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Vom Hacking zum Cyberwar

Einführung in das Computerstrafrecht am Beispiel des Filmwerks "23 - Nichts ist so wie es scheint"

Title: Vom Hacking zum Cyberwar

Seminar Paper , 2010 , 18 Pages , Grade: sehr gut

Autor:in: LL.M. (Informationsrecht) Markus Schröder (Author)

Law - Penology
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Früher waren Hackerangriffe Einzeltaten von Cyberpunks, die nach Ruhm und Anerkennung in der Szene strebten. Die Entwicklung geht jedoch dahin, dass die Hacker von staatlichen Stellen gezielt zur Informationsgewinnung oder zur Störung der Infrastruktur in anderen Staaten eingesetzt werden. Das Recht steht hier vor großen Herausforderungen. Zunächst ist dabei das Computerstrafrecht zu untersuchen. Welche Phänomene werden erfasst? Sind diese Normen rechtsstaatlich tragfähig? Weiterhin werden die Fragen gestellt, welche Entwicklungen rechtstatsächlich zu erwarten sind und wie auf diese Herausforderungen reagiert werden kann und soll. Als Aufhänger dient dabei der Film "23 - Nichts ist so wie es scheint". Dieser Film behandelt den sog. KGB-Hack in den 1980er-Jahren. Dieses Ereignis war zum einen einer der Ausgangspunkte bei der Entwicklung des Computerstrafrechts. Zum anderen zeichnete sich schon damals die Entwicklung ab, dass Geheimdienste die Hacker für sich nutzbar machen wollen und können.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorstellung des Filmwerks

2. Die Filmszene

3. Die Straftatbestände

3.1. Internationales Recht

3.2. § 118a StGB

3.3. § 126a StGB

3.4. § 123 StGB

3.5. § 51 DSG

3.6. § 256 StGB

3.7. Konkurrenzen und Strafdrohung

4. Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, eine grundlegende Einführung in das Computerstrafrecht zu geben, indem sie die verschiedenen Straftatbestände anhand des Filmwerks „23 – Nichts ist so wie es scheint“ analysiert und auf den historischen „KGB-Hack“ anwendet.

  • Analyse strafrechtlicher Tatbestände im Kontext von Computer-Hacking.
  • Rechtsvergleichung zwischen dem österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) und dem deutschen Strafgesetzbuch (dStGB).
  • Untersuchung der internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen wie der Cybercrime-Konvention.
  • Diskussion der Grenzen zwischen Hacking-Aktivitäten und kriegerischen Handlungen im Sinne des „Cyberwar“.

Auszug aus dem Buch

3.2. § 118a StGB

Diese Vorschrift zielt auf den Schutz der Vertraulichkeit von Daten und Systemen ab und etabliert gleichzeitig ein „virtuelles Hausrecht“. § 118a StGB verlangt für eine Strafbarkeit, dass der Täter sich Zugriff auf ein Computersystem, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen Zugang verschafft, indem er spezifische Sicherheitsvorkehrungen im Computersystem überwindet.

Computersysteme in diesem Sinne sind nach § 74 Abs 1 Z 8 StGB sowohl einzelne als auch verbundene Vorrichtungen, die der automationsunterstützten Datenvereinbarung dienen. Solche Vorrichtungen sind die körperlichen Bestandteile, wie Prozessor, Drucker, Bildschirm usw., aber auch System- und Programmdateien. Wer die alleinige Verfügungsbefugnis hat, kann sich nicht strafbar machen. Das Verfügungsrecht bezieht sich auf das gesamte System und nicht auf einzelne Daten. Der Allein-Verfügungsbefugte iSd § 118a StGB ist somit derjenige, der das System verwendet und gestaltet. Dies sind regelmäßig die Administratoren und Netzwerkbetreuer.

Unstreitig sind im Fall des „KGB-Hacks“ die genannten Voraussetzungen gegeben. Karl Koch versandte im Rahmen des „KGB-Hacks“ zunächst jeweils ein E-Mail an die zu hackenden Systeme. Dadurch müsste er sich Zugang zu diesen Systemen verschafft haben. Der Täter verschafft sich nur dann Zugang zu einem System, wenn er wirklich eindringt, er also innerhalb des Systems tätig werden kann. Generell kann sich der Täter auch durch das Versenden eines E-Mails Zugang zu einem System verschaffen. Dadurch muss der Täter eine spezifische Sicherheitsvorkehrung im Computersystem überwunden haben.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorstellung des Filmwerks: Das Kapitel führt in den Film „23 – Nichts ist so wie es scheint“ ein und beschreibt die reale Geschichte des „KGB-Hacks“ um die Figur des Karl Koch.

2. Die Filmszene: Hier wird die spezifische Szene der Hacker-Karriere von Karl Koch untersucht, in der er sich erstmals in das Datex-P-Netz einwählt.

3. Die Straftatbestände: In diesem zentralen Teil werden diverse Paragraphen des StGB auf den „KGB-Hack“ angewandt, ergänzt durch eine Rechtsvergleichung mit dem dStGB.

3.1. Internationales Recht: Erläuterung der Relevanz der Cybercrime-Konvention des Europarates sowie des EU-Rahmenbeschlusses für das Computerstrafrecht.

3.2. § 118a StGB: Detaillierte Prüfung des Tatbestands des unbefugten Zugriffs auf Computersysteme unter Berücksichtigung des „virtuellen Hausrechts“.

3.3. § 126a StGB: Untersuchung der „virtuellen Sachbeschädigung“ und der Problematik, ob das Senden von E-Mails den Tatbestand des „Veränderns“ erfüllt.

3.4. § 123 StGB: Analyse der Strafbarkeit des Auskundschaftens von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen im Kontext von Hacking gegen Infrastrukturunternehmen.

3.5. § 51 DSG: Bewertung der Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht, wobei festgestellt wird, dass im vorliegenden Fall keine Strafbarkeit gegeben ist.

3.6. § 256 StGB: Prüfung der Strafbarkeit aufgrund der Unterstützung eines geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil der Republik Österreich.

3.7. Konkurrenzen und Strafdrohung: Darstellung der ideellen Konkurrenz der Taten und der anzuwendenden Strafdrohungen gemäß dem Einheitsstrafenprinzip.

4. Ausblick: Diskussion der zukünftigen Entwicklung von Cyberkriminalität in Richtung „Cyberwar“ und der völkerrechtlichen Herausforderungen.

Schlüsselwörter

Computerstrafrecht, Hacking, KGB-Hack, § 118a StGB, Datenspionage, Cyberwar, Computersysteme, Informationssicherheit, Strafgesetzbuch, Internetrecht, Rechtsvergleichung, Datenspionage, IT-Infrastruktur, Cybercrime-Konvention, Nachrichtendienst.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit einer juristischen Analyse des Computerstrafrechts anhand des Films „23 – Nichts ist so wie es scheint“ und des historischen Falls des „KGB-Hacks“.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Themen sind die strafrechtliche Einordnung von Hacking, das „virtuelle Hausrecht“, Wirtschaftsspionage sowie die zunehmende Bedrohung durch „Cyberwarfare“.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Ziel ist die Anwendung der einschlägigen österreichischen StGB-Paragraphen auf die fiktive und reale Fallgestaltung, um die Reichweite der Strafnormen aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt die Rechtsdogmatik zur Auslegung der Straftatbestände sowie die Rechtsvergleichung zum deutschen Strafrecht, um die rechtliche Einordnung zu präzisieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert schrittweise die verschiedenen Straftatbestände von § 118a StGB bis § 256 StGB und diskutiert deren Anwendbarkeit auf die im Film gezeigten Hacker-Aktivitäten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?

Wesentliche Begriffe sind Computerstrafrecht, Hacking, Cyberwar, § 118a StGB, Wirtschaftsspionage und die Cybercrime-Konvention.

Erfüllt das Versenden eines E-Mails im Sinne des § 126a StGB ein „Verändern“ von Daten?

Nach Ansicht des Autors scheidet eine Strafbarkeit hier aus, da bloßes E-Mail-Versenden keinen bestehenden Datensatz in einer Weise verändert, die ihn unbrauchbar macht.

Welche Rolle spielt der „KGB-Hack“ für die rechtliche Bewertung?

Er dient als reale Grundlage, um zu prüfen, ob die Täter durch ihre Eindringversuche in Computersysteme spezifische Sicherheitsvorkehrungen überwunden haben.

Inwiefern hat sich die Wahrnehmung von Hacking in Richtung „Cyberwar“ verändert?

Während Hacking früher oft als subkulturelle Einzelaktion galt, wird es heute als Mittel der „virtuellen Kriegsführung“ zur gezielten Infiltration gegnerischer Infrastrukturen durch Staaten betrachtet.

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Details

Title
Vom Hacking zum Cyberwar
Subtitle
Einführung in das Computerstrafrecht am Beispiel des Filmwerks "23 - Nichts ist so wie es scheint"
College
Vienna University of Economics and Business  (Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht)
Course
Seminar Strafrechtsfälle aus Literatur und Filmkunst
Grade
sehr gut
Author
LL.M. (Informationsrecht) Markus Schröder (Author)
Publication Year
2010
Pages
18
Catalog Number
V152804
ISBN (eBook)
9783640650699
ISBN (Book)
9783640650644
Language
German
Tags
Hacking Cyberwar Computerstrafrecht Covention on Cybercrime Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
LL.M. (Informationsrecht) Markus Schröder (Author), 2010, Vom Hacking zum Cyberwar, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152804
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