Inhalt
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Einführung, Themenausblick und -abgrenzung 1
2. Arten von GKV-PKV-Kooperationen. 3
2.1. Marketing- und Vertriebskooperationen zwischen GKV- und PKV-Unternehmen. 3
2.2. Beispiele für Marketing- und Vertriebskooperationen zwischen GKV-und PKV-Unternehmen7
2.3. Weitergehende Möglichkeiten von GKV-PKV-Kooperationen 9
3. Theoretische Nutzenüberlegungen der Marktteilnehmer bezüglich des
Eingehens einer GKV-PKV-Marketing- und Vermittlungskooperation. 11
3.1. Nutzenüberlegung bezüglich einer Kooperation aus Sicht der GKV-Unternehmen. 11
3.2. Nutzenüberlegung bezüglich einer Kooperation aus Sicht der PKV-Unternehmen 19
3.3. Nutzenüberlegungen bezüglich der Auswirkungen von Kooperationen auf den Verbraucher 24
3.4. Überlegungen zu den Auswirkungen von Kooperationen auf andere Vertriebskanäle der PKV
30
3.5. Nutzenüberlegung zur den Auswirkungen einer Kooperation aus gesamtwirtschaftlicher Sicht
32
4. Beobachtbare Auswirkungen von GKV-PKV Kooperationen auf die
Marktteilnehmer 36
4.1. Beobachtbare Auswirkungen von Kooperationen auf GKV-Unternehmen 36
4.1.1. Beobachtbare Auswirkungen auf GKV-Unternehmen, die eine oder mehrere Kooperationen
eingegangen sind. 36
4.1.2. Beobachtungen zu GKV-Unternehmen, die auf Kooperationen verzichtet haben 42
4.2. Beobachtbare Auswirkungen von Kooperationen auf PKV-Unternehmen. 44
4.3. Beobachtbare Auswirkungen von Kooperationen auf den Markt für
Krankenzusatzversicherungen 49
4.3.1. Bewertung des Zusatzversicherungs- Angebots von Kooperationen 49
4.3.2. Beobachtbare Auswirkungen von Kooperationen auf die Nachfrage nach
Krankenzusatzversicherungen 53
4.4. Beobachtbare Auswirkungen von Kooperationen auf andere Vertriebskanäle der PKV. 56
4.5. Gesamtwirtschaftliche Betrachtung zu den Auswirkungen von Kooperationen. 59
5. Erkenntnisse und Ausblicke zur Auswirkung von Kooperationen zwischen
GKV - und PKV-Unternehmen 61
6. Literaturverzeichnis 66
-II-
Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Vermittlungskooperation zwischen GKV- und PKV…..................................................6 Abb.2: Die größten Vermittlungskooperationen…………………………………….…………8 Abb.3: Nicht internalisierter positiver Effekt auf das Angebot an Krankenzusatzversicherungen………...……………………………………………….35 Abb.4: GKV-Attraktivität durch Kooperation………………………………………… ……37 Abb.5: Kooperationsangebote Zahnzusatzversicherungen der Krankenkassen……………….51 Abb.6: Bekanntheit von Kooperationen……………………………………………………….54 Abb.7: Vertriebsweg - Akzeptanz bei der Krankenzusatzversicherung.………………………55 Abb.8: Zuwachsraten im Bereich der Zusatzversicherung der deutschen PKV-Unternehmen………………………………………………...……..…………….60
-III-
Abkürzungsverzeichnis
AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse
BEK = Barmer Ersatzkasse
BKK = Betriebskrankenkasse
BVA = Bundesversicherungsamt
DAK = Deutsche Angestelltenkrankenkasse
GKK = Gesetzliche Krankenkasse (= GKV-Unternehmen)
GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
GRV = Gesetzliche Rentenversicherung
HEK = Hanseatische Ersatzkasse
PKV = Private Krankenversicherung
SGB = Sozialgesetzbuch
MB/KK = Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung
TKK = Techniker Krankenkasse
-IV-
1. Einführung, Themenausblick und -abgrenzung Im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007 wurden die
Wechselmöglichkeiten gesetzlich Versicherter in die private Krankenvollversicherung weiter erschwert und zudem eine Reihe weiterer gesetzlicher Auflagen für PKV-Unternehmen festgelegt 1 , was zu einem massiven Umdenken bezüglich der strategischen Neuausrichtung der privaten Krankenversicherer führte. 2 Angesichts der rückläufigen Nettozuwächse der Bestandszahlen in der Krankenkostenvollversicherung, haben die privaten Krankenversicherer erkannt, dass die zusätzliche Absicherung gesetzlich Versicherter ein sehr wichtiger und wachsender Versicherungsmarkt ist, durch den ein erheblicher Teil des wegfallenden PKV-Geschäfts kompensiert werden kann und muss. 3 4 Das gesetzliche Krankenversicherungssystem, welches nach dem Solidarprinzip funktioniert, hat mit enormen Finanzierungsproblemen zu kämpfen 5 . Die Folgen sind Einschränkungen der angebotenen Leistungen und damit verbundene Unzufriedenheit gesetzlich Versicherter 6 .
Die Konzeption eigener Wahlleistungen in Form von Wahltarifen stellt zwar für Krankenkassen eine Möglichkeit dar, ein zusätzliches differenzierteres Leistungsangebot für Versicherte zu schaffen, doch ist diese Möglichkeit nicht primärer Betrachtungsgegenstand dieser Arbeit.
Während seit Jahrzehnten ein großer Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen herrscht, gehen PKV- und GKV- Unternehmen in zunehmendem Maß den Weg der Kooperation miteinander ein. 7 Gesetzlichen Krankenkassen ist es seit der Gesundheitsreform 2004 erlaubt, Kooperationen mit PKV-Unternehmen einzugehen und dadurch unter anderem Zusatzkrankenversicherungen für ihre Mitglieder anbieten zu können.Viele GKV-, aber auch PKV-Unternehmen, scheinen Vorteile durch diese Kooperationen für sich zu sehen. 8
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den erhofften und befürchteten, sowie tatsächlich beobachtbaren Auswirkungen von Kooperationen zwischen GKV- und PKV-
1 Vgl.Boetius.
2 Arbeitnehmern ist ein Wechsel in die PKV erst dann möglich, wenn Ihr Einkommen 3 Jahre
hintereinander über der JAEG liegt und auch weiter liegen wird.
3 Vgl. Kielhorn.
4 Vgl. PKV (2008) S. 43.
5 Vgl. Pitschas.
6 Vgl. Ehring/Weber (2008).
7 Vgl. Thomas.
8 Vgl.Thiel.
-1-
Unternehmen auf die betroffenen Marktteilnehmer. Hauptaugenmerk wird hierbei auf die GKV-PKV-Kooperation als Marketing- und Vertriebskooperation bezüglich der Vermittlung von Krankenzusatzversicherungen gelegt. Was genau darunter zu verstehen ist und welche Varianten es hierbei gibt, wird in Kapitel 2.1 behandelt. Die Möglichkeit weitere sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten außerhalb von Marketing- und Vertriebsintentionen oder der Produktgestaltung von Krankenzusatzversicherungs-Produkten einzugehen, wird nur angeschnitten. Eine differenziertere Betrachtung weitergehender Kooperationen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, wäre jedoch sicherlich ein Thema für weitergehende Untersuchungen.
Zunächst behandelt Kapitel 3 die theoretischen Nutzenüberlegungen zum Eingehen einer Kooperation aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Die Marktteilnehmer, aus deren Sichtweise mögliche Auswirkungen von Kooperationen betrachtet werden, sind zum einen die PKV-Unternehmen, die GKV-Unternehmen, die Verbraucher, aber auch andere Vertriebskanäle, wie beispielsweise unabhängige Versicherungsmakler und Mehrfachagenten. Zudem interessiert die volkswirtschaftliche Sichtweise und die diesbezüglichen theoretischen Auswirkungen und Folgen der Vermittlung von Zusatzversicherungen über GKV-Unternehmen in Kooperationen mit privaten Krankenversicherern.
Kapitel 4 hingegen zeigt anhand von Beispielen die beobachtbaren Auswirkungen von GKV-PKV-Kooperationen auf die Marktteilnehmer, aber auch auf den Markt für Krankenzusatzversicherungen, sowie dessen tatsächliche Ausprägung bezüglich der deutlichsten Auswirkungen, dessen theoretisch erwartete Folgen in Kapitel 3 betrachtet wurden. Auch wenn Vermittler, wie unter anderem unabhängige Versicherungsmakler, Mehrfachagenten oder gebundene Vermittler, selbst wenig Einfluss darauf haben, ob und in welchem Ausmaß GKV- und PKV-Unternehmen Vermittlungskooperationen miteinander eingehen, ist davon auszugehen, dass Kooperationen auch Auswirkungen auf diese Gruppe haben. Ob theoretisch vermutete Auswirkungen in der Praxis wirklich zu beobachten sind, wird außerdem in Kapitel 4 untersucht.
Ebenfalls ein Thema sind wettbewerbsrechtlichte Konsequenzen, die aus GKV-PKV-Kooperationen entstehen können und aus Sicht einiger Marktteilnehmer negative Auswirkungen haben und zu Ungleichbehandlung von Marktteilnehmern auf dem Markt für Krankenzusatzversicherungen führen. Diese Arbeit betrachtet, auf den
-2-
Ergebnissen einer empirischen Studie zum Thema Abschlussbereitschaft bezüglich einer Krankenzusatzversicherung basierend, die Auswirkungen und das Ausmaß möglicher positiver oder negativer Einflüsse von Vermittlungskooperationen auf den Markt für Krankenzusatzversicherungen und deren Marktteilnehmer. 9
In einer Schlussbetrachtung werden die wichtigsten Erkenntnisse positiver und negativer Auswirkungen von Kooperationen auf die Marktteilnehmer zusammengefasst, sowie ein Fazit dahingehend gezogen, für welche Marktteilnehmer diese Auswirkungen eher positiv und für welche eher negativ zu bewerten sind und ob die positiven Intentionen des Gesetzgebers bezüglich der Erlaubnis zu GKV-PKV-Kooperationen und der Vermittlung von Zusatzversicherungen sich erfüllen und dem Versicherten insgesamt eher nutzen oder schaden. Zudem wird ein Ausblick auf weitergehende Untersuchungen bezüglich der Thematik von GKV-PKV-Kooperation und deren Auswirkungen gegeben.
2. Arten von GKV-PKV-Kooperationen
Im Folgenden wird ein Überblick über mögliche Arten von Kooperationen zwischen privaten Krankenversicherern und gesetzlichen Krankenkassen gegeben. Die Marketing- und Vertriebskooperation wird hierbei als wichtigste Kooperationsintention betrachtet und hauptsächlicher Betrachtungsgegenstand der weiteren Ausführungen sein. Der Vollständigkeit halber wird kurz ausgeführt, welche weiteren, vor allem sinnvollen Möglichkeiten es für eine Zusammenarbeit innerhalb einer Kooperationen der beiden Unternehmensarten gibt und welche verschiedenen diesbezüglichen Kooperationen zwischen GKV- und PKV-Unternehmen in Deutschland bereits bestehen.
2.1. Marketing- und Vertriebskooperationen zwischen GKV- und PKV-
Unternehmen
Mit einem Volumen von weit über 250 Milliarden Euro hat der deutsche Gesundheitsmarkt die Größe des bundesdeutschen Haushalts erreicht. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, sowie die demographische Entwicklung in Deutschland stellen insbesondere die GKV vor ein ernstes Finanzierungsproblem. Im solidarischen System der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren arbeitende Beitragszahler ihre medizinische Versorgung, gleichzeitig jedoch auch die Versorgung der nicht arbeitenden Bevölkerung, zumindest für diejenigen, die gesetzlich versichert sind.
9 Vgl. Müller
-3-
Finanzielle Rücklagen können und werden derzeit nicht gebildet. Trotz eines milliardenschweren Bundeszuschusses erwirtschaftet die GKV insgesamt ein Defizit. 10 Im System der privaten Krankenversicherung werden hingegen Kapitalrücklagen in Form von Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die privat Versicherten zumindest einen Teil ihrer späteren medizinische Versorgung selbst finanzieren. 11
Das Versäumnis der gesetzlichen Krankenversicherung ähnliche finanzielle Rücklagen zu bilden, war in der Vergangenheit notgedrungen damit verbunden, medizinische Leistungen zu streichen oder zu kürzen. Ein weiterer Grund für Beitragssteigerungen und Leistungssenkungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht zuletzt ineffiziente und bürokratische Verwaltungsstrukturen des Gesundheitsversorgungs-Systems, welche auch als „allokative Ineffizienten“ 12 zu bezeichnen sind.
Beispielsweise wurden als weniger existentiell wichtig erachtete Versorgungsbereiche wie Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlung im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 gekürzt und mit Beginn des Jahres 2005 durch die befundbezogene Festzuschuss-Regelung organisiert. 13 Änderungen bezüglich des Krankengeldes, in Form der diesbezüglichen gesetzlichen Absicherung, traten beispielsweise für Freiberufler und Selbständige mit Beginn des Jahres 2009 in Kraft. 14
Die Bundesregierung weiß um die Finanzierungsprobleme der GKV und die Notwendigkeit weitere Sparmaßnahmen durchzuführen. Ähnlich wie beim Problem der Deckungslücke der finanziellen Rentenversorgung im Alter, versucht die Bundesregierung einen Teil der Absicherung der Gesundheitsversorgung in die Selbstverantwortung der Bürger zu stellen. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 mit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2004 eine Regelung bezüglich des Angebotes von Krankenzusatzversicherungen durch die gesetzlichen Krankenkassen getroffen.
In Zusammenarbeit mit PKV-Unternehmen, aber auch durch Einführung eigener so genannter Wahltarife, dürfen für die nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckten Leistungen Zusatzkrankenversicherungen angeboten werden. 15 Kooperationen mit PKV-Unternehmen waren GKV-Unternehmen bis 2004
10 Vgl. PKV (2009).
11 Vgl. Klusen S. 162 f..
12 Vgl. Klusen S. 13.
13 Vgl. BMG (2005).
14 Vgl. Hirschler (2008).
15 Vgl. Schulze-Ehring (2007).
-4-
durch das SGB V untersagt. 16 Zwar sind gesetzliche Krankenkassen nun dazu angehalten Wahltarife mit Zusatzleistungen zu offerieren, doch bieten die meisten Krankenkassen Zusatzleistungen auch über Zusatzkrankenversicherungen ihrer PKV-Vertriebspartner an. Insbesondere der Bereich der stationären Zusatzversorgung und dem Krankenversicherungsschutz im Ausland wird im Gesetz thematisiert. Doch damit sind Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Sehhilfen,
Naturheilverfahren und sonstige ambulante Leistungen nicht ausgeschlossen.
Bei den Kooperationen zwischen GKV- und PKV Unternehmen handelt es sich ausschließlich um horizontale Kooperationen. Das bedeutet, die Kooperationspartner stammen aus derselben Branche, teilweise konkurrieren die beiden Systeme miteinander. Im Beispiel von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist dies der Markt der Gesundheitsabsicherung, wenngleich die beiden Systeme sich stark unterscheiden und unterschiedliche Unternehmensziele verfolgen.
Kennzeichen für eine Kooperation ist, dass beide Partner freiwillig kooperieren und selbständig sind. Dies ist bei GKV- und PKV-Unternehmen der Fall, denn beide Partner existieren unabhängig voneinander und sind nicht dazu gezwungen, Kooperationen miteinander einzugehen. 17
Viele GKV-Unternehmen gehen Kooperationen mit PKV-Unternehmen ein, die sich in erster Linie auf die Ausschöpfung von Vertriebs- und Kundenpotentialen bezüglich des Angebots von Krankenzusatzversicherungen beziehen. Fast jedes PKV-Unternehmen kooperiert mittlerweile mit einer oder mehreren Krankenkassen, die ihren Kassenmitgliedern die Versicherungsprodukte der Kooperationspartner zu oft günstigeren Bedingungen als bei Abschluss über andere Vertriebswege anbieten.
Teilweise handelt es sich um die gleichen Tarife, die oft auch außerhalb der Kooperation für den Verbraucher abschließbar sind, oft wird hierzu jedoch ein anderer Markenname oder eine andere Tarifbezeichnung verwendet. In einigen wenigen Fällen werden vor allem von größeren GKV-Unternehmen in Zusammenarbeit mit PKV-Unternehmen auch komplett eigene Zusatzversicherungsprodukte entwickelt und exklusiv nur den eigenen Kassenmitgliedern angeboten.
Zudem besteht im Rahmen dieser Vertriebs- und Marketingkooperationen zwischen GKV- und PKV-Unternehmen die Möglichkeit, dass nicht nur die Produkte des PKV-
16 Vgl.Henke.
17 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2006).
-5-
Kooperationspartners angeboten werden, sondern dass genau andersherum der Vertriebsweg der PKV genutzt wird, um als Krankenkasse selbst neue Kunden, auch Mitglieder genannt, zu gewinnen. Welche Ziele bei den beiden Kooperationsparteien im Einzelnen bestehen wird eingehend in Kapitel 3 betrachtet. Eine GKV-PKV Marketing-und Vermittlungskooperation kann man sich folgendermaßen vorstellen:
Abb.1 18 Vermittlungskooperation zwischen GKV + PKV
Die Krankenkasse darf sowohl werben, als auch Beraten und Anträge der GKV-Versicherten aufnehmen. Ebenso kümmert sie sich um die Auswahl des Kooperationspartners. Hingegen darf die GKK weder Neugeschäft policieren oder dem Antragsteller eine konkrete Annahme oder Ablehnung zusagen, noch in den Prozess der Leistungsregulierung oder dem Inkasso bezüglich der privaten Absicherung eingreifen. 19
Die Kooperation einer GKK als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem privaten Krankenversicherer kommt in der Regel über eine Ausschreibung zustande, in
18 Vgl. Henning.
19 Vgl. Bundesversicherungsamt (2004).
-6-
der das GKV-Unternehmen den für sich und seine Mitglieder vorteilhaftesten Kooperationspartner ermittelt. Die Kriterien für die Auswahl des Kooperationspartners setzt die Krankenkasse fest. Jedem PKV-Unternehmen bleibt es natürlich selbst überlassen sich auf eine solche Ausschreibung hin zu bewerben oder nicht. 20
Da kein öffentlicher Auftrag nach § 99 GWB vorliegt, muss die Auswahl des Kooperationspartners zwar nicht in einer öffentlichen Ausschreibung, jedoch unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes nach § 19, 20 GWB erfolgen. 21
Nach welchen Kriterien hier vorgegangen wird und bei wem die Vorteile einer solchen Kooperation wirklich liegen, wird in späteren Kapiteln dieser Arbeit betrachtet.
2.2. Beispiele für Marketing- und Vertriebskooperationen zwischen
GKV-und PKV-Unternehmen
Ein Großteil der PKV-Unternehmen in Deutschland erkennt das Potential des Marktes für private Krankenzusatzversicherung und ebenso die Notwendigkeit Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen einzugehen. Laut verschiedener Studien plant jeder zweite gesetzlich Versicherte für 2010 den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. 40% davon würden dies gerne bei einem Kooperationspartner ihrer Krankenkasse tun. 22
Im Jahr 2007 verzeichnete die Hanse Merkur Versicherung durch ihre Kooperationen die meisten Neukunden im Bereich der Zusatzkrankenversicherung. Nahezu 500.000 Neukunden gewann das PKV-Unternehmen in diesem Jahr, fünf weitere PKV-Unternehmen gewannen über den Vertriebsweg der Kooperation mit GKV-Unternehmen ebenfalls mindestens 100.000 Neukunden. Gleichzeitig wird deutlich, dass einige PKV-Unternehmen, zumindest anhand der Anzahl an Neuabschlüssen gedeutet, in großem Maß vom Kooperations-Vertriebsweg zu profitieren scheinen, während der Bestandszuwachs durch Kooperationen bei anderen PKV-Unternehmen verglichen mit dem Gesamtkundenbestand eher eine untergeordnete Rolle spielt. 23
20 Vgl. Schulz (2009).
21 Vgl. Gent.
22 Vgl. Müller, Christoph.
23 Vgl. Beenken (2008).
-7-
Während die meisten PKV-Unternehmen ihre ebenfalls außerhalb von Kooperationen angebotenen Tarife in leicht abgeänderter Form über Kooperationen anbieten, ist das PKV-Unternehmen Envivas, als Tochterunternehmen der Generali Deutschland, nur aus dem Zweck der Exklusiv-Kooperation mit einem großen GKV-Unternehmen gegründet worden. Als zweitgrößte deutsche gesetzliche Krankenkasse kooperiert die Techniker Krankenkasse mit der Envivas Krankenversicherung AG.
Die Krankenzusatzversicherungsprodukte werden exklusiv Mitgliedern der Techniker Krankenkasse angeboten. Von Unternehmensgründung der Envivas AG konnten bis Ende 2008 im Rahmen dieser GKV-PKV-Kooperation über 500.000 Zusatzversicherungsverträge abgeschlossen werden. 25
Die Versicherten der Techniker Krankenkasse werden entweder über die Internetseite der Krankenkasse, aber auch in regelmäßigen Abständen per Telefon und Mailingaktionen auf die Produkte der Envivas angesprochen.
Sehr aktiv im Kooperationsmarkt ist auch die große DKV Krankenversicherung AG, welche mit 14 von 16 AOK`s kooperiert und über diese Partner ihre Zusatzkrankenversicherungsprodukte vertreibt.
Weitere sehr intensive GKV-PKV-Kooperationen sind die Kooperationen der KKH und der Betriebskrankenkasse der Allianz, sowie der Vereinigten IKK mir der Signal Iduna IKK. Derartige Kooperationen erhöhen nicht nur den Zugriff auf potentielle Kunden,
24 Zeitschrift für Versicherungswesen 20/2008.
25 Vgl. Envivas Geschäftsbericht 2008.
-8-
sondern erlauben im Falle die Nutzung eines einheitlichen Marketingauftritts. Im Fall der KKH Allianz liegt der Kooperationsvorteil nicht nur auf Seiten des PKV-Unternehmens. Der GKV-Kooperationspartner profitiert von der starken Marke „Allianz“, die sich auch im Logo der neuen Kooperationskrankenkasse manifestiert. 26
Gleiches gilt für die Fusion zwischen Signal Iduna BKK und der IKK, auch hier soll die Marke eines großen privaten Krankenversicherers das Image einer gesetzlichen Krankenkasse verbessern und gleichzeitig neue Vertriebspotentiale begründen.
Die weiteren Intentionen liegen bei derartigen Kooperationen im Vertrieb exklusiver Kooperationsprodukte von Zusatzversicherungen, aber auch in der Nutzung eines gemeinsamen Filialnetzes. 27
Eine genaue Betrachtung, insbesondere, was die Qualität des Kooperationsgeschäfts betrifft, wird an späterer Stelle in Kapitel 4.2. folgen. Zudem wird an dort erläutert, welche Auswirkungen die Kooperationen bezüglich der Vermittlung von Krankenzusatzversicherungen auf die Marktteilnehmer haben können.
2.3. Weitergehende Möglichkeiten von GKV-PKV-Kooperationen
Die folgenden Ausführungen dienen nur dem Verständnis der Materie. Die resultierenden Auswirkungen, die daraufhin betrachtet werden, beziehen sich in erster Linie auf die Vermittlungs- und Marketingkooperationen, nicht auf die weiteren Möglichkeiten durchaus sinnvoller Kooperationsvarianten.
Neben der Nutzung von gemeinsamen Vertriebspotentialen und daraus resultierender Kostenersparnis, beispielsweise durch Nutzung des gleichen Filialnetzes, können sich Kooperationen auch außerhalb des Vertriebs abspielen. So können gemeinsame Serviceleistungen entwickelt und genutzt werden. Beispielsweise bietet die KKH Allianz bereits heute für Versicherte telefonische Auskunftsmöglichkeiten bezüglich der Leistungsfähigkeit von Pflegeheimen an. 28 Derartige Infrastrukturen können im Zuge von Kooperationen von beiden Kooperationspartnern weiterentwickelt und genutzt werden.
Weitere Möglichkeiten, das Netzwerk der jeweiligen Kooperationspartner zu nutzen, bestehen im direkten Bereich der medizinischen Versorgung. Beispielsweise betreibt die Techniker Krankenkasse ein Ärzte-Netzwerk, welches neben kürzeren Wegen und
26 Vgl. Brüss (2008).
27 Vgl. Versicherungswirtschaft.
28 Vgl. Braun.
-9-
Wartezeiten eine fachübergreifende bessere medizinische Betreuung bietet. Derartige Kompetenznetzwerke sind ebenfalls von den Kunden des Kooperationspartners Envivas nutzbar.
Gleichermaßen Kooperationspotential für Kooperationspartner der Techniker Krankenkasse bietet das Wissenschaftliche Institut der TKK zur Nutzung von Wissen und Effizienz im Gesundheitswesen. Aufgrund der Größe einiger gesetzlicher Krankenkasse bieten deren Kompetenznetzwerke und Wissensinfrastruktur ebenfalls interessante Möglichkeiten für PKV-Unternehmen. 29
Des Weiteren können GKV-Unternehmen von den Fähigkeiten kooperierender PKV-Unternehmen bezüglich deren Produktinnovation, Kosteneffizienz, Flexibilität und langfristig kalkulierter Leistungserbringung lernen. 30 Neben dem wechselseitigen Know-how Transfer besteht die Möglichkeit der Kooperation im gemeinsamen Leistungseinkauf. Aufgrund größerer Abnahmemengen verschiedener Leistungen, z.B. bei Arznei- und Hilfsmitteln, können sich hier ebenfalls gegenseitige Vorteile für beide Partner ergeben. 31
Ein anderes Beispiel ist das Qualitätsnetzwerk der DKV AG, die eigene Versorgungszentren in größeren deutschen Städten betreiben. Diese könnten auch von Mitgliedern kooperierender Krankenkassen genutzt werden und so die Attraktivität der kooperierenden Krankenkassen für deren gesetzlich versicherte Mitglieder erhöhen. Ohne große Mehrausgaben können somit bereits getätigte Investitionen des Kooperationspartners genutzt werden. 32
Als wertschöpfende Kooperationsmöglichkeiten wird das Zusammenarbeiten von GKV-und PKV-Unternehmen im Einkauf, z.B. wie bereits erwähnt von Arznei- und Hilfsmitteln und diesbezüglicher gemeinsamer Ausschreibungen erachtet, sowie auch bei einzelnen Antrags- und Rechnungsprozessen. Die gesamten Einsparpotentiale werden für Einkaufskooperationen auf 0,4% und bei Kooperationen im Bereich der Antrags- und Rechnungsprüfungen auf 0,2% der gesamten Leistungskosten geschätzt. 33
29 Vgl. WINEG.
30 Vgl. Schulte.
31 Vgl. Kailuweit (2009a).
32 Vgl. Schmidt-Kasparek.
33 Vgl. Kielhorn.
-10-
3. Theoretische Nutzenüberlegungen der Marktteilnehmer bezüglich des Eingehens einer GKV-PKV-Marketing- und Vermittlungskooperation
Im Folgenden werden die Nutzenüberlegungen differenziert nach den verschiedenen Marktteilnehmern betrachtet, die diese vor Eingehen einer Kooperation anstellen. Betrachtet werden zum einen die direkten Kooperationspartner, also die PKV- und GKV-Unternehmen. Gleichermaßen werden auch die Überlegungen betrachtet, die ein PKV- oder GKV-Unternehmen zu dem Ergebnis kommen lassen, keine Kooperationen einzugehen. Des Weiteren wird untersucht, welche theoretischen Vor- und Nachteile Kooperationen für den Verbraucher haben, für dessen Nutzengewinn das Eingehen von Kooperationen seitens des Gesetzgebers gedacht war. 34 Beim Versicherungsvermittler, der die alternative Vertriebsform der PKV-Unternehmen darstellt, wird als von GKV-PKV-Unternehmenskooperationen nur indirekt betroffener Marktteilnehmer keine Nutzenüberlegungen bezüglich einer Kooperation angestellt, wohl aber gibt es zu erwartende Auswirkungen auf diesen Marktteilnehmer, welche in diesem Kapitel ebenfalls betrachtet werden.
Das Kapitel 3 schließt mit der theoretischen volkswirtschaftlichen Betrachtung der Auswirkungen von GKV-PKV-Kooperationen.
3.1. Nutzenüberlegung bezüglich einer Kooperation aus Sicht der GKV-
Unternehmen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet das deutsche Gesundheitssystem als leistungsstark, jedoch ineffizient. Ein grundsätzlicher Weg Ineffizienzen zu verringern, wäre die Schaffung von Wettbewerb im Gesundheitssektor. Die Schaffung eines Leistungswettbewerbes ist jedoch angesichts eines fast vollständig festgeschriebenen Leistungskatalogs kaum möglich. 35 Mit dem neu eingeführten einheitlichen Beitragssatz ist auch der geringe Preiswettbewerb der Krankenkassen seit 2009 nahezu zum Erliegen gekommen. Zwar dürfen gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von Wahltarifen und Bonusprogrammen Beitragsrückerstattungen an ihre Mitglieder auszahlen, bzw. bei finanziellem Bedarf Zusatzbeiträge bis zu 1% des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben, doch sind diese Möglichkeiten für den Verbraucher weniger transparent als vor Einführung des Gesundheitsfonds 2009. 36
34 Vgl. Gent S. 842f..
35 Vgl. Klusen S. 13 f..
36 Vgl. Schmidt.
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Arbeit zitieren:
Daniel Steinberger, 2010, Auswirkungen von Kooperationen zwischen GKV- und PKV-Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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