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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
1.1. Forschungsgegenstand 2
1.2. Methodik 2
1.3. Begriff "Ridda" im Sprachgebrauch und im islamischen Recht 4
2. Hintergründe des Îadd al-Ridda in der islamischen Geschichte 6
2.1. al-Ridda-Kriege nach dem Tode des Propheten Muhammad (zusammengefasste
historische Darlegung) 6
2.2. Apostasie im Koran und im Hadith-Korpus 9
2.3. Apostasieurteil in der früheren Literatur des islamischen Rechts (Überblick bei
den vier sunnitischen Rechtsschulen in al-fiqh ÝalÁ al-maÆÁhib al-ÝarbaÝa von al-
ÉazÐrÐ) 13
3. Die Todesstrafe des Murtadd in der Diskussion zwischen den
Bef ürwortern und den Gegnern in der modernen Zeit 16
3.1. Gegner der Apostasiestrafe (am Beispiel von al-ÝAwwÁ und AdlabÐ) 16
3.2. Befürworter der klassischen Auffassung (am Beispiel von al-MaÔÝanÐ und al-
Ahdal ) 21
4. Schlusswort 25
5. Literaturverzeichnis 26
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1. Einleitung
Seitdem der iranische Staatschef Khomeini am 14. Februar 1989 den britisch-indischen Schriftsteller SalmÁn Rušdy mittels einer Fatwa zum Tode verurteilte, gibt es im islamischen Raum eine heftige Diskussion über die islamische Einstellung zur Frage der Apostasie. Man ist in großem Maße darüber uneins, ob das Todesurteil die richtige islamische Bestimmung für den Apostat ist. Während einige Intellektuelle die im Koran explizit betonte Glaubensfreiheit hervorheben und die damit mehr oder weniger in Widerspruch stehenden Vorgehensweisen in der islamischen traditionellen Praxis in Frage stellen, versucht eine große Zahl der heutigen Theologen die fraglichen Überlieferungen des Propheten und die Praxen seiner Kalifen als mit der koranischen Auffassung übereinstimmend darzustellen. Deswegen wird dem Islam in der westlichen Literatur auch weiterhin Intoleranz vorgeworfen. Sogar noch nach der Geschichte mit Salman Ruschdy wurden vereinzelt Hinrichtungen an anderen Beschuldigten durchgeführt, so etwa im Jahre 2000 bei einem somalischen Staatsbürger. Der Gelehrte MaÎmÙd Muhammad ÓÁha wurde im Sudan am 18. Januar 1985 offiziell wegen „erwiesener Apostasie“ hingerichtet. Wegen angeblichen Abfalls vom Glauben wurde die Ehe zwischen dem ägyptischen Gelehrten NaÒr ÍÁmid AbÙ Zaid und seiner Frau im Jahre 1996 nach einem langen Gerichtsverfahren aufgelöst.
1.1. Forschungsgegenstand
Gegenstand der Arbeit ist die Frage nach dem Apostasieurteil im islamischen Recht - seine Hintergründe und die heutige Diskussion darüber. Es soll gefragt werden, mit welchen Argumenten einige der modernen Intellektuellen gegen die Todesstrafe von Apostaten Einwendungen erheben, und wie sich die heutigen Befürworter eines solchen Urteils mit den Neuinterpretationen der Gegner auseinandersetzen. Dafür war es noch wichtig, die Hintergründe des Apostasieurteils im Koran, der prophetischen Tradition und der islamischen Geschichte darzustellen. Für die Seite der Gegner werden die Einstellungen zweier Intellektueller, nämlich des Ägypters al-ÝAwwÁ und des Syrers AdlabÐ, behandelt. Für die Seite der Befürworter werden die Auffassungen von al-MaÔÝanÐ aus Ägypten und von al-Ahdal aus Jemen als Beispiel erörtert.
1.2. Methodik
In der Untersuchung wird die analytisch-kritische Methode angewandt. Die Arbeit besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden die Hintergründe des Apostasieurteils in der
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islamischen Geschichte behandelt. Dabei muss man drei wichtige Punkte darstellen: (1) die Einstellung des Koran und des Propheten Muhammad zur Frage des Abfalls vom Glauben, wobei die Frage gestellt wird, ob und was für eine Strafe gegen den Abtrünnigen im Koran und in den Prophetenüberlieferungen genannt wird, (2) die zur Zeit des Kalifen AbÙ Bakr gegen Apostaten geführten Kriege, wobei man die unterschiedlichen Meinungen einiger Historiker darüber darstellt, ob diese Kriege überhaupt und wenn, ob sie dann nur wegen der Apostasie einiger muslimischer Sippen geführt wurden, und (3) die Meinung der islamischen Rechtsschulen über das Apostasieurteil, die neben der Anerkennung der Todesstrafe ihrerseits noch uneins über bestimmte Einzelheiten waren. Der zweite Punkt soll dabei zuerst behandelt werden, denn die von AbÙ Bakr geführten Kriege stellen das erste Ereignis in der islamischen Geschichte dar, in dem das Wort Ridda als islamischjuristischer Begriff erstmals benutzt wurde.
Der zweite Teil befasst sich mit den Auffassungen der modernen Intellektuellen und Gelehrten zum Todesurteil. Am Anfang werden die von al-ÝAwwÁ und AdlabÐ geäußerten Argumente für eine Ablehnung der Todesstrafe bei Apostasie analysiert. Dann werden die Antworten bzw. die Gegenargumente der heutigen Befürworter der Strafe erörtert, vor allem am Beispiel von al-MaÔÝanÐ und al-Ahdal. Dabei werden die vorgebrachten Beweise analysiert und geprüft, ob sie überhaupt stichhaltig oder aber vielleicht zweifelhaft sind.
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1.3. Der Begriff "Ridda" im Sprachgebrauch und im islamischen Recht
Das Wort "ridda" ist im Arabischen ein maÒdar-haiÞa (etwa Zustandsinfinitiv) vom Nomen "irtidÁd" (Zurückkehren), beide leiten sich vom Verbstamm "radda" "irtadda" (zurückkehren, -gehen) ab.
Für beide letzterwähnte Grundformen zählen die verschiedenen Lexika eine Reihe von Bedeutungen bzw. Synonymen auf, mit denen im Allgemeinen "irÊÁÝ" (das Zurückgeben), "ruÊÙÝ" (Das Zurückkehren) gemeint ist. (Ibn ManÛÙr o.J: Bd. 3 S. 172; Ar-RÁzÐ 1995, Bd. 1 S. 267).
"irtadda" die Bedeutung von "taÎawwul"
(das Umkehren) (az-Zubaidi o.J.: S. 1982). Das heißt, das arabische Wort kann nicht nur bedeuten, dass man zu jenem Ort zurückkehrt, von dem man herkam, sondern ebenso, dass man sich irgendwo hinwendet, sich neu orientiert. Wenn der Begriff sich nun auf die Religion bezieht, bedeutet er somit, dass der Gläubige sich von seiner Religion zu irgendeiner anderen bekehrt, und nicht unbedingt, dass er wieder zu der anfänglich praktizierten zurückgeht, - also mehr im Sinne von "taÎawwul" als von "ruÊÙÝ". Alle Lexikographen stimmen jedenfalls darin überein, dass der Begriff "ridda" ein terminus technicus für den Abfall vom Islam ist. Mit dieser Bedeutung kommt der Begriff in verschiedenen Ableitungen im Koran vor. Im Zusammenhang der islamischen Geschichte wurde er erstmals während des Krieges, den der erste Kalif, AbÙ Bakr, nach dem Tode des Propheten Muhammad gegen die Abtrünnigen auf der Halbinsel führte, verwandt. In der klassischen Literatur des islamischen Rechts fiqh wird meistens ein Kapitel mit dem Titel KitÁb al-Ridda (Kapitel der Apostasie) bzw. KitÁb al-Murtadd (Kapitel des Apostats) genannt. Mit al-Murtadd ist im islamischen Recht derjenige Gläubige gemeint, der dem Islam freiwillig abschwört, sowohl durch Worte als auch durch Handlungen (Salem 1984: S. 109). Die Abschwörung kann vollständig oder partiell sein. Mit partiell ist hier jeder ausdrückliche Verstoß gegen eine oder mehrere Vorschriften gemeint, die explizit im Koran und nach dem Konsensus der Rechtsgelehrten als solche betont werden. Der Verstoß kann verschiedener Form sein: während einige Gelehrte ihn auf das ausdrückliche Äußern einschränken, erweitern ihn andere Gelehrte auf andere Formen wie das Tun, die Absicht, das Bedenken…u ä. Im Folgenden werden Beispielzitate angeführt: - Der hanafitische Gelehrte al-KÐsÁnÐ (gest. 587 H.) ist der Meinung, dass al-Ridda nur ý¦Ìø÷ ¥ øã Æìô÷ ¥ ¬üøó ¥Æ· "
"das Äußern des Wortes des Unglaubens ist" (al-KasÁnÐ 2003: Bd. 1, S. 143).
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D. h., al-Ridda ist nur dann gegeben, wenn ein Muslim durch eine Äußerung seinen Abfall vom Islam bzw. seine Entscheidung für eine andere Religion eindeutig erklärt. - Der malikitische Scheich ad-DardÐr betont, dass al-Ridda ¬³³³ ÅÅû »© ) ºº ÆÔ© ( ñÆÏ ÷ ÷ðó õõð÷ ¥ þû ... ) Þì÷ ( õõõï ) ذðð ( ÈÈȼ°û úúÌ· 7¥ ÷ ÷ðó ... ) üüذ° ööäë ( ¦¦¦¦© ¦û¥Èø°°Ë¥ ûÈø°°ÌÌ Ì ÆÆìô÷ ¥ ذðð " ) ÅÄð© ê¼Ôû ¦ð÷ ó ( "
"durch eine von drei Formen festzustellen ist: Entweder durch eine ausdrückliche Aussage wie z. B. wenn einer sagt: ich bin ein Ungläubiger, oder durch eine implizite Aussage, mit der der Unglaube gemeint ist, wie z. B. wenn einer sagt: Allah hat einen Körper, oder durch eine Tat, die den Unglauben zeigt, wie z. B. wenn einer den Mushaf (den Koran) in eine dreckige Stelle wirft." (ad-DardÐr o. J.: B. 4, S. 301)
- Der schafiitische Gelehrte aš-ŠirbÐnÐ (gest. 977 H.) meint, öäëë ¬¬¬© ùùËË¥ âÜï «ÁÆ÷ ¥ "
"al-Ridda ist die Abwendung vom Islam mit der Absicht oder mit der Tat" (aš-ŠirbÐnÐ 2000: Bd. 4, S. 144)
- Nach Meinung des hanbalitischen Gelehrten al-BahtawÐ (gest. 1050 H.) ist der murtadd (Apostat) ûûË Âä© Æìôô Ä÷ ¥ > äëë ¦ôÏÏ ¥Á¦ð°ã¥¥ ¦ðÜÿ "
"derjenige, der nachdem er Muslim gewesen war, durch das Äußern, die Überzeugung, den Zweifel oder das Handeln ungläubig wurde" (al-BahtawÐ 1997: Bd. 6, S. 136)
Die Eindeutigkeit der Taten und Äußerungen ist eine notwendige Voraussetzung für das Apostasieurteil. Zu solchen Äußerungen gehören beispielsweise die Lästerung Gottes, das Beschimpfen des Propheten Muhammad, die Leugnung unbestrittener religiöser Pflichten. Zu den Taten, die als eindeutige Zeichen des Abfalls vom Islam betrachtet werden, zählen die Anbetung von Götzen, die verächtliche Behandlung des Koran, das absichtliche Unterlassen der vorgeschriebenen Gebete, das Sich-Anschließen an die Kriegsfeinde der Muslime (Vgl. Forstner 1991: S. 113). Darüber hinaus müssen einige Bedingungen in der Person selbst vorhanden sein: Der Apostat muss nämlich erwachsen, rechtsfähig, geistesgesund sein, darf nicht betrunken gewesen und auch nicht gezwungen worden sein (Vgl. an-NawawÐ o. J.: Bd. 19 S. 221). Das Nichtvorhandensein dieser Bedingungen bedeutet, dass der Tatbestand der Apostasie rechtlich nicht festgestellt werden kann. Auf jeden Fall muss der Abfall eindeutig und zweifelsfrei festgestellt werden, so dass der Murtadd seine Ridda im Endeffekt gesteht. Khoury zitiert bei seiner Rede über die Eindeutigkeit der Apostasie die Aussage Maliks: Wenn jemand etwas sagt oder tut, was auf 99 Weisen als Unglaube und nur auf eine Weise als Glaube verstanden werden kann, so ist die Sache als Glaube zu deuten. (Khoury 1991: S. 22)
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2. Hintergründe des Îadd al-Ridda in der islamischen Geschichte
2.1. al-Ridda-Kriege nach dem Tode des Propheten Muhammad (zusammengefasste
historische Darlegung)
Als Ridda-Kriege wurden nach den islamischen Historikern die Kriege bezeichnet, die AbÙ Bakr gegen jene führte, von denen berichtet wird, sie seien unmittelbar nach dem Tode des Propheten Muhammad (s.) vom Islam abgefallen. Der Anlass war die Weigerung verschiedener arabischer Stämme 632-33 (Jahre 11 H.), die Zakat durch die Hand der ihnen von Muhammad beigegebenen Zakat-Verwalter an AbÙ Bakr zu entrichten (Vgl. Hoenerbach 1951: S. 209). AbÙ Bakr verwies darauf, dass die Zahlung der Zakat eine fundamentale religiöse Verpflichtung und ein Gebot sei und definierte die Weigerung als Abtrünnigkeit vom Glauben. In den Hadithwerken und Biographiebüchern wird meistens die folgende bekannte Überlieferung nach AbÙ Huraira berichtet: õ¦ï ã 7¥ ×Å «ÆÆ ÆÆ © þã " : Æüã õ¦ï §Æä÷ ¥ þû Æìó þû Æìóó Æô© © êøÀ°Ë¥¥ úøËË øã 7¥ øÓ dd÷ ¥ UU¯ ¦} : ɦ¦¦÷ ¥ öö¯¦ð¯ êêêó ÆÆô© ¦¦© ¦¦ "
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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, starb, und AbÙ Bakr zu seinem Nachfolger wurde, und es geschah, dass einige unter den Arabern durch den Abfall vom Islam ungläubig wurden, sagte ÝUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, zu AbÙ Bakr: „Wie kannst du gegen Menschen kämpfen, wo doch der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: ‚Mir wurde der Befehl erteilt, dass ich die Menschen solange bekämpfe, bis sie die Worte sprechen: la ilaha illa-llah (kein Gott ist da außer Allah). Wer dies ausspricht, der nimmt sein Vermögen und sich selbst in Schutz vor mir - es sei denn, es läge ein Verstoß gegen das Recht vor - und die Abrechnung mit ihm ist Allah überlassen!’ “ AbÙ Bakr erwiderte: „Bei Allah, ich werde jeden bekämpfen, der einen Unterschied zwischen Gebet und Zakat (Almosensteuer) macht, denn die Zakat ist das Recht (der Armen) auf Güter. Bei Allah, wenn sie die Abgabe einer kleinen Ziege verweigern würden, welche sie an den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, geleistet haben, so werde ich gegen sie wegen dieser Weigerung kämpfen.“ ÝUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Ich schwöre dann bei Allah, dass Allah das Herz des AbÙ Bakr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, (mit der richtigen Entscheidung) erleuchte, und dadurch habe ich es erkannt, dass dies das Wahre ist.“ (al-BuÌÁrÐ 1987: Bd. 2, S. 507, Íadi× Nr. 1335) Obwohl die meisten Autoren in der islamischen Literatur hervorheben, dass Zakat (Almosensteuer) der Hauptgegenstand des Streits zwischen den abgefallenen Stämmen und dem Kalifen in Medina war, üben einige nichtmuslimische Historiker der jüngeren Zeit, wie Wellhausen, doch Kritik an dieser Geschichte mit der Zakat. Wellhausen ist der Meinung, dass der Prophet Muhammad keinen vollständigen Erfolg auf der gesamten Halbinsel hatte, wie die späteren muslimischen Generationen glaubten. Für Wellhausen ging es nicht nur um muslimische Personen oder Stämme, die damals die Zahlung von Zakat verweigerten, sondern auch um Stämme, die den Islam im Grunde nicht angenommen hatten (Wellhausen 1899: S. 7-37). Der Widerstand einiger arabischer
Arbeit zitieren:
Mohammed Abdelrahem, 2008, Hintergründe des hadd al-Ridda (Apostasiestrafe) im islamischen Recht und die heutige Diskussion über das Todesurteil, München, GRIN Verlag GmbH
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