I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Seite
Inhaltsverzeichnis II
Verzeichnis der Abbildungen III
Verzeichnis der Tabellen IV
Verzeichnis der Formeln V
Verzeichnis der Symbole VIII
1 Einleitung 1
2 "Riester“-Förderung 4
2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen 4
2.1.1 Gesetzliche Grundlagen und Historie 4
2.1.2 Zertifizierungsvoraussetzungen bei Privatverträgen 5
2.1.3 Folgen des Ausscheidens aus dem Betrieb 7
2.1.4 Zulagenschädliche Verwendung des Vermögens 8
2.1.5 Geförderter Personenkreis und Höhe der direkten Zulagen 8
2.1.6 Sonderausgabenabzug, Beitragshöhe und Folgen der Minderbesparung 9
2.2 Betrachtung der kombinierten Förderhöhe 11
2.2.1 Förderhöhe bei Maximalbeitrag 11
2.2.2 Förderhöhe und Förderquote bei Mindestbeitrag 12
2.3 Mögliche Durchführungswege 13
2.3.1 Erklärung des Begriffs und Eingrenzung 13
2.3.2 Direktversicherung 13
2.3.3 Pensionskasse 14
2.3.4 Pensionsfonds 15
3 „Riester“-Rente versus Alternativanlagen 16
3.1 Berechnung der Endvermögen vor und nach Steuern 16
3.1.1 Riestervertrag 16
3.1.1.1 Berechnung des Bruttoendvermögens 16
3.1.1.2 Berechnung des Nettoendvermögens bei Verrentung 18
3.1.1.3 Berechnung des Nettoendvermögens bei sofortigem Konsum 19
3.1.2 Alternativanlagen 20
3.1.2.1 Berechnung der Bruttoendvermögen 20
3.1.2.2 Berechnung der Nettoendvermögen bei Verrentung 29
3.1.2.3 Berechnung der Nettoendvermögen bei sofortigem Konsum 30
3.2. Auswertung 34
3.2.1 Erläuterung und Annahmen 34
3.2.2 Verrentung nach aktuellem Steuerrecht 36
3.2.3 Verrentung nach altem Steuerrecht 38
3.2.4 Sofortiger Konsum nach aktuellem Steuerrecht 39
3.2.5 Sofortiger Konsum nach altem Steuerrecht 41
3.2.6 Vergleichende Auswertung 42
SUMMARY 43
Literaturverzeichnis 47
II
V E R Z E I C H N I S D E R A B B I L D U N G E N
Seite
Abbildung 1: Förderung durch Zulagen und Steuerminderung
Abbildung 2: Schematische Darstellung einer Direktversicherung
Abbildung 3: Schematische Darstellung einer Pensionskasse
Abbildung 4: Schematische Darstellung eines Pensionsfonds
Abbildung 5: Nettoendvermögen Verrentung Single
Abbildung 6: Nettoendvermögen Verrentung Familie
Abbildung 7: Nettoendvermögen Verrentung Single altes Steuerrecht
Abbildung 8: Nettoendvermögen Verrentung Familie altes Steuerrecht
Abbildung 9: Nettoendvermögen sofortiger Konsum Single
Abbildung 10: Nettoendvermögen sofortiger Konsum Familie
Abbildung 11: Nettoendvermögen sofortiger Konsum Single altes Steuerrecht
Abbildung 12: Nettoendvermögen sofortiger Konsum Familie altes Steuerrecht
III
V E R Z E I C H N I S D E R T A B E L L E N Seite
Tabelle 1: Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung 2
Tabelle 2: Natürliche Bevölkerungsbewegung 2
Tabelle 3: Zulagenübersicht 9
Tabelle 4: Eigenbeiträge und Sonderausgabenabzug 10
Tabelle 5: Förderquoten für Single ohne Kinder 12
Tabelle 6: Förderquoten für Familie, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger 13
IV
V E R Z E I C H N I S D E R F O R M E L N Seite Formel 1: Gesamtleistung 17 Formel 2: Steuererstattung 17
Formel 3: Maximale Förderung 17 Formel 4: Zahlungssaldo 17 Formel 5: Bruttoendvermögen 17
Formel 6: Bruttoendvermögen unter Anwendung des Rentenbarfaktors 18
Formel 7: Nettoendvermögen bei Verrentung 19
Formel 8: Nettoendvermögen bei sofortigem Konsum 19
Formel 9: Nettoendvermögen bei sofortigem Konsum und ausschließlicher Zulagengewährung 19 Formel 10: Nettoendvermögen bei sofortigem Konsum und Ausnutzung von Steuervorteilen 20
Formel 11: Nettorendite Rentenversicherung 20
Formel 12: Nettorendite Zinsanlagen 21
Formel 13: Nettorendite Aktienfonds 21
Formel 14: Mindestausschüttung 22
Formel 15: Nettorendite Fondsanlagen 22
Formel 16: Bruttorendite Aktienanlage 22 Formel 17: Baldwin-Rendite 23
Formel 18: Periodenendvermögen 24
Formel 19: Veräußerungsgewinn 24
Formel 20: .XPXOLHUWHU$NWLHQEHVWDQGW . 24
Formel 21: Kumulierter Aktienbestand t = . + 2 24
Formel 22: Kumulierter Aktienbestand t = . + i 25
Formel 23: Veränderung Aktienbestand 25
Formel 24: Veräußerungsgewinn 25
V
Seite
Formel 25: Periodenendvermögen nach Steuern 25
Formel 26: Portfoliovermögen 26
Formel 27: Portfoliovermögen vereinfacht 26
Formel 28: Veräußerungsgewinnsteuer 26
Formel 29: Veräußerungsgewinne addiert 27
Formel 30: Veräußerungsgewinne umgeformt 27
Formel 31: Zweiter Teil des Veräußerungsgewinns 27
Formel 32: Zweiter Teil des Veräußerungsgewinns vereinfacht 28
Formel 33: Portfoliovermögen des Teilportfolios 28
Formel 34: Bruttoendvermögen Sparplan Aktienanlage 28
Formel 35: Bruttoendvermögen Sparplan Aktienanlage umgeformt 28
Formel 36: Bruttoendvermögen Alternativanlagen 29
Formel 37: Bruttoendvermögen Alternativanlagen umgeschrieben 29
Formel 38: Nettoendvermögen Rentenversicherung, Zinsanlage, Aktienanlage bei Verrentung 30 Formel 39: Nettoendvermögen Aktienfondsanlage bei Verrentung 30
Formel 40: Nettoendvermögen Rentenversicherung LQ3HULRGHW 2 bei Konsum 30
Formel 41: Nettoendvermögen Zinsanlage bei Konsum 30
Formel 42: Veräußerungsgewinn Aktienfondsanlage in W 2 bei Konsum 31
Formel 43: Erster Teil des Veräußerungsgewinns der Aktienfondsanlage bei Konsum 31
Formel 44: Erster Teil des Veräußerungsgewinns der Aktienfondsanlage bei Konsum umgeformt 31 Formel 45: Kumulierter Fondsbestand bei Konsum 32
Formel 46: Addierter Fondsanteil bei Konsum 32
Formel 47: Veräußerungsgewinn Aktienfonds bei Konsum 32
Formel 48: Veräußerungsgewinn Aktienfonds bei Konsum umgeformt 33
Formel 49: Kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei Aktienfonds bei Konsum 33
VI
Seite
Formel 50: Kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei Aktienfonds bei Konsum umgeformt 33 Formel 51: Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Aktienfonds bei Konsum 34
Formel 52: Nettoendvermögen bei Aktienfonds bei Konsum 34
Formel 53: Nettoendvermögen bei Aktienanlage bei Konsum 34
VII
V E R Z E I C H N I S D E R S Y M B O L E
At Eigenbeiträge
Fördt Förderung
PEV Periodenendvermögen POV Portfoliovermögen
sA Steuerersparnis sR persönlicher Grenzsteuersatz St Steuererstattung stpfl steuerpflichtig
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Aktienfonds V2 Bruttoendvermögen
1 Einleitung
Das im allgemeinen Sprachgebrauch sogenannte Drei-Säulen-Konzept umfasst in der ersten Säule die gesetzliche Rente, in der zweiten die betriebliche Altersversorgung und schließlich in der dritten Säule die private Vorsorge. Diese dritte Säule wurde zwischen 2002 und 2005 mit dem damaligen Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) in staatlich zertifizierte und nicht zertifizierte Altersvorsorge unterteilt. 1 Offiziell wurde das Drei-Säulen-Konzept mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ab dem 01.01.2005 in das Drei-Schichten-Modell überführt. Die Einteilung hat sich dadurch nicht grundlegend geändert. So ist die betriebliche Altersversorgung statt in der zweiten Säule nun in der zweiten Schicht unter der Überschrift Zusatzversorgung eingegliedert und umfasst ebenfalls die betriebliche und jetzt auch private „Riester“-Rente, die zuvor noch in der dritten Säule zu finden war. 2
Heute hat die gesetzliche Rente, gemessen am Alterseinkommen, mit 85 % den höchsten Stellenwert, während die betriebliche Altersversorgung mit rund 5 % in Deutschland auch im Vergleich zu anderen Ländern eine geringe Bedeutung hat. 3
Die geringe Bedeutung verwundert, spielte doch die betriebliche Altersversorgung im Rahmen der persönlichen Altersvorsorge bereits im 19. Jahrhundert eine beachtliche Rolle. Noch bevor Bismarck 1889 die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und 1911 für Angestellte einführte, schufen zwischen 1850 und 1870 mehrere bedeutende Arbeitgeber auf freiwilliger Basis Unterstützungseinrichtungen für Ihre Arbeitnehmer. 4
Ein Blick auf die Entwicklung des Sicherungsniveaus und der Versorgungslücke zeigt jedoch, weshalb der Anteil der betrieblichen und privaten Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente steigen wird und die gesetzliche Rente in Zukunft alleine nicht ausreichen wird, um im Alter den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. 5
So wird das Sicherungsniveau vor Steuern von 51,0 % im Jahr 2007 bis 2021 auf 46,2 % sinken. 6
Gleichzeitig steigt damit die sogenannte Versorgungslücke. Diese stellt die Differenz zwischen dem Versorgungsbedarf und der Sozialversicherungsrente dar, die durch die betriebliche und private Altersversorgung geschlossen werden muss. 7
1 Vgl. Datz (2003), S. 20
2 Vgl. Held, Krauter (2006), S. 22 - 25
3 Vgl. Doetsch, Oecking, Rath, Reichenbach, Rhiel, Veit (2008), S. 9
4 Vgl. Klemm, Hamisch (2009), S. 1 - 3
5 Vgl. Kerschbaumer, Perreng (2002), S. 14
6 Vgl. BMA (2007), S. 12
7 Vgl. Doetsch, Oecking, Rath, Reichenbach, Rhiel, Veit (2008), S. 12
1
Die Gründe dieses Versorgungsrückgangs liegen im umlagenfinanzierten Rentensicherungssystem in Verbindung mit der demographischen Entwicklung in Deutschland. Durch das Ansteigen der Lebenserwartung nimmt die Zahl der Rentenbezieher und der Rentenbezugsdauer kontinuierlich zu. Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate und folglich die Zahl der künftigen Beitragszahler. Prognosen zeigen auf, dass sich das jetzige Verhältnis von circa 2,5 Beitragszahlern pro Rentner in 40 Jahren auf 1,5 verringern wird. 8
Tabelle 1: Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung
Dies wirkt sich entsprechend auf die zu erwartende Rendite auf geleistete Rentenbeiträge aus. So legen die offiziellen Informationsschreiben der gesetzlichen Rentenversicherung der Berechnung der zu erwartenden Rente als Grundregel eine Nullverzinsung der eingezahlten Beiträge zu Grunde. Nur bei Arbeitnehmern unter 55 Jahren, wird zudem eine Rechnungsalternative, bei der von einer zweiprozentigen Verzinsung ausgegangen wird, beigefügt 9 . Bei Jahrgängen von 1970 und jünger,
8 Vgl. Dommermuth, Hauer (2002), S. 10
9 Vgl. Gunkel (2006), S. 699 - 701
2
schreibt Lisa Welzhofer in Sonntag aktuell, wird wohl weniger Rente ausals Rentenbeiträge einbezahlt. 10
Der Gesetzgeber hat nun mit der Rentenreform 2002 festgelegt, dass Renten nicht mehr so schnell steigen sollen, da die künftigen Rentenbeiträge trotz dieser vorhersehbaren Entwicklungen nicht beliebig erhöht werden können. Um den künftigen Anteil der Altersversorgung aus kapitalgedeckter Altersversorgung zu erhöhen, hat er sich entschieden, die private und betriebliche Altersversorgung stärker als seither zu fördern, weshalb es seit Januar 2002 möglich ist für beide Formen staatliche Zulagen zu erhalten, wenn ein sogenannter Altersvorsorgevertrag freiwillig abgeschlossen wird. 11 Die Masterarbeit beschäftigt sich vor diesem beschriebenen Hintergrund mit der „Riester“-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei wird ein Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben, die „Riester“-Rente allgemein erklärt und schließlich auf eine mögliche Vorteilhaftigkeit hin analysiert. Ebenso werden die Steuereffekte der sogenannten nachgelagerten Besteuerung berücksichtigt und erläutert, wobei eine Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen auf der Ebene des Sparers erfolgt, während sie auf Ebene des darstellenden Anbieters und damit Vermögensverwalters, wegen des gegebenen Umfangrahmens unterbleibt.
Die letzte Unternehmessteuerreform hatte auch auf die „Riester“-Rente über die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen großen Einfluss genommen. Ob die Veränderung eine Verbesserung für die „Riester“-Rente, deren Akzeptanz und damit Erreichung der politisch verfolgten Ziele bedeutet, soll genau unter die Lupe genommen werden. Durch die Anschauung der Brutto- und Netto-Endvermögen bei gesetzeskonformer Verwendung in Form einer Rente oder der schädlichen Verwendung in Form des sofortigen Konsums nach und vor der Steuerreform, wird ein direkter Vergleich möglich. Dieser Vergleich macht deutlich, ob sich die Steueränderungen auf die „Riester“-Rente in Relation zu den nicht geförderten Varianten, in Form einer Vermögensmehrung oder -verminderung bemerkbar machen. Im Fazit sollen die Erkenntnisse nochmals komprimiert zusammengefügt werden und unter Berücksichtigung weiterer Erkenntnisse eine Empfehlung darüber gegeben werden, ob und unter welchen Bedingungen sich die Wahrnehmung der „Riester“-Förderung im Vergleich zu einer nicht geförderten Ansparalternative lohnt.
10 Vgl. Welzhofer (2009), S. 1
11 Vgl. Dommermuth, Hauer (2002), S. 32
3
Arbeit zitieren:
MBA (Univ.) Sinisa Trisic, 2009, Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, München, GRIN Verlag GmbH
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