INHALTSVERZEICHNIS
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS 3
1. Einleitung 4
2. Begriffsdefinition und theoretische Grundlagen 4
2.1. ABGRENZUNG DES BEGRIFFS DER MEDIENDEMOKRATIE 4
2.2. RECHTLICHE GRUNDLAGE UND STELLUNG DER MEDIEN IN DER
VERFASSUNG 5
2.3. FUNKTIONEN DER MASSENMEDIEN IN DER POLITIK 5
2.3.1. Informationsfunktion. 6
2.3.2. Meinungsbildungsfunktion. 6
2.3.3. Kritik- und Kontrollfunktion. 6
2.3.4. Artikulationsfunktion 7
2.4. THEORETISCHE ANSÄTZE ZUM VERHÄLTNIS VON MEDIEN UND POLITIK7
2.4.1. Gewaltenteilungstheorie: Medien als „vierte Gewalt“ 8
2.4.2. Instrumentalisierungs-/Dependenztheorie: Medien als Instrument der Politik oder
Politik als Instrument der Medien 8
2.4.3. Symbiosetheorie: Politik und Medien als Interaktionszusammenhang 9
3. Interdependenzen zwischen Medien, Politikinhalten und Wählern 9
3.1. VERÄNDERUNG DER THEMENSTRUKTUREN 9
3.1.1. Einflüsse der Medien als „Agenda-Setter“ 9
3.1.1.2. Das Salience-Modell 11
3.1.1.3. Das Prioritätenmodell 11
3.1.2. Einflussnahme politischer Akteure auf die Medienagenda. 12
3.1.2.1. Agenda-Building 12
3.1.2.2. Agenda-Cutting. 12
3.1.2.3. Agenda-Surfing 12
3.2. VERÄNDERUNG DER EREIGNISDARSTELLUNG. 13
3.2.1. Orientierung an der Medienlogik. 13
3.2.2. Personalisierung. 14
3.3. GEFAHREN UND CHANCEN DER MEDIENDEMOKRATIE. 15
4. Zusammenfassende Schlussbetrachtung 16
LITERATURVERZEICHNIS 18
2
: Absatz Abs.
: Artikel Art.
: Bundesrepublik Deutschland BRD
: Christliche Demokratische Union CDU
: beispielsweise bspw.
: beziehungsweise bzw.
: folgende f.
: fortfolgende ff.
: Herausgeber Hrsg.
: vergleiche Vgl.
: zum Beispiel z.B.
Abbildung 1: Zum Verhältnis von Politik und Kommunikation.................................................8
Abbildung 2: Medienwirkungsmodell......................................................................................10
Abbildung 3: Einschätzung der Abgeordneten bzgl. der Orientierung an der Medienlogik...13
3
1. Einleitung
Die immer häufigere Verwendung von Begriffen wie bspw. Medienwahlkampf, Medienkanzler, Mediengesellschaft oder Mediendemokratie deutet darauf hin, dass den Massenmedien offenbar eine bedeutende Rolle für die Meinungsbildung und das Wahlverhalten und somit für den politischen Prozess zugesprochen wird. Da das politische Geschehen von den Medien dargestellt, interpretiert und kommentiert wird, bilden sie das Bindeglied zwischen den Parteien und den Politikern einerseits und den nach Informationen suchenden Wählern anderseits. Abgesehen vom ohnehin sehr geringen direkten Kontakt zwischen Wählern und Parteien, werden programmatische Aussagen und personelle Profile der Parteien vor allem via Massenmedien an die Wähler vermittelt. 1
Kann man jedoch dem Schein Glauben schenken, dass die Medien ausnahmslos über politische Themen und Inhalte objektiv berichten? Und welchen Einfluss haben die Massenmedien auf politische Inhalte und deren Darstellung und welche Folgen ergeben sich daraus für die politischen Akteure und Wähler? Sind es wirklich noch die Politiker, die die Themenagenda aufstellen? Diese Fragen sollen im Laufe dieser Hausarbeit diskutiert und abschließend be-antwortet werden.
Hierfür wird im Grundlagenteil zunächst der Terminus „Mediendemokratie“ begrifflich abgegrenzt und die rechtliche Grundlage und Funktion der Massenmedien erläutert. Anschließend werden theoretische Ansätze aufgezeigt, die das Verhältnis zwischen Medien und Politik beschreiben. Im Hauptteil wird auf die Interdependenzen zwischen den Medien, Politikinhalten und Wählern eingegangen, indem die Einflüsse der Medien auf die Themenstrukturen und Ereignisdarstellung aufgezeigt werden. Anschließend findet eine kritische Würdigung der errungenen Erkenntnisse in Form einer Gefahren- und Chancen-Betrachtung einer Mediendemokratie statt.
Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung der wichtigsten Ergebnisse.
2. Begriffsdefinition und theoretische Grundlagen
2.1. Abgrenzung des Begriffs der Mediendemokratie
Unter dem Begriff der Mediendemokratie werden alle Phänomene zusammengefasst, die auf die zunehmende Bedeutung der Medien bei der Politikvermittlung zurückzuführen sind. 2 Im Gegensatz zum Begriff der Mediatisierung ist die Mediendemokratie nur speziell auf ein Subsystem anwendbar, während Mediatisierung jegliche Veränderungen in der Gesellschaft beschreibt, die auf den zunehmenden Medieneinfluss in allen Subsystemen zurückzuführen sind. 3 Der Mediendemokratiebegriff zielt auf die Funktionslogiken, Kausalitäten und Rah-
1 Vgl.Brettschneider (2002a), S. 57.
2 Vgl. Sarcinelli (1997), S. 36.
3 Vgl. Krotz (2005), S. 18.
4
menbedingungen des Konkurrenzkampfes um öffentliche Legitimation. Hierbei haben die Medien keinesfalls die Rolle der neutralen Berichterstatter inne, sondern stellen selbst politische Akteure dar, indem sie die politische Agenda beeinflussen, Stimmungen verstärken und an der politischen Meinungsbildung mitwirken. 4
2.2. Rechtliche Grundlage und Stellung der Medien in der Verfassung
Die Funktionen und die Freiheit der Massenmedien sind im Artikel 5 des Grundgesetzes verankert: „(1) Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Durch die Verankerung der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit wird die Bedeutung ungehinderter Kommunikation für eine freie, pluralistische Gesellschaft unterstrichen. 5 Hierdurch wird den Journalisten das Recht eingeräumt, ihre Meinung kund zu tun und in der Öffentlichkeit zu verbreiten.
Das Recht auf Informationsfreiheit verwehrt dem Staat die Aufnahme von Kommunikationsinhalten zu untersagen. 6 Von dieser Regelung sind lediglich Geschehnisse ausgeschlossen, die die sachgerechte Durchführung eines noch nicht abgeschlossenen Verfahrens gefährden. Ohne die Informationsfreiheit könnten Journalisten ihrer Aufgabe als Informationsvermittler nicht nachkommen. Im Gegensatz dazu schützt das Zeugnisverweigerungsrecht die Journalisten, da sie Informationen veröffentlichen dürfen, ohne deren Quellen nennen zu müssen. Daher wenden sich besonders Bürger an die Medien, um ihr Anliegen anonym öffentlich manchen zu können. Die Garantie einer „Nicht-Zensur“ wird lediglich durch den Abs. 2 Art. 5 eingeschränkt, da verleumderische oder beleidigende Äußerungen, die Aufforderungen zu Straftaten und das Brechen der Schweigepflicht untersagt werden. Der Art. 5 erkennt also die Bedeutung der kommunikativen Entfaltung für die individuelle Selbstverwirklichung an und misst ihr darüber hinaus Bedeutung für den Prozess der gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildung bei. 7
2.3. Funktionen der Massenmedien in der Politik
Für einen Bürger ist es nahezu unmöglich, sämtliche Informationen bzgl. politischer Prozesse durch den persönlichen Kontakt mit einem Verantwortlichen zu erhalten. Daher stellen gerade die Massenmedien ein bedeutendes Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den politischen
4 Vgl. Korte et al. (2006), S. 111.
5 Vgl. Brettschneider (2005), S. 689.
6 ebenda, S. 690.
7 Vgl. Hoffmann-Riem/Schulz (1998), S. 154 ff.
5
Akteuren dar und haben neben der Informationsfunktion auch Meinungsbildungs- und Kritik- bzw. Kontrollfunktion.
2.3.1. Informationsfunktion
Nach CLAUßEN und GEIßLER soll dem Bürger durch die Informationsfunktion wirtschaftliche, politische und soziale Zusammenhänge zugänglich gemacht werden. 8 Die Medien sind daher bestrebt, das öffentliche Geschehen möglichst verständlich, in einer knappen, sachlichen und vollständigen Form zu vermitteln. Die Informationsfunktion der Massenmedien erzwingt daher die Transformation auch komplizierter politischer Sachverhalte in ein Kategoriesystem und in die Vorstellungswelt bislang nicht informierter Bürger. 9 Hierdurch soll jedem Bürger die Möglichkeit eröffnet werden, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen. Jede Transformation ist jedoch mit Vereinfachungen verbunden, die letztlich die Gefahr der Verfälschung von Nachrichten einschließt. 10
2.3.2. Meinungsbildungsfunktion
Die Massenmedien spielen eine entscheidende Rolle im demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess. Unter demokratietheoretischen Prämissen betrifft die Meinungsbildungsfunktion die Bewertung politischer Informationen und soll den Bürger durch die oben genannte Informationsvermittlung zum politischen Urteil befähigen. 11 Besonders bei bevorstehenden Wahlen ziehen die Bürger ihre Informationen vielfach aus den Darstellungen der Medien, welche häufig eine wertende Rolle einnehmen. Meinungen bilden sich nicht aufgrund von Wirklichkeitserfahrungen, sondern vielmehr durch die Wirklichkeitsvermittlung durch die Medien.
Die Möglichkeiten am Meinungsbildungsprozess teilzunehmen, sind in der politischen Praxis unterschiedlich verteilt. So haben die in den Parlamenten vertretenen Parteien, wie bspw. Gewerkschaften und Unternehmerverbände bessere Aussichten durch die Massenmedien Beachtung zu finden, als ethnische und politische Minderheiten.
2.3.3. Kritik- und Kontrollfunktion
Die parlamentarische Demokratie wird vor allem durch Oppositionen kontrolliert. Unterstützt und ergänzt wird diese jedoch durch die Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien. Nach STÖBER ist es in der BRD sogar erwünscht, dass die Medien als „vierte Gewalt“ auftreten, jedoch nicht in Form einer exekutiven Sanktionsgewalt, sondern indem durch sie bspw. Skandale, Affären oder Behördenwillkür aufgedeckt werden. 12 Beispiele aus der Ver-
8 Vgl.Claußen/Geißler (1998), S. 150.
9 Vgl. Kevenhörster (2007), S. 164.
10 ebenda.
11 Vgl. Weinacht/ Hohlfeld (2007), S. 165.
12 Vgl. Stöber (2008), S.135.
6
Arbeit zitieren:
Timm Witt, 2009, Die These von der Mediendemokratie, München, GRIN Verlag GmbH
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