verfassungsrechtlich enftlechten - diplomatisch formuliert. Sein Vorgehen lässt sich hierbei in zwei Phasen einteilen: (1) Von Mühldorf bis zur Kaiserkrönung 1322-1328 und (2) von der Kaiserkrönung bis Licet Iuris und Fide Catholicam 1338. Obgleich König- und Kaisertum spätestens mit den Dokumenten von 1338 (Zeumer: S. 105) gleichgesetzt wurden, endet dort meine Betrachtung, denn die Konfrontations- und Handlungsmuster waren zu diesem Zeitpunkt bereits in aller Schärfe erkennbar. In der ersten Phase sind die Jahre 1323/24 aufgrund der Eskalation am bedeutendsten. Auf den von Avignon bemühten Prozess reagierte Ludwig mit Appellationen, in denen er u.a. die Rechtmäßigkeit seiner Wahl in concordia zu beweisen versuchte. Er kümmerte sich aber nicht um die allgemeine Verbreitung dieser Schriften, auch nicht bei der nach dem Bann 1324 veröffentlichten dritten, der Sachsenhäuser Appellation. (Schütz: S. 252, Mitteis: S. 215f) Offensichtlich sah Ludwig hier sein Königtum durch Johannes XXII bedroht, daher konzentrierten sich seine Angriffe auf dessen Person, nicht auf die Funktion des Papsttums im allgemeinen. Eindeutige verfassungsrechtliche Maßnahmen zur Stärkung des deutschen Königtums im Reich gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine, es sei denn man folgt der Lesart von Schütz, der Ludwigs Einsatz für die Ghibellinen darauf hinorientert sah, "den Papst ja letztlich [zu] zwingen, [...] daß die staats-und kirchenrechtlich relevante Frage nach der Rechtswirksamkeit von Königswahl und päpstlicher Approbation [...] nun im Rahmen eines kanonischen Strafprozesses zur Debatte stehen würde.". (Schütz: S. 260) Auf jedenfall kann man Ludwigs Vorgehen in Johannes´ Prozess noch als juristisches Taktieren verstehen, um dessen Unrechtsposition nachzuweisen, was ihm bekanntermaßen nicht gelingen sollte. Exkommunikation, Kirchenbann und das Absprechen aller aus Wahl und Krönung abgeleiteten Königsrechte durch den Papst warfen Ludwig zurück in die Arme seiner Untertanen und Fürsten. Die Türen von Avignon blieben verschlossen. Der erste aktive Schritt zur Legitimation aus dem Reich heraus war der Griff nach dem Kaisertitel 1328, mit der er effektiv und öffentlichkeitswirksam die Legitimität seiner durch Wahl aus dem Reich hervorgegangenen Herrschaft unterstrich. Relevant für die Binnenlegitimation des Königtums werden erst wieder die Jahre 1337-39, in denen klar wurde, wie weit sich die Fronten verhärtet hatten. (Klar auch nach innen formuliert, vgl. Einladung einer Reichsstadt zum Reichstag, in: Weinrich: S. 287). Das Weistum über die Königswahl von Rense, Licet Iuris und Fidem Catholicam schufen bzw. verdichteten einen Legitimationskreislauf zwischen König- und Kaisertum auf der einen, Kurfürsten und "aller Getreuer und Lehnsleute" auf der anderen Seite, aus dem das Papsttum komplett ausgeschlossen wurde. (vgl. Weinrich: S. 287ff) Gleichzeitig stellte sich Ludwig mit anderen Kräften im Reich gut, vor allem den Städten. Das viel diskutierte Renser Weistum bestätigte, dank später erfolgter Anerkennung des Königs auch rechtskräftig, die Rechte der Kurfürsten, das Majoritätsprinzip aus dem sich die Bestimmung von concordia fortan ableitete, den Primat des Königserzeugenden Wahlaktes und die Theorie, dass "Güter und Rechte des Reiches" aus dem Reich selbst hervorgehen. Dem apostolischen Stuhl käme demnach höchstens eine unverbindliche Statistenrolle zu (Ebd. S. 289), das Weistum bildet in diesem Punkt eine direkte Antithese zu Johannes´ ´discordia-Vorbehalt´ von 1322/23. Licet Iuris wiederum stellt die Kurfürsten an zweite Stille direkt hinter Kaiser und König und trägt die legitimatorisch relevante Essenz des Weistums fort: Mehrheitswahl durch die Kurfürsten als einzig entscheidend über Königtum. Ludwig ging sogar noch weiter und verband auch das Kaisertum direkt mit dem kurfürstlichen Wahlakt. Die Kurfürsten erklärten sich zu den Königsmachern und somit Ludwigs Herrschaft für legitim, Ludwig bestätigte deren Ansprüche und Privilegien, nahm mit Licet Iuris und Fidem Catholicam dem Papsttum die Möglichkeit zur Einflussnahme und verfestigten so zusammen einen Kreislauf der Binnenlegitimation deutscher Königsmacht im Reich, innerhalb dessen Ludwig auch das
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Arbeit zitieren:
Andreas Plöger, 2010, Ist der Kampf Ludwig des Bayern eine Maßnahme zur Stärkung der Legitimation des Königtums in Deutschland?, München, GRIN Verlag GmbH
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