1
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 3
1.1. PROBLEMSTELLUNG 3
1.2. ZIELSETZUNG. 3
1.3. VORGEHENSWEISE. 4
2. HAUPTTEIL 5
2.1. WAS IST WIRTSCHAFTSKRIMINALIT ÄT? 5
2.2. BEISPIELE UND DEREN FOLGEN FÜR WIRTSCHAFTSKRIMINELLE HANDLUNGEN 6
2.3. LAGE ZUR WIRTSCHAFTSKRIMINALIT ÄT 7
2.3.1. aktuelle Lage 7
2.3.2. prognostizierte Lag e. 11
2.4. SCHÄDEN DURCH WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT IM UNTERNEHMEN 11
2.4.1. monetäre / materielle Schäden. 11
2.4.2. nicht monetäre / nicht materielle Schäden. 12
2.5. TÄTERKREIS UND DEREN HANDLUNGSMUSTER UND MOTIVE. 13
2.6. INDIKATOREN FÜR WIRTSCHAFTSKRIMINALIT ÄTEN 14
2.7. WARNSIGNALE VON WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT IM UNTERNEHMEN 16
2.8. SCHWACHSTELLEN IM UNTERNEHMEN UND URSACHEN FÜR
WIRTSCHAFTSKRIMINALIT ÄT. 17
2.9. PRÄVENTION 18
3. SCHLUSS. 20
4. LITERATURVERZEICHNIS 23
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Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Fallentwicklung und Aufklärung
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2003
Seite 236; http://www.bka.de/pks/pks2003/p_3_19.pdf
Abb.2: Bekannt gewordene Fälle (Bundesgebiet)
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2003,
Seite 236; http://www.bka.de/pks/pks2003/p_3_19.pdf
Abb.3: Geschlechts- und Altersstruktur
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2003,
Seite 237; http://www.bka.de/pks/pks2003/p_3_19.pdf
Abb.4: Häufigkeitszahlen in den Ländern
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2003,
Seite 237; http://www.bka.de/pks/pks2003/p_3_19.pdf
Abb.5: Risikoprofil
In Anlehnung an: Wirtschaftskriminalität im Unternehmen,
Ian Hunting, David Davies, Seite 31
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1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Seit Amerikas Heimatschutzminister Tom Ridge im September 2003 die New York Stock Exchange und das Hauptquartier der Citigroup als wahrscheinliche Terrorziele outete, zeigt Amerikas Sicherheitsapparat seine Muskeln. Schwer bewaffnete sonnenbebrillte Polizisten passen auf, dass sich allzu neugierige Touristen erst gar nicht in die Nähe der Kapitalismus-Kathedrale an der Wall Street trauen. Eine Studie des US-Geheimdienstes Secret Service lässt jedoch vermuten, dass die Finanzwirtschaft weniger von außen als vielmehr von innen bedroht wird. Gemeinsam mit Wissenschaftlern der Carnegie Mellon Universität in Pittsburgh hat die Behörde die Gefährdung von Banken und anderen Finanzdienstleister durch Insider-Kriminalität untersucht. Ergebnis: Die größte Gefahr geht nicht von Außenstehenden aus, sondern von den eigenen Mitarbeitern.
Die Täter waren sich ihrer Sache in der Regel sehr sicher: Die meisten Straftaten wurden am Arbeitsplatz verübt, meistens während der Arbeitszeit. Der Secret Service empfiehlt der Finanzindustrie deshalb dringend, die Mitarbeiter besser zu überprüfen. Jeder vierte Täter war bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft und hätte eige ntlich niemals eingestellt werden dürfen. Unternehmen, die hier sparen, zahlen am Ende drauf, warnt Special Agent Matt Doherty vom Risikobewertungszentrum des Secret Service. 1
1.2. Zielsetzung
Hauptziel ist es in erster Linie das Bewusstsein für Wirtschaftskriminalität zu schärfen und aufzuzeigen. Es wird dargestellt, in welchen Geschäftsbereichen
wirtschaftskriminelle Handlungen gang und gäbe sind. Mit dieser Darstellung soll das Hauptziel verstärkt werden. Das Erkennen von Warnsignalen gehört somit ebenso zum Ziel, wie die Urteilskraft für Schwachstellen in Unternehmen. Ein weiteres Ziel ist es, die möglichen Schäden durch Wirtschaftskriminalität für Unternehmen abschätzen zu können. In weiteren Zielen soll die Gewissheit für Unrechtsbewusstsein geschaffen
1 Vgl. Die Welt; Kriminelle Mitarbeiter haben in der Finanzbranche leichtes Spiel ; Fr. 27. August 2004.
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werden, zusätzlich sollen Ansätze für Präventionsmaßnahmen gegen
Wirtschaftskriminalität in Unternehmen gegeben werden. Ein untergeordnetes Teilziel ist die Darstellung, wie Führungskräfte deutscher Unternehmen das Risiko der Wirtschaftskriminalität einschätze n und welche Delikte nach ihren Erfahrungen in der Praxis am häufigsten auftreten.
1.3. Vorgehensweise
Um das gesetzte Ziel zu erreichen, w ird zuerst der verwendete Begriff „Wirtschaftskriminalität“ abgrenzt. Darauf folgend, werden dann Teilinhalte des Haup tziels aufgezeigt. Der erste Teilinhalt, ist die Lage der Wirtschaftskriminalität. Sie wird zuerst in der gegenwärtigen Lage dargestellt und dann wird die prognostisierte Entwicklung und Ihre Folgen beschrieben. Weitere Teilinhalte sind mögliche monetäre und nicht monetäre Schäden durch Wirtschaftskriminalität, Warnsignale für Wirtschaftskriminalität sowie Präventionsmaßnahmen. Alle Teilinhalte
zusammengefasst bilden in der Folge das Hauptziel. Am Ende werden Ausblicke über die weitere Entwicklung und mögliche Problematiken erläutert.
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2. Hauptteil
2.1. Was ist Wirtschaftskriminalität?
Nach einer Definition des Bundeskriminalamtes sind als Wirtschaftsdelikte die in §74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgeführten Straftaten und Delikte anzusehen, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder der Allgemeinheit schädigen können und / oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert. 2
Wirtschaftskriminalität wird als Straftat definiert, die sich im Wirtschaftsleben unter Missbrauch des dort herrschenden Vertrauensprinzips ereignen. Die Täter stammen aus allen sozialen Schichten, wodurch die Vielfalt der Handlungsmuster sowie das Risiko der Unternehmen zunehmen. Die Hauptkategorien von Wirtschaftskriminalität, die das Unternehmen als Opfer darstellen sind das Abzweigen von Geldern oder anderen Vermögenswerten und die falsche Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens. Das Abzweigen vo n Geldern oder anderen Vermögenswerten umfasst untern anderem, das Manipulieren von Bankkonten und Lagerbeständen, die Beeinflussung von Beziehungen zwischen den Unternehmen und seinen Lieferanten beziehungsweise Kunden, das Überholen von Forderungen, das unzulässige Gewähren von Krediten beziehungsweise Eingehen von Verbindlichkeiten. Die falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens wird vor allem durch eine Verfälschung des Rechnungswesens, zum Beis piel durch Auslassungen, zusätzlichen Eintragungen oder andere Manipulationen der Bücher, erreicht. 3 Diese Vorgänge werden als dolose Handlungen beschrieben. Diese werden definiert als Tatbestände, die eine absichtliche Schädigung des Unternehmens zum Ziel haben und überwiegend der eigenen, aber auch der Bereicherung Dritter dienen. Die in der Praxis am häufigsten anzutreffenden Formen dolosen Handels sind Unterschlagung, Untreue, Betrug, Korruption, Angebots- und Preisabsprachen, Bilanzmanipulation und Diebstahl. 4 Die meisten Straftaten in der Vergangenheit waren von langer Hand geplant. Geradezu erschreckend hoch ist die Zahl der Mitwisser. Fast immer wurden die Täter von
2 Vgl. Risiko Wirtschaftskriminalität in Unternehmen; BDO Deutsche Warentreuhand AG.
3 Vgl. Wirtschaftskriminalität im Unternehmen; Huntington/Davies; Campus Verlag.
4 Vgl. Sind Sie sicher, dass Sie sicher sind?; BDO Deutsche Warentreuhand AG.
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Kollegen gedeckt. Entweder, indem sie einfach geschwiegen haben oder - noch schlimmer - weil sie davon profitierten. Kein Wunder, dass fast jeder zweite Fall von Außenstehenden angezeigt wurde. 5
2.2. Beispiele und deren Folgen für wirtschaftskriminelle Handlungen
Der größte durch einen Insider verursachte Schaden beträgt einer Studie zufolge 691 Mio. Dollar. Zwar werden weder Personen noch einzelne Firmen genannt, doch in diesem Fall dürfte es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Allied Irish Bank handeln. Ihm war das Kunststück gelungen, sich gegenüber seinen Vorgesetzten über Jahre hinweg als Stardevisenhändler zu präsentieren. In Wahrheit hatte er mit riskanten Dollar-Geschä ften Millionenbeträge verloren und diese Verluste durch geschickte Manipulation der Handelsdaten vertuscht. Zwar verbüßt der Täter inzwischen eine siebenjährige Haftstrafe, das Geld ist jedoch unwiederbringlich verloren. Das Malheur wäre nach Ansicht des G eheimdienstes verhindert worden, wenn die Bank auf Gruppenarbeit gesetzt hätte, statt jeden Händler sein eigenes Süppchen kochen zu lassen. Die Finanzbranche gelobte umgehend Besserung: Künftig müssen sich Mitarbeiter auf Drogenkonsum testen lassen, verspricht James Blake vom Banking Industry Technology Secretariat. Der Zugang zum Internet soll künftig auf das Notwendigste beschränkt werden. Und Computerprogramme notieren schon bald, was Mitarbeiter nach Geschäftsschluss so alles am PC treiben. 6
Bereits der Diebstahl geringwertiger Sachen rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Dies berichtet der Bonner Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in seiner Februar-Ausgabe 2004. Das höc hste deutsche Arbeitsgericht hatte die außerordentliche Kündigung einer Warenhausmitarbeiterin bestätigt, die 62 Minifläschchen Alkoholica und zwei angebrochene Rollen Küchenpapier mit nach Hause nehmen wollte. Vor Gericht hatte sie sich damit gerechtfertigt, dass die Ware bereits abgeschrieben gewesen sei und sie nur aufräumen wollte. Das Gericht belehrte sie jedoch, dass allein der Arbeitgeber darüber zu entscheiden habe, was mit abgeschriebener Ware geschieht. Selbst wenn er grundsätzlich bereit ist, solche Dinge an die Betriebsangehörigen zu verschenken,
5 Vgl. Die Welt; Kriminelle Mitarbeiter haben in der Finanzbranche leichtes Spiel ; Fr. 27. August 2004.
6 Vgl. Die Welt; Kriminelle Mitarbeiter haben in der Finanzbranche leichtes Spiel ; 27. August 2004.
Arbeit zitieren:
Diplom Kaufmann (FH) Stefan Wiegand, 2005, Wirtschaftskriminalität im Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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