Inhaltsverzeichnis
1.) Der Hexereivorwurf 4
1.1) Was galt als Indiz für Ketzerei 5
2.) Die Hexenbulle 6
3.) Der Hexenhammer 9
3.1) Die Verfasser des Hexenhammers 12
3.2) Der historische Hintergrund des Hexenhammers 13
4.) Literatur 16
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1.)Der Hexereivorwurf
Jeder von uns hat wohl eine bestimmte Vorstellung wenn es um den Begriff Hexe geht. In nahezu jedem Märchen beispielsweise taucht als Pendant zum Guten, Reinen, das „Böse“ auf, entweder in Form des Teufels selbst, oder eben der Hexe. Der Begriff „Hexe“ ist ein Sammelbegriff, der zum Teil auf sehr altem Zauber- und Gespensterglauben beruht.
Unzählige Gestalten aus Märchen, Sagen und Mythen haben Teil am Bild der Hexe. Schon die Germanen hatten komplexe Vorstellungen von ganzen Götterwelten und -hierarchien, und damit auch von Wesen, die durch Zauber Schaden bringen. Die Hexe stellt ein solches Wesen weiblichen Geschlechts dar. Diese Auffassungen wurden innerhalb der Christianisierungsprozesse strikt abgelehnt ( von seiten der Missionare) und versucht durch kirchliche Elemente zu ersetzen.
Somit galt der Volksaberglaube nun als Missachtung des ersten Gebotes: Du sollst keine Götter haben neben mir.
Trotzdem blieb das Bild des Bösen erhalten, jedoch wurde von nun an die Bezeichnung „Teufel“ verwendet.
Bereits in den germanischen Hexensagen wird davon gesprochen, dass Hexen dreierlei schädigende Tätigkeiten ausüben:
Sie fahren nachts aus, sie zaubern Wetter, sie verderben Felder und sie behexen Menschen und Tiere mit Siechtum.
Aus Furcht, ihre soziale Stellung zu verlieren, verwandelt sich die Hexe z.B. in Tiergestalten, nimmt Scheingestalten an oder besucht die Kirche, um nicht erkannt zu werden.
Der Hexenglaube verdichtete sich im Spätmittelalter zu einer eigenen Lehre, wonach die Hexe mit dem Teufel Buhlschaft trieb.
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In verschiedenen Regionen gab es unterschiedliche Auffassungen über das Bild der Hexe.
„Die verschiedenen Bestandteile der einzelnen Überlieferungsstränge flossen im Spätmittelalter zu einer systematischen Hexenlehre zusammen, die die Grundlage für die Hexenprozesse bildete: ein europäisches Phänomen, das vor der Mitte des 15.Jahrhunderts seinen Anfang nahm, von ca.1590-1630 seinen Höhepunkt erreichte, gegen 1700 merklich abnahm, aber erst am Ende des 18. Jahrhundertsmit dem Sieg der Aufklärung- sein Ende fand.“ (Schwaiger, S.42,Z.19-26) Im Hochmittelalter (911-1254) wurde versucht, der Zauberei durch Kirchenbußen entgegen zu treten.
Seit dem 13.Jahrhundert gab es ein neues Verfahren zur Bekämpfung der Ketzerei und Hexerei: das kirchliche Inquisitionsverfahren.
Es handelte sich hierbei um ein strafrechtliches Verfahren, in dem die selbe Instanz Anklage erhob, die auch die Untersuchungen durchführte und das Urteil fand, ohne zureichendes Verteidigungsmittel des Angeklagten. Die Inquisition war besonders im Mittelalter vorherrschend. Durch Kaiser Friedrich II (regierte 1215-50) wurde die Todesstrafe durch Verbrennung eingeführt.
Papst Gregor IX (1227-41) begründete die päpstliche Inquisition, die vor Allem durch Franziskaner und Dominikaner ausgeführt wurde.
Es handelte sich um ein strafrechtliches Verfahren, welches bald durch Folter verschärft werden sollte, und schlussendlich in der Verbrennung der für schuldig gehaltenen Person endete.
1.1) Was galt als Indiz für Ketzerei?
Es gab viele Punkte, die als Indiz der Ketzerei „dienlich“ waren. Dazu gehörten mangelnder oder zu häufiger Kirchenbesuch, sicheres Auftreten sowie augenfällige Verteidigung, der Aufenthalt auf einem Feld vor einem Unwetter, Kräutersuche, Verwandtschaft oder Freundschaft mit einer bereits verurteilten Hexe, Heimatlosigkeit, ein allgemein schlechter Ruf, „hexenhaftes“ Aussehen, hohes Alter,
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Hexenmale ( unempfindliche Körperstelle-> stigma diabolicum als Zeichen der Teufelsverbundenheit), Tränenlosigkeit oder auch geringes Körpergewicht. Einige dieser Aspekte führten dann zu verschiedenen Hexenproben, um die Hexe zu überführen. So ergab sich aus dem Indiz „geringes Körpergewicht“ beispielsweise die Wasserprobe, also die Vorstellung, dass Hexen im Wasser nicht untergehen. Das Hexenmal wurde wie folgt gesucht: man stach dem/der Angeklagten mit einer Nadel in Hautstellen, die sich von der übrigen Haut abhoben. Wenn kein Blut beim Stechen hervortrat, war dies der Beweis der Hexerei. Diese Probe verlief stets zum Nachteil des Angeklagten, da jeder Mensch eine solche Stelle aufweisen kann.
Eine weitere Einrichtung zur Feststellung der Schuld war die Feuerprobe, bei der man ein Stück heißes Eisen einige Schritte weit tragen musste. Gelang dies, war die Unschuld klar und bewiesen. Jedoch wurde diese Probe selten angewandt, da man die Unschuld nur allzu leicht erbringen konnte.
Solche und weitere absurde Proben wurden bis ins 19. Jahrhundert durchgeführt und waren wesentlicher Teil der damaligen Rechtspflege. Zu diesen Verfahren kamen dann noch verschiedene Arten der Folter.
2.) Die Hexenbulle
Der Hexenbegriff erfuhr zwischen 1230 und 1430 seine wissenschaftliche Umschreibung, die großen Verfolgungen des christlichen Abendlandes setzten ein, und zwischen 1430 und 1540 erfolgte eine breit angelegte und systematische Hexenverfolgung durch Kirche und Staat.
Als der Hexenwahn sich allmählich in Deutschland verbreitete, stießen die Inquisitoren Jacob Sprenger und Heinrich Institoris bei den deutschen Fürsten und Bischöfen auf Ablehnung. So bat Institoris den damaligen Papst Innozenz VIII um Hilfe.
Am 5.12.1484 dann verfasste dieser die sogenannte „Hexenbulle“, die „Summis desiderantes affectibus“ und wurde dadurch zum moralischen und faktischen Begründer der Hexenprozesse in Deutschland.
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Arbeit zitieren:
Verena Klein, 2003, Die heilige Inquisition: Hexenbulle und Hexenhammer, München, GRIN Verlag GmbH
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