Inhalt
1 Einleitung. 4
2. Migration. 4
2.1 Definition von Migration. 4
2.2 Ursachen für Migration. 5
2.3 Die Migrationgeschichte der Bundesrepublik seit den fünfziger Jahren 5
2.4 Stand der Migrationsituation zu 2007. 7
3. Integration. 7
3.1 Definition 7
3.2 Beschreibung des Verlaufs der Integration 8
4.Der Integrationskurs 9
4.1 Ausländerpolitik bis 1. Januar 2005 9
4.2 Konzept des Integrationskurses. 9
4.2.1 Teilnahmeberechtigung 10
4.2.2.Zulassung und Bestätigung 11
4.2.3 Anmeldung 12
4.2.4 Kosten 12
4.2.5 Kursträger und Lehrkräfte. 13
4.2.6 Struktur und Organisation. 14
4.2.7 Abschlusstest 15
5. Durchführung und Effizienz 15
6. Schlusswort 17
7.Literaturverzeichnis / Quellen 20
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1 Einleitung
Deutschland gilt spätestens seit der Wiedervereinigung offiziell als Einwanderungs-land und befasst sich mit der Herausforderung seine zugewanderten Mitbürger zu integrieren. Das zum 1. Januar eingeführte Zuwanderungsgesetz stellt damit bundesweit Regeln und Forderungen für eine bessere Integration auf. Eine daraus resultierende Maßnahme ist der Integrationskurs, welcher verpflichtend oder freiwillig von Migranten besucht wird. Doch bedeutet Integration nicht weit aus mehr als 600 Sprachstunden und die knappe Einführung in Recht, Geschichte und Kultur? Deshalb möchte ich an Hand einer genauen Durchleuchtung von Inhalt und Konzept des Integrationskurses feststellen, in welchem Ausmaß ein solcher Kurs zu einer erfolgreichen „Integration“ verhilft.
Zunächst möchte Ich auf die Zusammensetzung der Migranten in Deutschland eingehen, die Hintergründe für deren Einwanderung erfassen. Des Weiteren möchte Ich die gegebenen Hürden aufzeigen die eine Integration mit sich bringt. Im Mittelpunkt dieser Arbeit sollen die Erläuterungen des Gesetzes zum Integrationskurs - § 43 des Aufenthaltgesetzes - stehen, um ein Verständnis von Aufbau, Organisation, Ziel und Zweck der Kurse zu vermitteln. Abschließend werde Ich sowohl Fakten der tatsächlichen Umsetzung wiedergeben als auch Kritik, Problematiken und mögliche Verbesserungen erfassen.
2. Migration
2.1 Definition von Migration
Definitionen der Migration existieren einige. Meist kommen darin die Beschreibungen „Prozess von Wanderung“ oder aber „Wohnortswechsel über die Staatsgrenzen hinaus“ vor. Sehr zu dieser Arbeit passend finde ich eine Definition von N. Elias und J. Scotson: „Was geschieht scheint nur zu sein, dass Menschen sich physisch von einem Ort zum anderen bewegen. In Wirklichkeit wechseln sie immer von einer Gesellschaftsgruppe in eine andere über“ (Elias/Scotson 1990:S.248). Damit wird weniger der Aspekt der räumlichen Neuorientierung festgehalten, sondern vielmehr der Soziale Aspekt der Migration betrachtet.
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2.2 Ursachen für Migration
Zu den Ursachen lässt sich festhalten, dass man generell von sechs Migrationgruppen in der Bundesrepublik Deutschland reden kann:
Zum einen sind dies Arbeitsemigranten. Früher bezogen auf die sogenannten Gastarbeiter aus den Mittelmeerstaaten. Seit den Neunzigern gibt es jedoch nur noch Verträge mit Mittel- und Osteuropäischen Ländern. (Die Zahlen sind allerdings sehr gering.) Momentan äußert sich dies hauptsächlich durch Saisonarbeiter, Werksvertragsarbeiter oder Hochqualifizierte.
Des Weiteren zählen Ausländische Studierende zu den Migranten (Diese werden jedoch unter eigenem Aufenthaltsgrund (Studium) im Gesetz festgehalten.) Nachziehende Familienangehörige, unabhängig der Nationalität der bereits in Deutschland lebenden Person.
Auch sind Flüchtlinge ein großer Faktor. Die Zahl wird auf ca. Eine Millionen geschätzt.
Seit 1991 gibt es in etwa 200.000 jüdische Zuwanderer. Seit der Wende sind es auch viele Spätaussiedler und deren Familienangehörigen, besonders aus den Gebieten der früheren Sowjetunion, die nach Deutschland zurück wandern. Für sie gibt es ein gesondertes förmliches Aufnahmeverfahren sowie ein eigenes Bundesvertriebenengesetz. (Vgl. Tranczek/Tammen/Behlert : S. 484) Da Jüdische Immigranten oftmals über Deutschkenntnisse verfügen und Studenten meist Sprachkenntnisse im Voraus an der angestrebten Universität nachzuweisen haben, ist das Integrationsgesetz vor allem an Arbeitsemigranten (speziell ehemalige), Familiennachzügler sowie Spätaussiedler und deren Angehörige gerichtet.
2.3 Die Migrationgeschichte der Bundesrepublik seit den fünfzi-
ger Jahren
Die Zuwanderung in die Bundesrepublik ist, speziell nach dem zweiten Weltkrieg, ein durchaus komplexes Thema. Neben Millionen Vertriebener aus ehemaligen Ostgebieten, die nach dem Zusammenbruch des Sozialistischen Staatensystems, wieder in die BRD einwanderten, sind es auch die sogenannten Gastarbeiter die ebenso unser heutiges buntes Ethnisches Geflecht in Deutschland prägen.
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Auf Grund der hohen Nachfrage an Arbeitskräften sowohl in Landwirtschaft als auch in der Industrie, begann Deutschland Gastarbeiter aus den Mittelmeerstaaten anzuwerben. Zunächst existierten Verträge mit Italien (1955) und Spanien/Griechenland (1960). Nach der kompletten Absperrung der Grenze zwischen der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik erhöhte sich der Bedarf nach Arbeitern und es wurden weitere Verträge mit der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und letztlich Jugoslawien (1968) geschlossen. So kam es, dass zwischen 1961 und 1974 die Zahl der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland um 3,5 Millionen stieg. Die eigentliche Idee, dass die Gastarbeiter immer wieder durch neue Kräfte ausgetauscht werden, sozusagen stetig rotieren, funktionierte jedoch nicht da die Arbeitgeber nicht ständig neues Personal einlernen wollten, dies sich also betrieblich nicht lohnte. Dadurch kam es zu einem dauerhaften Aufenthalt der „Gäste“. Jedoch waren für diese Arbeitnehmer keine beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten gegeben und die Löhne so niedrig, dass es kaum eine Chance gab in der Gesellschaft ansehen zu erlangen und sich erfolgreich zu integrieren. Dem zu Folge bildete sich rasch eine Dynamik einer ethnischen Unterschicht. Der Staat ignorierte jedoch die dadurch auftretende Problematik, beschloss weiterhin nicht als Einwanderungsland zu gelten und verzichtete auf Angebote die für eine Integration hilfreich gewesen wären.
Als Folge der Ölkrise stoppte plötzlich der Bedarf an günstigen Arbeitskräften und tatsächlich wanderten ca. Eine Millionen Gastarbeiter zurück in ihre Herkunftsländer. Allerdings kam es zwischen 1973 und 1988, bei den in Deutschland Verbliebenen, zu einem Nachzug der Familie. Aus der Arbeitsmigration entstand nun eine Familienmigration. (Vgl. Ingrid Oswald S. 812007). Aussiedler und Spätaussiedler, hauptsächlich aus der ehemaligen Sowjetunion wurden in ihrer Rückführung deutlich besser schon frühzeitig durch Integrationsmaßnahmen gefördert. Deshalb stellten jene bis 1992 auch keine Problemgruppe auf dem Arbeitsmarkt dar. Jedoch kam, auf Grund der Wende, eine solch enorme Zahl in die Deutsche Bundesrepublik, dass auch diese dringendes Integrationsbedürfnis aufwiesen (Vgl. Rita Süssmuth 2006/2007: S.47).Endlich, in der Mitte der neunziger Jahre, erkannte die Bundesrepublik, dass sie die Aussage „Deutschland ist kein Auswanderungsland“ revidieren muss. Zu einem Zeitpunkt in welchem bereits ca. 7 Millionen Ausländer in Deutsch-
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Arbeit zitieren:
Mera Graumann, 2009, Hintergrund, Durchführung und Effizienz der seit 2005 geltenden Integrationskurse, München, GRIN Verlag GmbH
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