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SUCHT UND JUSTIZ
Inhaltsverzeichnis:
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1. Einleitung 3
1 . 1 Einleitendes Vorwort 3
1 . 2 Zahlen und Fakten zu Drogenkonsum und Strafjustiz 5
2. Grundlagen und Begriffe 7
2 . 1 Begriffsbestimmungen 7
2 . 2 Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 10
2 . 3 Vergehenstatbestände, Verbrechen 11
2 . 4 Absehen von Strafe 12
3. Strafjustiz und Haft 14
3 . 1 Therapie statt Strafe, Therapie als Strafe? 14
3 . 2 Alternative Ansätze 15
3 . 3 Bewährungshilfe und Drogenkonsumierende 16
4. Schlußbemerkungen 17
Literaturverzeichnis 18
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1. Einleitung
1. 1 Einleitendes Vorwort
„Polizeipräsidenten fordern: Heroin vom Staat“ titelte DER SPIEGEL (Nr. 5/27. 1. 97) kürzlich und traf damit reißerisch ins Herz der aktuellen Drogendiskussion. Ausgelöst wurde die Diskussion allerdings durch den Tod von fünf DrogengebraucherInnen in der Woche zuvor in Bremen. Diese fünf hatten unerwartet Heroin mit einem für Straßenverhältnisse extrem hohen Reinheitswert von 60 % erwischt. Angesichts dessen, daß der Reinheitsgrad auf dem Schwarzmarkt normalerweise nur 5 - 10 % - in Ausnahmefällen höchstens 20 %!beträgt, wurde dieser Stoff zur tödlichen Überraschung für die KonsumentInnen.
Der Tod dieser fünf und weiterer eintausendfünfhundert Jahr für Jahr sollte genügend Anlaß dafür sein, die derzeitige Drogenpolitik grundsätzlich zu überdenken (und endlich ihr völliges Versagen einzugestehen!). Eben diese derzeitige Drogenpolitik ist gekennzeichnet durch die unheilvolle Mischung aus einer gehörigen Portion Repression, Kriminalisierung und Verfolgung einer kleinen Minderheit von DrogenkonsumentInnen (auch Kaffeetrinker konsumieren schließlich Drogen!), versüßt mit einem halbherzigen Schuß hilfloser Prävention. Es ist naheliegend, welch große Rolle die Justiz dabei spielt, indem sie gezwungen ist, die einfältigen, ausschließlich auf Prohibition ausgelegten Vorgaben unseres Gesetzgebers in die Tat umzusetzen...ein komplexes Spannungsfeld zwischen Sucht und Justiz ist die direkte Folge dieser mißlungenen Politik!
Den vorrangigen Auslöser dafür, daß ich dieses Thema für die vorliegende Hausarbeit gewählt habe, bilden allerdings auch die wertvollen Erfahrungen, die ich während der 16-mo-natigen Mitarbeit in einer Schweizer Einrichtung der Überlebenshilfe für junge DrogenkonsumentInnen in Basel machen konnte. Durch die mit meiner täglichen Arbeit untrennbar verbundene Beschäftigung mit dem Thema „Sucht“ wurde ich immer stärker auch mit meinen eigenen Suchtstrukturen konfrontiert - und mit denen meiner Freunde und Bekannten, meiner Familie, meiner Nachbarn, meinem sonstigen Umfeld - und bei genauerem Hinsehen auch mit denen meiner Mitstudierenden und meiner Dozenten...langer Rede kurzer Sinn: Wir sind alle
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süchtig! Jeder auf seine Art, jeder mit einer anderen Intensität, nicht alle nach den gleichen Drogen...doch süchtig sind wir alle! Soviel zur Ausgangssituation...
Um dieses Vorwort doch noch zu einem sachlichen Ende zu bringen, möchte ich ganz kurz auf die mir vorliegende Literatur eingehen, - insbesondere auf das Werk von Böllinger, Stöver und Fietzek: „Drogenpraxis Drogenrecht Drogenpolitik - Leitfaden für Drogenbenutzer, Eltern, Drogenberater, Ärzte und Juristen“ (siehe auch Literaturverzeichnis). Einerseits war ich froh, auf ein solch umfassendes Buch gestoßen zu sein, das leidenschaftlich Stellung bezieht und dennoch nie den Boden der Sachlichkeit und Informationsvermittlung unter den Füssen verliert; andererseits ist es aber immer schwierig, mit einem Buch zu arbeiten, dessen Autoren nahezu deckungsgleich die eigenen Erkenntnisse und Meinungen vertreten. Insofern kann man der vorliegenden Hausarbeit den „Makel“ unterstellen, sich in vielen Punkten scheinbar kritiklos auf das genannte Buch zu beziehen. An dieser Stelle möchte ich aber betonen, daß ich mir einen Standpunkt zu diesem oder jenem Aspekt schon vor der Lektüre des Leitfadens gebildet hatte und daß tatsächlich auftretende Ähnlichkeiten in Meinungsfragen rein zufälliger Natur und unabhängig voneinander entstanden sind. Was die übernommenen Informationsgehalte und Zitate anbelangt, so habe ich die entsprechenden Stellen gewissenhaft gekennzeichnet...
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1. 2 Zahlen und Fakten zu Drogenkonsum und Strafjustiz
Die Zahl derer, die in Deutschland insgesamt von sogenannten „harten Drogen“ abhängig sind, kann auf Grund nachvollziehbarer Schwierigkeiten bei der Erfassung nur geschätzt werden; so schwanken die Zahlen zwischen 68 000 und 106 000 (Bundesministerium für Gesundheit 1995, 41). Das Bundeskriminalamt geht in seinen Schätzungen von 200 000 bis 300 000 KonsumentInnen harter Drogen aus, die Zahl der GebraucherInnen illegalisierter Drogen wird in der gleichen Quelle auf insgesamt 1 Million geschätzt (BKA 1996 zit. n. DHS 1996, 65). Andere Schätzungen beziffern allein die Anzahl der Cannabis-KonsumentInnen auf 3 bis 4 Millionen (Böllinger/Stöver/Fietzek 1995, 32).
In Haft befinden sich in Deutschland etwas weniger als 60 000 Menschen, der Anteil Drogenabhängiger in Justizvollzugsanstalten wird vorsichtig auf 10 - 20 % geschätzt, in Jugendstrafanstalten sogar auf 35 - 50 %; Tendenz steigend! (Böllinger/Stöver/Fietzek 1995, 256).
Die Zahl polizeilich erfaßter Rauschgiftdelikte stieg von 4 761 im Jahr 1969 auf 158 477 im Jahr 1995; das bedeutet in lediglich 27 Jahren eine Vervielfachung um mehr als das 33fache(!), wobei Experten davon ausgehen, daß „weniger als 10 % aller abhängigen Drogenkonsumenten und weniger als 1 % aller Haschischfälle überhaupt polizeilich ermittelt werden“ (Böllinger/Stöver/Fietzek 1995, 31).
Die Zahl justitieller Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stieg von 17 128 (1986) auf 27 945 (1989) von denen wiederum 82,2 % auf KonsumentInnendelikte (allgemeine Grundtatbestände gem. § 29 Abs. 1 BtMG) zurückzuführen sind (Böllinger/Stöver/Fietzek 1995, ebd.).
Die Zahl der Erstauffälligen Konsumenten harter Drogen (EKhD) stieg zwischen 1986 und 1995 ständig an (Ausnahme: 1993), von 3 699 (1986) auf 15 230 (1995). Die der Rauschgifttodesfälle war zunächst stetig gestiegen (auf 2 125 im Jahr 1991), ging dann bis 1995 auf 1 565 Tote zurück (BKA 1996, 49); allerdings vermelden aktuelle Presse- und Medienberichte
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Arbeit zitieren:
Peter Engert, 1997, Sucht und Justiz, München, GRIN Verlag GmbH
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