Die friderzianische „Judenpolitik“ und ihre unmittelbaren Folgen für die
schlesische Judenheit.
Inhalt :
Einleitung , Seite 3.
2. Die erste Phase der friderzianischen Judenpolitik: Zeit der Einbindung und
Unterwerfung der schlesischen Juden in den sich bildenden Staat Friedrichs.
Seite 4-9.
2.1.: Ausgangslage., S.4.
2.2.: Die friderzianische Judenpolitik im Allgemeinen, S. 4-5.
2.3.: Die Auswirkungen Verwaltungsreform von 1742 auf die schlesische
Judenheit , S. 6.
2.4.: Der „Austreibungsbeschluss“ von 1744 und der „Codex Fridercianus“, S. 6-8.
2.5.: Steuerpolitik, S. 8-9.
3. Die zweite Phase der friderzianischen Judenpolitik: Zeit der
Verdrängung der schlesischen Juden aus Gesellschaft und Staat, Seite 9-12.
3.1.: Geographische Verdrängung bzw. Verschiebung der schlesischen Juden,
S. 9-10.
3.2.: Gesellschaftlich Verdrängung und Entsolidarisierung, S. 10-13.
Schlussbemerkungen , S. 13.
Verwendete Literatur, S 14.
Verwendete Quellen, S. 15.
-2-
Einleitung.
Diese Arbeit wird sich mit der „Judenpolitik“ Friedrichs des Großen beschäftigen, wird also nur insofern auf die anderen Faktoren, die zur Situation der schlesischen Juden etwas beitrugen, eingehen, als es für die Erklärung des Ausmaßes der jeweiligen Gesetzesveränderungen notwendig ist. Da sie sich ausschließlich mit der schlesischen Judenpolitik beschäftigt, sind Rückschlüsse auf die Situation der nicht-schlesischen preußischen Juden nicht möglich, es soll sich hier also nur um den Teil Preußens drehen, der den Titel „Herzogtum Schlesien“ trägt und um den Teil Schlesiens der zu Preußen gehört, das alles zur Zeit der Regierung Friedrichs II. in Schlesien: 1740-1786. Die „Judenpolitik“ Friedrichs des II. wird in dieser Arbeit in zwei Abschnitte eingeteilt: Den ersten `Teil' oder Prozeß der friderzianischen Judenpolitik, der `Eingliederung', im Sinne von eigener Befugnisszuteilung zur Kontrollierung, der schlesischen Juden in den sich bildenden schlesisch-friderzianischen Staat darstellt;
und den zweiten Teil der friderzianischen Judenpolitik als der Prozeß, der versuchte die schlesischen Juden aus Schlesien zu vertreiben oder mittellos zu machen. Dass diese beiden Teile nicht völlig voneinander zu lösen sind und sich untereinander vermischen, eigentlich eher als Prozesse aufzufassen sind, ist natürlich klar, doch widerspricht dies nicht der vorgelegten Gliederung, sie soll weniger das `nacheinander' der Prozesse betonen als das Ablaufen dieser beider als zwar eigenständige aber ineinander-greifende Prozesse.
Die Grundfrage der Arbeit könnte mit „Wie war die friderzianische Judenpolitik beschaffen und welche tatsächlichen Auswirkungen hatte sie auf die schlesische Judenheit?“ formuliert werden. Dem anti-jüdischen Denken und Wirken der christlichen 1 Bevölkerung, welches zu dieser Zeit eher die Regel als die Ausnahme war, nd den innerjüdischen Reformbewegungen, bzw. der Frage nach der Integration der schlesischen Juden in den preußischen Staat durch die Veränderungen des `Wesens' der schlesischen 2 Judenheit, wird hier wenig Beachtung geschenkt werden, das Thema ist die friderzianische Judenpolitik. 1 Vgl.: Zimmermann (als „Kammer-Kalkulator“): Geschichte und Verfassung der schlesischen Juden im
Herzogthum Schlesien, Breslau 1791. S.3f bzw. 5f.
2 Vgl.: Maser, Peter: Das schlesische Judentum, in: Menzel, Joachim (Hrsg.):Geschichte Schlesiens, Bd.3:
Preußisch-Schlesien 1740-1945.Österreichisch-Schlesien 1740-1918/45, Stuttgart 1999, S. 338 und 340f.
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2. Die erste Phase der friderzianischen Judenpolitik: Zeit der
Einbindung und Unterwerfung der schlesischen Juden in den sich
Mit dem kaiserlichen Dekret vom 14. Juni 1738 wies Karl VI. Alle „nicht-privilegierten“ aus Schlesien aus. Wären einzelne Fürsten und Landesherren , wenn auch zumeist aus Eigeninteresse, nicht bereit gewesen dieses Dekret zu missachten, so hätte die fast restlose Vertreibung der Juden aus Schlesien vielleicht schon vor Friedrich dem Großen stattgefunden und eine Arbeit über die schlesische Judenpolitik desselben wäre mit wenig 3 Sinnhaftigkeit beglückt. Die rechtliche Lage der schlesischen Juden vor der Machtübernahme durch Friedrich kann eher als eine Lage der einzelnen Begünstigungen und Diskriminierung Einzelner beschrieben werden als als eine tatsächliche „Rechtslage“. Das Dekret Kaiser Karls des VI. wurde am 24.10.1740 von Maria Theresia nochmals bekräftigt, blieb also bis kurz vor der Machtübernahme Schlesiens durch Friedrich II. 4 politischer Grundlinie. In dieser misslichen Lage sich befindend hoffte die schlesische 5 Judenheit dann mit dem Machtwechsel auf eine Besserung ihrer Lage. Politische Änderungen folgten dann sehr schnell, auch für die Juden, da Friedrich schon 1741 eine Verwaltungsreform zur bürokratischen Neuordnung Schlesiens durchführte. 6
2.2.: Über die friderzianische Judenpolitik im Allgemeinen und hinsichtlich
einiger Äußerungen desselben zu dieser.
Die friderzianische Judenpolitik war geprägt von krassen Gegensätzen, Friedrich II. gewährte in einigen Einzelfällen und wenigen gesellschaftlichen Klassen der Juden eine große Toleranz gegenüber der privaten Religiosität und vollzog zeitgleich und -versetzt
3 Vgl.: Maser, Peter: Das schlesische Judentum, in: Menzel, Joachim (Hrsg.):Geschichte Schlesiens, Bd.3:
Preußisch-Schlesien 1740-1945.Österreichisch-Schlesien 1740-1918/45, Stuttgart 1999, S. 333.
4 Ebd.
5 Vgl.: Brann, M.: Schlesische Judenheit, Breslau 1913, S.8.
6 Vgl.: Maser, Peter: Das schlesische Judentum, S. 334.
-4-
7 eine Judenpolitik der Diskriminierung und Vertreibung bzw. `Verschiebung'. Letzterer Teil lebte sich schon nach wenigen Jahren Regierungszeit Friedrichs aus und wurde mit Fortschreiten seiner Regentschaft immer dominanter, was in dieser Arbeit noch gezeigt werden soll. Noch nicht ahnend was tatsächlich auf sie zukommen sollte, wandte sich die schlesische Judenheit Friedrich hoffnungsfreudig entgegen, ernüchterte doch, ob der neuen 8 Judenpolitik Friedrichs, bald wieder. Das vorher schon genannte „Janusgesicht“ der friderzianischen Judenpolitik und den wahren Charakter des Denkens Friedrichs II. über religiöse Freiheit und die Juden als Glaubensgemeinschaft und Volk spiegelt sich sehr deutlich in zwei Zitaten wider:
„[In meinem Staate] lässt die Regierung jedem die Freiheit, auf welchem Wege er will, zum Himmel zu gehen. Wenn er nur ein guter Bürger ist, mehr verlangt man nicht von 9 ihm.“ In dieser Aussage steckt sowohl die schon erwähnte, vielgerühmte und sogenannte, „friderzianische Toleranz“ als auch der Restriktionswille den Juden gegenüber, meist begründet in einem „sich Beißen“ von Staatsinteressen und dem Judentum Schlesiens, wie noch versucht wird aufzuzeigen.
Die zweite Aussage Friedrichs in einem Brief an den Dirigierenden Staatsminister Schlesiens Heinrich Graf von Hoym, welcher für Friedrich wohl zu leger mit den Juden umging (wie im Zitat ersichtlich), unterstreicht noch einmal den repressiven Charakter des Denkens Friedrichs über die Juden:
„Ich weiß schon von lange her, daß Ihr so eine geheime inclination vor die Juden habt. Aber auf meiner Seite denke ich anders. Denn wenn die Juden abgeschafft, und an deren Stelle Christen zum wirtschaften genommen werden, so haben wir mehr Menschen und 10 weniger Juden [...], wonach Ihr Euch zu richten habt.“ Ein weiteres zentrales Ziel der Judenpolitik Friedrichs ist das der Zentralisierung der Zuständigkeiten innerhalb des regierenden Monarchen, so ließ Friedrich II. z.B. an seinem
„exercitium juris tolerandi et privilegiandi Judaeos“ gegenüber den vorher mächtigeren, befugnisreicheren Ständen und Fürsten keine Zweifel aufkommen. 11
7 Ebd.
8 Vgl.: Brann, M.: Schlesische Judenheit, S.8.
9 Ebd.
10 Vgl.: Brann, M.: Schlesische Judenheit, S. 14.
11 Vgl.: Agethen, Manfred: Die Situation der jüdischen Minderheit in Schlesien, in: Baumgart, Peter
(Hrsg.): Kontinuität und Wandel, Schlesien zwischen Österreich und Preußen. .Sigmaringen 1990, S. 318.
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Arbeit zitieren:
Wolf Single, 2008, Die friderzianische "Judenpolitik" und ihre unmittelbaren Folgen für die schlesische Judenheit, München, GRIN Verlag GmbH
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