Am 19. Januar 1919 durften Frauen in Deutschland zum ersten mal an Wahlen teilnehmen. Damit ist das aktive wie das passive Frauenwahlrecht in Deutschland stolze 90 Jahre alt. Doch der Weg von der formalen Gleichberechtigung von Frauen im Wahlrecht zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen auf der politischen Bühne ist noch lange nicht zu Ende gegangen.
Zwar ist der Anteil der Frauen im Bundestag mit im Jahr 2002 32,2 Prozent (BMFSFJ, 2008) deutlich höher als derjenige im ersten Reichstag 1920 mit 8 Prozent (Paulus, 2007), von einer paritätischen Besetzung des Gremiums kann allerdings auch heute noch nicht die Rede sein.
Ähnlich sieht es noch immer in den Kommunalparlamenten aus. Obwohl in
Artikel 3 GG, Satz 2 folgendes deutlich gemacht wird, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ wird die Unterrepräsentanz von Frauen in kommunalen Gremien schon bei
einem Vergleich der deutschen Großstädte deutlich (vgl. Holtkamp, 2009).
Berücksichtigt man dann noch die Tatsache, dass Benachteiligung von Frauen sich auf dem Land häufig stärker auswirkt als in der Stadt (vgl. Heepe, 1989), zeichnet sich deutlich ab, dass die oben zitierte Verfassungsnorm mit der für Frauen erlebbaren Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik noch wenig gemein hat.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Allgemeines
Erklärungsmodelle für Unterrepräsentanz von Frauen
Partizipation
Quote
Mandatsrelevanz
Normative Rahmenbedingungen
Bayerisches Kommunalwahlrecht
Nominierungsverfahren
Quantitative Untersuchung im Vergleich München – Bad Tölz
Fragestellung und Hypothesen
Ergebnisse der Stadtratswahlen in Bad Tölz und in München
Berücksichtigung der Quote
Der Einfluss des Wahlverfahrens
Fazit
Schlussbemerkung
Zielsetzung und Forschungsfragen
Die Arbeit untersucht den Einfluss von Quotenregelungen und dem spezifischen bayerischen Kommunalwahlrecht auf die Repräsentanz von Frauen in Stadträten. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei darauf, inwiefern die parteiinterne Nominierungspolitik und das Wählerverhalten durch Instrumente wie Kumulieren und Panaschieren die tatsächliche Besetzung kommunaler Mandate durch Frauen determinieren.
- Analyse der Geschlechterrepräsentanz auf Wahlvorschlagslisten
- Vergleichende Untersuchung der Wahlergebnisse in München und Bad Tölz
- Bewertung der Auswirkungen von Kumulieren und Panaschieren auf Frauenmandate
- Prüfung der Mandatsrelevanz bei den untersuchten Parteien (SPD, Grüne, CSU, Freie Wähler)
- Diskussion der Diskrepanz zwischen Verfassungsnorm und politischer Realität
Auszug aus dem Buch
Der Einfluss des Wahlverfahrens
Im Folgenden wird verglichen, wie viel Prozent aller Kandidatinnen und Kandidaten der hier ausgewerteten Wahlvorschläge tatsächlich in das jeweilige Kommunalparlament einzogen. Die Mandatsrelevanz des Wahlverfahrens ist bereits an anderer Stelle beleuchtet worden.
In München lag der Anteil der Kandidatinnen, die auch in den Rat einzogen, bei 25,6 Prozent, bei den Kandidaten bei lediglich 20,9 Prozent. In Bad Tölz hingegen lag der Anteil der tatsächlich gewählten Frauen bei nur 14,8 Prozent der kandidierenden, während bei den Männern 28,9 Prozent aller Kandidaten gewählt wurden.
Es liegt also nahe, anzunehmen, dass die Wählerschaft in Bad Tölz Männer in ihrer Wahlentscheidung klar bevorzugt. Allerdings muss beachtet werden, auf welchen Listenplätzen die Frauen und Männer auf den jeweiligen Listenvorschlägen gereiht worden waren, schließlich ist es auch möglich, dass die Parteien gerade ihre weniger aussichtsreichen Plätze mit weiblichen Kandidaturen 'auffüllen' und deshalb anteilig schließlich weniger Ratskandidatinnen Ratsmitglied werden.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung skizziert die historische Entwicklung des Frauenwahlrechts und stellt die anhaltende Unterrepräsentanz von Frauen in deutschen Kommunalparlamenten als zentrales Problemfeld dar.
Allgemeines: Dieses Kapitel führt in die theoretischen Grundlagen ein, definiert relevante Begriffe wie Partizipation, Quote und Mandatsrelevanz und erläutert existierende Erklärungsmodelle für die Unterrepräsentanz.
Normative Rahmenbedingungen: Hier werden die rechtlichen Grundlagen des bayerischen Kommunalwahlrechts sowie die spezifischen Nominierungsverfahren der Parteien und Wählergruppen detailliert dargestellt.
Quantitative Untersuchung im Vergleich München – Bad Tölz: Dieses Kapitel präsentiert die empirische Datenbasis, formuliert die Hypothesen der Arbeit und analysiert die Wahlergebnisse sowie die Rolle der Quotenregelungen und Wahlverfahren in den beiden Vergleichskommunen.
Fazit: Das Fazit wertet die Ergebnisse im Hinblick auf die aufgestellten Hypothesen aus und diskutiert die Rolle der Parteien als zentrale Akteure bei der Förderung der Frauenrepräsentanz.
Schlussbemerkung: Die abschließenden Bemerkungen formulieren Handlungsoptionen für Parteien zur Steigerung der Frauenanteile und fordern eine verstärkte Umsetzung der verfassungsrechtlichen Gleichberechtigung auf kommunaler Ebene.
Schlüsselwörter
Frauenrepräsentanz, Kommunalpolitik, Kommunalwahlrecht, Wahlverfahren, Kumulieren, Panaschieren, Quotenregelung, Parteiorganisation, Listenaufstellung, Gender, Mandatsrelevanz, politische Partizipation, Bayern, Wählerverhalten, Gleichberechtigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, warum Frauen in kommunalen Parlamenten trotz der verfassungsrechtlichen Verankerung der Gleichberechtigung weiterhin unterrepräsentiert sind und welchen Einfluss dabei sowohl die parteiinternen Quoten als auch das bayerische Kommunalwahlrecht haben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit behandelt die Diskrepanz zwischen der nominellen Gleichberechtigung und der tatsächlichen Repräsentanz, die Rolle von Wahlsystemen (Kumulieren/Panaschieren) und die Bedeutung parteiinterner Aufstellungsverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, den Einfluss von Quoten und Wahlverfahren auf die Repräsentanz von Frauen in den Stadträten von München und Bad Tölz empirisch zu analysieren und zu prüfen, ob das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger Frauen diskriminiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine quantitative Untersuchung, die auf dem Vergleich von Wahldaten, der Berechnung der Mandatsrelevanz und der Analyse der geschlechtsspezifischen Zusammensetzung von Wahlvorschlagslisten basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der Definition der theoretischen Modelle, der Erläuterung der bayerischen Rechtslage für Kommunalwahlen sowie der detaillierten quantitativen Auswertung der Wahlergebnisse in München und Bad Tölz unter Berücksichtigung verschiedener Parteistrukturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Frauenrepräsentanz, Kommunalwahlrecht, Quotenregelung, Mandatsrelevanz und politische Partizipation beschreiben.
Wie unterscheidet sich die Situation der Frauenrepräsentanz in München von der in Bad Tölz?
Die Untersuchung zeigt, dass der Frauenanteil in den Fraktionen in München deutlich höher ist als in Bad Tölz, wobei die Arbeit dies auf unterschiedliche Nominierungsstrategien und den stärkeren Erfolgsdruck auf Parteien in Großstädten zurückführt.
Führt das bayerische Wahlrecht generell zu einer Benachteiligung von Frauen?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Wahlrecht an sich nicht die Hauptursache ist, sondern dass das Verhalten der Parteien bei der Listenaufstellung sowie die Platzierung von Frauen auf den Listen eine entscheidendere Rolle für den Wahlerfolg spielen.
- Quote paper
- Micky Wenngatz (Author), 2009, Politische Partizipation von Frauen in Kommunalparlamenten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154334