Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 2
2 Definitionsansätze zum Gesundheitsbegriff. 3
3 Gesetzliche Grundlagen 4
4 Der Gesundheitszustand in unserer Gesellschaft. 6
5 Die gesundheitliche Situation von Strafgefangenen 8
5.1 Ausgangssituation bei Haftantritt 8
5.2 Auswirkungen des Vollzuges 9
6 Sport- u. Bewegungsaktivitäten für den Justizvollzug. 10
6.1 Konzepte zur Gesundheitsförderung 11
6.2 Präventive Angebote gegen häufig auftretende Krankheitsbilder 14
7 Schlussbetrachtung 17
8 Literaturverzeichnis 19
2 Gesundheitsförderung und Sport im Justizvollzug
1 Einleitung
"Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein angemessenes körperliches und seelisches Wohlbefinden zu erlangen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen, sowie ihre Umwelt meistern bzw. sie verändern zu können". Diese Gedanken leiten die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung ein, die 1986 von einer internationalen Konferenz verabschiedet wurde. Versucht man den Leitgedanken der Ottawa-Charta, die Stärkung der Selbstbestimmung über die Gesundheit, auf den Strafvollzug zu beziehen, stößt man schnell an Grenzen der Übertragbarkeit: Äußere Beschränkungen, Fremdbestimmungen, eingeschränkte Rechte prägen das Leben und die gesundheitliche Lage der Gefangenen. Gesundheit und Justizvollzug erscheinen zunächst als zwei sich widersprechende Parameter. Das Thema „Gesundheit“ in unserer Gesellschaft ist in Vereinen, Fitness- und Wellnesscentern, Krankenkassen und anderen Verbänden von großer Bedeutung. Das sind aber nur Institutionen, die Menschen in Freiheit aufsuchen können. Die Bedingungen im Justizvollzug sind extrem und einmalig und sind mit keiner anderen Lebenssituation zu vergleichen. Deshalb ist es wichtig, besondere Angebote in der Gesundheiterziehung und Gesundheitsfürsorge im Justizvollzug und Angebote bereitzustellen. Zu dem machen die Rahmenbedingungen im Vollzug und der schlechte Gesundheitszustand schon vor Haftantritt, eine spezielle und intensive Gesundheitsförderung notwendig. Diese Angebote sollten auf den entsprechenden Bedarf der Inhaftierten abgestimmt sein. Dies gilt für alle Gefangenen, in besonderem Maße aber für die Gruppe der Drogen konsumierenden Gefängnisinsassen. Gemeint sind hier sowohl die Konsumenten legaler (u.a. Alkohol, Nikotin) wie auch illegaler Drogen (u.a. Heroin, LSD). Gegenstand dieser Arbeit soll dabei die Aufzeigung der Unterschiede im Gesundheitszustand zwischen der Allgemeinbevölkerung und Inhaftierten sein. Dabei werden Auswirkungen des Vollzuges auf die Gesundheit der Gefangenen aufgezeigt und mögliche Konzepte und Angebote der Gesundheitsförderung mit Orientierung auf vollzugstypische Risikofaktoren vorgestellt.
3 Gesundheitsförderung und Sport im Justizvollzug
2 Definitionsansätze zum Gesundheitsbegriff
Voraussetzung für die Untersuchung von Gesundheitsförderung ist eine Begriffsklärung des Gesundheitsbegriffes. Dazu gibt es folgende Ansätze und Definitionen: 1. Das integrative Gesundheitsverständnis
In das integrative Gesundheitsverständnis fließen medizinische, psychische und soziologische Aspekte ein und werden zu einem ganzheitlichen Verständnis von Gesundheit zusammengefasst. Dabei werden soziale und psychische Dimensionen von Gesundheit und Krankheit berücksichtigt und als prozesshaftes Geschehen verstanden (vgl. Tielking et al., 29). 2. Gesundheit im Verständnis der WHO
Nach der Satzung der WHO ist Gesundheit allgemein der Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und das für jeden Menschen erreichbare Höchstmaß an Gesundheit eines seiner Grundrechte. Dabei wird Gesundheit in der Lebensumwelt des einzelnen Menschen geschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, damit die Bürger in Gesundheit leben können (vgl. WHO 1986, Ottawa Charta). Damit wählt die WHO eine positive Gesundheitsdefinition, die Gesundheit nicht nur als Abwesenheit von Krankheit versteht. Der ideale Zustand von völligem Wohlbefinden, hat dabei aber fast einen utopischen Charakter (vgl. ebenda, 30 ff).
3. Der naturwissenschaftlich-medizinische Gesundheitsbegriff Gesundheit in der praktischen Medizin orientiert sich hauptsächlich an mess- und beschreibbaren körperlichen Funktionen. Der Fokus liegt deshalb in der Therapie und Diagnostik von Behandlungssymptomen. Gesundheit liegt dann vor, wenn klinische Resultate innerhalb bestimmter vorher festgelegter Werte liegen (vgl. ebenda, 26).
4. Der psychologische Gesundheitsbegriff
Dieser Gesundheitsbegriff beschäftigt sich mit der psychischen und damit seelischen Gesundheit eines Menschen. Sie ist abhängig vom Sozialgefüge und Normen einer Gesellschaft und der Rolle im Sozialsystem. Psychische Gesundheit ist demnach kulturabhängig und muss immer wieder neu definiert
4 Gesundheitsförderung und Sport im Justizvollzug
werden. Dabei werden psychologische Ursachen untersucht, die für Gesundheit oder Krankheit verantwortlich sind (vgl. ebenda, 27).
5. Der soziologische Gesundheitsbegriff
Das soziologische Gesundheitsverständnis macht die Gesellschaft als krankheitsstiftende Ursache verantwortlich. Es wird ein Konflikt gesehen, zwischen den angeborenen Verhaltensweisen und den von der Gesellschaft erwarteten Verhaltensweisen. Damit versteht die Gesellschaft als soziale Gesundheit, die optimale Leistungsfähigkeit zur wirksamen Rollenerfüllung. Die Soziologie sucht nach Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Gesundheit, Krankheit und Gesellschaft. Dabei werden Sozialfaktoren wie zum Beispiel Alltagsbelastungen und soziale Beziehungen untersucht, um festzustellen, welcher Zusammenhang zwischen ihnen und der psychischen und physischen Gesundheit eines Menschen besteht (vgl. ebenda, 27 ff).
3 Gesetzliche Grundlagen
Bevor sich der Frage nach der gesundheitlichen Situation unserer Gesellschaft sowie der Strafgefangenen gewidmet wird, sollen vorab die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Strafvollzug betrachtet werden. Im Zuge der Föderalismusreform 2006 herrscht eine neue Gesetzgebungszuständigkeit der Länder auf dem Gebiet des Justizvollzugs. Während zuvor ein für alle Länder gültiges bundeseinheitliches Strafgesetz die Rechtsgrundlage für den Vollzug bildete, sind nunmehr seit April 2007 die Länder berechtigt entsprechende Landesregelungen zu erlassen. Gegen-stand dieser Regelung ist seit Januar 2008 auch der Jugendstrafvollzug. Anfang 2008 erließen mit Bayern, Hamburg und Niedersachsen die ersten drei Bundesländer neue Gesetzte (vgl. Brinkmann 2006).
Erste grundlegende Vorraussetzungen für die Gesundheitsförderung und die Berechtigung des Sports im Justizvollzug schafft der § 2 des ersten Teils (Gemeinsame Bestimmungen) unter dem Titel „Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“:
1. Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angepasst werden.
2. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
3. Der Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Unterbringung in der
5 Gesundheitsförderung und Sport im Justizvollzug Sicherungsverwahrung soll die Mitarbeitsbereitschaft der Gefangenen und Sicherungsverwahrten im Vollzug fördern, ihre Eigenverantwortung stärken und ihnen helfen, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (§ 2 NJVollzG) Zu den allgemeinen Lebensverhältnissen in Deutschland gehört das Recht auf medi-zinische Versorgung. Dies bedingt, dass medizinische Leistungen auch im Justiz-vollzug gewährleistet sowie mit denen außerhalb vergleichbar sein müssen. Allerdings stößt der Paragraph bei der freien Wahl eines Arztes/einer Ärztin auf seine Grenzen, denn diese ist im Vollzug nicht möglich (vgl. Tielking et al. 2003, 54 ff). Der zweite Artikel kann als Wurzel für die formale Verpflichtung der Anstalt, Sportangebote bereitzustellen, gesehen werden. Der Einsatz von Sport, vor allem unter der Sinnrichtung „Gesundheitssport“, kann kombiniert mit anderen gesund-heitsförderlichen Maßnahmen den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges sinnvoll entgegenwirken.
Das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz legt im achten Kapitel des zweiten Teils (Vollzug der Freiheitsstrafe) unter dem Titel „Gesundheitsführsorge“ in den §§ 56-63 die Maßnahmen, die zur Erhaltung, bzw. Wiederherstellung der Gesundheit der Inhaftierten getroffen werden, fest. „Gesundheitsführsorge im Straffvollzug bedeutet im Wesentlichen die Organisation von Gesundheit im medizinisch-naturwissenschaftlichen Sinne“ (Tielking et al. 2003, 54). Die Fragen nach den Bedingungen zur Erhaltung der Gesundheit sowie den psychischen und sozialen Faktoren von Gesundheit werden dabei vernachlässigt. Der medizinisch-naturwissenschaftliche Gesundheitsbegriff wird definiert als die Abwesenheit von Krankheit. Die Maßnahmen beschränken sich daher vorrangig auf die Bereitstellung medizinischer Hilfe (u.a. ärztliche/zahnärztliche Behandlung, Gesundheitsuntersuchung, medikamentöse Versorgung und medizinische Rehabilitation). Das Ziel im Sinne des Salutogenese-Modells, neben der Vermeidung von Risikofaktoren, aktive Gesundheitsförderung zu betreiben, findet im Strafvollzugsgesetz ebenso wenig Berücksichtigung wie „der Aspekt der sozialen Gesundheit im Sinne eines integrativen Gesundheitsverständnisses“ (ebenda, 55).
Das Thema Sport wird im § 64 unter dem neunten Kapitel (Feizeit) geregelt. Hier heißt es kurz: „Die oder der Gefangene erhält Gelegenheit, in der Freizeit Sport zu treiben“ (§ 64 NJVollzG). Der Sport erhält im Strafvollzugsgesetz keine eigene
Arbeit zitieren:
Tobias Isenhuth, 2009, Gesundheitsförderung und Sport im Justizvollzug, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Teun A. Van Dijk's Concept of 'Racism and the Press'
Hausarbeit (Hauptseminar), 19 Seiten
Sport als Mittel zur Sozialisation, Gewaltprävention und die praktisch...
Hausarbeit, 25 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Tobias Isenhuth hat einen neuen Text hochgeladen
Sport zur Gesundheitsförderung oder treiben nur Gesunde Sport?
Eine empirische Längsschnittan...
Simone Becker
Ergebnisse einer bundesweiten ...
Horst D. Entorf, Susanne Meyer, Jochen Möbert
Justizvollzug als Profession: Herausforderungen eines besonderen Tätig...
Alexandra Lehmann, Werner Greve
Offenes Partizipationsgesetz und Schulgesundheit - Gesundheitsförderun...
Gesundheitsförderung durch ver...
G Barkholz
Gesundheitsförderung mit System
quint-essenz - Qualitätsentwic...
Petra Kolip, Günter Ackermann, Brigitte Ruckstuhl, Hubert Studer
Körperliche Aktivität und Leis...
Jochen Werle, Alexander Woll, Susanne Tittlbach
Geschlechtergerechte Gesundheitsförderung und Prävention
Theoretische Grundlagen und Mo...
Petra Kolip, Thomas Altgeld
Betriebliche Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
Oskar Meggeneder, Klaus Pelster, Reinhold Sochert
0 Kommentare