1. Einleitung
Ich beschäftige mich in dieser Arbeit mit dem Thema Lese-Rechtschreibstörung (LRS). Als erstes gebe ich einen kurzen Überblick über das Thema, bevor ich den Schwerpunkt der Förderung und der Förderprogramme für die Sekundarstufe I näher beleuchte.
Während der Arbeit werde ich den Begriff der Lese-Rechtschreibstörung durch Synonyme wie Lese-Rechtschreibschwäche oder Lese-Rechtschreibschwierigkeiten ersetzen. Weiterhin werde ich verschiedene Abkürzungen wie SuS für Schülerinnen und Schüler und LuL für Lehrerinnen und Lehrer verwenden.
Hinsichtlich der Literaturrecherche stellte ich fest, dass es eine Vielzahl an Werken gibt, die sich mit dem Thema der Lese-Rechtschreibstörung beschäftigen. Jedoch war der Teil, der sich mit der Förderung betroffener Kinder beschäftigt meistens für die Grundschule ausgelegt. Dies lässt sich wohl damit begründen, dass die LRS in den meisten Fällen bereits im Erstlese- und Schreibunterricht diagnostiziert und behandelt wird.
Insgesamt betrachtet wird die LRS in allen Werken hinsichtlich ihres Ursprungs, Erscheinungsbilds, Diagnostik und ihrer Folgen diskutiert. Die pädagogische , psychologische und medizinische Literatur bietet zu diesem Thema kontroverse Forschungsansätze und Ergebnisse.
Laut der Kultusministerkonferenz sind besondere Unterstützungsprogramme wie Förderung in Zusatzkursen entwickelt worden. Diese Maßnahmen der individuellen Förderung sollten bis zum Ende der 10. Jahrgangsstufe abgeschlossen sen. Eindeutig steht fest, dass die Diagnose und die darauf aufbauende Beratung und Förderung der betroffenen SuS zu den Aufgaben der Schule gehören.
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2. Die Lese-Rechtschreibstörung
2.1 Definition Lese-Rechtschreibstörung
Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Lese-Rechtschreibstörung in den Krankheitskatalog ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) aufgenommen hat, ist die Lese-Rechtschreibstörung die Beschreibung für eine umschriebene und eindeutige Beeinträchtigung des Erlernens von Lesen und Rechtschreibung. Diese ist jedoch nicht die Folge unzureichender Beschulung, einer Intelligenzminderung, körperlicher, psychischer oder neurologischer Störungen oder unzureichender familiärer Unterstützung, sonder in Störungen von Hirnfunktionen begründet. Diese Störungen sind im wesentlichen Folge einer zentralnervösen kognitiven Störung der Informationsverarbeitung. Laut ICD-10 spricht man von einer LRS, wenn die Leseleistungen des betroffenen Kindes unter dem, aufgrund des Alters, der altersgemäßen Intelligenz und der Beschulung, zu erwartendem Niveau liegen. Folglich haben Kinder mit LRS Schwierigkeiten beim Leseverständnis. Die Fähigkeit, gelesene Worte wiederzuerkennen, vorzulesen und die Leistungen bei Aufgaben, für welche Lesefähigkeit benötigt wird, können ebenfalls betroffen sein. Hiermit gehen häufig Rechtschreibstörungen einher.
Obwohl das Lesen meistens ausreichend erlernt wird, bleibt es dennoch verlangsamt. Die Rechtschreibung bleibt ebenfalls bis ins Erwachsenenalter fehlerhaft.
Die Entwicklungsstörung des Lesen und Rechtschreibens gehen häufig im Vorschulalter Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache voraus. Während der gesamten Schulzeit sind auch emotional Störungen oder Verhaltensstörungen bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern vorzufinden. (Warnke 2002)
2.2 Historie
Der Wandel des Begriffs von Legasthenie zur Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) vollzog sich langsam.
Es folgt nun ein kurzer Überblick über die historischen Prozesse.
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Im Jahre 1895 beobachtete der Augenarzt Hinshelwood erstmals Kinder, die nicht in der Lage waren Wörter oder einzelne Buchstaben zu erlesen. Diese Beobachtung benannte er mit „kongenitaler Wortblindheit“. Er nahm an, dass dieser Störung ein angeborener oder vererbter Hirndefekt zugrunde liegt, da die Kinder, die er untersuchte, aus Familien stammten, in denen eine Minderbegabung vorzufinden war.
Paul Ranschburg war der erste Pädagoge, der im Jahr 1916 den Begriff Legasthenie prägte. Mit diesem aus dem Griechischen stammenden Begriff (legein=lesen, asthenia=Schwäche) setzte er die Legasthenie mit der Leseschwäche gleich. Weiterhin wies er auf eine Rückständigkeit höheren Grades in der geistigen Entwicklung des betroffenen Kindes hin. Infolge dieser Definition wurden Kinder mit einer Leseschwäche bis nach dem 2. WK an Hilfsschulen verwiesen.
Maria Lindner nahm im Jahr 1951 die Diskussion um die Legasthenie wieder auf. Sie versuchte die Definition Ranschburgs zu widerlegen.
Anders als ihre Vorgänger definierte sie die Legasthenie als Teilstörung, nämlich als eine spezielle Schwäche im Erlernen des Lesens, indirekt auch des Schreibens bei relativ guter Intelligenz. Teilleistungsstörung bedeutet für sie, dass alle anderen schulischen Bereiche keine auffallenden Probleme aufweisen. Außerdem gab sie zum ersten Mal den Hinweis, dass die Schwäche nicht ausschließlich auf das Lesen begrenzt sein muss, sondern auch die Rechtschreibung betroffen sein kann. So kam durch die Integration der Intelligenz in die Definition erstmals auch eine Legasthenie in Verbindung mit einer Hochbegabung infrage.
Im Zeitraum der 1950er-1980er Jahre löste die Definition Lindners auch in allen schulischen LRS-Erlassen die Definition Ranschburgs ab. Da sich die schulischen Probleme nicht wegdiskutieren ließen und lassen, kam es zu einer Neuerung der Erlasse, in denen die Kinder nun nicht mehr im Hinblick auf ihre Intelligenz, sonder aufgrund ihrer schulischen Leistungen hin beurteilt wurden. Man spricht heute nicht mehr von einer Legasthenie im eigentlichen Sinn, sondern von einer Lese-Rechtschreibschwäche von der alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Intelligenz oder ihrer sozialen Umwelt betroffen sein können. (Gumpert 2009)
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2.3 Abgrenzung LRS-Legasthenie
Unter den Begriff der LRS „fallen sämtliche Probleme im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens, die im Rahmen des Lernprozesses aufgrund unterschiedlicher Ursachen auftreten können. Dabei müssen die Probleme jedoch nicht auf den sprachlichen Bereich beschränkt sen. Somit können auch Kinder mit generellen schulischen Problemen unter LRS leiden“ (Gumpert 2009).
Die Legasthenie ist ein Spezialfall der LRS. Unter Legasthenie leiden Kinder, die einzig im Bereich des Lesens und Rechtschreibens Probleme haben und dennoch über eine normale bzw. sogar überdurchschnittliche Intelligenz verfügen. Während man bei einer LRS von einer erworbenen Problematik ausgeht, spricht man bei einer Legasthenie von biogenetischen Ursachen. (Gumpert 2009)
2.4 Symptome einer Lesestörung
In den meisten Fällen der schwer betroffenen Kinder mit einer LRS, fällt bereits in den ersten Schulwochen auf, dass sie die gelernten Buchstaben nicht sicher beherrschen und sie beim Erlernen anderer Wörter nicht nutzen können. Außerdem lernen sie es nicht, die unterrichteten Wörter zu lesen und auswendig zu schreiben. Das Abschreiben gelingt hingegen oft fehlerlos. Häufig können Kinder dann auch ähnliche Laute wie „o“ und „u“ akustisch nicht unterscheiden und das Zusammenlesen von Buchstaben zu einem Wort gelingt häufig auch nicht, wobei die Einzelbuchstaben richtig lautiert werden können. Weiterhin ist die Lesegeschwindigkeit verlangsamt und während des Lesens kann es zu Startschwierigkeiten beim Vorlesen kommen. Auch langes Zögern oder Verlieren der Zeile im Text, stockendes Lesen von Wort zu Wort, aber auch von Buchstabe zu Buchstabe und nicht sinnhafte Betonen beim Lesen können Indizien für eine Lesestörung sein.
Außerdem können Wörter im Satz vertauscht werden oder auch einzelne Buchstaben in Wörtern.
Wenn Texte gelesen wurden, gibt es bei betroffenen Kindern häufig Schwierigkeiten die Inhalte wiederzugeben und in Zusammenhänge zu setzen. Is die Lesestörung stark ausgeprägt, erkennen die Kinder die zuvor genannten Fehler nicht und sind auch nicht in der Lage sich zu korrigieren, selbst dann nicht, wenn sie auf den Fehler hingewiesen werden. Zudem ist kennzeichnend, dass
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Arbeit zitieren:
Anne Sürken, 2009, Förderung von Schülerinnen und Schülern mit LRS in der Sekundarstufe, München, GRIN Verlag GmbH
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