Gliederung
1 Hauptpflicht des Arbeitnehmers 1
1.1 Grundsätzliches zur Arbeitsleistung 1
1.2 Bestimmung der Arbeitsleistung 1
1.3 Umfang der Arbeitsleistung 1
1.3.1 Dauer der Arbeitszeit 2
1.3.2 Arbeitstempo 2
1.4 Ort und zeitliche Lage der Arbeitsleistung 2
1.5 Befreiung von der Arbeitspflicht (Lohn ohne Arbeit) 3
1.5.1 Vorübergehende Verhinderung des Arbeitnehmers 3
1.5.2 Unmöglichkeit der Arbeitsleistung 3
1.5.3 Unverschuldete Krankheit des Arbeitnehmers 3
1.5.4 Annahmeverzug des Arbeitgebers 3
1.5.5 Sonstige Gründe 4
2 Nebenpflicht des Arbeitnehmers 4
2.1 Gehorsamspflicht 4
2.2 Mitteilungspflicht 4
II
2.3 Handlungspflicht 5
2.4 Verschwiegenheitspflicht 5
2.5 Wettbewerbsverbot 5
2.6 Pflicht zur Unerlassung von Schmiergeldannahmen 6
3 Rechtsfolge bei Pflichtverletzung des Arbeitnehmers 6
3.1 Nichtleistung 6
3.2 Schlechtleistung 6
Literaturverzeichnis 7
Anhang 8
III
1 Hauptpflicht des Arbeitnehmers
1.1 Grundsätzliches zur Arbeitsleistung
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Arbeitsleistung. Diese muss von dem Arbeitnehmer persönlich erbracht werden §613 I BGB. Die Erfüllung der Arbeitsleistung begründet den Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Arbeitnehmer ist der Schuldner und der Arbeitgeber der Gläubiger der Arbeitsleistung. Somit ist die Arbeitsleistung grundsätzlich nicht an einen Dritten abzutreten (§ 613 II BGB). Möglich ist allerdings eine arbeitsvertragliche Regelung, die die Vereinbarung der Erbringung der Arbeitsleistung an eine andere Person als an den Arbeitgeber beinhaltet. Inwieweit die andere Person einen eigenen Anspruch auf die Arbeitsleistung und das Weisungsrecht hat, richtet sich nach der Vereinbarung.
1.2 Bestimmung der Arbeitsleistung
Die Art der Arbeitsleistung wird durch den Arbeitsvertrag bestimmt § 157 BGB. Der Arbeitsvertrag umgrenzt die Tätigkeit, die der Arbeitnehmer zu erbringen hat. Der Wechsel in der Art der Beschäftigung kann dem Arbeitnehmer nur durch das Weisungsrecht auferlegt werden. Umso weniger die Tätigkeit des Arbeitnehmers beschrieben ist, desto weiter sind die Grenzen. Falls der Beschäftigungswechsel die Grenzen des Arbeitsvertrages überschreitet, muss der Arbeitsvertrag durch eine Änderungskündigung angepasst werden.
1.3 Umfang der Arbeitsleistung
Der Umfang der Arbeitsleistung umfasst die Faktoren Dauer der Arbeitszeit und das Arbeitstempo.
Arbeit zitieren:
M.A. Melanie Stor, 2007, Pflichten des Arbeitnehmers, München, GRIN Verlag GmbH
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