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0| Gliederung
1. Die Historie der Online-Durchsuchung
2. Technische Möglichkeiten einer Online-Durchsuchung N Unterscheidung zwischen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung N Der Bundestrojaner N Infiltrierung des Rechners
3. Die Problematik der Online-Durchsuchung
4. Stellungsnahme zur Online-Durchsuchung
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1| Die Historie der Online-Durchsuchung
Da das einzige Buch zum Thema Online-Durchsuchung 1 in der Uni-Bibliothek verliehen ist und trotz Vormerkung nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung stand, musste ich meine Recherche auf das Internet beschränken. Der komplizierteste Part der Hausarbeit bestand darin, die relevanten Informationen aus der großen Masse an Halbwahrheiten und Spekulationen ohne technisches Hintergrundwissen herauszufiltern. Geholfen haben mir dabei der Blog 2 von Burkhard Schröder, Autor des o.g. Buches und die aktuellen, fachlich fundierten Artikel des Heise-Verlags. Das Problem beim Ganzen ist, dass die ersten Google-Ergebnisseiten gefüllt sind mit den Artikeln der großen Nachrichtenseiten (Spiegel Online, Heise, Focus, SZ, TAZ) aus den Jahren 2006-2007, in denen die gesetzliche Lage ungeklärt, die Faktenlage eher dürftig, die Spekulationen über die Möglichkeiten eines Bundestrojaners dafür aber um so blühender waren.
Im Folgenden habe ich versucht, einen zeitlichen Ablauf der Ereignisse zur Online-Durchsuchung zu rekonstruieren.
März 2005: Heinz Fromm, Präsident des Verfassungsschutzes bittet Innenminister Otto
Schily bei der Genehmigung von Online-Durchsuchungen um Hilfe. Dieser lässt seinen Staatssekretär Lutz Diwell eine Dienstanweisung schreiben, das am Parlament vorbei Online-Durchsuchungen genehmigt. Schily zeichnet sie ab. 3,4
20. Dezember 2006: Die Änderung an §5 Abs.2 Nr.11 Verfassungsschutzgesetz NRW erlaubt dem Verfassungsschutz NRW die verdeckte Online-Durchsuchung. 5
31. Januar 2007: Der Bundesgerichtshof untersagt verdeckte Online-Durchsuchungen mit
dem Hinweis darauf, dass für einen solchen Eingriff die erforderliche Ermächtigungsgrundlage fehle und die heimliche Online-Durchsuchung nicht mit einer Hausdurchsuchung gleichgesetzt werden könne, weil diese im Beisein des Besitzers und vor Zeugen geschehe. 6
21. März 2007: Die Bundesregierung teilt mit, dass die deutschen Nachrichtendienste, also
das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV; Inland), der Bundesnachrichtendienst (BND;
1 Schröder, Burkhard + Claudia: Die Online-Durchsuchung, Telepolis, 2008. 2 Vgl. http://www.burks.de/burksblog/category/die-online-durchsuchung, Zugriff: 19.12.09. 3 Zit.: http://www.rbb-online.de/kontraste/beitrag/2007/wanze_im_wohnzimmer.html, Zugriff: 19.12.09. 4 Vgl. http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/deutschland/bundestagbundesregierung/ deutscherbundestag251007.html, Zugriff: 19.12.09. 5 Vgl. http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/vsg_nrw_2007.pdf, Zugriff: 19.12.09. 6 Vgl, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum= Aktuell&Sort=12288&anz=562&pos=3&nr=38775&linked=pm&Blank=1, Zugriff: 19.12.09. 3/10
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Ausland) und der Militärischen Abschirmdienst (MAD; Militär) das Recht besäßen, Online-Durchsuchungen durchzuführen. 7 8 Grüne und FDP protestieren, weil damit gegen die Verordnung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2007 verstoßen würde. 9
25. April 2007: Peter Altmaier (Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium,
CDU) bestätigt, dass die deutschen Nachrichtendienste bereits seit Anfang 2005 auf der Grundlage von Schilys Dienstvorschrift heimlich per Internet die Computer von Verdächtigen ausspähen. 10
27. Februar 2008: Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass die präventive, d. h. der Gefahrenabwehr dienende, Online-Durchsuchung einer vorherigen richterlichen Genehmigung bedürfe und nur zulässig sei, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.“ 11 Es leitet die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab. Damit genießen auch die statischen Daten auf einer Festplatte Grundrechtsschutz. 12 Eine Befugnis zur verdeckten Online-Durchsuchung des nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzes vom 20.12.06 sei nichtig. 13
3. Juli 2008: Bayern beschließt Änderungen am Polizeiaufgabengesetz, die dem bayrischen Landeskriminalamt die verdeckten Online-Durchsuchung legitimieren. 14
14. Juli 2008: Die bayerische CSU/FDP-Koalition verschärft das Bayerische Polizeiaufgabengesetz. Demnach darf bei einer Online-Durchsuchung die Wohnung nicht heimlich betreten und keine Daten manipuliert oder automatisch aufgezeichnet werden. Außerdem muss der Betroffene und mögliche Dritte benachrichtigt und die Durchsuchung durch eine Kammer
7 http://www.heise.de/newsticker/meldung/87316, Zugriff: 19.12.09. 8 http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Sprecher-Online-Durchsuchungen-kommen-auf-jeden-Fall-159835.html, Zugriff: 19.12.09. 9 Vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,473562,00.html, Zugriff: 19.12.09. 10 Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,479422,00.html, Zugriff: 19.12.09 11 Zit. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html, 2. Leitsatz, Rn. 247, Zugriff: 19.12.09
12 Vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html, Rn. 187, Zugriff: 19.12.09
13 Vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html, 1. Leitsatz; Zugriff: 19.12.09
14 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerischer-Landtag-setzt-den-Bayerntrojaner-frei-183633.html, Zugriff: 19.12.09 4/10
Arbeit zitieren:
Abel Hoffmann, 2010, Die Online-Durchsuchung, München, GRIN Verlag GmbH
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