Inhalt
Abk ürzungsverzeichnis 4
Abbildungsverzeichnis 5
1. Einleitung und Fragestellung 6
2. Religion, Ethnizität und Stammeskultur als Herausforderung 8
2.1 Die Geschichte Afghanistans im Spiegel der Ethnien 9
2.2 Die Taliban 16
2.3 Die Stammesgesellschaft der Paschtunen. 19
2.4 Statebuilding in Afghanistan - aber wie? 22
3. Die deutschen Provincial-Reconstruction-Teams in
Afghanistan 24
3.1 Geschichte der PRTs in Afghanistan 25
3.2 Konzept und Aufgaben der deutschen PRTs 27
3.3 Der Beitrag der PRTs zur Sicherheit 30
3.4 Der Beitrag der PRTs zum Wiederaufbau 33
3.5 Fazit und Empfehlungen 35
4. Schlussbetrachtung und persönliches Resümee 36
5. Literatur: 39
5.1 Primärquellen: 39
5.2 Referenzen aus persönlichen Gesprächen 40
5.3 Sekundärquellen: 40
2
6. Anhang 46
6.1 Protokoll des Telefoninterviews mit Vertreter des BMZ 46
6.2 Protokoll des Telefoninterviews mit einem Vertreter des BMI 49
6.3 Protokoll des Interviews mit einem Vertreter des AA 52
6.4 Schriftlich beantwortete Fragen des Vertreters des BMVg 54
3
Abkürzungsverzeichnis
AA Auswärtiges Amt AFG Afghanistan ANA Afghan National Army ANBP Afghan National Border Police ANP Afghan National Police BMF Bundesministerium der Finanzen BMI Bundesministerium des Inneren BMJ Bundesministerium der Justiz BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BReg Bundesregierung BW Bundeswehr CIMIC Civil-Military-Cooperation EZ Entwicklungszusammenarbeit EU Europäische Union EUPOL AFG Europäische Polizeimission in Afghanistan GO Government Organization GTZ Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit ISAF International Security Assistance Force NATO North Atlantic Treaty Organization NGO Non-Governmental Organization NRO Nichtregierungsorganisation OEF Operation Enduring Freedom PAT Provincial Advisory Team PNSB Peace-, Nation-, Statebuilding PRT Provincial Reconstruction Team QUIP Quick Impact Projects RC Regional Commands SSR Security Sector Reform UNAMA United Nations Assistance Mission in
VENRO Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V. ZMZ Zivil-Militärische Zusammenarbeit
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Siedlungsgebiete von Ethnien in Afghanistan……………………...9 Abb. 2: Regionale Machtverteilung in Afghanistan 1994…………………16 Abb. 3: Siedlungsgebiet der Paschtunen in Afghanistan und Pakistan……21 Abb. 4: Einteilung Afghanistans in Regional Commands, ihre Lead Nations sowie die Stationierung der PRTs………………………...26 Abb. 5: Dislozierung der PRT`s im deutschen Verantwortungsbereich Afghanistan………………………………………………………. 28
5
1. Einleitung und Fragestellung
„Keine Sicherheit ohne Wiederaufbau und Entwicklung. Kein Wiederaufbau und keine Entwicklung ohne Sicherheit“ 1
Dies ist die Kernaussage des Afghanistankonzepts der deutschen Bundesregierung. Die Umsetzung dieses Grundgedankens erfordert, über die etablierten Sicherheitsministerien hinausgehend, die Beteiligung weiterer Ressorts. Im Rahmen einer umfassenden Vernetzung ziviler und militärischer Maßnahmen soll auf Basis eines ganzheitlichen Verständnisses von Sicherheit dieselbe geschaffen werden, und dadurch die Lebensverhältnisse der afghanischen Bevölkerung verbessert werden. Dieses im realpolitischen Bereich angewendete Konzept basiert auf der Einsicht, dass Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung nur als Querschnittsaufgabe aller Ressorts erreicht werden können. Das Spektrum der Herausforderungen, welche bei Konfliktlösungen und/oder der Konsolidierung von Frieden berücksichtigt werden müssen, ist nahezu unerschöpflich. Die religiöse Vielfalt, die Geschichte der Konfliktparteien, des Konfliktes sowie des Staates, die Heterogenität von Konflikten, wirtschaftliche und ökonomische Hintergründe, kulturelle Ausprägungen, Ethnien sowie die demografische Entwicklung sind nur einige wichtige Aspekte, auf welche es zu achten gilt. Angesichts dieser recht unvollständigen Liste an zu berücksichtigenden Punkten, gibt es zur Friedenswissenschaft als transdisziplinäre Wissenschaft keine Alternative. Mit Beiträgen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen, wie beispielsweise den Natur-, den Geistes-, den Religions-und/oder den Geschichtswissenschaften, stellt die
Friedenswissenschaft, ähnlich dem ressortübergreifenden Ansatz der Realpolitik, eine Bündelung von Kompetenzen verschiedener Expertisen dar, um gemeinsam Ziele zu erreichen.
Mit den Betrachtungen der Vergangenheit und der Gegenwart sowie der
1 Bundesregierung: Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung. September 2008,
Berlin, S.15.
6
Einbindung von Aspekten der Ethnologie, der Religion, dem Völkerrecht sowie der Sozialwissenschaft wird das Konzept der transdisziplinären Friedenswissenschaft in der vorliegende Abschlussarbeit aufgegriffen. Sie entstand im Rahmen des friedenswissenschaftlichen
Weiterbildungsstudiums des Instituts „Frieden und Demokratie“ der Fernuniversität in Hagen und widmet sich der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan.
In ihr wird untersucht, welchen Einfluss die traditionellen Strukturen Afghanistans auf die UN-Mission haben und wie wirksam moderne Instrumente der Friedenskonsolidierung sind.
Der erste Abschnitt befasst sich mit der Geschichtschreibung des Landes und geht folgender These nach:
Die Geschichte sowie die Erfahrungen der Ethnien in Afghanistan erschweren den Prozess des Statebuilding.
Dazu wird im Kapitel zwei die Genese des Staates Afghanistan hinsichtlich der Bedeutung der Ethnien sowie ethnischer Konflikte untersucht. Die betrachteten Zeiträume reichen von den Anfängen Afghanistans bis zum Bürgerkrieg der Mudschaheddin. Der, in Vergangenheit und Gegenwart, besonderen Rolle der Taliban wird im Abschnitt 2.2 Rechnung getragen, bevor eine für Afghanistan typische soziale Ordnung - der Stamm - skizziert wird. Im Anschluß werden die Ergebnisse des zweiten Kapitels zusammengefasst und abschließend Möglichkeiten aufgezeigt, welche den Staatsbildungsprozess optimieren könnten. Der dritte Abschnitt dient der Darstellung und Bewertung eines Praxisbeispiels. Aus den friedenskonsolidierenden Instrumenten der internationalen Gemeinschaft wird das deutsche Konzept der Provincial Reconstruction Teams (PRT) herausgenommen. Diese zivil-militärischen Teams sollen an politisch und strategisch wichtigen Knotenpunkten des Landes stationiert werden und diese zu Stabilitätsinseln formen. Dadurch sollen Wiederaufbau-, Entwicklungs- und Friedensprozesse in die Weite Afghanistans getragen werden. 2 Nach der Modellerläuterung wird der These
2 Vgl. Schmunck, Michael: Neu im Werkzeugkasten der Nation-Builder: Berlins zivil-
militärische Wiederaufbauteams am Hindukusch. Entstehung, Konzept und Erfolgs-
chancen deutscher Provincial Reconstruction Teams., in: Gomm-Ernsting, Claudia/
7
nachgegangen, dass die PRTs einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit sowie den Wiederaufbau in Afghanistan erbringen. Hinsichtlich der Literatur stützt sich die Untersuchung auf verschiedene Arbeiten von Dr. Conrad Schetter 3 sowie Sammelbändern und Monographien zu Afghanistan. Ergänzt werden diese durch Beiträge politischer Stiftungen sowie der Fachzeitschrift Wissenschaft & Frieden. Darüber hinaus stammen Informationen zum deutschen Afghanistan-Einsatz aus persönlichen Erfahrungen 4 sowie aus Gesprächen mit Führungskräften des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), des
Bundesministeriums des Inneren (BMI), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie des Auswärtigen Amtes (AA), welche als Vertreter ihres Ressorts in einem PRT tätig waren. 5
2. Religion, Multiethnizität und Stammeskultur als Herausforderung
Ethnien stellen eine Gemeinschaft von Menschen dar, welche durch mehrere Gemeinsamkeiten wie beispielsweise Sprache, Kultur, Tradition und Gebräuchen einander verbunden sind. Sowohl in ihrer Selbstwahrnehmung als auch in in der Wahrnehmung durch andere, wird bewußt eine klare Abgrenzung zu anderen Ethnien vorgenommen. 6 Abhängig von der Schärfe und der Anzahl der zugrunde gelegten Kenngrößen werden in der Literatur bis zu 458 ethnische Gruppen in Afghanistan unterschieden. 7 Diese Arbeit orientiert sich an der Einteilung
Günther, Annett (Hrsg.): Unterwegs in die Zukunft - Afghanistan -drei Jahre nach dem
Aufbruch vom Petersberg, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2005, S. 329-361.
3 Dr. Conrad Schetter ist Anghöriger des Zentrums für Entwicklungsforschung und gilt als
Experte für Afghanistan.
4 Der Autor nahm als Oberleutnant am Auslandseinsatz der Bundeswehr im Rahmen der
ISAF in Afghanistan teil.
5 Die Vertreter des BMZ, des BMI und des BMVg sind mittlerweile außer Dienst. Die
Aussagen stellen somit persönliche Erfahrungen dar und geben nicht die offizielle Stellung
der Ministerien wieder.
6 Vgl. Schneckener, Ulrich: Ethnie/Ethnische Konflikte, in: Nohlen, Dieter/ Schultze, Rainer-Olaf: Lexikon der Politikwissenschaft, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage,
Verlag C.H. Beck, München 2005, S. 216.
7 Vgl. Janata, Alfred: Aimaq und Tagik in West-Afghanistan; in: Orywal, Erwin (Hrsg.)
Die ethnischen Gruppen Afghanistans, Wiesbaden (Beiheft zum Tübinger Atlas des
8
von Dr. Conrad Schetter. In seiner umfangreichen Dissertation Ethnizität und ethnische Konflikte in Afghanistan 8 benennt er die 17 wichtigsten ethnischen Kategorien Afghanistans. 9 Eine gleichberechtigte Betrachtung aller Ethnien ist im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht angestrebt. Aus diesem Grund konzentriert sich die Untersuchung auf die zahlenmäßig stärksten und am weitesten verbreiteten Ethnien innerhalb Afghanistans. Dies sind die Paschtunen, die Tadschiken, die Usbeken und die Hasara. (siehe Abb.1, S. ..)
Abb. 1 Siedlungsgebiete von Ethnien in Afghanistan 10
2.1 Die Geschichte Afghanistans im Spiegel der Ethnien Die afghanische Geschichtsschreibung datiert die Entstehung des afghanischen Nationalstaates mit der Gründung der Durrani Dynastie 1747. Diese Dynastie war jedoch faktisch, lediglich eine Vereinigung des Paschtunenstammes der Durrani 11 , wodurch sich die Paschtunen bis heute als die wahren Afghanen sehen. Das 1747 entstandene Reich des gewählten Königs Ahmed Schah Abdali, wurde zu diesem Zeitpunkt allerdings weder
vorderen Orients, Reihe B 70), 1986, S. 87-100.
8 Schetter, Conrad: Ethnizität und ethnische Konflikte in Afghanistan, Dietrich Reimer
Verlag GmbH, Berlin, Diss., 2003.
9 Vgl. Ebd., S. 132f.
10 Vgl. Schetter, 2009c, S.125.
11 Vgl. Rashid, Ahmed: Taliban. Afghanistans Gotteskrieger und der Dschihad,
Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München 2002, S. 46.
9
Afghanistan genannt, noch waren Institutionen moderner Staatlichkeit vorhanden. Aus diesen Gründen wird allgemein die Regierungszeit Abdur Rahmans von 1880 bis 1901 als Entstehungszeitraum des heute existierenden Afghanistan betrachtet. In diesem Zeitraum wurde die herrschaftslose Pufferzone zwischen Persien, Russland und Britisch- Indien nach Festlegung politischer und territorialer Grenzen zum heutigen Staatsterritorium Afghanistan. 12
Unabhängig vom Zeitraum der Staatsgründung herrschte, abgesehen von einem einjährigem Intermezzo Habibullahs II, bis 1973 immer ein Vertreter eines Durrani-Clans, und damit ein Paschtune, über das afghanische Territorium. Dies, in Verbindung mit der afghanischen
Geschichtsschreibung der Staatsgründung, ist der Grund für den bis heute vorhandenen Anspruch der Paschtunen auf die politische Führung des Landes.
In der Vielzahl der Grenzfestlegungen ist bei vielen Afghanen, die 1893 beschlossene Durand-Linie, bis heute ein wesentlicher Streitpunkt im Verständnis ihres Staatsterritoriums. Der Verlauf dieser Linie legte die südlichen und östlichen Grenzen Afghanistans fest, ohne dabei historisch gewachsene Stammes- und andere Herrschaftsstrukturen zu berücksichtigen. Sie durchzog und teilte Kafiristan sowie die Stammesgebiete der Paschtunen und Belutschen. 13 Insbesondere die Ethnie der Paschtunen hat bis heute die Teilung ihrer Stammes- und Siedlungsgebiete in einen afghanischen und einen pakistanischen Teil und damit den Verlauf der afghanischen Grenze nicht anerkannt.
Der Versuch einer Lösung dieser Paschtunistanfrage, führte im Verlauf der Geschichte immer wieder zu nationalen und internationalen Problemen und ist bis heute ungeklärt.
Abdur Rahman, auch der Eiserne Amir genannt, sicherte sich die Loyalität der Paschtunen, indem er oppositionelle Nicht-Paschtunen bekämpfte und den Paschtunen Land schenkte. Dieses hatte er in grausamen Feldzügen den
12 Vgl. Schetter, Conrad: Die Anfänge Afghanistans, in: Chiari, Bernhard: Wegweiser zur
Geschichte, 3. Durchgesehene und erw. Auflage, Ferdinand Schöningh, Paderborn 2009, S.
19-26, (zit. 2009a)
13 Vgl. Schetter, Conrad: Kleine Geschichte Afghanistan, 2. Aktualisierte Auflage, C.H.
10
Hasara sowie den Usbeken geraubt und damit gleichzeitig deren Autonomie im Norden Afghanistans beendet. Die Kriege gegen die Hasara erlangten dadurch traurige Bedeutung, dass sie in der wissenschaftlichen Literatur als erste ethnische Konflikte in Afghanistan bezeichnet werden. 14 Durch sein brutales Regime und die rücksichtslose Vorgehensweise gegenüber Nicht-Paschtunen, schuf Abdur Rahman einen gefestigten afghanischen Staat, in welchem alle Ethnien integriert waren. Gleichzeitig werden in der Protektion der Paschtunen und der Politik Rahmans, Gründe für die heutigen zwischenethnischen Spannungen und Auseinandersetzungen gesehen 15 .
1901 gelangte Abdur Rahmans Sohn, Habibullah, an die Macht. Aufgrund der nachhaltig wirkenden Einschüchterungspolitik seines Vaters, behauptete er seinen Machtanspruch weitgehend ohne Waffengewalt und führte das Land in einem gemäßigteren Stil als Abdur Rahman. Beispielsweise betrieb er gegenüber den Hasara Wiedergutmachung, indem er die Konfiszierungen ihrer Besitztümer untersagte sowie Vertriebenen und Enteigneten Ausgleichsgrundstücke in Nordafghanistan anbot. 16 In die Regierungszeit Habibullahs fällt die Herausbildung der afghanischen Nationalbewegung der Jungafghanen. Ihr wichtigstes innenpolitisches Ziel war es, durch ein modernes Staatswesen die ethnische Fragmentierung der Gesellschaft zu überwinden und gleichzeitig die Anarchie der Stämme zu beenden. Der Nachfolger Habibullahs, Amanullah (1919-1929), war entgegen der stark religiös geprägten Idee der Jungafghanen ein Verfechter der laizistischen Nationalstaatsidee Atatürks. Er rief 1923 die konstitutionelle Monarchie aus und legte in der Verfassung fest, dass nicht mehr das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) sondern das territorialle Prinzip (ius soli) die einzige Grundlage für die afghanische Nationalität sei. Damit basierte das Nationalstaatskonzept Afghanistans erstmals nicht mehr auf einer tribalen, ethnischen oder religiösen Legitimation. Dies führte zu einer Aufwertung religiöser Minderheiten und, durch den Verlust von Privilegien,
14 Vgl. Schetter, 2003, S.223.
15 Vgl. Rashid, 2002, S. 48f.
16 Vgl. Fröhlich, Dieter: Nationalismus und Nationalstaat in Entwicklungsländern.
Probleme der Integration ethnischer Gruppen in Afghanistan, Univ. Köln, Diss., 1969,
S.192.
11
zu einer Abwertung der bisher protegierten Paschtunen. Die vielen Reformvorhaben und insbesondere die Frauenpolitik, stellte traditionelle Werte der Gesellschaftsordnung in Frage, was zu einem Volksaufstand und letzlich zum Sturz Amanullahs führte. 17
Mit der Machtübernahme durch Habibullah II lag die Macht in Kabul in den Händen eines Tadschiken und damit erstmals eines Nicht-Paschtunen. Die Unterstützung für Habibullah resultierte allerdings allein auf der Tatsache, dass Amanullah den Inbegriff eines fehlgeleiteten Herrschers darstellte. Weiterhin erhoffte sich die Bevölkerung, dass Habibullah die Reformen Amanullahs rückgängig machte, was er auch tat. Nachdem Amanullah 1929 in das Exil nach Rom geflohen war, brach die Unterstützung für Habibullah zusammen. Mit der Argumentation, dass ein Paschtune auf den Kabuler Thron gehöre, mobilisierte Nader Shah paschtunische Stämme auf beiden Seiten der Durand Linie und stürzte Habibullah. Die Beteiligung von Paschtunen, welche in Britisch-Indien lebten, also gar keine Einwohner Afghanistans waren, unterstreicht die Bedeutungslosigkeit der Durand Linie für die paschtunischen Stämme. Gleichzeitig verdeutlichte die neunmonatige Regierungszeit Habibullahs den Paschtunen, dass ihre Vorherrschhaft nicht unumstritten wahr. 18
Der Sturz Habibullahs und die Besetzung des afghanischen Königsthrons mit Nader Shah, basierte ausschließlich auf dem Willen und der Kampfeskraft der paschtunischen Stämme. Dies bestärkte sie in der Ansicht, dass ohne sie keine Herrschaft in Kabul möglich sei, weshalb sie Afghanistan als ihr Eigentum verstanden. Nader Shah berücksichtigte dies in seiner Politik. Die Bevorzugung der Paschtunen diente allerdings eher dazu, das Vertrauen und Wohlwollen der Stämme zu gewinnen als sie real an der Politik teilhaben zu lassen. So priveligierte er einerseits die paschtunischen Stämme, indem er sie von der allgemeinen Wehr-, Steuer-und Schulpflicht befreite 19 , betraute aber andererseits keinen paschtunischen Stammesführer mit einem bedeutenden Regierungsposten. Kleine Entscheidungen zu Gunsten der Paschtunen genügten jedoch, um die
17 Vgl. Schetter, 2003, S.239ff.
18 Vgl. Schetter: 2007, S.76f.
19 Vgl. Fröhlich, S.176.
12
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Marco Kienlein, 2010, Afghanistan - Der Einsatz der Internationalen Gemeinschaft zwischen Tradition und Moderne, München, GRIN Verlag GmbH
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