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Inhaltsverzeichnis Seite
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
1 Einleitung 1
1.1 Hintergründe der neuen Reform 2
1.2 Rechtslage bis zum 31.12.2008 2
1.3 Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens 3
2 Rechtslage ab dem 01.01.2009 8
2.1 Übersicht über die Änderungen 9
2.2 Besteuerung von Kapitalerträgen im Privatvermögen 11
2.3 Verfahren zur Erhebung der Abgeltungsteuer 11
2.4 Änderungen bei der Kirchensteuer 11
2.5 Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die ausgewählte Anlageklassen 13
2.5.1 Dividenden 13
2.5.2 Zinsanlage 14
2.5.3 Finanzinnovationen. 14
2.5.4 Kapitalerträge aus Lebensversicherungen 15
2.6 Ausnahmen, die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen 17
2.6.1 Nahestehende Personen 17
2.6.2 Back-to-Back-Finanzierungen 18
2.6.3 Riester-Verträge 19
2.7 Werbungskosten und Freibeträge im alten und neuem Recht 19
2.7.1 Werbungskosten 19
2.7.2 Werbungskostenabzug 20
2.7.3 Sparer-Freibetrag 21
2.7.4 Sparer-Pauschbetrag 22
3 Behandlung von Verlusten 23
3.1 Verlustverrechnung 23
3.2 Beschränkte Verlustverrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen 23
3.3 Ablauf der Verlustverrechnung. 25
3.4 Strategien zur Nutzung von Altverlusten 32
3.4.1 Spekulative Anlagestrategien 32
3.4.1.1 Kauf-Verkauf-Strategie 32
///
3.4.1.2 Timing-Strategie 33
3.4.1.3 Zwei-Banken-Strategie 33
3.4.2 Konservative Anlagestrategien 34
3.4.2.1 Abzinsungspapiere 34
3.4.2.2 Stückzinsmodelle 34
4 Schlussbetrachtung und Ausblick 35
Literaturverzeichnis 37
/s
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AStG Außensteuergesetz
bzw. Beziehungsweise
DStR Deutsches Steuerrecht
Ertr. Erträge
EStG Einkommensteuergesetz
gem. gemäß
Ggf. Gegenfalls
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Grds grundsätzlich
i.S.d. im Sinne des Gesetzes
i.V.m in Verbindung mit
Kap. Kapital
Kap.Ges. Kapitalgesellschaft
KSt Körperschaftssteuer
KStG Körperschaftsteuergesetz
Nr. Nummer
o.V. ohne Verfasser
S. Seite
sog. sogenannte
SolZ Solidaritätszuschlag
s
sonst. Sonstige
usw und so weiter
uvm. und vieles mehr
V+V Vermietung und Verpachtung
Vgl. Vergleiche
Vollverst. Vollversteuerung
Www World Wide Web
z.B. zum Beispiel
zzgl. zuzüglich
s /
Abbildungsverzeichnis Seite
Abb. 1: Übersicht über die Ertrags- und Vermögensebene
Abb. 2: Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens
Abb. 3: Kapitalerträge
Abb. 4: Übersicht über die Verrechnungsregeln
Abb. 5: Verlustverrechnung über die Zahlstellen
Abb 6: Abfolge der Verrechnungsmethoden bei Verlustverrechnung
1 Einleitung
Am 01.01.2008 ist in Deutschland das Unternehmensteuerreformgesetz in Kraft getreten. Im Rahmen des Gesetzes wurde die Einführung der neuen Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 beschlossen. Das wesentliche Ziel der Gesetzgebung ist die Verbesserung der Anziehungskraft der Bundesrepublik als Standort für Unternehmen und Privatanleger. Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes soll für private Anleger reizvoll gemacht werden, damit die Kapitalerträge in Deutschland bleiben und nicht in das benachbarte Ausland fließen.
Somit wurde in der Bundesrepublik die Kapitalertragsteuer durch die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge abgelöst. Somit unterliegen die Einkünfte aus Kapitalanlagen der neuen einheitlichen Abgeltungssteuer. Die Zinsen, Dividenden, Erlös- oder Veräußerungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden ab dem 01.01.2009 mit dem einheitlichen Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags von 5,5 % also insgesamt mit 26,4 % besteuert. Dazu kann auch die Kirchensteuer erhoben werden.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung der neuen Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf die Kapitalanlagen von Privatanlegern. Zur Verdeutlichung werden zahlreiche Beispiele vorgestellt.
Das erste Kapitel der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit der Einführung in das Thema sowie mit dem Hintergrund der Neureformierung. Durch einige Rechenbeispiele soll die Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts verdeutlicht werden.
Der zweite Abschnitt dieser Arbeit schildert sich die wesentlichen Änderungen. Dabei wird unter anderem auf die alte und neue Rechtslage eingegangen. Zudem wird erläutert, wie sich die Abgeltungssteuer im Zusammenhang mit Kirchensteuer verhält, es wird auf die ausgewählte Anlageklasse eingegangen und im Vergleich zwischen Werbungskosten und Freibeträgen zum einen und dem Sparer-Pauschbetrag zum anderen angestellt.
In Kapital drei liegt einer der Schwerpunkte der Arbeit. Hier soll dem Leser die Behandlung von Verlusten deutlich gemacht werden. Dazu dienen auch einige Beispiele sowie Abbildungen. Ferner werden verschiedene Strategien zur Nutzung von Altverlusten dargestellt. Zum Schluss erfolgt eine abschließende Zusammenfassung der grundlegenden Fakten und dazu wird es dem Leser aufgezeigt, wer von der Neueinführung profitieren kann.
1.1 Hintergründe der neuen Reform
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen einschneidend geändert. 1
Einer der vielen Argumente für diese Änderung und vor allem für die Einführung der neuen Abgeltungssteuer war aus der Sicht der Bundesregierung die vermeintliche Kapitalflicht ins Aus-land um der deutschen Besteuerung zu entkommen. Durch das Beibehalten des bestehenden Systems des Quellenabzuges bzw. durch die Erweiterung auf fast alle inländische Kapitalerträge soll eine wesentliche Erleichterung für den Kapitalanleger geschaffen werden, in dem die Banken verpflichtet werden die Steuer im Abzugsverfahren einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die abgeltende Wirkung soll dazu führen, dass der Anleger seine Kapitaleinkünfte nicht mehr in seiner Steuererklärung berücksichtigen muss.
Im Laufe dieser Arbeit wird aber immer wieder deutlich, dass diese Absicht nicht vollumfänglich durch den Gesetzgeber erreicht wurde. 2
1.2 Rechtslage bis zum 31.12.2008
Nach der Rechtslage bis zum Ende des Jahres 2008 erfolgte eine klare Trennung zwischen den Erträgen aus der Kapitalanlage und Vermögensänderungen. Demnach musste der Steuerpflichtige zwischen der sog. Ertragsebene und der Vermögensebene unterscheiden. 3 Die Besteuerung von Kapitalanlagen, die sog. Ertragsebene wird im § 20 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes definiert. Hierbei werden die Einkünfte gem. § 20 EStG nach dem folgendem Schema ermittelt:
Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Werbungskosten
- Sparerfreibetrag
= Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zu den wesentlichen Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG gehören unter anderem die Dividenden, Einnahmen aus Zinspapieren und Einnahmen aus stiller Gesellschaft. Diese Einkünfte wurden mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert. Für die Erträge aus der Kapitalanlage wurden Vorauszahlungen durch die Quellensteuer geleistet. 4
Unter der sog. Vermögensebene regelte der Gesetzgeber im § 23 EStG die Gewinne aus dem Verkauf von z.B. Aktien 5 . Diese wurden nur der Besteuerung unterworfen, soweit zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 12 Monate vergangen waren. (Spekulationsgewinne/-
1 Vgl. o.V. (2007), S. 1
2 Vgl. Haas, I. (2009), S.1
3 Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008), S. 18
4 Vgl. Ashauer-Moll, E/Bonenbecker, S, (2007a), S.22
5 Vgl. Ashauer-Moll, E./Bonenbecker, S, (2007b), S.90
Verluste gem. § 23 EStG). Bezüglich der Besteuerung von Finanzinnovation hat der Gesetzgeber die Regeln deutlich verschärft. Durch die Umqualifizierung im § 20 Abs. 2 EStG wurde die Gewinne aus der Veräußerung oder der Einlösung solcher Wertpapiere wurden unabhängig von der Jahresfrist besteuert. Somit hat der Anleger die Möglichkeit die steuerpflichtigen Erträge in die steuerfreien Kursgewinne zu wandeln 6 . Die unterstehende Abbildung veranschaulicht dieses.
Abb. 1: Übersicht über die Ertrags- und Vermögensebene
Quelle: in Anlehnung an Ashauer-Moll, E./Rösch, S. (2008), S. 19
1.3 Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
Eine weitere gravierende Veränderung mit der Einführung der Abgeltungssteuer die die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens 7 . Nach diesem Verfahren wurden die z.B. Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur 50% mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden alle Kapitaleinkünfte ab dem 01.01.2009 in voller Höhe steuerpflichtig. Diese Regelung gilt dann auch, wenn der Anleger die Aktien oder GmbH-Anteile bereit vor dem 01.01.2009 erworben hat. Eine Ausnahme bildeten nur Veräußerungsgewinne oder- Verluste, die nach altem Recht dem § 23 EStG unterliegen haben, und deren Anschaffung vor dem 01.01.2009 erfolgte. Die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahren und die Einführung der Abgeltungsteuer können eine höhere Steuerbelastung für den Anleger mit sich bringen, da ab dem 01.01.2009 nicht mehr nur die Hälfte dieser Kapitalerträge als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer anzusetzen ist, sondern die vollen Erträge werden dem 25 %-igen Abgeltungsteuer unterliegen. Eine Reihe der Rechenbeispiele veranschaulicht das Verfahren. 8
Beispiel Nr.1
Der vermögende Anleger Herr Kerner erhält eine Dividenden in Höhe von 10.000 Euro vor Steuer für seine Beteiligung an der ABC-AG. Aufgrund des hohen zu versteuernden Einkommens liegt der persönliche Steuersatz von Herrn Kerner in der höchsten Progressionszone von 45 %. Herr Kerner ist nicht kirchensteuerpflichtig. Die unterstehende Tabelle zeigt im Vergleich
6 Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008a), S. 18-19
7 Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008b), S. 25
8 Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008c), S. 25-27
Arbeit zitieren:
Julia Kerner, 2010, Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf die Kapitalanlagen von Privatanlegern, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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