Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 02
2. Zum historischen Kontext - Stichpunkte zur Geschichte des Völkerrechts. Seite 04
3. Politische Rahmenbedingungen Seite 06
3.1 Globalisierung Seite 06
3.2 Nationalismus. Seite 08
3.3 Imperialismus Seite 11
4. Die Haager Friedenskonferenzen Seite 13
5. Die Möglichkeiten und Grenzen des Völkerrechts am Beispiel der
Haager Friedenskonferenzen Seite 20
6. Schlussbemerkung Seite 26
7. Literaturverzeichnis Seite 28
2
1. Einleitung
Seit Menschengedenken wird über Krieg und Frieden diskutiert. Mit den Staatstheoretikern der Moderne erhält die Debatte einen Aufschwung. Erstmals wird über das Völkerrecht beim Frieden von Münster und Osnabrück verhandelt, nachdem Hugo Grotius mit seinem Werk „De jure belli ac pacis“ den Zeitgeist prägte.
Im 18. Jahrhundert, die Gruppe von international agierenden Universalgelehrten mit bürgerlichen Wurzeln wird immer größer, erreichen die Ideale der Aufklärung die politischen Entscheidungen. Auf den Haager Friedenskonferenzen werden die Ideale der Aufklärung, auf die sich die pazifistische Bewegung beruften, erstmals akzeptiert. Denn sie werden in völkerrechtliche Dokumente aufgenommen. Damit zeigt die nichtstaatliche pazifistische Bewegung, dass es möglich ist, die Ideale der Aufklärung in die Politik aufzunehmen. Die herrschende Klasse auf der ganzen Welt hatte bis dahin immer nur Argumente geliefert, warum dies nicht möglich sei.
Beispiel Friedrich II. von Preußen: In seiner Jugend beschäftigte er sich zum Ärger des Vaters mit musischen Dingen, wie Flötenspielen und Dichtkunst, und stand in Kontakt mit französischen Philosophen. Er schrieb sogar eine politische Abhandlung über Machiavelli, in der Friederich Machiavellis Argumente in der Tradition der Aufklärung stark kritisierte und ablehnte. 1740 starb der österreichische Kaiser Karl IV. Vor seinem Tod konnte er die europäischen Mächte dazu verpflichten, die Unantastbarkeit der österreichischen Besitzungen auch unter seiner Nachfolgerin Maria Theresia anzuerkennen. Weder die Unterschrift, noch der aufklärerische Appell gegen Machiavelli, noch die freundschaftlichen Beziehungen zu Maria Theresia hielten Friedrich II. davon ab, die österreichische Region Schlesien in preußischen Besitz zu nehmen 1 .
Aus dem Beispiel ergibt sich die Motivation, diese Arbeit zu verfassen: Der Widerspruch zwischen den eigenen Idealen und der Realität der Politik zerreibt auch heute noch viele Staatsmänner. Umso interessanter, dass früher die Kluft zwischen Idealen und Politik noch größer war, weil der Krieg als legitimes Mittel der Politik galt. Die Haager Friedenskonferenzen liefern für diesen Analyseschwerpunkt ein gutes Beispiel.
Das Ziel der Arbeit wird sein, diese Kluft herauszuarbeiten. Dabei wird sich zeigen, welche Möglichkeiten das Völkerrecht hat. Bleibt es bei Heucheleien zur Friedensliebe oder lassen sich Erfolge in der internationalen Kooperation finden? Dabei liegt der Fokus auf dem Deut- 1 Vgl.Craig, Gordon; George, Alexander, Zwischen Krieg und Frieden. Konfliktlösung in Geschichte und Gegenwart, München 1984, S. 33ff.
3
schen Kaiserreich. Gewiss kann man keine Arbeit über das Völkerrecht schreiben und dabei nur einen Akteur erwähnen. Das wird auch nicht geschehen. Aber es ist interessant herauszuarbeiten, wie das Kaiserreich auf die pazifistische Bewegung und deren Erfolge reagiert. Dabei ist es unumgänglich sich vorab einen Überblick über die politischen Rahmenbedingungen zu verschaffen. Welche gesellschaftlichen, ökonomischen und militärischen Bedingungen beeinflussten den Kaiser und sein Gefolge in seinen Entscheidungen? Auch im Hauptteil, Kapiteln 4 und 5, werden Vorbedingungen geklärt. Besonders das „Zarenmanifest“ wird herausgehoben analysiert. Darüber hinaus sollte eine Arbeit zum Völkerrecht die Haager Friedenskonferenzen zu aller erst historisch kontextualisieren. Dies geschieht mit Fokus auf der Entwicklung des Völkerrechts im Kapitel 2.
In der Forschung gelten die Haager Friedenskonferenzen weitestgehend als gescheitert. Ausnahmen sind Madeleine Herren und Jost Dülffer. Besonders Dülffer hat zu dem Thema viel publiziert und kann sich als Experte der historischen Friedens- und Konfliktforschung ausweisen. Leider mangelt es seinen Texten an Leserfreundlichkeit, besonders an seiner Habilitationsschrift wird das deutlich. Seine umfangreiche Quellenarbeit machen seine Texte aber zur Referenzliteratur, besonders weil nach 1914 kaum jemand etwas zu den Friedenskonferenzen geschrieben hat. Außer Dülffer und Herren hat sich noch Eyffinger einschlägig mit dem Thema befasst. Leider ist sein umfangreich bebildertes, 480 Seiten starkes, DIN A4 großes Werk nicht mit geschichtswissenschaftlichen Maßstäben erstellt worden. Neben den fehlenden Belegen, vermisst der Leser auch Analysen und kritische Äußerungen. Eyffinger kommt über eine ausreichende Darstellung nicht hinaus.
Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsleistung stellt diese Arbeit heraus, warum die Beschlüsse der Haager Friedenskonferenzen von nahezu allen Staaten als Angriff auf ihr Souveränität wahrgenommen wurden. Die Versteifung auf die nationalstaatlichen, ureigenen Interessen, wenn es um völkerrechtliche Beschlüsse geht, ist eines der großen Probleme am Vorabend des Ersten Weltkrieges. Darüber hinaus hebt die Arbeit die Kluft zwischen den Idealen der Aufklärung, auf die sich der russische Zar mit seinem Zarenmaifest beruft, und den Realitäten der Politik hervor, an denen größere Erfolge der Haager Friedenskonferenzen scheitern mussten.
4
2. Zum historischen Kontext - Stichpunkte zur Geschichte des Völkerrechts
Es brauchte erst eine Katastrophe, um sich zu einigen: Der Dreißigjährige Krieg kann als der wohl umfangreichste und zerstörerischste Krieg der damaligen Zeit gelten. Verheerende Hungersnöte und Seuchen, umherziehende Söldner und plündernde Soldaten hattem besonders die Zivilbevölkerung schwer getroffen. Was als ein Religionskampf zwischen Katholiken und Protestanten begann, endete als eine überkonfessionelle Machtauseinandersetzung auf europäischer Ebene. Besonders die Involvierung aller europäischen Mächte und die sich ständig verschiebende Bündniskonstellation machten es schwer, den Überblick zu behalten. Am Ende machte sich eine allgemeine Kriegsmüdigkeit breit, die letzten Endes zu einem der Meilensteine des modernen Völkerrechts führte: Dem Westfälischen Frieden oder dem Frieden von Münster und Osnabrück von 1648. Folgende Punkte sind bei dem Vertragswerk dieser ersten europäischen Friedensordnung hervorzuheben:
Souveräne Nationalstaaten 2 sind nunmehr die Hauptakteure des internationalen Systems. Ein Gedanke, der gerade im Hinblick auf die höchst unterschiedlichen und ständig wechselnden kriegsführenden Akteure im Dreißigjährigen Krieg als eine Ordnungsfunktion zu verstehen ist. Dadurch nahm die Bedeutung von Reich und Kirche als umfassende identitäts- und regelstiftende Institutionen ab.
Die Kirche trat bei weiteren Friedensschlüssen nicht mehr als Schiedsrichter auf, wie im Mittelalter noch üblich. Die damalige herausgehobene Stellung wurde reduziert, nur noch teilweise trat das geistige Oberhaupt als Vermittler auf. Der Bedeutungswandel der Kirche zeigte sich besonders eindrücklich in der Resonanz auf die Protestnote von Papst Innozenz X. Dass er den Friedensschluss mit den Protestanten für ungültig erklärte, hatte keine Bedeutung 3 . Auch in den Texten der Verträge musste die Kirche vor den weltlichen Mächten zurücktreten. Bei dem Abschluss eines Vertrags beriefen sich die Vertragspartner nicht wie im Mittelalter üblich auf Gott, sondern auf das Recht. Kennzeichnend für das moderne Völkerrecht ist, dass Verträge mit Hilfe von Rechtsprechung und nicht mehr durch göttlichen Segen geschlossen werden. Aus diesem Grund wird das moderne Völkerrecht auch als positives Völkerrecht bezeichnet 4 .
Die mittelalterliche Vorstellung von der Christenheit als Rechtsgemeinschaft galt als überholt, weil Protestanten wie Katholiken gleichermaßen den Vertrag unterzeichneten. Die Betonung
2 Die Definition dieses Begriffes geht auf den Staatstheoretiker Hugo Grotius zurück (Anm. des Autors).
3 Vgl. Ziegler, Karl-Heinz, Völkerrechtsgeschichte. Ein Studienbuch (= Juristische Kurzlehrbücher), München 1994, S. 177 u. 181.
4 Vgl. ebd., S. 179ff u. 193ff.
5
liegt auf „gleichermaßen“, denn die christlichen Staaten wurden nun unabhänig von den Konfessionen als ebenbürtig anerkannt. Der Gedanke einer politischen und kulturellen Gemeinschaft setzte sich allmählich durch 5 .
Für den Wandel im Völkerrecht war die neue Wertschätzung der herrschenden Eliten von Staatstheoretikern entscheidend. Hatte in der Antike die Auseinandersetzung mit politischen Theorien seinen Anfang genommen, geriet die Thematik im Mittelalter in Vergessenheit. Mit dem Westfälischen Frieden erreichten Völkerrechtstheorien eine neue Blütezeit. Neben den Schriften von Hugo Grotius erlangten die Werke von Thomas Hobbes und Immanuel Kant große Bedeutung.
Aus dem westfälischen Frieden resultierte ein politisches Prinzip, das bestimmend für die folgende Jahrhunderte war: Die Idee vom Gleichgewicht der fünf Großmächte, oder der Pentarchie (Großbritannien, Russland, Preußen, Frankreich und Österreich). 1713 im Frieden von Utrecht wurde der Grundsatz zum ersten Mal schriftlich fixiert 6 . Es war von diesem Zeitpunkt an der wohl wichtigste Leitgedanke im internationalen System und bei kommenden Friedensschlüssen. So auch beim französischen Hegemonialstreben unter Napoleon und dem darauffolgenden Wiener Kongress. Die Idee war, dass das Gleichgewicht zur Stabilisierung des Systems beitragen würde. Wie das physikalische Prinzip des Gleichgewichts, sollte auch das Gleichgewicht der Mächte, oder „Balance of Power“, Ruhe und Ausgleich zum Ziel haben 7 . Beim Wiener Kongress, 1815, trafen sich fast 200 Diplomaten aus nahezu allen europäischen Staaten. Die Verhandlungen wurden in Einzelgesprächen und Ausschüssen durchgeführt. Verhandlungsführend blieben aber die Großmächte 8 . Für die Pentarchie konnte das System der „Balance of Power“ durch umfassende Grenzziehungen und staatliche Neuordnungen sichergestellt werden. Das geschah hauptsächlich auf Kosten kleinere Staaten und ohne Rücksichtnahme auf Kulturnationen.
Der Frieden von Münster und Osnabrück, der Frieden von Utrecht und der Wiener Kongress gelten als die drei großen Friedenskonferenzen der Neuzeit. Sie haben eine bedeutende Vorbildfunktion für die Haager Friedenskonferenzen.
5 Vgl. Ziegler, Völkerrechtsgeschichte, S. 181.
6 Vgl. ebd., S. 177.
7 Duchhardt, Heinz, Balance of Power und Pentarchie - Internationale Beziehungen 1700-1785 (Handbuch der Geschichte der Internationalen Beziehungen, Bd. 4), Paderborn u.a. 1997, S.8ff.
8 Vgl. Geiss, Imanuel, Der lange Weg in die Katastrophe. Die Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs 1815-1914, München 1990, S. 35.
6
3. Politische Rahmenbedingungen
3.1 Globalisierung
Im Mittelalter wurde ein Friedensvertrag zwischen den kriegsführenden Parteien geschlossen. Auch Bündnisse und andere Verträge hatten hauptsächlich bilateralen Charakter. Das Bündnis zwischen Karl Martell und Liutprand wurde nach dem Sieg über die Araber 732 durch die Adoption von Pippin, einem Sohn von Karl Martell, durch Liutprand besiegelt 9 . Ähnlich wie dieses Beispiel, wurden viele Verträge im Mittelalter geschlossen. Bei dem Westfälischen Frieden, dem Frieden von Utrecht und dem Wiener Kongress wurde der Vertrag nicht durch neue familiäre Beziehungen besiegelt, sondern durch ein Rechtsdokument. Eine weitere entscheidende Neuheit war, dass viele völkerrechtliche Verträge nicht mehr nur bilateral abgeschlossen wurden, sondern oftmals von einer Großzahl von Akteuren, wie es der Wiener Kongress zeigt. Die Akteure verstanden das internationale System nunmehr als ein globales. Als Folge der Herausbildung des modernen Staates erhielten Verträge einen signifikanten Bedeutungsschub und bekammen ein hohes Maß an Qualität und Perfektion. Die neue Qualität der Verträge war auf die neue Wertschätzung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Völkerrechtstheorien zurückzuführen. Eine regelrechte Dichte von internationalen Verträgen ist zu verzeichnen, dabei sei nicht nur auf die drei großen Friedensverträge verwiesen, sondern auch auf viele kleine Freundschafts- und Handelsabkommen 10 . Eine weitere Voraussetzung für eine globale Vernetzung war die steigende Zahl von Diplomaten und Gesandten 11 . Der Wiener Kongress etablierten dieses Konsultativsystem von Diplomaten und Gesandten mit vielen weiteren internationalen Treffen 12 . Neben den neuen Grenzziehungen, die durch den Wiener Kongress beschlossen wurden, einigten sich die Teilnehmer auch auf die Ächtung des Sklavenhandels und auf die Freiheit der Binnenschifffahrt 13 . Es mag paradox erscheinen, dass der Wiener Kongress, der mit seinen Entscheidungen ein Sinnbild für Restauration und Unterdrückung war, auch für derart fortschrittliche, internationale Abkommen stand. Harald Biermann ist sogar der Meinung, dass die Beschlüsse der Restauration und Unterdrückung,
9 Eine genaue Analyse zu den Vorgängen: Vgl. Jarnut, Jörg, Die Adoption Pippins durch König Liutprand und die Italienpolitik Karl Martells, in: Karl Martell in seiner Zeit, hg. v.: Jörg Jarnut, Ulrich Nonn und Michael Richter (= Beihefte der Francia 37), Sigmaringen 1994, S. 217- 226.
10 Vgl. Ziegler, Völkerrechtsgeschichte, S. 186f.
11 Vgl. ebd., S. 188.
12 Vgl. Herren, Madeleine, Internationale Organisationen seit 1865. Eine Globalgeschichte der internationalen Ordnung (= Geschichte kompakt), Darmstadt 2009, S. 16.
13 Vgl. ebd., S. 16.
7
trotz aller Kritik, zum Ziel hatten, den Krieg zu vermeiden 14 . Darüber hinaus schaffte der Kongress eine internationale Öffentlichkeit, die sich neben den Kongressteilnehmern in Wien aufhielt. Alles „was in Europa Rang, Namen und Einfluss hatte“ 15 hielt sich 1814/1815 in Wien auf. Aber erst die Eröffnung der ersten Weltausstellung 1851 wurde zum gesellschaftlichen Großereignis. Neben der Repräsentation der globalen britischen Herrschaft nutzten Künstler und Unternehmer die Weltausstellung zum Austausch. Darüber hinaus wurden zu dem Ereignis viele internationale Organisationen gegründet 16 . Das Auftreten von internationalen Organisationen in der Neuzeit war ein weiteres Phänomen der Globalisierung. Grenzüberschreitende Organisationen gaben Rückschlüsse auf gesellschaftliche Veränderungen. Sie verdeutlichten den Aufstieg des Bürgertums. Der Aufstieg einer zweiten mächtigen Gesellschaftsschicht neben dem Adel forderte das staatliche Deutungsmonopol heraus 17 . Ob der Nationalstaat bereits in der Neuzeit, manche sprechen von der ersten Welle der Globalisierung 18 , als Akteur hinter anderen Akteuren zurücktritt 19 , oder ob er immer noch im Mittelpunkt steht 20 , bleibt zu diskutieren. Paradoxerweise sollten beide Meinungen gleichermaßen berücksichtigt werden, denn sie machen nebeneinander am meisten Sinn. Das heißt, das Bürgertum erlangt mehr Bedeutung, parallel zu der Entwicklung klammert sich der Nationalstaat aber um so mehr an seine Macht.
Die globale Vernetzung auf politischer Ebene beginnt früher als die auf wirtschaftlicher Ebene, denn es brauchte erst die industrielle Revolution für die erste Welle der ökonomischen Globalisierung. Erst die Dynamik der revolutionären Umbrüche im Maschinenbau, Transport und in der Kommunikation machten das möglich. Um 1900 hatte sich dann bereits ein intakter Weltmarkt entwickelt 21 . Auf nationalstaatlicher Ebene führte das zu einer erheblichen Fragmentierung der Gesellschaft 22 . Am Beispiel des Deutschen Kaiserreiches können besonders deutlich die Gewinner und Verlierer der Globalisierung aufgezeigt werden: Die Landwirtschaft hatte mit einem starken Preisverfall zu kämpfen, der aus dem Ausland von billig pro-
14 Vgl.Biermann, Harald, Mythos Geschichte. Die Erfindung der deutschen Nation im 19. Jahrhundert, in: Flagge zeigen? Die Deutschen und ihre Nationalsymbole (Begleitbuch zur Ausstellung im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 5. Dezember 2008 bis 13. April 2009; im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, 29. Mai bis 4. Oktober 2009), hrsg. v. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2008, S. 18.
15 Pelzer, Erich, Neuordnung unter dem Vorbehalt der Reaktion: Der Wiener Kongress, in: Zeitalter der Revolutionen, hrsg. v.: Hildegard Hogen (= Welt- und Kulturgeschichte 10), Hamburg 2006, S. 342.
16 Vgl. Herren, Internationale Organisationen, S. 16f.
17 Vgl. ebd. , S. 5.
18 Vgl. Torp, Cornelius, Die Herausforderung der Globalisierung. Wirtschaft und Politik in Deutschland 1860-1914 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 168), Göttingen 2005, S. 355.
19 Vgl. Die Gruppe von Lissabon, Grenzen des Wettbewerbs, Cambridge 2001, S.46 ff.
20 Vgl. Torp, Cornelius, Die Herausforderung der Globalisierung, S. 369.
21 Vgl. ebd., S. 355.
22 Vgl. ebd., S. 358.
8
Arbeit zitieren:
Markus Hanfler, 2010, Möglichkeiten und Grenzen des Völkerrechts, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
: Möglichkeiten und Grenzen des Völkerrechts ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
: neuer Titel erschienen: Möglichkeiten und Grenzen des Völkerrechts
Markus Hanfler hat einen neuen Text hochgeladen
Neuartige chemische Kampfstoffe im Blickfeld des Völkerrechts
Der Einsatz nicht tödlich wirk...
Herbert Jaschinski
Völkerrechtliche Fragen der Strafbarkeit von Spionen aus der ehemalige...
Gutachten erstattet im Auftrag...
Jochen A. Frowein, Gunnar Schuster, Rüdiger Wolfrum
Von sozialer Ausgrenzung zu selbstbestimmter Teilhabe - Möglichkeiten ...
Winfried Baudisch, Ingrid Albrecht, Jens Stiller
Denkmäler im Braunkohleabbaugebiet Leipzig Süd - Möglichkeiten und Gre...
Dargestellt an ausgewählten Be...
Ina Gutzeit
Möglichkeiten und Grenzen kollektiver Erinnerung: Ambivalenz und Bedeu...
Arnoldshainer Texte
Hermann Düringer, Sabine Mannitz, Karl Starzacher
0 Kommentare