EU. Vgl. dazu Küting/Trappmann/Ranker, Gegenüberstellung
der Bewertungskonzeption von beizulegendem Wert und Fair Value im Sachanlagevermögen, in: DB
2007, S. 1710 linke Spalte. In Klammer werden englischen Bezeichnungen nach IAS/IFRS erfasst.
10 Vgl. dazu Baetge/Zülch, Fair Value-Accounting. in: BFuP 2001, S. 543.
11 Vgl. Framework (F.) 51 und F. 100. Das Rahmenkonzept beinhaltet die Aufstellung und Darstellung
von Abschlüssen für externe Adressaten, vgl. F. 1.
12 Vgl. Lorson, Der Fair Value im System der Wertbegriffe nach IAS/IFRS und US-GAAP,
in: Fair Value, Bieg/Heyd (Hrsg.), München 2005, S. 16.
13 Vgl. IAS 16.6, 32.11.
14 Vgl. Kessler, a.a.O., S. 68. Es handelt sich um einen Wert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und
nicht etwa im Rahmen einer Zwangsversteigerung bzw. Unternehmensliquidation (Grundsatz der
Unternehmensfortführung). Vgl. dazu Bieker, Ökonomische Analyse des Fair Value Accounting,
Ballwieser/ Kuhner/Ordelheide (Hrsg.), Band 73, Frankfurt/M. 2006, S. 7.
15 Vgl. Shim/Larkin, Toward Relevancy in Financial Reporting: Mark-to-Market Accounting, in: Journal of
Applied Business Research, Vol. 14, 1998, S. 40. Vgl. Baetge/Zülch, Fair Value-Accounting. in: BFuP
2001, S. 543 f.
16 Vgl. Böcking/Lopatta/Rausch, Fair Value-Bewertung versus Anschaffungskostenprinzip,
in: Fair Value, Bieg/Heyd (Hrsg.), München 2005, S. 95.
5
Arbeit zitieren:
Artur Wieczorek, 2007, "Fair Value" - Der zielgerichtete Ansatz zum gesicherten Einblick in die Vermögenslage eines Unternehmens für Investoren?, München, GRIN Verlag GmbH
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