1 Einleitung
Der Begriff „Affirmative Actions“ beschreibt verschiedene Antidiskriminierungsmaßnahmen, welche eine aktive Teilnahme von Minderheiten am gesellschaftlichen Leben in vielen Bereichen der Gesellschaft ermöglichen soll. 1 Diese Maßnahmen können unterschieden werden in verschiedene Ausbildungsprogramme, welche die Verbesserung der beruflichen Qualifikation von Minderheiten vorsieht. Im Bildungsbereich, speziell dem der höheren Bildung, wurden mit Hilfe von Affirmative Actions so genannte Quotenregelungen geschaffen. Diese hatten ein der Bevölkerungszusammensetzung entsprechende Präsens von Minderheiten in Institutionen wie Schulen, Colleges, Universitäten oder Unternehmen zum Ziel. 2 Um diese Quotenregelungen zu erfüllen, wurde zu Beginn das gängige Leistungsprinzip um einen Studienplatz teilweise außer Kraft gesetzt, was in der amerikanischen Gesellschaft zu großen Debatten und Kontroversen führte. 3 Im Laufe der Zeit kam es zu einigen Gerichtsverhandlungen und Gesetzesveränderungen, welche immer wieder die Frage aufwarfen, wie Gerechtigkeit im Bildungswesen herzustellen sei, ohne dabei eine neue Ungerechtigkeit entstehen zu lassen. Affirmative Actions unterlagen also einem laufenden Wandel sowie einer dauernden Anpassung an veränderte wirtschaftliche, soziale und politische Verhältnisse. Wie sich im Laufe der Jahrzehnte herausstellte, war mit dem verstärkten Zugang von Minderheiten an Colleges und Universitäten das Problem erheblicher Leistungsunterschiede zwischen Minderheiten und der Mehrheitsbevölkerung noch lange nicht gelöst. Die Schwierigkeit, einen Hochschulabschluss zu erlangen oder die Herkunft aus bildungsfernen Elternhäusern, waren nur einige von zahlreichen Problemen, welche das Leben von vielen Minderheiten erschwerte. Aus diesem Grund entwickelten sich verschiedene Initiativen und Programme, welche die Integration von Studenten mit Migrationshintergrund erleichtern sollte. In der folgenden Arbeit soll auf einige dieser Programme eingegangen werden. Außerdem soll der Einfluss von Veränderungen in der Gesetzgebung zu Affirmative Actions in den 1990’er Jahren am Beispiel der Wahl der Universität als auch der Veränderung von Zulassungskriterien aufgezeigt werden.
1 „Vgl. Hildebrandt (2005), S. 475.“
2 „Vgl. ebd.“
3 „Vgl. Hildebrandt (2005), S. 491.“
1
2 Geschichtliche Entwicklung von Affirmative Action
2.1 Entstehung
Nach Ende des 2. Weltkrieges 1945 erfuhr das amerikanische Bildungssystem, speziell der höheren Bildung, einen massiven Aufschwung. Rassentrennungen sowie ein nicht der Bevölkerungszusammensetzung entsprechender Anteil von Minderheiten bestimmten das studentische Leben an amerikanischen Universitäten bis in die 60’er Jahre. Unter der Präsidentschaft vom damaligen Präsidenten Lyndon B. Johnson wurden im Jahr 1964 die Civil Rights Acts, die Bürgerrechtsgesetze, unterzeichnet. Diese erklärten u.a., dass ein High-School Absolvent nicht aufgrund von Rasse, Ethnie oder Geschlecht diskriminiert werden kann 4 . Aus diesem Grundsatz heraus war die Entwicklung von Programmen, welche ethnischen Minderheiten den Zugang zu Universitäten erleichtern sollte, möglich und politisch erwünscht. Die amerikanische Bevölkerung stand dem Ziel größerer Bildungschancen für benachteiligte Bevölkerungsteile wie ethnischen Minderheiten positiv gegenüber, allerdings lehnte sie eine bevorzugte Behandlung dieser Gruppen entschieden ab. 5
2.2 Entwicklung bis 1978
Affirmative-Action-Programme an Universitäten bezogen sich fast ausschließlich auf private, hochselektive Hochschulen (ca. 20-30 % aller Colleges und Universitäten) 6 , und weniger auf staatliche Landesuniversitäten. Um die Präsenz von ethnischen Minderheiten an diesen Universitäten zu erhöhen, wurden Quotenregelungen eingeführt. Eine im Verhältnis zur Bevölkerung stehende ethnische Zusammensetzung war das Ziel dieser Regelung. Die Zulassungsprinzipien wurden somit entscheidend verändert. Wurde vor Einführung von Affirmative Actions fast ausschließlich nach Leistung bewertet und zugelassen, so schufen diese Quotenregelungen einen Wettbewerb um Leistung nur innerhalb einer ethnischen Gruppe. Dies führte dazu, dass Universitäten Studienplätze für ethnische Minderheiten je nach Zusammensetzung in der Bevölkerung reservierte: „The University of Illinois Medical School at Urbana reserved 60 out of 300 places in its incoming classes for minorities as of 1972.“ 7 Aufgrund des Leistungsvergleichs innerhalb einer Ethnie waren die Voraussetzungen, einen Studienplatz zu erhalten, mit wesentlich unterschiedlichen Leistungen zwischen den verschiedenen Ethnien verbunden:
4 „Vgl. Hildebrandt (2005), S. 485.“
5 „Vgl. Ornstein (1976) S. 1.“
6 „Vgl Hildebrandt (2005), S. 492.“
7 „Ornstein (1976),S. 12.“
2
„The University of California has established minimum standards to do the work at
any of its schools. If a black applicant meets these, with a grade point average of 3.3
[…]. White and Asian students need grade averages of at least 3.7 (A-) and these are
not assured of admission even with a 4.0 or perfect average […].” 8
Nach Einführung dieser Quotenregelungen fühlten sich besonders Weiße und Bewerber asiatischer Herkunft im Nachteil, da diese in der Regel die besten Notendurchschnitte verzeichnen konnten, aber eine geringere Chance hatten, zugelassen zu werden als z.B. Latein- oder Afroamerikaner. Die Klassifikation von Studienbewerbern in verschiedene Ethnien erwies sich als zunehmend schwierig, da es bei vielen Personen kaum mehr nachzuvollziehen war, welcher ethnischen Gruppe sie entstammen. Die Quotenregelung erreichte oft nicht ihr Ziel, Personen aus ethnischen Minderheiten zu Studienabschlüssen zu verhelfen, da diese den Ansprüchen einer Universität in vielen Fällen nicht gewachsen waren. Hohe Abbrecherquoten sowie längere Studienzeiten waren allzu oft die Folge. Des Weiteren verstärkte die ungünstige Situation von weißen Studienbewerbern vorhandene Ressentiments und Vorurteile bezüglich der Studierfähigkeit von ethnischen Minderheiten. 9
2.3 Gerichtsurteil zu „Bakke vs. The Regents of the University of California” Eines der größten politischen Richtungsentscheidungen in Bezug zur Gesetzgebung zu Affirmative Action Programmen fand im Jahr 1978 statt. Diese betrifft die Universität von Kalifornien zu Davis. An dieser hat sich im Jahr 1972 ein US-Amerikaner (Bakke) norwegischer Abstammung um einen Studienplatz im Fach Medizin beworben. Mit einem Notendurchschnitt von 3.45, von erreichbaren 4.0, lag er deutlich über dem Durchschnitt aller 2400 Bewerber. Bakkes hochschulinterner Zulassungstest ergab 359 Punkte im Vergleich zu 309 Punkten unter allen Bewerbern und 109 zu allen Bewerbern mit Minderheitenstatus. Nach erfolgter Ablehnung verklagte Bakke das Zulassungskomitee der Universität, da er glaubte ungerecht behandelt worden zu sein. Nach Durchlaufen seiner Klage durch das zuständige Landesgericht, fällte am 16. Oktober 1976 der Oberste Gerichtshof von Kalifornien die erste Grundsatzentscheidung mit einem Votum von 6 zu 1 in diesem Fall 10 . Die Entscheidung fiel zu Gunsten von Bakke mit der Begründung, dass eine bevorzugte Behandlung von ethnischen Minderheiten gegen die 14. Klausel der Amerikanischen Verfassung verstoßen würde, welche jedem Staatsbürger gleichen Schutz gewährt. Die bisherigen Einstellungspraktiken von Davis würden zum Ausschluss weißer Studienbewerber
8 „Vgl. Hildebrandt (2005), S. 493.“
9 „Vgl. Hildebrandt (2005), S. 495.“
10 „Vgl. Swanson (1981), S. 3-4.”
3
und somit zum Ausschluss qualifizierter Bewerber führen. Nach erneuter Revision durch die Universitätsführung urteilte im Juni 1978 der Oberste Gerichtshof der USA das entscheidende Urteil über diesen Fall. Darin heißt es, dass die Zulassungspraktiken von Davis als verfassungswidrig zu bewerten seien, da das alleinige Kriterium der „Rasse“ nicht ausschlaggebend für die Ablehnung eines Bewerbers an einer Universität sein darf. Bakke wurde somit zugelassen. Quoten wurden von diesem Zeitpunkt an für zukünftige Bewerbungsverfahren an Universitäten ausgeschlossen. Universitäten wurden durch dieses Urteil angeordnet, Quoten durch flexible Ziele zu ersetzen und das Kriterium der „Rasse“ nur noch als eines von vielen zu bewerten. 11 Der Fall Bakkes gilt als ein Musterbeispiel für umgekehrte Diskriminierung, bei der US-Amerikaner weißer Hautfarbe, aufgrund der weitverbreiteten Ambition vieler Universitäten, eine in möglichst höchstem Maße durchmischte Studentenschaft zu erhalten, ein Studienplatz verwehrt bleibt. 12
3 Motivationen zur Unterstützung von Minderheiten an
Universitäten
Seit Erlassen der Civil Rights Acts nimmt die Anzahl von ethnischen Minderheiten an amerikanischen Hochschulen stetig zu: „Between 1940 and 1958, total enrollment shot up from 1.49 million to 3.28 million […] and soared to 9.70 million a decade later in 1975.“ 13 Der verstärkte Zugang von ethnischen Minderheiten an Universitäten löste allerdings nicht alle Probleme. Stattdessen hatten Studenten mit diesem Hintergrund verstärkt Schwierigkeiten, Abschlussprüfungen zu bestehen oder den Verlauf der Seminare oder Vorlesungen zu folgen. 14 Um diese Studenten in ihren Bemühungen zu unterstützen, entwickelten einige Universitäten, bzw. Privatpersonen, spezielle Programme, welche darauf abzielten, einen erfolgreichen Studienverlauf benachteiligter Studenten zu ermöglichen. Eine weitere Absicht dieser Programme war, die ethnische Vielfalt zu erhöhen, da diese zunehmend als Vorteil im Wettbewerb um Studierende erkannt wurde, wie es der Präsident der amerikanischen Vereinigung der Universitätspräsidenten darstellte: „We believe that our students benefit significantly from education that takes place within a diverse setting […]. “ 15
11 „Vgl. Anderson (2004), S. 151-154. “
12 „Vgl. Anderson (2004), S. 152.“
13 „Horn; Matin; Orfield (2005), S. 1f.”
14 „Vgl. Horn; Matin; Orfield (2005), S. 115.”
15 „Holzer; Neumark (1999), S. 30.”
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Arbeit zitieren:
Christoph Noky, 2009, "Affirmative Action"-Programme in den USA nach 1945, München, GRIN Verlag GmbH
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