Inhalt
1 Einführung. 1
1.1 Zieldefinition dieser Arbeit 1
1.2 Die Rolle des Staates und der Wirtschaft. 1
1.3 Definition von “regulation“ 3
2 Skizzierung der historischen Entwicklung staatlicher Regulierung in den USA. 4
2.1 Back to the roots - die Anfänge staatlicher Intervention 4
2.2 Die wesentlichen Entwicklungen im 20. Jahrhundert. 4
3 Die Stakeholder und Ihr Verhältnis zueinander 5
3.1 Die Beziehung von Staat und Wirtschaft 5
3.2 Die Beziehung von Staat und Gesellschaft 6
3.3 Privatisierung - die ewige Kontroverse 7
4 Die Gründe für staatliche Regulierung und Intervention 8
5 Der Praxisfall: Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ und seine möglichen
Implikationen für Wirtschaft und Gesellschaft 9
5.1 Hintergrund 9
5.2 Ziel des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) 10
5.3 Die Argumente der Befürworter 10
5.4 Befürchtungen der Wirtschaft 10
5.5 Integration der Meinungen - Versuch einer holistischen Sicht 11
6 Diskussion 12
7 Literaturverzeichnis. 15
I
1 Einführung
1.1 Zieldefinition dieser Arbeit
Die vorliegende Arbeit intendiert, die wesentlichen Inhalte des Kapitels 10: „Business, Government and Regulation“ aus dem Werk “Business & Society: Ethics and Stakeholder Management“ von CARROLL & BUCHHOLTZ (2006) darzulegen und darüber hinaus gehende Überlegungen und Bewertungen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit dieser Thematik auftreten. Dies umfasst die Rollenverständnisse von Staat und Wirtschaft ebenso wie die vielschichtigen Beziehungen zwischen Ihnen und mit der Gesellschaft als Ganzes. Da sich wie bereits erwähnt, die Basisliteratur primär auf den amerikanischen Kontext bezieht, werden die Darstellungen an manchen Stellen durch zusätzliche Literatur und Perspektiven ergänzt, um ein umfassenderes Bild zu erhalten.
Am Ende steht dann ein Praxisfall, welcher sich explizit auf den europäischen Raum, insbesondere Deutschland bezieht. In der Darstellung und Erörterung des Falls wird es um das kontrovers diskutierte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) gehen, - besser bekannt unter dem alten Namen „Antidiskriminierungsgesetz“ (ADG), welches zum 01. August 2006 1 in Kraft treten soll. Der Fokus wird in diesem Zusammenhang auf der Frage nach dem Sinn und Unsinn und den Implikationen dieses neuen Gesetzes liegen.
1.2 Die Rolle des Staates und der Wirtschaft
Betrachtet man die politischen Debatten der letzten Jahrzehnte in Deutschland, aber auch im übrigen Europa, so muss man feststellen, dass die Frage nach der Rolle des Staates immer wieder auf ein Neues aktuell wurde, insbesondere in schwierigen Zeiten oder in Zeiten von massiven Veränderungen (Beispiel: Globalisierung und Flexibilität des Kapitals) 2 . Die zentrale Frage ist also, welches die eigentlichen Rollen von Staat und Wirtschaft in unserem sozioökonomischen System sein sollten. 3 Wären alle notwendigen Aufgaben, welche unsere Gesellschaft am Laufen halten gegeben, welche Aufgaben sollte der Staat und welche die Wirtschaft übernehmen? 4
Es erscheint einleuchtend, dass in dieser Frage latent eine Reihe von Werturteilen mitschwingen, welche sich meist empirisch-wissenschaftlich nicht eindeutig bestätigen oder zurückweisen lassen. 5
1 http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de
2 vgl. Miegel, M., Epochenwende, 2006, S. 102.
3 vgl. Carroll, A. & Buchholtz, A., Business and society: Ethics and Stakeholder Management, 2006, S. 338.
4 vgl. Carroll, A. & Buchholtz, A., Business and society: Ethics and Stakeholder Management, 2006, S. 338.
5 Vgl. Peters, H., Wirtschaftspolitik, 2000, S. 14-16.
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Zudem tritt noch das Problem auf, dass Menschen in Ihren Urteilen und Handlungen nach Konsistenz streben und dies auch bei der Entscheidung, welche Rolle der Staat und welche Rolle die Wirtschaft übernehmen sollte unvermeidlich zum Tragen kommt. 6 Was ist damit gemeint? CARROLL und BUCHHOLTZ liefern dafür implizit ein Beispiel: “If we decide, for example, that it is best to let business handle the production and distribution roles in our society, the next question becomes “How much autonomy are we willing to allow business?” 7 Dahinter steckt die Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Inwieweit trauen wir dies der Wirtschaft ohne staatliche Regulierung zu? Der naive Laie, aber auch viele durchaus gebildete Menschen, möchten alles ohne die Kosten der eigenen Verantwortlichkeit erreichen, soll heißen, wer sich für ein bestimmtes System der funktionalen Aufrechterhaltung unseres wirtschaftlichen und sozialen Systems ausspricht, muss auch mit den Konsequenzen leben, aber dies ist schwer zu akzeptieren, denn man möchte sich insgeheim nicht durch die negativen Konsequenzen der eigenen Entscheidung betroffen sehen. Eine Lösung bzw. Erleichterung für diesen Rollenkonflikt liefert die Denkweise des Ökonoms WALTER EUCKEN, welcher der Wirtschaftpolitik des Staates die Hauptaufgabe zuschreibt, der arbeitsteiligen Industriegesellschaft „eine funktionsfähige und menschenwürdige Ordnung der Wirtschaft zu geben, die dauerhaft ist“ 8 Nach ordoliberaler Lehre handelt der Staat dann ordnungskonform und vernünftig, wenn er sich auf ordnungspolitische Eingriffe beschränkt und nicht prozesspolitisch in das Marktgeschehen eingreift. 9 CARROLL und BUCHHOLTZ weisen darauf hin, dass in der heutigen Moderne, neben der Produktions- und Distributionsfunktion der Wirtschaft, noch eine Reihe weiterer Ziele hinzugekommen sind, beispielsweise die Arbeitsplatzsicherheitsanforderungen, das Bemühen um faire Bezahlung, sichere Produkte und Beachtung von Arbeitnehmerrechten. 10 Da soziale Erwägungen nicht automatisch Bestandteil von ökonomischen Überlegungen und Entscheidungen sind, fällt es oft dem Staat zu, die Wahrung der öffentlichen Interessen sicherzustellen und somit als Interessenvertreter der Öffentlichkeit schützend einzugreifen. KOCH und CZOGALLA formulieren CARROLLS und BUCHHOLTZ Überlegungen auf andere Weise in folgender Frage: „Gibt es ein ökonomisches Optimum für die Aufteilung der in der Volkswirtschaft verfügbaren Ressourcen zwischen privatem und öffentlichem
6 Vgl. Aronson, E. et al., Sozialpsychologie, 2004, S. 187-190.
7 Carroll, A. & Buchholtz, A., Business and society: Ethics and Stakeholder Management, 2006, S. 338.
8 Eucken, W., Die Grundlagen der Nationalökonomie, 6. Aufl., 1950, S. 240; zitiert nach Peters, H.,
Wirtschaftspolitik, 2000, S. 19.
9 Vgl. Peters, H., Wirtschaftspolitik, 2000, S. 19.
10 Vgl. Carroll, A. & Buchholtz, A., Business and society: Ethics and Stakeholder Management, 2006, S. 338.
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Bereich ?“ 11 Auf spezielle Aspekte im Hinblick auf staatliche Regulierung und Intervention wird noch im Kapitel „Gründe für staatliche Regulierung und Intervention“ eingegangen. Insbesondere im Feld der Arbeitsmarkttheorie und Fiskalpolitik spielen die Kontroverse zwischen Keynesianismus und klassisch-neoklassischer Schule eine bedeutende Rolle, welche bis in die Gegenwart reicht. Diese wissenschaftliche Kontroverse wird in den Medien üblicherweise unter den Schlagwörtern „Nachfragetheorie“ und
„Angebotstheorie“ kommuniziert, wobei selten differenziert darauf hingewiesen wird, dass es sich hier nur um die Beschreibung zweier strategischer Denkweisen handelt, im Detail, insbesondere im Hinblick auf die Frage wie wirtschaftspolitisch mit der finanziellen Steuerung der Volkswirtschaft umgegangen werden sollte, unterscheidet man „Monetarismus“ (Chicagoer Schuler um den Nobelpreisträger Milton Friedman) und „Fiskalismus“ (keynesianische Fiskalpolitik). 12 Ein Beispiel wird im Kapitel 4 dazu noch näher erläutert.
1.3 Definition von “regulation“
Was versteht man nun unter “regulation“ bzw. staatlicher Regulierung. CARROLL und BUCHHOLTZ weisen darauf hin, dass es keine einheitliche Definition für Regulierung gibt, schlagen aber eine allgemeine Umschreibung vor:
“Generally, regulation refers to the act of governing, directing according to rule, or bringing under the control of law or constituted authority.” 13 Staatliche Regulierung ist in den USA verfassungsmäßig abgesichert, es steht dem Staat legal zu, Regulierung auszuüben, allerdings treten regulierende Institutionen in den USA in unterschiedlicher Form auf. 14 Nach PETERS kann bei präziser Anwendung des Begriffs nur von Regulierung gesprochen werden, wenn in einem bestimmten Bereich Dinge abweichend von der allgemeingültigen Norm speziell geregelt sind. 15
SAMUELSON und NORDHAUS unterscheiden wie CARROLL und BUCHHOLTZ zwei grundsätzliche Formen der Regulierung: Wirtschaftliche Regulierung (z.B. Preise,
11 Koch, W. & Czogalla, C., Grundlagen der Wirtschaftspolitik, 2. Aufl., 2004, S. 44.
12 Vgl. Altmann, J., Volkswirtschaftslehre, 2003, S. 174-182.
13 Carroll, A. & Buchholtz, A., Business and society: Ethics and Stakeholder Management, 2006, S. 347.
14 Vgl. Carroll, A. & Buchholtz, A., Business and society: Ethics and Stakeholder Management, 2006, S. 347-
348.
15 Vgl. Peters, H., Wirtschaftspolitik, 2000, S. 186.
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Heiko Frerichs, 2006, Business, Government und Regulation, München, GRIN Verlag GmbH
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