Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 03
2. Definition von Behinderung 04
3. Gesetzliche Vorgaben: Das SGB IX 05
4. Die Werkstatt für behinderte Menschen 06
4.1 Definition 07
4.2 Zielgruppe/ Kriterien zur Aufnahme 08
4.3 Organisation und Arbeitsbereiche 09
4.4 Entlohnung der Beschäftigten 11
4.5 Die Produktion 12
5. Auswirkungen auf die berufliche und soziale Teilhabe 13
6. Resümee 15
7. Literaturverzeichnis 17
2
1. Einleitung
Als Kind bekommt man immer gesagt, wer gut leben will, der muss hart dafür arbeiten. Man wird von Beginn an darauf eingestellt einen Beruf zu erlernen und damit Geld zu verdienen. Dies ist eine Norm unserer Gesellschaft und wer diese nicht erfüllen will oder kann, droht leicht abgegrenzt oder mit Vorurteilen belastet zu werden.
Doch was geschieht, wenn man aufgrund von geistigen oder körperlichen Einschränkungen keine guten Chancen hat, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen? Laut dem Statistischen Bundesamt gibt es in Deutschland rund 8,6 Millionen Menschen mit amtlich anerkannter Behinderung, das entspricht ca. 10% der Gesamtbevölkerung 1 . Nun stellt sich die Frage, wie all diese Menschen ihr Leben meistern und welche Chancen sie haben, trotz ihrer Behinderung Geld zu verdienen und ein gutes Leben zu führen. An dieser Stelle soll gesagt sein, dass Geld sicherlich nicht alles im Leben ist, jedoch ist es in unserer Gesellschaft zu einem sozialen Statussymbol geworden. Man muss auch beachten, dass Behinderungen häufig in höheren Altersgruppen auftreten, so sind etwa 71% aller behinderten Menschen 55 Jahre und älter 2 . Viele bekommen also bereits Rente oder Pension.
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit einer Alternative für diejenigen, welche noch keine Rente oder Pension bekommen, nämlich mit Werkstätten für behinderte Menschen. Öfters findet man im Briefkasten Post von Mund- oder Fußmalern, die ihre Werke vorstellen und um Spenden für die Werkstatt, in welcher sie ihre Bilder und Kunstwerke herstellen, bitten. Eine Werkstatt für behinderte Menschen stellt man sich anhand solcher Beispiele als eine Einrichtung vor, in der behinderte Menschen beisammen sitzen und basteln, malen, zusammen kochen und ähnliche einfache Dinge gemeinsam erledigen. Doch ist das wirklich die Realität oder sind solche Werkstätten viel mehr als das? Aufgrund dieser Überlegung soll die zentrale Frage dieser Arbeit lauten: „Werkstätten für behinderte Menschen - Beschäftigungstherapie oder Eingliederung in das Arbeitsleben?“
Hierbei soll zunächst geklärt werden, was Werkstätten für Behinderte Menschen sind und welche Ziele sie verfolgen. Anschließend soll auf die Organisation und Entlohnung der Beschäftigten eingegangen werden. Mit Hilfe dieser gewonnenen Erkenntnisse sollen dann Auswirkungen auf die berufliche und soziale Teilhabe herausgearbeitet und abschließend ein Fazit gefunden werden.
1 Vgl. „Lebenslagen von Menschen mit Behinderung“, Erhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr
2005, online verfügbar unter: www.destatis.de.
2 Ebenda.
3
2. Definition von Behinderung
Um über Werkstätten für behinderte Menschen reden zu können, muss zunächst auf die Menschen in solchen Einrichtungen eingegangen werden. Deshalb stellt sich die Frage, was eine Behinderung ist und ab wann ein Mensch als behindert gilt. Die eine „richtige Definition“ in dem Sinne gibt es nicht, da eine Behinderung viele verschiedene Facetten aufweisen kann. Jedoch wurde im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) versucht eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. So heißt die Definition von Behinderung laut §2 (1) SGB IX:
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. 3
Diese Definition sieht die körperlichen, geistigen oder seelischen Zustände eines Menschen als Entscheidungskriterien bei der Frage, ob ein Mensch als behindert gilt oder nicht. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) legte 1980 eine Klassifikation von Behinderung fest. Hierbei wurde in verschiedene Stufen, nämlich „impairment“ (Beeinträchtigung), „disabilities“ (Störung) und „handicap“ (Behinderung), unterschieden. 4 Ein weiterer Punkt ist das „Anderssein“. In der Gesellschaft gibt es aufgrund von Regeln und Normen ein recht genaues Bild von Normalität. Das heißt, es gibt in unseren Köpfen ein ungeschriebenes Gesetz, welches regelt, wie ein Mensch sein muss und was er tun muss, um „normal“ zu sein. Erst wenn ein Mensch diesem Bild nicht entspricht und auffällt, gilt er als „Anders“. Eine interessante These wäre es, zu behaupten: Wenn alle Menschen behindert wären, gäbe es Behinderung nicht. Diese Überlegung soll verdeutlichen, wie schwer es ist genau zu definieren, was Behinderung ist und woran sie festgemacht wird, da eine Definition immer aus einer bestimmten Gesellschaftsform hervorgeht. Doch zumindest kann man zwischen geistiger, psychischer und körperlicher Behinderung und nach dem Grad der Beeinträchtigung unterscheiden. Der Begriff der geistigen Behinderung bezieht sich auf unterdurchschnittliche Intelligenz. Diese entsteht während der Entwicklungsperiode und beeinträchtigt das adaptive (anpassende) Verhalten. 5 Für
3 Siehe: §2 (1) SGB IX.
4 Vgl. Kissmann, Nicole (2005): „Konzeptentwicklung eines Jugend- und Kulturzentrums für Jugendliche mit
Lernbehinderung“, Norderstedt, Grin Verlag, Seite 22.
5 Vgl. Steinhausen, Hans-Christoph (2006): „Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen: Lehrbuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“, München, Elsevier Verlag. Seite 64.
4
eine psychische Behinderung hingegen sind Einschränkungen im sozio-emotionalen und kognitiven Funktionsbereich, wie zum Beispiel Funktionseinbußen in Motivation, Interesse, Selbstvertrauen und Wahrnehmung, kennzeichnend. 6 Die dritte Art ist die körperliche Behinderung. Nach Christoph Leyendecker, Professor für Rehabilitationswissenschaften an der Universität Dortmund wird der Begriff der körperlichen Behinderung folgendermaßen definiert:
„Als körperbehindert wird eine Person bezeichnet, die infolge einer Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparates, einer anderen organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so in ihren Verhaltensmöglichkeiten beeinträchtigt ist, dass die Selbstverwirklichung in sozialer Interaktion erschwert ist.“ 7
Auch wenn es viele Arten von Behinderungen gibt, kann man dennoch zusammenfassend sagen, dass Behinderung aus ungünstigen Umweltfaktoren (einem Schaden) hervorgeht und es dadurch zu einer deutlichen Einschränkung kommt, die soziale Beeinträchtigungen und damit zusammenhängend persönliche, familiäre und gesellschaftliche Konsequenzen mit sich bringt.
3. Gesetzliche Vorgaben: Das SGB XI
Wie nun bereits zu erkennen ist, erschwert eine Behinderung das Leben des Betroffenen enorm. Damit behinderte Menschen durch ihr Anderssein nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, gibt es eine gesetzliche Vorlage, die den Umgang mit Behinderung und die Selbstbestimmung und Integration der betroffenen Menschen regelt. So lautet der Titel des SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. In diesem Gesetzbuch wird zum Beispiel geregelt, was Behinderung ist, welche sozialen und medizinischen Leistungen behinderten Menschen gebühren und auch welche Förderungen ihnen zur Teilhabe am Arbeitsleben zustehen. Eben diesen letzten Punkt, soll das folgende Kapitel vertiefen. Im SBG IX gibt es ein Kapitel (Kapitel 5), welches heißt: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hier geht es zunächst darum, durch Leistungen die Erwerbsfähigkeit
6 Carl, Martina (2007): „Land- und Gartenbau mit geistig und seelisch Behinderten“, Norderstedt, Grin Verlag,
Seite 12.
7
Lyendecker, Christoph (2005): „Motorische Behinderungen: Grundlagen, Zusammenhänge und
Förderungsmöglichkeiten“, Kohlhammer Verlag, Seite 21.
5
Arbeit zitieren:
Annika Schalast, 2010, Werkstätten für behinderte Menschen - Beschäftigungstherapie oder Eingliederung in das Arbeitsleben?, München, GRIN Verlag GmbH
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