I nhaltsverzeichnis
Entwicklung der Gefechtsarten 3 I Verteidigung 6
Hochentwickelte Manöverkunst 7
Karree zur Rundumverteidigung 8 Napoleons Taktik 9
Erzherzog Karls Exerzierreglement 9
Scharnhorsts Infanterie-Reglement 1812 10
Neue Gedanken durch Carl von Clausewitz 11
Wieder Unterordnung der Verteidigung 11
Detaillierte Vorschriften für die Verteidigung 13
Angriff und Verteidigung noch nicht gleichwertig 14
Erstmals 1906: «Hinhaltendes Gefecht» 14 Tendenz zur Linie 14 »Stützpunkte« 15
Neue Vorschriften zum Stellungskrieg 16
Zusammenfassung der Entwicklung bim zum Ersten Weltkrieg 17 Abbrechen des Gefechts 19
Grundsätze der Verteidigung in der Bundeswehr 20 «Verteidigungsraum»
»Schlüsselgelände« Fazit zur Verteidigung II Verzögerung Von der Gefechtshandlung zur selbständigen Gefechtsart Zusammenfassung der Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg Zwischen den Weltkriegen
Abwehr, Verteidigung und hinhaltender Widerstand im Zweiten Weltkrieg Verzögerung in den Vorschriften der Bundeswehr 35
Schlussbetrachtung zur Verzögerung 36 III Angriff 37
Angriff in der frühen Neuzeit 38
Angriff im Zeitalter von König Friedrich II. 39
Angriff zwischen Französischer Revolution und Freiheitskriegen 42
Angriff im Zeitalter des Deutschen Bundes 43
Angriff nach den Einigungskriegen 45 Angriff im Ersten Weltkrieg 49
Übergang zur Reichswehr - Ära Seeckt 52
Die Evolution der Kraftfahrtruppe - Truppenführung 1933 54 Guderian - führen von vorn 56
Die Wende ´42 - vom Angriff zur Abwehr 58
Kriegsende - Aufbau der Bundeswehr 59
Massenvernichtungswaffen und Asymmetrie 60 Zusammenfassung 63 Literaturverzeichnis 66
2
Die Entwicklung der Gefechtsarten
Die TF 1910 kannte den Begriff der Gefechtsart noch nicht. Es werden lediglich der Angriff und die Verteidigung in ihren Vor- und Nachteilen beschrieben. Dabei wird sowohl das Begriffspaar Angriff und Verteidigung als auch das Begriffspaar Offensive und Defensive verwandt. 1 Es ist bemerkenswert, dass sich schon hier der Begriff des „Begegnungsgefechts” findet und die Besonderheiten dieser, wie man sie heute bezeichnen würde, besonderen Gefechtshandlung beschrieben werden. 2 Auch die TF 21 kannte den Begriff der Gefechtsart noch nicht. Inhaltlich lässt sich feststellen, dass dort Angriff, Verfolgung, Verteidigung, hinhaltendes Gefecht und Abbrechen des Gefechts im Rahmen der Gefechtshandlungen beschrieben wurden. 3 Daneben gab es ein Kapitel „Gefechte unter besonderen Verhältnissen“, wobei dort das hinhaltende Gefecht nochmals genannt wurde, was darauf hindeutet, dass es sich dabei nicht um eine eigenständige Gefechtsart handelte, sondern um eine besondere Gefechtshandlung.
Die TF 33 nahm erstmals den Begriff der „Kampfart" auf und beschrieb den Angriff, die Verfolgung, die Abwehr mit ihren beiden Varianten Verteidigung und hinhaltender Widerstand, das Abbrechen des Gefechts und den Rückzug als Kampfarten. 4 Die TF 56 als erste Truppenführungsvorschrift der Bundeswehr übernahm den Begriff
der „Kampfarten" 5 Als „Kampfarten“ wurden dabei Angriff, Verfolgung, Abwehr (mit den Unterpunkten Verteidigung, hinhaltender Kampf und Verzögerungsgefecht) und Abbrechen des Gefechts verstanden. 6 Zusätzlich gab es ein eigenes Kapitel „Gefechte unter besonderen Verhältnissen", in dem z. b. der Ortskampf genannt wird. Ab der TF 1959 vollzieht sich ein grundsätzlicher Wandel. Dort heißt es: „Angriff, Verteidigung und Verzögerung sind die wichtigsten Kampfarten; aus ihnen können sich Verfolgung und Rückzug entwickeln...Bei allen Kampfarten kann es zum Begegnungsgefecht kommen [ ]. Immer gehören Aufklärung, Sicherung und Marsch zur Gefechtstätigkeit aller Truppen. Für den Kampf unter besonderen Verhältnissen, zum Beispiele im Mittelgebirge, in Ortschaften oder im Winter gelten neben den allgemeinen noch zusätzliche Grundsätze.“ 7
Erstmals handelte es sich nun bei der Verzögerung um eine der „Hauptkampfarten" und es wurden Sicherung, Aufklärung und Marsch erstmalig als „allgemeine Aufgaben" im Gefecht genannt und so aufgefasst. Die Tatsache, dass es in allen vorangegangenen Vorschriften Kapitel zur Thematik "Aufklärung, Sicherung und Marsch" gab, zeigt nur, dass schon damals die Wichtigkeit dieser Aufgaben erfasst wurde, aber die Begrifflichkeit als „Gefechtstätigkeit aller Truppen" ist neu. Ebenfalls neu war die Unterscheidung in Truppen- und Waffengattungen, wobei die Waffengattungen Arten der Gattung Truppenführung sind. 8 Nur ein Jahr später wurde
1 Siehe Wilhelm II, Grundzüge der höheren Truppenführung, Berlin 1910, S. 20-44.
2 Siehe ebd., S. 24.
3 Siehe Reichswehrministerium, Chef der Heeresleitung, Führung und Gefecht der verbundenen Waffen, Berlin 1921, S. 9-11. 4 Siehe H.Dv. 300/1, Truppenführung (T.F.), I. Teil (Abschnitt I-XIII), Berlin 1933, S. 11-13. 5 HDv 100/1, Grundzüge der Truppenführung des Heeres, Bonn 1956, S. 81. 6 Ebd., S. 38-80.
7 HDv 100/1, Truppenführung, Bonn 1959, S. 43. 8 HDv 100/1, Truppenführung, Bonn 1959, S. 47-57.
3
ein neuer Begriff in die Terminologie der Truppenführung eingeführt. Die TF 60 bezeichnete Angriff, Abwehr und Verzögerung als Gefechtsarten. Verfolgung, Begegnungsgefecht und Abbrechen des Gefechts wurden nicht eindeutig dem Begriff Gefechtsart zugewiesen. Die Aussage „[mit] dem Begegnungsgefecht wird das Gefecht, in einer unerwarteten, meist ungewissen Lage eingeleitet, bei der die zu wählende Gefechtsart zunächst noch offen ist und sich erst nach Beginn der Kämpfe ergibt", 9 spricht dafür, dass das Begegnungsgefecht etwas „Besonderes" ist. Unterhalb der Gefechtsarten wurde jetzt der Begriff der Kampfarten angesiedelt. „Innerhalb jeder Gefechtsart können die Kampfarten […] Angriff[,] Verteidigung und [..] hinhaltender Kampf gleichzeitig oder nacheinander angewendet werden.“ 10 Die Unterscheidung ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Ebenen, die ein Gefecht führen können. Die mittlere Führung (Division und Brigade) führt das Gefecht in Gefechtsarten, die untere Führung (Regiment, Bataillon und Kompanien) der Kampftruppen führt den Kampf in Kampfarten. 11 Als ebenfalls neuer Begriff wurde die „Kampfweise" eingeführt. Sie „bezeichnet das Verfahren, in dem die Verbände und Einheiten der einzelnen Waffengattungen nach ihrer Eigenart im Rahmen der befohlenen Kampfart oder ihres Auftrages kämpfen.“ 12
1962 wurde die Begrifflichkeit beibehalten. Es kam zu keinen Änderungen in der Einteilung durch die TF 62. 13
In der TF 1973 wurden nach wie vor die Gefechtsarten Verteidigung, Angriff und Verzögerung unterschieden, wobei es zu einer Umstellung in der Reihenfolge kam und
die Verteidigung als erstes genannt wurde. Die Begriffe „Kampfart" und „Kampfweise" wurden nicht mehr genannt. Neu eingeführt wurden die Begriffe „allgemeine Aufgaben im Gefecht" und „besondere Gefechtshandlungen". Als allgemeine Aufgaben im Gefecht wurden genannt: Aufklärung Erkundung Sicherung Verbindung Elektronische Kampfführung Marsch Bewegung über Gewässer Ausnutzen der Luftbeweglichkeit Verstärken und Gangbarmachen des Geländes Lähmungen Schutz rückwärtiger Gebiete Personalersatz und Logistik 14 Besondere Gefechtshandlungen sind: Begegnungsgefecht Lösen vom Feind Ablösung Aufnahme Jagdkampf 15
9 HDv 100/2, Führungsgrundsätze des Heeres für die atomare Kriegführung - Truppenführung 1960 (TF 60), Bonn 1961,S. 26. 10 Ebd., S. 26. 11 Ebd., S. 24-26. 12 Ebd., S. 26.
13 Siehe HDv 100/1, Truppenführung, Bonn 1962, S. 26-30. 14 HDv 100/100, Führung im Gefecht, Bonn 1973, Nr. 1037.
4
Eine Neuerung fand sich auch im Verständnis der Truppengattungen. Der Begriff der „Waffengattung" wurde nicht mehr verwandt. Die Truppengattungen können zwar nach ihren Hauptaufgaben zusammengefasst werden (Kampftruppen,
Kampfunterstützungstruppen, Führungstruppen und Logistiktruppen), aber es kam letztlich zu einer Vereinfachung, da es keine Truppengattung mehr gab, die zugleich Waffengattung war. 16 Durch die TF 87 kam es zu einigen wenigen Anpassungen. Die Begrifflichkeiten der TF 73 wurden weitestgehend beibehalten. Der Jagdkampf wurde als „besonderes Einsatzverfahren" bezeichnet und war nunmehr in jeder Gefechtsart möglich. Der Begriff der „Elektronischen Kampführung" wurde durch „Elektronischer Kampf" ersetzt, anstelle von "Ausnutzen der Luftbeweglichkeit" trat „Luftbeweglichkeit", „Personalersatz" und „Logistik" wurden getrennt und „Sanitätsdienst" und „Maßnahmen der Inneren Führung" wurden neue „allgemeine Aufgaben im Einsatz". Interessanterweise trat an die Stelle von „Allgemeine Aufgaben im Gefecht" der Begriff der „Allgemeinen Aufgaben im Einsatz" 17 Dies ist bemerkenswert, da sich 1987 die Entwicklung des neuen Aufgabenspektrums der Bundeswehr noch nicht abzeichnete. Glasnost und Perestroika hatten zwar begonnen, dennoch war die TF 87 eindeutig eine Vorschrift, die im Geiste des „Kalten Krieges" geschrieben worden war. Die Änderungen zur Vorschrift, die 1990, 1991 und 1992 herausgegeben wurden, trugen der neuen politischen Entwicklung dann Rechnung. In der Änderung 2 hieß es: „Teile der Dienstvorschrift sind durch die bis heute eingetretene Entwicklung bereits überholt und nicht mehr gültig. Der Inspekteur des Heeres hat daher Teile der HDv
100/100 VS-NfD (TF) mit der Änderung 2 außer Kraft gesetzt [...]. Gültigkeit behalten die in der Dienstvorschrift festgelegten taktischen Grundsätze für die Führung von Truppen und für das Zusammenwirken der verbundenen Waffen.“ 18
Die TF 2000. kennt nach wie vor die drei Gefechtsarten Angriff, Verteidigung und Verzögerung, wobei der Angriff wieder an die erste Stelle gerückt ist. Diese Gefechtsarten sind der taktischen Führung zugeordnet und damit bis auf Ebene Korps als Schnittstelle zur operativen Führung anzuwenden. Als besondere Gefechtshandlungen tritt neben die schon in der TF 87 festgelegten das „Überwachen von Räumen" als neue besondere Gefechtshandlung. 19
Die „Allgemeinen Aufgaben im Einsatz" erfahren ebenfalls leichte Änderungen. Der Begriff „Aufklärung" wird zu „Nachrichtengewinnung und Aufklärung" erweitert, „Tarnen und Täuschen" wird eine neue allgemeine Aufgabe, aus „Elektronischer Kampf" wird „Elektronische Schutzmaßnahmen", da der Kampf um Informationsüberlegenheit ein eigener Faktor der Gefechtsführung wird. Aus dem „Verstärken und Gangbarmachen des Geländes" wird die pioniertypische Bezeichnung des „Förderns und Hemmens von Bewegungen". Der „Schutz rückwärtiger Gebiete" ist nicht mehr zu finden, was daran liegt, dass die sogenannten „Rear Operations" (Operationen im rückwärtigen Gebiet) ein eigener ständiger Bestandteil einer Gesamtoperation geworden sind. Neue Begriffe sind die „Abwehr von Bedrohung aus der Luft", sowie „Führungs- und Einsatzunterstützung". Auf die beiden letzteren wird noch genauer im Kapitel 3.4 eingegangen. Dadurch sind die alten Aufgaben „Personalersatz, Logistik, Sanitätsdienst und Maßnahmen der
15 Ebd., Nr. 1037.
16 Ebd., Nr. 420.
17 HDv 100/100, Truppenführung, 2. verbesserte Aufl., Bonn 1987, Nr. 705-708. 18 Ebd., Nr. 13-14.
19 Siehe HDv 100/100, Truppenführung, Bonn 2000, Nr. 2369-2371.
5
Inneren Führung" begrifflich weggefallen, funktional aber unter anderen Bezeichnungen erhalten geblieben. 20
Bezüglich des Verständnisses der Gefechtsarten hat sich ab 1973 eine kontinuierliche Verwendung der Begriffe durchgesetzt. Die Unterschiede in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg sind in erster Linie darin zu finden, dass sich vor dem 2. Weltkrieg keine Unterscheidung zwischen der operativen und der taktischen Führungsebene zeigte. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es kurzzeitig zu Anpassungsschwierigkeiten in den Begrifflichkeiten, was auf die neue ungewohnte Integration deutscher Streitkräfte in ein Bündnis, das Führungsanspruch erhob, zurückzuführen sein dürfte. Nachdem man sich angepasst hatte, wurden die Begriffe klarer und einheitlicher, wobei die Übersetzung englischer Begriffe in die deutsche Sprache nach wie vor erhebliche Probleme mit sich brachte. Als Beispiel möge hier der Hinweis auf den Begriff „logistics" gelten, der im Deutschen eben nicht einfach mit Logistik übersetzt werden kann, sondern eher dem neuen Begriff der Einsatzunterstützung entspricht, da er weiter gefasst ist als der deutsche Begriff „Logistik".
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die neue TF 2000 die Umsetzung der NATO-Integration und der damit verbundenen Doktrinen und Verfahren in eine deutsche Führungsvorschrift sehr weitgehend vornimmt und sich damit erheblich von ihren Vorgängern unterscheidet. Die Anpassung der Terminologie ist insbesondere durch die vertiefte Integration zu erklären, da es keine nationalen Korps mehr gibt und die Multinationalität eine klare Begrifflichkeit in einem besonderen Maße notwendig macht.
20 Siehe ebd., Nr. 708
21 Siehe Papke, vor allem S. 116ff. 22 Siehe Unser Heer, S. 19. 23 Siehe Regling, S. 16ff., 75ff. 24 Siehe Fleming, S. 240.
25 Ende des 17. Jhds. sechs Glieder; vgl. Delbrück, T. 4, S. 307.
6
26 Höchststand in Preußen: 5 Schuss in 2 Minuten; vgl. Regling, S. 30.
27 Siehe Fleming, S. 285 und 290. — Zur Frage des reglementgemäßen Kampfes (= Angriff) vgl. Delbrück, T. 4, S. 309 ff., und Frauenholz, Schlacht, S. 99—108.
28 Noch Scharnhorst forderte 1829 in seinem Handbuch für Officiere, Teil 4, S. 334: Wenn keine Aussicht bestehe, ein Treffen zu gewinnen, müsse man es möglichst zu vermeiden suchen.
32 Ebd., S. 170. — Der König sah auch für einen strategischen Verteidigungskrieg operativ die Offensive vor: »In taktischer Hinsicht vertieft und verschärft Friedrich den Gedanken: Angriff um jeden Preis.« Friedrich des Großen Anschauungen, S. 351 und 372.
7
33 Siehe Regling, S. 67 und 77; vgl. Festung, passim. 34 Siehe Regling, S. 92.
35 Exercitium militare, S. 56: Commando: Von beiden Flügeln rechts und lincks schwenckt euch/formirt die Battaillon Quarré. March. Explication: Marchiren von beiden Flügeln/und formiren zwey grade Linien/alsdann fallen von jeden Flügeln zwey Ploton ein/und schließen die Battaillon Quarré; — Zur Verbreitung des Karrees als taktische Form vgl. Bleckwenn, S. XLIV, Anm. 44. 36 Militaer Feld-Regulament,i Wien 1759, Kap. 19. 37 Reglement 1743, S. 105—111. 38 Ebd., S. 326 und 347. 39 Müller, S. 56. 40 Siehe Klein, S. 231-238.
41 Generalreglement oder Verhaltungen für die Kayserlich-Königliche Generalität, Wien 1769.
8
42 Zit. nach Schlesier, S. 41.
43 »Es muß den Burschen bey arquebusiren [Todesstrafe durch Erschießen] verbothen werden, zu schießen, eher die Officiers commandiren.« Reglement 1743, S. 345. Erste Ansätze zum Umdenken im Reglement vor die Kgl. Preuß. Infanterie, Berlin 1788, doch setzte sich der Präzisionsschuß noch nicht durch. 44 Siehe Baier, Reglement 1838, S. 74.
45 Der Übergang war fließend verlaufen; so war bereits im französischen Reglement von 1791 festgelegt worden, ein Bataillon sei in vier Linien zu drei Gliedern, also zwölf Glieder tief und etwa fünfzig Rotten breit zum Angriff zu führen; siehe Regling, S. 205. Vgl. Delbrück, T. 5, S. 423.
9
46 Siehe Angeli, S. 24; vgl. Unser Heer, S. 154 f. Das Dienst- und Exercierreglement für die sämtliche Kayserl. Königliche Infanterie, Frankfurt, Leipzig 1794, beispielsweise enthielt detaillierte Bestimmungen auf dreißig Seiten zum »Quarre rückwärts«, »Quarre vorwärts«, »Quarre im Marsch«, »längliches Quarre«. 47 Siehe Angeli, S. 242 ff; vgl. Unser Heer, S. 192 ff.
48 Unser Heer, S. 212, stellt eine »Abneigung [Carls] gegen das Tiraillieren« fest. 49 Erzherzog Karl, S. 11 und 86. 50 Ebd., S. 10. 51 Ebd., S. 6. 52 Siehe Reglement 1812, S. 67—89. 53 Siehe ebd., S. 91 f. 54 Ebd., S. 127.
10
55 Clausewitz, S. 633 f. 56 Ebd., S. 666 f. 57 Siehe ebd., S. 1049ff. 58 Streffleur, S. 306. 59 Ebd.
11
60 Ebd., S. 308. 61 Reglement 1847. 62 Ebd., S. 91 f. 63 Ebd., S. 116. 64 Reglement 1876. 65 Ebd., S. 154. 66 Ebd., S. 148. 67 Ebd., S. 154f. 68 Reglement 1881, S. 147-151.
69 Leitfaden 1881, S. 30. — Emil von Lessel, Böhmen — Frankreich — China, hrsg. von W. Hubatsch, Berlin 1981, S. 43 und 57, berichtet aus dem Jahre 1866 von Karree-Formationen preußischer Truppenteile im Gefecht, desgleichen 1867 für die Gefechtsausbildung.
70 Reglement 1888. — Zum Verschwinden des Karrees aus der Taktik, vgl. Bleckwenn, S. XLIV. Auf dem Exerzierplatz blieb das Karree als eindrucksvolle Spielerei bis zum Ende des 19. Jahrhunderts allerdings weiterhin auf dem Programm. 71 Reglement 1888, S.68f.
12
72 Ebd., S. 93 f. 73 Ebd., S. 111. 74 Leitfaden 1881, S. 108.
75 Frobenius, Militärlexikon, Berlin 1901, Stichwort »Schanzzeug«. 76 Reglement 1888, S. 107. 77 Ebd., S. 114. 78 Ebd., S. 122. 79 Ebd., S. 123. 80 Reglement 1906. 81 Ebd., S. 112.
13
82 Leitfaden 1886, S. 27. 83 Leitfaden 1888, S. 27. 84 Reglement 1906, S. 81.
85 Hermann Teske, Die Wandlung des Krieges infolge der Entwicklung seiner Beweglichkeitselemente, in: Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift, 120. Jg (1954), H. 3, S. 184—197. Vgl. Unser Heer, S. 227 ff. 86 Reglement 1906, S. 117. 87 Moeller, S. 155. 88 Reglement 1906, S. 114. 89 Ebd.
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Harry Horstmann, 2010, Die Entwicklung der Gefechtsarten, München, GRIN Verlag GmbH
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