INHALT
Einleitung 3
Der Bauer in Tirol. Ein Streiflicht durch alte Zeiten.
Von Georg Mühlberger 3
Vorgeschichte 9
Der Kauf des halben Untermagfeldhofes durch Veit Pamer 13
Die Rauterben und das Problem der Hofübergabe i. J. 1697 17
Veit Pamer, der zweite Hofbesitzer,
als Stammvater der Familie Pamer auf Magfeld 19
Die Urkunde vom Jahre 1723
als Beispiel einer Verlassenschaftsabhandlung 22
Die Entwicklung vom
kleinen Bauernhof zum Gutshof
und Vorstellung der einzelnen Hofbesitzer 32
Simon Pamer 1723 - 1766 32
Johann Pamer 1766 - 1803 35
Georg Pamer 1803 - 1834 36
Joseph Pamer 1834 - 1871 37
Josef Pamer 1871 - 1907 43
Josef Pamer 1907 - 1934 46
Josef Pamer 1934 - 1979 50
Josef Pamer 1980 - 2008 57
2:
Stammtafel der Familie Pamer zu Untermagfeld 60
Liste der im Familienbesitz befindlichen Urkunden 62
Quellen - und Literaturangabe 65
Dank 66
Schlussbemerkung 67
In Erinnerung an meinen Vater Josef Pamer (1907 - 1986), der über ein ausgeprägtes Traditions-Bewusstsein verfügte, den Vorfahren gegenüber hohe Wertschätzung zeigte und überaus stolz auf den Heimathof zu Magfeld war.
3:
Eine genaue Durchsicht der Original Urkunden im Familien Archiv und in den Verfachbüchern des Landesarchivs machte mir klar, dass derjenige Hof auf Untermagfeld, welcher die Heimat der Familie Pamer wurde, am 1. Mai des Jahres 1659 - also genau vor 350 Jahren - von Veit Pamer gekauft worden ist. Der Verkäufer war jedoch nicht einer der Vorfahren Andreas Hofers, wie vielfach angenommen, sondern Georg Gögele.
Diese Erkenntnis und die Tatsache, dass die Herkunft von Veit Pamer noch immer im Dunkeln lag, sowie die lückenhafte Quellenlage im Familienarchiv - obschon viele interessante und wertvolle Urkunden vorhanden sind - haben mich dazu bewogen, der Sache nachzugehen und eine kleine Schrift über die Familie Pamer auf Magfeld und die Entwicklung des Heimathofes vom eher kleinen Bauern- zum Gutshof zu verfassen.
Der Bauer in Tirol. Ein Streiflicht durch alte
Die kleine Urkundenedition zur Geschichte des Magfeldgutes, die Veit Pamer in der vorliegenden Publikation vorlegt, ist ein weiteres Steinchen im nach wie vor unvollständigen Mosaik der Geschichte des Tiroler Bauerntums. Diese Geschichte liest sich in den Quellen und Urkunden als sehr wechselvolles Gebilde, mit nach Landschaft und Zeit divergierenden Entwicklungen und Problemen. Dennoch gibt es einige Grundlinien, die den Gang der Dinge kontinuierlich begleiten und deutlich zeigen, was das Grundlegende für das
1 Gern komme ich dem Ersuchen des Verfassers dieser kleinen Hofgeschichte nach und
versuche, mit einigen Aspekten zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Bauernstandes
zum Ganzen beizutragen.
4:
Bauerntum in seinem räumlichen und zeitlichen Umfeld war: Zu diesem Grundlegenden zählt die wirtschaftliche und zunehmend auch die rechtliche Existenz- und Besitzsicherung für die jeweils lebende und für die nachfolgenden Generationen, unter den Bedingungen, die das Leben im alpinen Raum und die jeweilige Herrschaft stellt.
Der Blick auf den Siedlungsausbau Tirols zeigt dies schon vor der ersten Jahrtausendwende, als der sich wiederholt ereignende Zuzug aus dem bajuwarischen Raum die Rodungstätigkeit stark belebt hat und bis in die Täler hinein viele Flächen dauerhaft urbar gemacht. Damit wurden die Voraussetzungen für die umfassende Erweiterung des Siedlungsraumes bis in die klimatisch ungünstigeren Höhenlagen und die schattseitigen Nordhanglagen geschaffen.
Auf diese Vorgänge geht das unverwechselbare und so vielfältige Landschaftsbild unseres Landes zurück, das, von den Bauern gestaltet, das Ergebnis harter, mühevoller Arbeit ist. Was wir heute Kulturlandschaft nennen, hat Gestalt genommen aus der Notwendigkeit, die Familien und die nachfolgenden Generationen der Bauern zu ernähren, die als sozialer Stand über die Jahrhunderte den Großteil der Gesamtbevölkerung stellten. Die Geschichte des bäuerlichen Lebens ist über lange Zeiträume die Geschichte eines Ringens um soziale Anerkennung, um rechtliche Absicherung, um Besitzerwerb und um persönliche Freiheit, aber auch eines Ringens mit Naturgewalten, mit Missernten, mit Seuchen, mit schicksalhafter Verarmung. Dieses Ringen war durchaus nicht erfolglos.
In mehreren Aspekten prägt sich diese Geschichte im Vergleich zur Entwicklung in den umliegenden Regionen anders aus. Schon früh kommt es zu einer Lockerung der Grundherrschaft. Die Bauern, die im Dienste von Grundherren nach und nach auch die Rodungsarbeit
5:
verrichteten und neue Wirtschaftsflächen erschlossen, verbesserten ihre soziale und rechtliche Stellung. Die Grundherren, die aus dem selbständigen Wirtschaften der Bauern auch Vorteile zogen, gewährten ab dem 13. Jahrhundert den Bauern die freie Erbleihe, wodurch die Bindung des „Baumanns“ und seiner Familie an den Grundherrn gestärkt wurde. Meinhard II. gelingt es, die adeligen Grundherrschaften weitgehend auszuschalten. So wurde seither der Landesfürst zum größten Grundherrn in Tirol, dem Wälder, Ackerland, Weideflächen gehörten. Die adeligen Herren, Stifte und Klöster waren erheblich zurückgedrängt worden. Bemerkenswert ist, dass es in einigen Gegenden, vor allem im Burggrafenamt und im Vinschgau, bereits Bauern mit eigenem und freiem Besitz gab. Dieses Faktum wirkt nachhaltig als Modell, denn es bedeutete für die Bauern auch persönliche Freiheit und Autarkie. Im Unterschied dazu gab es daneben die ebenfalls verbreitete Leibeigenschaft der unfreien so genannten Eigenleute, die Höfe im Besitz adeliger Herren oder Stifte bewirtschafteten. Solche Nutzungsrechte konnten allerdings auch freien Bauern verliehen werden.
Die Veränderungen in der sozialen und rechtlichen Stellung, die den Bauern zugute kamen, haben einsichtige Gründe: Dem zunehmend wirtschaftlich denkenden Grundherren lag der Ertrag am Herzen; an der Erhaltung des Abhängigkeitsverhältnisses der Bauleute war ihm in dem Augenblick weniger gelegen, als sich zeigte, dass die rechtliche Besserstellung des Baumanns auch eine Verbesserung der Arbeitsleistung und des Ertrages nach sich zog. Entsprechend größere Vorteile gewann der Grundherr aus dem Grundzins, der jährlich zu entrichten war. Seit der Landesordnung Meinhards II. sah sich der Bauer der Gerichtsbarkeit der Grundbesitzer entzogen und direkt dem Landesfürsten und dessen Richtern unterstellt. Dies machte die Bauern frei gegenüber ihren Grundherren.
6:
Diese Freiheit förderte die Selbstorganisation der Bauern und ihr Rechtsbewusstsein. Auch die in der vorliegenden Publikation veröffentlichten Quellen berichten in der Weiterführung einer weit zurückreichenden Tradition darüber, um was es im bäuerlichen Wirtschaftsleben im Wesentlichen ging: Um Vereinbarungen, die mit Nachbarn oder Rechtsinhabern zu treffen waren, um die Nutzung der Almflächen, um das Aushandeln oder die Einforderung von Weiderechten, von Wasserrechten, um die gemeinschaftliche Organisation des Viehhütens, um die Nutzung des Waldes. Der Ausbau der verschiedenen Formen der Selbstorganisation hat den sozialen und wirtschaftlichen Status des Bauernstandes gestützt und in ihm ein ausgeprägtes Standesbewusstsein entstehen lassen.
Es ist eine verfassungsgeschichtliche Besonderheit, dass die Tiroler Bauern auf den Tiroler Landtagen vertreten waren. Die unmittelbare Beziehung, die sich zwischen dem Tiroler Landesfürsten und den Bauern ausgebildet zu haben scheint, mag das Bewusstsein politischen Gewichts gestärkt haben, wie es sich beispielsweise in der Parteinahme für Friedrich IV. von Österreich (genannt „mit der leeren Tasche“) geäußert hat. Den Bauern war aus gutem Grund daran gelegen, die verhasste Adelsherrschaft, so weit dies möglich war, in Tirol erst gar nicht aufkommen zu lassen. Das Passeiertal gehörte bis zu Ausgang des Mittelalters nicht zu jenen Gebieten, die besondere wirtschaftlich Auffälligkeiten, große Ereignisse oder Ausnahmesituationen aufweisen. Dennoch ist nicht außer Acht zu lassen, dass das Tal als wichtiger Verbindungsweg nach Norden im Umkreis Merans liegt, das als „Hauptstadt des Landes“ (bis 1420) städtisches Zentrum in verwaltungsmäßiger und politischer Hinsicht war und mit seiner landesfürstlichen Münzstätte (bis 1477) über das ganze Land ausstrahlte. Die Formen des Freistiftrechtes, das dem Grundherrn den Vorteil einer jährlich gegen einen Kaufpreis zu vergebenden Leihe bot,
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bestanden doch mancherorts noch lange Zeit parallel zur freien Erbleihe, die dem Besitzdenken entgegenkam und die es ermöglichte, die Bewirtschaftung des Hofes an einen Sohn weiter zu vererben.
Allgemein kann gesagt werden, dass die soziale Stellung der Bauern, die einen größeren, eigenständigen Hof bewirtschafteten bis zum Beginn der Neuzeit relativ ausgewogen war. Die Bauern waren imstande, die ihnen auferlegten Zinslasten zu tragen. Auch Wappenverleihungen, die der Landesherr vornahm, waren Ausdruck dafür, dass der Landesherr als Grundherr die Leistung seiner auf den Bauernhöfen wirtschaftenden Untertanen zu schätzen wusste und anerkannte. Daneben gab es freilich auch problematische Verhältnisse, die insbesondere die nicht erbenden Söhne bzw. Familienmitglieder betrafen, die sich als Knechte, Mägde, Taglöhner verdingen mussten oder als Viehhüter in der Abgeschiedenheit der Almen ihr Leben führten.
Werfen wir noch einen Blick auf den Bauernaufstand, der 1525 in Michael Gaismair seinen Anführer fand. Der Aufstand ist nicht aus einer schlechten Wirtschaftslage zu erklären. Es war wohl vielmehr die schon in den letzten Jahren Maximilian I. allzu stark auftretende landesfürstliche Macht, die die Bauern in empfindlicher Weise getroffen hat. Das was gemeinsame Rechtsgepflogenheiten waren im Bereich der Wassernutzung und der Waldnutzung, wozu auch neben der Holzbeschaffung auch die Jagd und die Fischerei gehörten, wurde mit Verboten belegt. Die verschiedentlich auftretenden Widerstände gegenüber den Gerichten und den landesfürstlichen Ansprüchen eskalierten vor allem nach dem Tod Maximilians zu regelrechten Unruhen, die auch von den sozialen Spannungen geschürt wurden, die sich in der ärmeren Landbevölkerung breit machten. Der Ausgangs- und Schwerpunkt der Bauernunruhen lag in den Fürstbistümern, wo die Bauern
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vielfach noch unter den schwierigen Bedingungen des Freistiftrechtes litten, das wirtschaftliche Schwankungen besonders spürbar machte. Immerhin brachte die Landesordnung von 1526 einige Verbesserungen, sowohl im Besitzrecht als auch in der Ausübung der Jagd und des Fischfangs.
Nur ein flüchtiges Streiflicht fällt auf die weitere Entwicklung. Viele weitere Verordnungen und Gesetze betreffen in den folgenden Jahrhunderten die soziale, rechtliche und wirtschaftliche Situation der Bauern. Im Zeitalter des Absolutismus traten die aus den lehensrechtlichen Gepflogenheiten überlieferten Rechte und Freiheiten in Konflikt mit den zentralistischen Bestrebungen der Regierungen. Die Landwirtschaft war zunehmend weniger in der Lage, die gesamte Bevölkerung zu ernähren. Die Getreideproduktion war wegen geringen Anbauflächen unzureichend. Die Bauern waren Selbstversorger, und wer übriges Ackerland hatte, führte es anderer Verwendung zu. Ein wichtiger Erwerbszweig war die Viehzucht, die auch im Passeiertal eine erhebliche Rolle spielte. So rief zum Beispiel die in Tirol im 18.Jahrhundert verbreitete Tendenz der Viehzüchter, das Vieh in den Export zu bringen, die Zentralregierung auf den Plan, da der innertirolische Bedarf keineswegs gedeckt war. Kaiserin Maria Theresia versuchte die Situation in den Griff zu bekommen. Im Zuge der Anlegung des Steuerkatasters ließ sie genaue Viehzählungen durchführen. Damit wurde die Leistungsfähigkeit der Bauernhöfe erstmals an erhobenen Daten bemessen.
Erwähnt sei, als weiteres Beispiel für die Bemühungen des aufgeklärten Staates, die Wohlfahrt mit einer Hebung der Steuerkraft der Bauern (und der Bevölkerung im Allgemeinen) zu heben, das Höfegesetz Maria Theresias, das eine direkte und zukunftweisende gesetzliche Grundlage für eine stabile Entwicklung der Landwirtschaft darstellt. 1750 wird die so genannte „Verstuckung“ streng verboten. Teilungen waren nur
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noch zulässig, wo auch ein Teil des Gutes eine Familie leicht ernähren konnte. 1787 wird die gesetzliche Erbfolge zugunsten des ältesten Sohnes eingeführt.
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts schließlich fand die bis auf das Mittelalter zurückgehende Grundherrschaft mit der durchgreifenden Agrarreform und mit der Grundentlastung ein Ende. Damit wurden die Bauern die uneingeschränkten Besitzer des von ihnen bewirtschafteten Gutes. Zwar nicht allen Krisen gewachsen, aber doch abgesichert durch ein erneuertes, grundbuchgestütztes Höferecht fand die altbewährte Fähigkeit der Tiroler Bauern zur Selbstorganisation in den Anfängen des Genossenschaftswesens eine neue tragfähige Basis. Das Gewicht freilich, das der Tiroler Bauernstand als ehemals größte Bevölkerungsgruppe einmal hatte, ging im Zuge der tiefgreifenden sozialen und wirtschaftlichindustriellen Veränderungen der jüngeren Zeit stark zurück.
Vorgeschichte
Der Weiler Magfeld - im Steuerkataster Passeier vom Jahre 1777 unter der Propstei St. Martin wird Magfeld wie z.B. Ried oder Flon auch Gemeinde bezeichnet - ist eine örtliche Höfegruppe zwischen Breiteben und Platt und umfasst von alters her - seit 1288 urkundlich nachweisbar - Nidermagevelle, Oberhof ze Magvelle und Saldern. Magdfeld in Matatz wird urkundlich erst ca. 100 Jahre später, gegen Ende des 14. Jh, genannt. Der Name ‚Magfeld’ wird laut J. Tarneller vom Mittelhochdeutschen abgeleitet: mage, magen und mahen bedeutet ‚Mohn’; daher Magfeld = Mohnfeld. Erwiesen ist jedenfalls, dass auf Magfeld noch im 17. und 18. Jh. regelmäßig Mohn angepflanzt und produziert worden ist, denn in den jeweiligen Abfertigungsverträgen erhielten die hinterlassenen Witwen neben Weizen-, Roggenmehl und vielen anderen
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Anbauprodukten am Hof immer auch Magen (Mohn) „zur Jahrs Speis“.
Bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts hießen die Hofbesitzer zu Unter-/ Niedermaguevelde einfach Magfelder. Die Urkunde vom Jahre 1518 (siehe Foto) trägt den Titel: „Cristan Magfeldter und seiner Mithab - Spruchbrief“
Urkunde 1518: Streit um die Weiderechte zwischen den Bauleuten von Ulfas und Magfeld
In den Imbreviaturen des Meraner Stadtarchivs, die z. Z. von Raimund Senoner und Markus Gamper transkribiert und übersetzt werden, scheinen bereits im 14. Jh. solche Magfelder auf. Der Notar Martin von Sterzing nennt am 26.02.1364, fol.42’ Heinrich Schneider von Magfeld und am 20.01.1369 Jakob von Magfeld, Orig. 5’; oder der Notar Heinrich Moser am 23.02.1380 Ullin von Magfeld in Passeier, welche als Zeugen auftreten oder Pacht- und Kaufverträge abschließen. Ab dem 17. Jh. setzen sich auf Magfeld wie auch andernorts die Familiennamen durch.
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Die Familie Pamer kam Mitte des 17. Jh. von Fartleis nach Magfeld und kaufte einen der Höfe von Untermagfeld. Wo der Ursitz der ‚Pamer’ sich befindet, ist bis dato nicht erwiesen. Namenforscher vertreten die Meinung, dass der Name Pamer ursprünglich einem Mann mit der „Hube unter dem Pawn“ gegeben wurde. Eine Urkunde vom Jahre 1427 spricht auch von der „Pämer Hube unter dem Pawn“.
Es gibt einen Pamerhof in Pill bei Moos, seit 1493 urkundlich belegt, sowie auch in Dorf Tirol. In den oben angeführten Imbreviaturen des Meraner Stadtarchivs hingegen scheint der Name ‚Pamer’ bereits im 14. Jh. an mehreren Orten im Burggrafenamt auf. Um eines von vielen Beispielen zu nennen: der Notar Konrad von Alerheim führt an, dass der Schuster Konrad der Pfarre Algund, Sohn des Heinrich genannt Pamer, am 25.01.1357, fol.13’ ein Grundstück Weingarten kauft. Die erwähnten Arbeiten an den genannten Quellen werden in nächster Zukunft zum diesem Thema wahrscheinlich noch Interessantes offenlegen.
Veit Pamer (Stifter) stammt aus Fartleis, zog zuerst nach Breiteben, wo er seine Frau Euphemia Frick kennen lernte und im Jahre 1651 auch heiratete.
Nun zu den Vorfahren von Andreas Hofer, die zu dieser Zeit auch auf Magfeld lebten.
Wenn Karl Paulin in seinem Buch: „Das Leben Andreas Hofers. Nach geschichtlichen Quellen erzählt“ (1934) schreibt, dass die Vorfahren von Andreas Hofer vom Weiler Magfeld bei Platt im hinteren Passeier stammen, so stimmt dies und ist belegbar. Richtig ist auch, dass sie im 17. Jh. auf Untermagfeld einen Hof besaßen. Allerdings befanden sich zu der Zeit und noch nachweislich bis Ende des 18. Jh. (Steuerkataster) 4 - 5 Höfe auf Untermagfeld. Diese Tatsache haben einige Autoren bzw. Berichterstatter im 19.
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Dr. Veit Pamer, 2009, Untermagfeld, München, GRIN Verlag GmbH
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Zweite Moderne oder Postmoderne?
Ein Architektur–Diskurs
Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege
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