Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Zur Theorie des Wohlfahrtsstaates 4
2.1 Typologie nach G. Esping - Andersen. 4
2.2 Feministische Perspektive 6
2.3 Typologie nach J. Lewis/ I. Ostner 7
3. Prinzipien des deutschen Wohlfahrtsstaats 9
4. Gleichstellungspolitische Ansätze und feministische Positionen in der Wohlfahrtsstaatsdebatte 11
Exkurs : Prinzipien der Geschlechtergleichheit nach Fraser. 12
5. Zukunft der Geschlechterverhältnisse. 14
6. Zusammenfassung und Fazit 16
7. Literaturverzeichnis 18
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1. Einleitung
Diese Arbeit betrachtet wohlfahrtsstaatliche Politik aus feministischer Perspektive und befasst sich dabei besonders mit pfadabhängigen Geschlechterarrangements als Ergebnis individueller und gesellschaftlicher Verhandlungsprozesse und deren sozialpolitischer Förderung und Institutionalisierung im Zusammenspiel von Markt, Staat und Familie. Dazu werden zunächst verschiedene Ansätze zur Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten dargestellt und unter Bezugnahme auf die feministische Wohlfahrtsstaatsdebatte bewertet, wobei die bekannte Typologie der Wohlfahrtsregime nach Esping-Andersen sowie das Ernährermodell nach Lewis und Ostner Berücksichtigung finden.
Danach wird mit einem Blick auf historische und kulturelle Besonderheiten in die Prinzipien des bundesrepublikanischen Wohlfahrtsstaates eingeführt, wobei der Schwerpunkt auf der Lohnarbeits- und Ehezentrierung liegt.
Im darauf folgenden Abschnitt geht zunächst ein Exkurs auf die Prinzipien für eine komplexe Geschlechtergleichheit nach Fraser und deren Anwendung auf bestehende feministische Modelle ein. Im Anschluss daran werden verschiedene Positionen zur feministischen Wohlfahrtsstaatsdebatte sowie deren Forderungen zur Bekämpfung geschlechterhierarchischer Strukturen und zur Erreichung egalitärer Geschlechterverhältnisse in allen Bereichen der Gesellschaft dargestellt.
Im letzten Abschnitt geht es um mögliche Zukünfte der Geschlechterverhältnisse, wobei sowohl empirisch belegte Tendenzen dargestellt als auch Utopien entworfen werden. Schließlich werden die vorangegangenen Kapitel und der Stand der feministischen Wohlfahrtsstaatsforschung zusammengefasst und abschließend bewertet.
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2. Zur Theorie des Wohlfahrtsstaates
Der folgende Abschnitt behandelt kritisch die vergleichende Wohlfahrtsstaatstypologie Esping-Andersens aus feministischer Perspektive im Hinblick auf die Berücksichtigung der Geschlechterhierarchie und der geschlechtertypischen Arbeitszeitverteilung. Außerdem wird ein feministischer Ansatz zum Vergleich europäischer Wohlfahrtsstaaten vorgestellt, der verschiedene Indikatoren zur Beurteilung der Frauenfreundlichkeit wohlfahrtsstaatlicher Politik einbezieht.
2.1 Typologie nach G. Esping - Andersen
Bei der von Esping-Andersen entwickelten Typologie der Wohlfahrtsstaaten („welfare regimes“) handelt es sich um die Einteilung der wohlfahrtsstaatlichen Regime in drei Kategorien: liberal, konservativ-korporativ und sozialdemokratisch.
Kriterium für diese Einteilung ist der Grad der Entkommodifizierung, also Art und Ausmaß „der Optionen des Ausstiegs aus dem Arbeitsmarkt“ (Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) 1995, S. 3f) und dementsprechend der „Anteil von Markt, Staat und privaten Haushalten an der Produktion von Gütern und Diensten“ (ebd.).
„Unter einem liberalen Wohlfahrtsregimes fasst Esping-Andersen eine sozialpolitische Leitkonzeption, in welcher der staatlichen Sozialschutzgesetzgebung nur eine eng begrenzte Rolle zukommt, insofern die staatliche Sozialpolitik vorwiegend dem Ziel der Armutsvermeidung verschrieben ist“ (Schmidt/ Ostheim/ Siegel/ Zohlnhöfer (Hrsg.) 2007, S. 262). Idealtypisch entspricht das wohlfahrtsstaatliche System der USA dem liberalen Typus, bei dem der Markt als zentraler Akteur den größten Anteil hat. „Sozialstaatlich vorgehalten wird lediglich ein soziales Netz zur Gewährung von Mindeststandards bei typischen sozialen Risiken [...]. Daneben fängt der Staat soziale Notlagen erst als letzte Instanz auf, wenn Familie und andere soziale Netze nicht mehr greifen. Dabei hat er strikt bedarfsgeprüft vorzugehen, sich lediglich auf ausgewählte Problemlagen und möglichst eng definierte Zielgruppen zu beschränken [...] (Braun/ Jung (Hrsg.) 1997, S. 28).
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So konstatiert Ostner: „Das liberale Modell gewährt nur wenig Ausstiegsmöglichkeiten aus der Erwerbsarbeit; Lohnersatzleistungen sind niedrig, zielgruppen- und meist strikt bedarfsorientiert“ (Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) 1995, S. 6). Zander meint: „Im internationalen Vergleich weist dieses Modell die höchsten Armutsquoten von Frauen, insbesondere von alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen auf“ (Braun/ Jung (Hrsg.) 1997, S. 29).
Dem konservativ-korporativen Typus wäre die Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen. „Das konservative Modell sichert Status und „Besitzstände“ kausal im Rückblick auf Erwerbsleben und Sicherungsursache relativ großzügig“ (Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) 1995, S. 6). Hier spielen neben dem Staat als Gesetzgeber die Funktionen der Familie und ihre politisch und gesellschaftlich zugewiesenen Aufgaben eine gewichtige Rolle.
„Die Familie wird als subsidiäre Einheit vorrangig in die Pflicht genommen, wobei eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung unterstellt und durch staatliche Sozialpolitik gefördert wird. [...] Typisch für das bundesrepublikanische Modell sind eine relativ niedrige Frauenerwerbsquote und eine ausgeprägte Differenzierung weiblicher und männlicher Lebensläufe. Frauen sind aufgrund ihrer Lebenssituation im statussichernden sozialen Sicherungssystem der BRD strukturell benachteiligt, demzufolge häufiger von Armut bedroht und betroffen. Gleichzeitig bilden Frauen die unsichtbare Ressource dieses Wohlfahrtsstaates“ (Braun/ Jung (Hrsg.) 1997, S. 30f).
Schweden entspricht dem sozialdemokratischen Typus, dem die weitgehendste Entkommodifizierung zugesprochen wird. Vorausgesetzt „alle, Frau oder Mann, Alt oder Jung, beweisen sich gleichermaßen als Arbeitsbürger ihres Landes[...], [...] erhalten sie beinahe hundertprozentige Lohnersatzleistungen bei Krankheit, Elternschaft oder Erwerbslosigkeit und Eingliederungshilfen aller Art“ (Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) 1995, S. 6). Zander verweist auf die Individuen- statt Haushaltszentrierte Steuerpolitik, die tendenziell den Zwei-Verdiener-Haushalt fördere sowie die Grundrente und eine Elternurlaubsregelung, welche Männer und Frauen gleichermaßen vorübergehende Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit zum Zwecke der Familienbetreuung ermöglicht (vgl. Braun/ Jung (Hrsg.) 1997, S. 26f).
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Arbeit zitieren:
Nadja Belobrow, 2010, Wohlfahrtsstaatspolitik aus feministischer Perspektive, München, GRIN Verlag GmbH
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