Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. III
1. Einleitung. 1
2. Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen von Korruption. 2
2.1 Korruption im Lichte verschiedener Forschungsrichtungen 2
2.2 Darstellung von Korruption anhand des Prinzipal-Agent-Klient-Schemas. 3
2.2.1 Korruption als Vertrauensverstoß in einer Auftragsbeziehung. 4
2.2.2 Korruption als Geheimhaltungsdelikt 5
3. Kodizes 6
3.1 Einordnung von Kodizes in die Drei-Ebenen-Konzeption der Wirtschafts- und
Unternehmensethik und Kodizes als freiwillige Selbstverpflichtung. 6
3.2 Leistungsfähigkeit individualethischer Kodizes. 8
3.2.1 Acht Funktionen individualethischer Kodizes. 8
3.2.2 Grenzen individualethischer Kodizes. 10
3.3 Implementierung individualethischer Kodizes in den Unternehmensprozess 10
4. Whistleblowing. 12
4.1 Begriffliche Klärung und Einordnung von Whistleblowing. 12
4.2 Entscheidungskriterien für den Whistleblower 14
4.3 Möglichkeiten institutionalisierter Einrichtungen für potentielle Whistleblower. 16
5. Anwendung von Kodizes und Whistleblowing im Prinzipal-Agent-Klient-Schema. 18
6. Fazit und Ausblick 21
Literaturverzeichnis 24
Internetquellen. 27
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Beziehungen zwischen Prinzipal, Agent und Klient bei Korruption.
Abbildung 2: Korruption als Geheimhaltungsdelikt zu Lasten Dritter.
Abbildung 3: Drei-Ebenen-Konzeption der Unternehmensethik.
Abbildung 4: Acht Funktionen eines führungsethischen Kodex.
Abbildung 5: Die fundamentale Asymmetrie.
Abbildung 6: Korruption als unternehmensinternes Kooperationsproblem.
III
1. Einleitung
Betrachtet man die deutsche Medienlandschaft, finden sich nahezu jede Woche neue Skandale zum Thema ‚Korruption’ in Deutschlands Unternehmen. Ob Betriebsratsbestechungen bei VW 1 , Schmiergelder bei Infineon 2 und der Commerzbank 3 oder nicht zuletzt die brisanten Erkenntnisse über schwarze Kassen beim renommierten Traditions-Unternehmen Siemens 4 , Korruption scheint „mithin kein Einzelfall“ 5 zu sein. Auch wenn vor dem Hintergrund aktueller Skandale in Politik und Wirtschaft das Thema ‚Korruption’ derzeit in Medien und Wissenschaft intensiv diskutiert wird, so handelt es sich dennoch um ein uraltes Phänomen. Quellen reichen zurück bis in das Alte Testament und bis in das alte Indien vor 2300 Jahren. 6 Sicherlich ebenso alt ist die Suche nach Antworten auf die Frage, wie man Korruption verhindern bzw. bekämpfen kann. Dieser Frage soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden. Dabei beschränkt sich die Untersuchung auf Möglichkeiten, die auf Unternehmensebene zur Verfügung stehen. Exemplarisch sollen deshalb die Maßnahmen ‚Kodizes’ und ‚Whistleblowing’ zentraler Gegenstand der Betrachtung sein. Ziel der Arbeit ist es, diese korruptionsbekämpfenden 7 Maßnahmen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, der Funktionsweise und der Implementierung in den Unternehmensprozess zu analysieren. Auf Basis dessen sollen darüber hinaus einige Überlegungen angestellt werden, welche Effekte sich im Unternehmen daraus ergeben können.
Zur Erreichung der genannten Zielsetzung wird methodisch in drei Schritten vorgegangen. In einem ersten Schritt werden die theoretischen Grundlagen zum Thema ‚Korruption’ gelegt (Kapitel 2). Dabei wird zunächst auf die vielfältigen Bereiche hingewiesen, in denen Korruption auftreten kann (Abschnitt 2.1). Mit Hilfe des erweiterten Prinzipal-Agent-Schemas erfolgt in Abschnitt 2.2 eine Hinführung an die Arbeitsdefinition von Korruption als Verstoß gegen das Vertrauen in einer Auftragsbeziehung (Abschnitt 2.2.1). Eine Ergänzung von Korruption als Geheimhaltungsdelikt (Abschnitt 2.2.2) schließt sich daran an. Im zweiten Schritt konzentriert sich die Darstellung auf die korruptionsbekämpfenden Maßnahmen Kodizes (Kapitel 3) und Whistleblowing (Kapitel 4). Abschnitt 3.1 gibt eine systemtheoretische Einordnung von Kodizes in der Wirtschafts- und Unternehmensethik und charakterisiert Kodizes als freiwillige Selbstver-
1 Vgl.u.a. Die Zeit 2007a.
2 Vgl. u.a. Handelsblatt.com 2006.
3 Vgl. u.a. Zeit online 2005.
4 Vgl. u.a. Die Zeit 2007b.
5 Handelsblatt 2007: 8.
6 Vgl. Klitgaard 1988: 23.
7 Die Begriffe Korruptionsprävention und -bekämpfung werden in dieser Arbeit synonym verwendet. Korruptionsbekämpfung setzt ex post an, d.h. die Korruption hat bereits stattgefunden und es geht darum diese einzudämmen. Prävention hingegen setzt ex ante an. Hierbei ist die Intention, Korruption gar nicht in Erscheinung treten zu lassen. Der synonyme Gebrauch lässt sich insofern rechtfertigen, dass Bekämpfung zugleich auch eine präventive Wirkung auf potentielle Täter ausübt. Daher ist eine exakte Unterscheidung in vielen Fällen nicht möglich. Vgl. dazu Pies et al. 2005: 176ff.
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pflichtung. Darauf schließt sich in Abschnitt 3.2 eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit von Kodizes an, wobei auf der einen Seite acht Funktionen von individualethischen Kodizes (Abschnitt 3.2.1) und auf der anderen Seite mögliche Grenzen betrachtet werden (Abschnitt 3.2.2). Abschnitt 3.3 geht auf die Implementierung von Kodizes in den Unternehmensprozess ein. Nach einer begrifflichen Klärung und Einordnung von Whistleblowing (Abschnitt 4.1) werden im Abschnitt 4.2 Kriterien aufgezeigt, die für einen Whistleblower von maßgeblicher Relevanz hinsichtlich eines Entscheidungsprozesses beim Weitergeben von Informationen sind. Darauf aufbauend sollen im Abschnitt 4.3 verschiedene Möglichkeiten institutionalisierter Einrichtungen für potentielle Whistleblower vorgestellt werden. In einem dritten und letzten Schritt wird der Versuch unternommen, die Maßnahmen Kodizes und Whistleblowing im erweiterten Prinzipal-Agent-Schema anzuwenden (Kapitel 5). Die Arbeit schließt mit einem Fazit und Ausblick (Kapitel 6).
2. Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen von Korruption
2.1 Korruption im Lichte verschiedener Forschungsrichtungen
Etymologisch betrachtet rührt der Begriff ‚Korruption’ vom Lateinischen corrumpere, was so viel heißt wie verderben, vernichten oder bestechen. 8 Eine einheitliche Definition des Begriffs ‚Korruption’ lässt sich allerdings nicht feststellen. 9 Ein Grund dafür sind die verschiedenen Disziplinen, die im Zusammenhang mit Korruption angesprochen sind. 10 Dazu zählen u.a. die Ethik, Ökonomie, Politik, Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften. 11 Das Phänomen der Korruption wurde lange Zeit kontrovers diskutiert, so dass sich aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zahlreiche Definitionsvorschläge in der Literatur vorfinden. 12 Mittlerweile herrscht ein allgemeiner Konsens darüber, dass sich keine allgemeingültige Definition von Korruption bestimmen lässt. 13 Die Folge ist eine situative Auswahl einer Definition gemäß der entsprechenden Fragestellung und dem fokussierten Forschungs- bzw. Erkenntnisziel. 14 Nach Pies et al. (2005) lässt sich Korruption als „Verstoß gegen das Vertrauen in einer Auftragsbeziehung“ 15 definieren. 16
8 Vgl. Stowasser 1994: 128.
9 Vgl. Vahlenkamp/Knauß 1995: 20; Homann 1997: 191 oder Bannenberg 2002: 11.
10 Vgl. Vahlenkamp/Knauß 1995: 22ff.
11 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner 2004: 25.
12 Vgl. Andvig et al. 2000: 10.
13 Vgl. Bannenberg 2002: 11ff.
14 Vgl. Pies et al. 2005: 136.
15 Pies et al. 2005: 137.
16 Für die folgenden Ausführungen vgl. Pies et al. 2005: 137. Pies et al. identifizieren in der Literatur drei verschiedene Ansätze der Definition von Korruption. Neben der o.g. ist dies außerdem ‚Korruption als Verstoß gegen rechtliche Normen’ und ‚Korruption als Verstoß gegen moralische Werte. Die beiden zuletzt genannten Ansätze sind problematisch, da eine Definition von Korruption als Verstoß gegen rechtliche Normen oder moralische Werte ein gleichartiges Verständnis von Normen und Werten voraussetzt. Eine einheitliche Moral- und Rechtsauffassung kann jedoch im Kontext der einzelnen Akteure auf Unternehmensebene nicht angenommen werden. Durch eine rechtshe-
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Mit Hilfe dieser Definition von Korruption ist es möglich, Korruption in seiner ökonomischen Funktionsweise zu erklären und darauf aufbauend denkbare Ansätze für die Bekämpfung auszumachen. Dabei wird von Organisationen (=Unternehmen) als zentrales Strukturmerkmal moderner Gesellschaften ausgegangen. Eine Darstellung dieses Zusammenhangs soll im Folgenden anhand des erweiterten Prinzipal-Agent-Schemas 17 durchgeführt werden.
2.2 Darstellung von Korruption anhand des Prinzipal-Agent-Klient-Schemas
Für die Darstellung von Korruption soll das erweiterte Prinzipal-Agent-Schema benutzt werden. Hinzu kommt der Klient als dritter Akteur. 18 Die einzelnen Beziehungen zwischen Prinzipal (P), Agent (A) und Klient (K) können im Falle von Korruption wie folgt dargestellt werden:
Abbildung 1: Die Beziehungen zwischen Prinzipal, Agent und Klient bei Korruption.
Quelle: Pies et al. 2005: 139.
Das Prinzipal-Agent-Klient-Schema (P-A-K-Schema) soll im Weiteren als Grundlage dienen, um das Auftreten von Korruption hinsichtlich der involvierten Akteure zu beschreiben. Dazu werden die in Abb. 1 ersichtlichen Beziehungen 1 und 2 untersucht. In einem ersten Schritt (vgl. 2.2.1) wird Beziehung 1 durch die in 2.1 entwickelte Definition von Korruption als Verstoß ge-
terogeneAuslegung und wertepluralistische Ansichten würden Dissonanzen entstehen, die darüber hinaus zu Handlungsblockaden bei der Bekämpfung von Korruption führen.
17 Bei der so genannten Prinzipal-Agenten-Theorie (vgl. Hill/Jones 1992: 132. In der englischen Literatur spricht man von Agency-Theory.) wird versucht das Handeln von Menschen in Hierarchien zu erklären (vgl. Jensen/Meckling 1976: 308). Sie gilt als zentrale Theorie, um Managementverhalten zu erklären. (vgl. Ross 1988 in Brink 2007: 14. In diesem Zusammenhang weist Brink (2007) auf zwei unterschiedliche Theoriezweige hin: den normativen Prinzipal-Agenten-Ansatz und den positiven Prinzipal-Agenten-Ansatz. Die Beschreibung im Folgenden orientiert sich am Letztgenannten.) Es beschreibt die Beziehung zwischen Auftraggeber (Prinzipal) und Auftragnehmer (Agent). Dieses Verhältnis ist durch einen Vertrag gekennzeichnet, worin der Prinzipal dem Agenten Aufgaben und damit auch Ermessensspielräume überträgt (vgl. Ebenda: 308). Dem Agenten wird für das Erfüllen der Aufgabe eine Gegenleistung zugesichert (vgl. Pies et al. 2005: 138). Eckpunkt der Theorie ist die Annahme des Auseinanderfallens der Interessen von Prinzipal und Agent (vgl. Hill/Jones 1992: 132). Das Problem besteht darin, dass durch die Managementfunktionen des Agenten es zu Informationsasymmetrien kommen kann, wodurch der Agent sich entweder besser stellen oder aber den Prinzipal benachteiligen kann (vgl. Arrow 1985: 38ff. und Brink 2000: 36.) An dieser Stelle ergeben sich zwei Agenturprobleme (Agency Problems): Das bekanntere ist einerseits das nach Vertragsabschluss (Moral Hazard), sowie andererseits das vor Vertragsabschluss (Adverse Selection). Dazu vgl. Brink 2007: 16ff.
18 Die Erweiterung führte als erster Banfield (1975) ein. Das Prinzipal-Agent-Schema mit Erweiterung ist findet für das Beschreiben von Korruption in der ökonomischen Literatur die häufigste Verwendung.
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gen das Vertrauen in einer Auftragsbeziehung aufgegriffen. In einem weiteren Schritt (vgl. 2.2.2) wird die vorliegende Definition unter Betrachtung von Beziehung 2 durch Korruption als Geheimhaltungsdelikt ergänzt.
2.2.1 Korruption als Vertrauensverstoß in einer Auftragsbeziehung
Im Kontext von Unternehmen 19 geht man davon aus, dass hierarchische Organisationen auf asymmetrischen Auftragsbeziehungen beruhen. 20 In einem Auftragsverhältnis beauftragt der Prinzipal (bspw. Kapitalgeber) den Agenten (bspw. Management) Aufgaben zu erfüllen, die er selbst nicht erledigen kann oder will. 21 Deshalb wird der Agent mit Ressourcen, insbesondere Entscheidungsgewalt, durch den Prinzipal ausgestattet. 22 Dieses Verhältnis konstituiert den (expliziten oder impliziten) Vertrag zwischen den beiden Parteien. Dabei verpflichtet sich der Agent im Sinne des Prinzipals zu handeln, wofür der Agent eine Gegenleistung vom Prinzipal erhält. Dieses Auftragsverhältnis ist in Abb. 1 durch Beziehung 1 illustriert.
Bei Korruption in der Beziehung Prinzipal-Agent-Klient findet ein Bruch des Auftragsverhältnisses zwischen Prinzipal und Agent statt. Er kommt dadurch zustande, dass der Agent den ihm vom Prinzipal zugestandenen Ermessensspielraum missbraucht. Grund hierfür sind die i.d.R. divergierenden Interessen von Prinzipal und Agent. Da die Überwachung der Beziehung Agent-Klient einen zu hohen Kostenaufwand für den Prinzipal darstellen würde, kann der Agent unbeobachtet Handlungen ausüben, die nicht im Interesse des Prinzipals sind. 23 Dies bedeutet, dass der Agent den Vertrag heimlich bricht und somit das entgegengebrachte Vertrauen missbraucht. Dazu explizieren Pies et al. (2005):
„Agent und Klient schließen unbeobachtet vom Prinzipal einen heimlichen Vertrag, in dem der Agent verspricht, seinen Entscheidungsspielraum zugunsten des Klienten auszuüben oder sogar zu übertreten. Der Klient verpflichtet sich, den Agenten für die Ausnutzung des Ermessensspielraums zu entlohnen.“ 24
Korruption beschreibt also den heimlichen Vertrag zwischen Agent und Klient. Dieser neue Vertrag bricht wiederum den Vertrag zwischen Prinzipal und Agent und zerstört das Vertrauen. Es liegt demzufolge ein Vertrauensverstoß in einer Auftragsbeziehung vor. 25
19 Dass Prinzipal(P) und Agent(A) zur selben Organisationsform gehören, ist in Abb.1 durch den Rahmen um diese gekennzeichnet.
20 Vgl. Pies et al. 2005: 138-140 für die folgende Darstellung.
21 Hiermit sind mangelnde Zeit, Fähigkeiten und zu hohe Opportunitätskosten gemeint.
22 Analog können solche Beziehungen bei Wählern und gewählten Volksvertretern, Politikern und Verwaltung u.v.m. identifiziert werden. Für Unternehmen könnten dies bspw. der Vorgesetzte und die Mitarbeiter sein.
23 Das Entgegenbringen von Vertrauen kann Kosten sparen. Das Installieren „expliziter vertraglicher Sicherungsmaßnahmen und Monitoringaktivitäten“ benötigt ein hohes Maß an Transaktionskosten. Vgl. Sprenger 2005: 43ff.
24 Pies et al. 2005: 140.
25 Der große Vorteil dieser Definition ist, dass sie auf den „Mechanismus der Entstehung des abweichenden Verhaltens und der Interessenlage der beteiligten Akteure“ abstellt. Vgl. Pies et al. 2005: 141.
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Nach dieser Darstellung konnte nun eine erste Einstufung von Korruption entwickelt werden. Sie ist allerdings unvollständig, da sie nur auf die Beziehung 1 (vgl. Abb. 1) abzielt. Daher ist es notwendig in einem nächsten Schritt gesondert auf Beziehung 2 einzugehen.
2.2.2 Korruption als Geheimhaltungsdelikt
Das Verhältnis Agent-Klient resultiert aus dem Auftragsverhältnis, da der Agent im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgabe mit dritten Personen (Klient) interagiert. 26 Im Rahmen dieser Beziehung ergibt sich eine weitere Ausformung von Korruption. Diese wird durch die Heimlichkeit des neuen Vertrages zwischen Agent und Klient offenbart. Es werden In-formationsbarrieren gegenüber dem Prinzipal aufgebaut, damit der Akt der Korruption unbeobachtet bleibt. 27 Der beschriebene Zustand wird durch die folgende Abbildung illustriert:
Abbildung 2: Korruption als Geheimhaltungsdelikt zu Lasten Dritter
Quelle: Pies/Sass 2006: 4.
Anhand dieser trilateralen Konstellation wird deutlich, dass der Prinzipal das Opfer von Agent und Klient ist. Wir haben es hier mit (mindestens) zwei Tätern zu tun, die sich auf Kosten ihres Opfers Vorteile durch Korruption verschaffen. 28
Für die Beziehung zwischen Agent und Klient sind gewisse Vorraussetzungen notwendig, damit Korruption stattfinden kann. Dabei muss sich zum einen wechselseitiges Vertrauen 29 aufgebaut haben und zum anderen dürfen die moralischen Kosten für die Beteiligten nicht allzu hoch
26 In Abb. 1 wird dies durch Beziehung 2 (gestrichelte Linie) veranschaulicht. Pies et al. (2005) nennen in diesem Zusammenhang das Beispiel der Erteilung einer Baugenehmigung. Hierbei wird der Bauunternehmer (Klient) durch einen Angestellten der Verwaltung (Agent) für den Bau beauftragt. Dieser handelt im Interesse der Bürger (Prinzipal). Entscheidend ist, dass der Klient durch das Handeln des Agenten beeinflusst wird.
27 Vgl. Pies/Sass 2006: 4.
28 Vgl. Ebenda: 4.
29 Der Aufbau von wechselseitigem Vertrauen ist sehr wichtig in der Beziehung Agent-Klient. Ein Grund ist die Gefahr des so genannten ‚Verpfeifens’ (Whistleblowing), worauf in Kapitel 4 eingegangen wird. Zur Mechanik von Vertrauen vgl. u.a. Sprenger 2005: 55ff.
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Arbeit zitieren:
Lucas Rüngeler, 2007, Kodizes und Whistleblowing als Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung auf Unternehmensebene, München, GRIN Verlag GmbH
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