1 Einleitung
In unserer Volkswirtschaft bildet der Mittelstand das stabile Fundament. Er ist ein Garant für Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Aus Statistiken geht hervor, dass fast alle Betriebe in Deutschland zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören. Lediglich 0,3 Prozent von insgesamt etwa 3,6 Millionen Betrieben beträgt der Anteil der Großunternehmen. Hierzulande sind über 70 Prozent aller Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben tätig 1 . Besonders diese Unternehmen stehen für Vielfalt und
Wettbewerbsfähigkeit. Die Stärken liegen darin, dass sie ihre Ideen schnell in marktfähige Produkte umsetzen, dass sie über einen hohen Grad an Spezialisierung verfügen sowie über die Fähigkeit, auch kleinste Nischen auf dem Markt zu besetzen. Der Mittelstand sorgt für das wirtschaftliche Wachstum, Fortschritt, Wohlstand und die damit verbundene Sicherheit. Die mittelständischen Unternehmen sind zumeist inhabergeführt. Deren persönlichem Engagement ist es zu verdanken, dass immer wieder neue Unternehmen gegründet werden und oft über viele Generationen bestehen bleiben. Oft beteiligen sie sich mit ihrem privaten Vermögen an der eigenen Unternehmung und tragen dadurch im persönlichen Bereich das unternehmerische Risiko für Fehlentscheidungen.
1 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Mittelstand: Leistung durch
Vielfalt, S. 5-11
1
2 Gründungsförderung
Unternehmerisch denkende Menschen, die ihre guten Ideen realisieren und selbstverantwortlich handeln möchten, sind unverzichtbar für unsere Marktwirtschaft. Sie schaffen Neues, sind kreativ, entfalten neue Kräfte und möchten ihre Unternehmensfreiheit leben. Auf diese Art und Weise wird der Wettbewerb belebt, neue Arbeitsplätze geschaffen sowie der technische Fortschritt beschleunigt. Existenzgründungen bilden dadurch ein fundamentales Element der wirtschaftlichen Ordnung in Deutschland. In der Bundesrepublik werden Gründerinnen und Gründern viele verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten, was sich auf verschiedene Bereiche wie Finanzierung, Beratung, Information und Schulungen erstreckt.
2.1 BMWi-Existenzgründungsportal
Menschen, die die Absicht haben, ein Unternehmen zu gründen, finden auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Vielzahl von Informationen zum Thema Existenzgründung. Im Folgenden werden verschiedene Förderungsmöglichkeiten, die dort abzurufen sind, näher erläutert.
2.1.1 EXIST-Gründerstipendium Dieses bundesweite Förderprogramm fördert innovative
Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit diesem Stipendium unterstützt man die Entwicklung der Idee und die Ausarbeitung eines Business Plans bis hin zur Unternehmensgründung.
2
Anspruchsberechtigte sind:
- Studierende, die zur Zeit der Antragstellung bereits die Hälfte ihres Studiums gemeistert haben
- Hochschulabsolventen/-absolventinnen bzw. einstige
wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen
- Wissenschaftler/-innen aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Gründerteams bis zur einer Anzahl von maximal drei Personen Das EXIST-Gründerstipendium fördert Vorhaben, die innovativ und technologieorientiert sind sowie innovative Dienstleistungen, welche eine alleinige Marktstellung versprechen lassen und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Diese Fördermaßnahme soll den persönlichen Lebensunterhalt für maximal ein Jahr sichern und richtet sich in der Höhe je nach Graduierung:
- Promotion: 2.500 Euro pro Monat
- Hochschulabschluss: 2.000 Euro pro Monat
- Studierende: 800 Euro pro Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro pro Monat pro Kind Außerdem können auch Sachausgaben bis zu einer Höhe von 10.000 Euro für Einzelgründungen bzw. bei Teams bis maximal 17.000 Euro bereitgestellt werden. Ein gründungsbezogenes Coaching kann zusätzlich mit bis zu 5.000 Euro in Anspruch genommen werden. Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ist der eigentliche Antragsteller. Von den künftigen Gründern muss ein Ideenpapier entwickelt werden in dem ihr Geschäftsprojekt beschrieben wird. Die Hochschule muss darauf hin einen Mentor benennen, der die fachliche Betreuung übernimmt. Parallel dazu muss die Einrichtung für ein Jahr einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. 2
2 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, EXIST-Gründerstipendium,
Existenzgründungen aus der Wissenschaft
3
2.1.2 „nexxt“ Initiative Unternehmensnachfolge
Dies ist ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der KfW sowie Vertretern von Verbänden, Institutionen und Organisationen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe, deren Ziel es ist, für den unternehmerischen Generationswechsel in Deutschland günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Diese Initiative leistet dadurch einen wichtigen Beitrag aller Beteiligten, um die Selbständigkeit in Deutschland zu unterstützen.
Eine Aktionsplattform, die die Problematik von Unternehmensnachfolgen präsentiert, wurde unter dem Namen „nexxt“ eingerichtet. Dieses Internetportal dient allen Unternehmern und Unternehmerinnen, die sich mit diesem Thema beschäftigen müssen. 3
2.2 KfW-Mittelstandsbank
Die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut, gegründet 1948, an dem der Bund und die Länder beteiligt sind. Diese Kreditanstalt fördert die Wirtschaft in Deutschland, vor allem kleine und mittelständige Unternehmen, durch die zinsgünstige Darlehensvergabe im Rahmen bestimmter Projekte. Einige Programme werden im Folgenden näher erläutert.
2.2.1 KfW-StartGeld
3 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Unternehmensnachfolge: Die
optimale Planung, Mittelstand, Existenzgründungen, Diensleistungen
4
Die KfW Mittelstandsbank fasste im Rahmen der Initiative „Kleiner Mittelstand“ ihre bisherigen Kreditprogramme StartGeld und Mikro-Darlehen im Januar 2008 zu einem Förderprogramm zusammen. Dieses Förderprogramm dürfen nicht nur Existenzgründerinnen und -gründer in Anspruch nehmen, sondern auch kleine Unternehmen bis maximal drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Dabei darf der Gesamtfremdfinanzierungsbedarf 50.000 Euro nicht übersteigen. Grundsätzlich gelten alle Formen der Existenzgründung, d.h. die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung als förderfähig. Das geförderte Unternehmen kann gegebenenfalls zunächst als Nebenerwerb geführt werden mit der Voraussetzung, dass es mittelfristig auf einen Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist.
Hingegen darf der darüber hinausgehende Investitionsbetrag darüber liegen, muss jedoch aus eigenen Mitteln finanziert werden - Betriebsmittel können jedoch nur bis maximal 20.000 Euro mitfinanziert werden. Finanziert werden können z.B.:
- Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
- Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers)
Eine Förderung steht Existenzgründerinnen und -gründern sowie kleinen Unternehmen zu. Unterstützt werden Neugründungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Das KfW-StartGeld in Höhe von 50.000 Euro kann unter Umständen auch zwei Mal beantragt werden, jedoch darf der kumulierte Zusagebetrag diese Summe nicht übersteigen.
5
Bezüglich der Besicherung macht die KfW keine Vorgaben, denn diese sind zwischen dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank zu vereinbaren. Die KfW stellt dabei die Hausbank obligatorisch zu 80 Prozent von der Haftung frei. Die Anträge für diese Förderungsmöglichkeit müssen (vor Beginn des Vorhabens) ebenso bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden, da diese nachfolgend auch die gesamte Finanzierung abwickelt. 4
2.2.2 KfW-Unternehmerkredit
Der „Unternehmerkredit“ der KfW Mittelstandsbank wird mittelständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberuflern mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro sowie Existenzgründern mit ausreichend fachlicher und kaufmännischer Qualifikation zur Verfügung gestellt.
Finanziert werden können langfristige und zinsgünstige Investitionen, die wiederum einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen;
- Der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- gewerblichen Baukosten,
- Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- immateriellen Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
- die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
- Kosten für erste Messeteilnahmen.
4 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Wirtschaftliche Förderung:
Hilfen für Investitionen und Innovationen, Förderung von Existenzgründungen, S. 17-18
6
Der „Unternehmerkredit“ darf den Höchstbetrag von zehn Millionen Euro nicht überschreiten und kann unter Umständen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionstätigkeiten abdecken. Im Allgemeinen beträgt die Laufzeit zehn Jahre mit maximal zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Falls gewünscht kann die Laufzeit auf zwölf Jahre erhöht werden. Eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren ist für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens zwei Drittel der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Ankauf von Unternehmen und Beteiligung entfallen möglich. Für die ersten zehn Jahre ist der Zinssatz festgelegt, wobei auf ausdrücklichen Wunsch sogar eine Festschreibung der Zinsen für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart werden kann. Dadurch erhält der Kreditnehmer eine sichere Kalkulationsgrundlage. Des Weiteren hat er diese Darlehen banküblich zu besichern, wobei Umfang und Form der Sicherheiten mit seiner Hausbank vertraglich zu regeln sind. Eine 50-prozentige Haftungsfreistellung kann von Unternehmen beantragt werden, die seit mindestens 24 Monaten tätig sind. Der Zinssatz für diesen Unternehmerkredit wird von der Hausbank entsprechend dem Risiko, der Bonität und den Sicherheiten festgelegt. 5
2.2.3 KfW-Sonderprogramm 2009
Im Zuge der Wirtschaftskrise beschloss die Bundesregierung ein Maßnahmenbündel, die in den Konjunkturpaketen I und II enthalten sind. Die Kreditversorgung der Wirtschaft sichert Kredite für Unternehmen im Rahmen einer 100-Mrd.-Euro-Bürgschaft.
Dieses KfW-Sonderprogramm soll während der aktuellen wirtschaftlichen Situation die Kreditversorgung der Wirtschaft insbesondere für mittelständige Unternehmen sichern.
5 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten: Informationen zur
Existenzgründung und -sicherung, Mittelstandspolitik, Existenzgründungen,
Dienstleistungen, Existenzgründungsfinanzierung, S. 3
7
Anträge dürfen von Angehörigen der Freien Berufe sowie in- und ausländischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und einen Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten, gestellt werden. Im Fokus dieses Sonderprogramms stehen die Förderung von Investitionen einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel inklusive Warenlager und sonstiger Liquiditätsbedarf.
Die Fördermittel werden in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt, wobei die Höchstsumme 50 Millionen Euro pro Vorhaben beträgt. Auf diese Weise ist es möglich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel zu finanzieren. Eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 Prozent für die Finanzierung von Investitionen sowie eine Freistellung von 60 Prozent für die Betriebsmittelfinanzierung kann beantragt werden. Dieses Sonderprogramm der KfW ist zeitlich befristet bis Ende 2010. 6
2.2.4 ERP-Kapital für Gründung
Das ERP-Sondervermögen bietet Existenzgründern und jungen Unternehmen bis drei Jahre nach deren Gründung über die KfW Mittelstandsbank sowie unter gleichzeitiger Einschaltung der Hausbanken eigenkapitalähnliche Mittel in Form von langfristigen Nachrangdarlehen an. In diesem Zusammenhang werden vor allem Vorhaben gefördert, die eine nachhaltig tragfähige selbstständige Existenz (freiberuflich oder gewerblich) als Haupterwerb versprechen. Das Nachrangdarlehen haftet durch den eigenkapitalähnlichen Charakter unbeschränkt und es sind keine Sicherheiten dafür zu stellen. Dieser Umstand hat die Vorteile, dass die Eigenkapitalbasis von jungen Unternehmen gestärkt wird, sowie eine
6 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten: Informationen
zur Existenzgründung und -sicherung, Mittelstandspolitik, Existenzgründungen,
Dienstleistungen, Existenzgründungsfinanzierung, S. 3, 8
8
Arbeit zitieren:
2009, Fördermöglichkeiten für den deutschen Mittelstand, München, GRIN Verlag GmbH
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