Die Zukunft des Europäischen
Gesellschaftsrechts und ihr Verhältnis zum
Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten
Hauptseminar Europäisches Wirtschaftsrecht
Sommersemester 2003
Adrian Lohmann
Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis II
1. Teil: Einleitung und Problembereiche 1
2. Teil: Grundlagen des Europäischen Gesellschaftsrechts 1
A) Begriff 1
B) Rechtsgrundlagen 2
C) Aufgaben des europäischen Gesellschaftsrechts 4
3. Teil: Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum einzelstaatlichen Recht 5
4. Teil: Umstrukturierung von Unternehmen 7
A) Grundfreiheiten im Gesellschaftsrecht 7
I. Niederlassungsfreiheit & Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes 8
1. Bisheriger Stand und aktuelle Rechtsprechung 9
2. Perspektiven für das deutsche internationale Gesellschaftsrecht 11
II. Kapitalverkehrsfreiheit & Beteiligung an Gesellschaften 16
B) Übernahme, Squeeze-out, Verschmelzung 18
5. Teil: Gemeinschaftsrechtliche Rechtsformen 20
A) Verhältnis zum einzelstaatlichen Recht 21
B) Europäische Aktiengesellschaft (SE) 22
C) Europäische Privatgesellschaft (EPG) 23
D) Unternehmen der Economie Sociale 24
6. Teil: Zusammenfassung und Fazit 25
Anhang IV
Literaturverzeichnis X
Abkürzungsverzeichnis
a. A. anderer Auffassung
AG Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)
Art. Artikel
Artt. Artikel (Plural)
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BFH Bundesfinanzhof
BGBl Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EG Europäische Gesellschaft
EGV EG-Vertrag
EU Europäische Union
EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Fn. Fußnote
GbR herrschende Meinung
Hrsg. Herausgeber
i.d.R. in der Regel
KG Kommanditgesellschaft
LG Landgericht
Ltd. Limited Liability Company
m. E. meines Erachtens
NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
OHG Offene Handelsgesellschaft
RIW Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)
Rz. Randziffer
SE Societas Europaea
Tz. Textziffer
u. a unter anderem
ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
1. Teil: Einleitung und Problembereiche
Unternehmen haben einen beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung eines Wirtschaftssystems; sie sind die Motoren des europäischen Binnenmarktes. Ihre rechtliche Ausgestaltung, insbesondere die wirtschaftliche Handlungsfreiheit, die Chancengleichheit zwischen den nationalen Rechtsformen und die Sicherheit im Rechtsverkehr sind für das Funktionieren des Binnenmarktes essentiell. Ein einheitlicher Wirtschaftsraum bedarf jedoch gesellschaftsrechtlicher Rahmenbedingungen, die im Wesentlichen gleich sind. Dies kann durch Harmonisierung der nationalen Gesellschaftsrechte sowie durch europäisches Einheitsrecht erzielt werden.1
In den vergangenen Jahren befand sich das europäische Gesellschaftsrecht in einer Lethargie; seit 1989 wurde keine Richtlinie mehr erlassen. Ein erstes und bedeutsames Zeichen des Fortschritts brachte die Einigung auf die Verordnung über die Schaffung einer europäischen Aktiengesellschaft (SE) im Jahr 2001. Weitere Regelungen auf europäischer Ebene sind dringend angeraten. Die europäische Kommission hat den Handlungsbedarf erkannt und im Mai 2003 einen Aktionsplan für die nächsten Jahre vorgelegt.
2. Teil: Grundlagen des Europäischen Gesellschaftsrechts
A) Begriff
Gesellschaften sind freiwillige Personenvereinigungen des Privatrechts, deren Mitglieder sich zu Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Gesellschaftsrecht ist das Recht dieser privaten Zweckverbände.2 Welche Rechtsgebiete im Einzelnen dem Gesellschaftsrecht zuzurechnen sind, ist in der Literatur umstritten. M. E. sind auch Rechtsgebiete, die nicht unmittelbar die Rechtsstellung privater Zweckverbände regeln, jedoch für diese von besonderer Bedeutungsind, einzubeziehen.3 Das Bilanzrecht, das Konzernrecht, das Umwandlungsrecht und weitere gehören daher ebenfalls zum Gesellschaftsrecht i.w.S. Von europäischem Gesellschaftsrecht spricht man, wenn die betreffenden Rechtssätze eine europarechtliche Grundlage haben.4 Im Folgenden wird unter europäischem Gesellschaftsrecht das von dem EG-Gesetzgeber gesetzte Recht für die Gesellschaften europäischen und mitgliedsstaatlichen Rechts verstanden.5
B) Rechtsgrundlagen
Das europäische Gesellschaftsrecht findet seine Grundlage v. A. in Art. 44 II Buchst. g EGV, der dem Rat und der Kommission aufträgt, gesellschaftsrechtliche Schutzbestimmungen bei Bedarf zu koordinieren.6 Daraus lässt sich nicht folgern, dass europäisches Gesellschaftsrecht die Gesellschaftsrechte der Mitgliedsstaaten ersetzen soll. Es findet lediglich eine Harmonisierung der nationalen Rechte durch EG-Recht statt. Zusätzlich treten durch den Erlass europäischen Einheitsrechts supranationale Gesellschaftsformen neben die nationalen Gesellschaftsformen. Ingesamt lassen sich drei Instrumente des Europäischen Gesellschaftsrechts identifizieren, die anschließend noch näher erläutert werden:7
1) Einheitsrahmenrecht, also Richtlinien zur Angleichung der nationalen Rechte (Art. 44 II Buchst. g EGV),
2) supranationales Recht der Europäischen Gemeinschaft, also Verordnungen zur Schaffung europäischer Gesellschaftsformen (Artt. 95, 308 EGV), und
3) innergemeinschaftliches Völkerrecht, also Staatsverträge zwischen EG-Mitgliedsstaaten mit gesellschaftsrechtlichem Inhalt (Art. 293 EGV).
[....]
1 Schwarz, Europäisches Gesellschaftsrecht, Tz. 1 f.
2 Wiedemann, Gesellschaftsrecht, S. 3.
3 So auch: Schmidt, Gesellschaftsrecht, S. 3 f.; a. A.: Saenger (Hrsg.), Casebook, S. 21.
4 Saenger (Hrsg.), Casebook, S. 21.
5 Schwarz, Europäisches Gesellschaftsrecht, Tz. 3.
6 Neben diese zentrale Vorschrift treten außerdem die Artt. 43, 48, 293 EGV.
7 In Anlehnung an: Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 2 II 1 b).
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Adrian Lohmann, 2003, Die Zukunft des Europäischen Gesellschaftsrechts und ihr Verhältnis zum Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten, Munich, GRIN Publishing GmbH
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