Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Anhangverzeichnis IV
1 Einleitung. 1
2 Regionalplanung 2
2.1 Die Stellung der Regionalplanung. 2
2.2 Aufgaben und Ziele der Regionalplanung 3
3 Der Verdichtungsraum Halle - Leipzig. 4
3.1 Räumliche Abgrenzung. 4
3.2 Wirtschaftliche Entwicklung von Halle. 5
3.3 Wirtschaftliche Entwicklung von Leipzig. 6
4 Schrumpfungsprozesse im Verdichtungsraum. 7
4.1 Transformation der Wirtschaft 7
4.2 Demographische Schrumpfung. 8
4.3 Folgen 9
5 Regionale Kooperation im Verdichtungsraum 10
5.1 Definition und Gründe regionaler Kooperation 10
5.2 Systematik regionaler Kooperationsformen 10
5.3 Beispiele regionaler Kooperation im Raum Halle-Leipzig 12
5.3.1 Der Staatsvertrag zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt 12
5.3.2 Regionale Entwicklungskonferenz und -konzept Halle-Leipzig 12
5.3.3 Regionalforum Mitteldeutschland. 13
5.3.4 Regionenmarketing Mitteldeutschland 13
6 Bewertung der regionalen Kooperation 14
6.1 Positive Aspekte. 14
6.2 Negative Aspekte 14
7 Fazit und Ausblick 15
8 Literaturverzeichnis 16
Anhang A
II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Stellung der Regionalplanung im räumlichen Planungssystem (Quelle: BUNDES- AMTFÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2000, S. 197)……………………………..2
Abb. 2: Zentralörtliches Gefüge im Verflechtungsraum Halle-Leipzig (Quelle: FRIEDRICH et al. 2003, S. 24)……...…………………………………………………………………4
Abb. 3: Administrative Abgrenzung des Verdichtungsraumes Halle-Leipzig (Quelle: KRANEPUHL 2004, S. 62)…………………………………………………………………4
Abb. A1: Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verdichtungsraum Halle-Leipzig 1993 - 2003 (Datenquelle: STADT LEIPZIG 2004c).………….......A
Abb. A2: Bevölkerungsrückgang im Verdichtungsraum Halle-Leipzig 1991 - 2003 (Datenquelle: STADT LEIPZIG 2004c)…………………………………………………………A
Abb. A3: Kooperationsmöglichkeiten nach dem Staatsvertrag zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt für die Zusammenarbeit im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig (Quelle: SAHNER 1995)…………….…....E
III
Anhangverzeichnis
Abb. A1: Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verdichtungsraum Halle-Leipzig 1993 - 2003 (Datenquelle: STADT LEIPZIG 2004c).………….......A
Abb. A2: Bevölkerungsrückgang im Verdichtungsraum Halle-Leipzig 1991 - 2003 (Datenquelle: STADT LEIPZIG 2004c)…………………………………………………………A
Tab. 1: Beschäftigte nach Wirtschaftssektoren im Verdichtungsraum Halle- Leipzig 1989 und 1994 (Quelle: OELKE 1998, S. 387; eigene Berechnung)……………………....B
Tab. 2: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verdichtungsraum Halle-Leipzig im Zeitraum 1999 - 2001 (Quelle: STADT LEIPZIG 2002, S. 25; eigene Berechnung)………………………………………………………………………………….C
Tab. 3: Geburtendefizit im Verdichtungsraum Halle-Leipzig im Zeitraum von 1999 - 2001 (Quelle: STADT LEIPZIG 2002, S. 11)……………………………………………………C
Tab. 4: Wanderungssalden im Verdichtungsraum Halle-Leipzig im Zeitraum von 1999 -2001 (Quelle: STADT LEIPZIG 2002, S. 13)……………………………………………..C
Tab. 5: Veränderung der Einwohnerzahl im Verdichtungsraum Halle-Leipzig zwischen 1999 und 2001 (Quelle: STADT LEIPZIG 2002, S. 9; eigene Berechnung)………….D
Abb. A3: Kooperationsmöglichkeiten nach dem Staatsvertrag zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt für die Zusammenarbeit im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig (Quelle: SAHNER 1995)…………….…....E
Leitbilder der Regionalen Entwicklungskonferenz Halle-Leipzig
(Quelle: SCHÄDLICH 1997, S. 171)……………………………………………………………….F
IV
1 Einleitung
Einhergehend mit dem Wandel des politischen Systems im Jahr 1989 wurde der Verdichtungsraum Halle-Leipzig von einem tief greifenden Transformationsprozess erfasst. Der „Transformationsschock“ wirkte auf die industrielle Struktur ebenso wie auf den gesamten Bereich des öffentlichen Lebens (BEZ 1995, S. 109). Die öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Akteure des Verdichtungsraumes fanden sich schlagartig in einer von Konkurrenz und Wettbewerb bestimmten Realität wieder, in der es galt, Standortvorteile in Wert zu setzen und sich nach Möglichkeit das „größte Stück vom Kuchen“ zu sichern.
Halle und Leipzig sind die beiden Oberzentren des Verdichtungsraumes. Die räumliche Nähe und die enge wirtschaftliche Verflechtung beider Städte bedingen ein wechselhaftes Konkurrenz- und Kooperationsverhalten zueinander. Durch die Landesgrenze zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen wird jedoch jede Stadt einer anderen administrativen Einheit zugewiesen. Die politische Trennlinie wirkt sich somit hemmend auf eine gemeinsam abgestimmte regionale Planung und Entwicklung aus (KRANEPUHL 2004, S. 66). Die Landes- bzw. Regionalplanung der beiden Bundesländer kann sich deshalb nicht nur auf den jeweiligen Hoheitsbereich beziehen und an der Landesgrenze enden. Dieses egozentrierte Insel-Denken würde dem Leitbild der nachhaltigen Raumentwicklung 1 und dem Grundsatz der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen 2 nicht zuträglich sein.
Eine Ländergrenzen übergreifende regionale Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren des Verdichtungsraumes könnte demzufolge die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung der Gesamtregion bedeuten (ARL 1999, S. 130 f. u. S. 139 ff.). Wie die regionale Planung bzw. Kooperation im Verdichtungsraum Halle-Leipzig gestaltet wird, soll anhand ausgewählter Beispiele in dieser Arbeit gezeigt werden. Dazu erfolgt im zweiten Kapitel eine kurze Einführung in die Aufgaben und Ziele der Regionalplanung. Danach wird der Untersuchungsraum vorgestellt. Im vierten Kapitel wird auf den Schrumpfungsprozess der Region eingegangen. Inhalt des fünften Kapitels sind die Kooperationsbeispiele des Verdichtungsraumes. Anschließend wird eine Bewertung der regionalen Kooperation erfolgen. Eine Zusammenfassung und ein Ausblick wird Gegenstand des letzten Kapitels sein.
1 Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist in § 1 Abs. II des Raumordnungsgesetzes (ROG) verankert.
2 Der Grundsatz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen ist in Art. 72 Abs. II des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) und als Leitbild der Raumordnung in
§1 Abs. II des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) verankert.
1
2 Regionalplanung
2.1 Die Stellung der Regionalplanung
Die Regionalplanung ist die „zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Landesplanung für das Gebiet einer Region 3 “ (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2000, S. 319). In der Hierarchie der deutschen Raumplanung ist die Regionalplanung ein Bestandteil der Landesplanung (Abb. 1) und bildet ein wichtiges
Bindeglied zwischen den übergeordneten Plänen und der Kommunalplanung. In mehr als 100 Regionen des Bundesgebietes wird regionale Planung als regionale Stufe der Landesplanung betrieben. Die Regionalplanung ist gesetzlich im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) verankert und besitzt einen länderspezifisch geregelten, eigenständigen Planungsauftrag. Um einer isolierten und egozentrischen Planungspraxis vorzubeugen, soll das Gegenstromprinzip 4 angewendet werden (ARL 1995, S. 823 ff.). In § 8 und § 9 Abs. I Satz 2 des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) ist für verdichtete Räume, deren Verflechtungsbereich über die Landesgrenze hinausreicht, die Notwendigkeit einer abgestimmte Regionalplanung vorgegeben.
3 Als Region wird ein durch „bestimmte Merkmale gekennzeichneter, zusammenhängender Teilraum mittlerer Größenordnung in einem Gesamtraum“ bezeichnet (ARL 1995, S. 805).
4 Gegenstromprinzip = Abstimmung der Planung zwischen untergeordneter und übergeordneter Ebene (ARL 1995, S. 370 f. u. ROG § 1 Abs. III).
2
2.2 Aufgaben und Ziele der Regionalplanung
Aufgabe der Regionalplanung ist die überörtliche und überfachliche Planung der räumlichen und siedlungsstrukturellen Entwicklung der Region. Um dies zu gewährleisten muss sie die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung konkretisieren, regionale Struktur- und Entwicklungsprobleme aufarbeiten, Zielvorstellungen formulieren und überregionale Vorgaben mit regionalen Bedürfnissen abstimmen. Aufgabenbereiche regionaler Tragweite sind beispielsweise der öffentliche Personennahverkehr, Versorgung und Entsorgung, Naherholung und Wirtschaftsförderung (ARL 1995, S. 823 u. S. 829). Ziel der Regionalplanung ist es, einen Regionalplan zu erstellen, der die landesplanerischen Absichten inhaltlich präzisiert. Der Regionalplan ist dabei die Schnittstelle zwischen der überörtlichen Landesplanung und der örtlichen Bauleitplanung. In ihm finden die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ihren Ausdruck. Unter Berücksichtigung sich verändernder sozioökonomischer Gegebenheiten wird der Regionalplan fortgeschrieben. Er gilt verbindlich für die Träger des öffentlichen Rechts und die Akteure des Privatrechts (HEIN 1998, S. 193 ff.).
In § 10 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) von Sachsen-Anhalt werden die Landkreise und die kreisfreien Städte als Träger der Regionalplanung bestimmt. Demzufolge werden fünf Planungsregionen festgelegt. Zur Planungsregion Halle gehören die Landkreise Burgenlandkreis, Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Weißenfels, Saalkreis und die kreisfreie Stadt Halle. In § 3 LPlG wird grundsätzlich die Möglichkeit der länderübergreifenden Zusammenarbeit formuliert.
Träger der Regionalplanung in Sachsen sind die fünf in § 9 des sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) festgelegten Planungsverbände. Das Gesetz ordnet der Planungsregion Westsachsen die kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Delitzsch, Döbeln, Muldentalkreis, Torgau-Oschatz sowie Leipziger Land zu. Im Verdichtungsraum Halle-Leipzig sind die historisch gewachsenen, räumlichfunktionalen Verflechtungen jedoch sehr komplex (OELKE 1998, S. 393 ff.). Die regionale Planung kann daher nicht nur bis zur jeweiligen Landesgrenze denken, wenn sie den realen Verhältnissen der engen räumlichen Beziehungen gerecht werden und den hinter der Landesgrenze liegenden Raum nicht gänzlich ignorieren will. Im Folgenden wird der Verdichtungsraum Halle-Leipzig vorgestellt.
3
3 Der Verdichtungsraum Halle - Leipzig
3.1 Räumliche Abgrenzung
Der Verdichtungsraum Halle-Leipzig bildet die Kernregion des mitteldeutschen Raumes 5 . Die räumliche Abgrenzung kann je nach Betrachtung verschiedener räumlich-funktionaler Verflechtungen variieren und zeichnet sich somit durch eine „räumliche Unbestimmtheit“ aus (KRANEPUHL 2004, S. 61 f.). Aus diesem Grund fasst KRANEPUHL (2004, S. 62) den Verdichtungsraum Halle-Leipzig als offenen Verflechtungsraum auf (Abb. 2). Versucht man die Region administrativ einzugrenzen (Abb. 3), so gehören zum Verdichtungsraum auf sachsen-anhaltinischer Seite die kreisfreie Stadt Halle und die Landkreise Merseburg-Querfurt, Saalkreis und Bitterfeld sowie auf sächsischer Seite die kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Delitzsch und Leipziger Land (FRIEDRICH et al. 2003,
5 In der Literatur finden sich verschiedenen Darstellungen und Argumentationen zur Abgrenzung des mitteldeutschen Raumes bzw. des Verdichtungsraumes Halle-Leipzig. Zum Beispiel ROTHER 1995, S. 9 ff.; OELKE 1998, S. 382 ff.; SCHÖNFELDER 2001, S. 161 ff.; FRIEDRICH et al. 2003, S. 7.
4
Arbeit zitieren:
Ron Klug, 2005, Regionalplanung und Schrumpfung im Verdichtungsraum Halle-Leipzig, München, GRIN Verlag GmbH
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