1
Inhalt
I. Einleitung S.3
II. Begriffsbestimmung S.3
2.1. Der Begriff Religionspolitik S.3
2.2. Der Begriff „bolschewistisch“ S.4
2.3. Die Abgrenzung Islam S.4
2.4. Periodisierung S.5
III. Die Theorie der Religionskritik als ideologische Grundlage bolschewistischer
Religionspolitik S.5
3.1.1. Die Religionskritik bei Karl Marx S.5
3.1.2. Die erste Phase S.6
3.1.3. Die zweite Phase S.6
3.1.4. Die dritte Phase S.6
3.1.5. Zusammenfassung S.6
3.2.1. Die Religionskritik bei Friedrich Engels S.7
3.2.2. Die Wegbereitung der antireligiösen Propaganda S.7
3.2.3. Die Schärfung der Religionskritik zu einem Mittel des Klassenkampfes S.7
3.2.4. Der Konkurrenzkampf der proletarischen Weltanschauung versus Religion S.8
3.2.5. Zusammenfassung S.8
3.3.1. Die Religionskritik bei V.I. Lenin S.9
3.3.2. Die Wegbereitung einer Politik der aktiven Religionsverfolgung S.9
3.3.3. Die Wegbereitung einer taktischen Flexibilität in der Religionspolitik S.10
3.3.4. Zusammenfassung S.10
3.4. Die ideologische Einordnung des Islam S.10
3.5. Zusammenfassung S.11
IV. Die praktische bolschewistische Religionspolitik gegenüber dem Islam S.11
4.1. Orientierung an der Religionspolitik gegenüber der Russisch-Orthodoxen-Kirche S.12
4.2.1. Legislative Grundlagen der Religionspolitik S.13
4.2.2. Verbot der šarī a-Gerichtsbarkeit S.14
4.2.3. Verstaatlichung des waqf-Besitzes S.14
4.3.1.1. Die Phase der Politik der relativen Duldung von des Islam von 1917 bis 1928 S.15
4.3.1.2. Vertrauensstiftende Maßnahmen S 16
2
4.3.2.1. Die Integration der šarī a-Gerichtsbarkeit S.17
4.3.2.2. Die „Gesellschaft der Gerichte der šarī a“ S.17
4.3.3.1. Die teilweise Rückgabe von waqf-Besitz S.18
4.3.3.2. Die staatlich-islamische Mischverwaltung durch die „Shuhurayi Ulema“ S.19
4.4. Zusammenfassung S.19
V. Schlussbemerkung S.20
VI. Literaturverzeichnis S 21
3
I. Einleitung
Die bolschewistische Oktoberrevolution im Jahre 1917 sollte nicht nur einen historischen Einschnitt für das russische Volk bedeuten, sondern auch für die so genannten Fremdvölker des ehemaligen Russischen Zarenreiches. Die größte Gruppe stellte mit über 14 Millionen Menschen, das waren etwa elf Prozent der russischen Gesamtbevölkerung, die islamische Bevölkerung Zentralasiens, des Kaukasus, des Wolgagebietes und der Krim. 1 Demnach war der Islam nach der Russisch-Orthodoxen-Kirche die zweitgrößte Religionsgemeinschaft innerhalb des Herrschaftsbereiches der neuen Machthaber. Er musste daher als ein ernstzunehmender und wichtiger gesellschaftlicher Faktor angesehen werden.
Zu Beginn der Zwanziger Jahre ergab sich folgende Situation:
Auf der einen Seite waren die Bolschewisten besonders kurz nach ihrer Machtübernahme vor das Problem gestellt, im Kampf um die Macht und ihrer Erhaltung politische Verbündete zu finden. 2 Ein solcher Verbündeter konnten insbesondere Völker sein, die sich zum Islam bekannten. Gerade diese hatten unter dem Kolonialismus des Russischen Zarenreiches schwere Repressionen hinzunehmen, und versprachen sich nun von den neuen Machthabern eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse. Auf der anderen Seite bestand das Ziel der bolschewistischen Oktoberrevolution in der Errichtung einer atheistisch-kommunistischen Gesellschaft, in der die Religion aus ideologischen Gründen keinen Platz hatte. Demnach musste der Islam als ein Gegner des Kommunismus betrachtet werden.
Doch was genau machte den Islam zu einem Gegner des Kommunismus? Wie legitimierten die Bolschewisten den Kampf gegen ihn ideologisch? Wie gestaltete sich der politische Umgang mit dem Islam kurz nach der Oktoberrevolution? Ein Verbündeter oder ein Gegner? Auf diese Fragen soll im Rahmen dieser Arbeit eine Antwort gefunden werden.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden die zunächst die ideologischen Wurzeln der bolschewistischen Religionspolitik dargelegt, um sich im zweiten Teil die konkrete bolschewistische Religionspolitik der Jahre 1918 bis 1928 zu betrachten.
1 Siehe Kappeler, Andreas: Die zaristische Politik gegenüber den Muslimen des Russischen Reiches, S.117, In:
Die Muslime in der Sowjetunion und Jugoslawien, Markus Verlagsgesellschaft, Köln 1989.
2 Siehe Filippow, Boris F.: Ideologische und machtpolitische Determinanten der sowjetischen Religionspolitik
von 1917 bis zum Ende der Sowjetunion, S.97, In: Religionspolitik zwischen Cäsaropapismus und Atheismus,
P. Koslowski/W. F. Fjodorow, Wilhelm Fink Verlag, München 1999.
Religionspolitik ist ein zentraler Begriff der vorliegenden Arbeit. Dieser definiert eine für alle religiösen Bekenntnisse geltende Politik. Sie kann von allgemein-strategischer Natur auf der einen, und von konkret-taktischer Natur auf der anderen Seite sein. Religionspolitik ist „jede Form des direkten oder indirekten Umgangs politischer Institutionen oder Organisationen mit Religionsgemeinschaften, deren Vertretern, Anhängern, jeder Erlass von Normen, die deren Angelegenheiten berühren, jede von offizieller Seite autorisierte Äußerung und Verlautbarung, deren erkennbares Ziel es ist, potentielle Anhänger der Religion in ihrem Verhalten zu beeinflussen.“. 3
2.2. Der Begriff „bolschewistisch“
Der Begriff „bolschewistisch“ soll im Kontext dieser Arbeit zum einen eine Begrenzung auf die zu beschreibende Religionspolitik des sog. Leninschen Zweiges der russischen Sozialdemokratie darstellen. Zu Beginn der Oktoberrevolution 1917 waren durchaus noch andere mögliche Einflüsse bestimmter Gruppierungen - Sozialrevolutionäre, Menschewiken - auf die Religionspolitik denkbar, jedoch konnten sie keine Bedeutung erlangen. Daher werden sie in diesem Rahmen auch nicht berücksichtigt. Zum anderen kommt in dem Begriff „bolschewistisch“ die nicht vorhandene Trennung zwischen Partei und Staat zum Ausdruck. Bolschewistische Regierung und bolschewistische Politik ist bis auf wenige Ausnahmen als identisch zu betrachten. 4
2.3. Die Abgrenzung Islam
Der Islam ist das betroffene Glaubensbekenntnis der in dieser Arbeit beschriebenen bolschewistischen Religionspolitik. So wird eine Abgrenzung zu anderen Objekten bolschewistischer Religionspolitik - Russisch-Orthodoxe-Kirche, Katholizismus, Luthertum, Judentum, Armenische Kirche, Buddhismus, u.a. - möglich.
3 Siehe Beichler, Eckehard: „Kriegskommunismus“ und „Neue Ökonomische Politik“ in ihren Auswirkungen
auf die bolschewistische Religionspolitik: Von den marxistischen Klassikern zur religionspolitischen Praxis im
bolschewistischen Russland der Jahre 1917 bis 1928, S.5-6, Dissertation ohne Verlag, Göttingen 1980.
4 Ebd. S.6.
Die gewählte Periode von 1917 bis 1928 stellt den zeitlichen Rahmen der Arbeit dar. Er folgt der „üblichen Periodisierung der Geschichte des bolschewistischen Russlands nach großen ökonomischen Entwicklungsphasen.“. 5 Anhand dieser ökonomischen Entwicklungsphasen, auf die hier nicht detailliert eingegangen werden kann, lassen sich auch die verschiedenen Religionspolitiken der Bolschewisten periodisieren. II. Die Theorie der Religionskritik als ideologische Grundlage bolschewistischer Religionspolitik
Die im Folgenden dargestellte Theorie der Religionskritik liefert den geistesgeschichtlichen ideologischen Ursprung der in Kapitel III beschriebenen bolschewistischen Religionspolitk. Nur vor dem Hintergrund des Wissens und der Kenntnis der von Marx, Engels und Lenin ausgearbeiteten Thesen zum Thema Religion kann sich die Motivation für die konkrete Religionspolitik der Bolschewisten annähernd nachvollziehen lassen. Das ist der Grund für die recht ausführliche Behandlung dieser Thematik.
3.1.1. Die Religionskritik bei Karl Marx
Die Religionskritik bei Karl Marx stellt kein geschlossenes, ganzes System dar, und war auch nicht als ein solches konzipiert worden. Zudem stellt Marx nicht zusammenfassend dar, welche praktisch-politischen Konsequenzen aus seiner Kritik gezogen werden sollten. 6
Dennoch bietet die Marxsche Religionskritik die theoretische Grundlage für eine Politik, die auf eine vollständige Überwindung der Religion aus ist. Seine theoretische Auseinandersetzung mit dem Faktor Religion als eine ernsthafte gesellschaftliche Größe innerhalb des nach Marx zu überwindenden kapitalistischen Systems lässt sich in drei Schaffensphasen einteilen: 7
• Die erste Frühphase des Suchens, in der Marx die eigene Position noch nicht gefunden hatte.
• Eine zweite Phase von 1843-1847, in der er seine grundlegenden Formulierungen zur Religionskritik ausarbeitete. Sie wird als die wichtigste der drei angesehen.
5 Ebd:S.7.
6 Ebd. S.101.
7 Ebd. S.68.
Arbeit zitieren:
Benjamin Beutler, 2003, Bolschewistische Religionspolitk gegenüber dem Islam von 1917 bis 1928: Von der Religionskritik zur politischen Praxis, München, GRIN Verlag GmbH
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