Diese Arbeit soll die neue Rechtslage im Arbeitnehmerdatenschutz aufzeigen und erörtern. Beginnend mit dem Bundesdatenschutzgesetz werden zunächst die wichtigsten Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes und insbesondere auch die Neuregelung des § 32 BDSG erläutert. Anschließend erfolgt eine kurze Einordnung des BDSG in den europarechtlichen Rahmen, hinsichtlich des Anwendungsbereichs des BDSG bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Besonderer Bedeutung, weil der Praxis am Nächsten, kommt dem folgenden Kapitel „Datenschutz in Unternehmen“ zu. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Überwachung von Telefon, Internet und E-Mail sowie neuer Techniken zur Bewegungsdatenerfassung wird erläutert. Schließlich werden die Möglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt, auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber Einfluss zu nehmen. Zu nennen ist hier vor allem das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, welches z.B. bei der Installation einer Videokamera im Betrieb greift, die Arbeitsabläufe überwachen soll. Im Anschluss wird die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erörtert, hinsichtlich der Frage wann ein solcher bestellt werden muss, wer sich für das Amt eignet und welche Aufgaben er inne hat. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Aufsichtsbehörde erklärt.
Abschließend erfolgt eine Schlussbetrachtung, in der Stellung genommen wird zum Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland, den Defiziten in der derzeitigen Rechtslage, der Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes und zu zwei aktuellen Diskussionsentwürfen für ein solches.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Das Bundesdatenschutzgesetz
I. Anwendungsbereich des BDSG
II. Personenbezogene Daten
1. Besondere Arten von personenbezogenen Daten
2. Anonymisierte und pseudonymisierte Daten
3. Erheben, Verarbeiten und Nutzen
III. Einwilligung
1. Formale Erfordernisse einer wirksamen Einwilligung
2. Inhaltliche Erfordernisse einer wirksamen Einwilligung
IV. Der Gesetzesvorbehalt des § 32 BDSG
1. Datenerhebung bei Bewerbern
2. Datenerhebung bei Arbeitnehmern
3. Der Begriff der Erforderlichkeit
C. Europäische Gesetzgebung
D. Datenschutz in Unternehmen
I. Kontrollrechte des Arbeitgebers
II. Videoüberwachung
1. Öffentlich zugängliche Räume
2. Nicht öffentlich zugängliche Räume
3. Heimliche Videoüberwachung
III. Erfassung von Bewegungsdaten
1. Handy- und GPS-Ortung
2. RFID-Anwendungen
IV. Überwachung der Telekommunikation
1. Das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz
2. Das Fernmeldegeheimnis im Telekommunikationsgesetz
3. Das Telemediengesetz
V. Telefonüberwachung
1. Telefondatenerfassung
2. Mithören und Aufzeichnen dienstlicher Telefonate
VI. Überwachung der dienstlichen E-Mail- und Internetnutzung
E. Datenschutz und Mitbestimmung
I. Rechte des Betriebsrats
II. Personalfragebögen
III. Leistungs- und Verhaltenskontrollen
F. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörde
I. Pflicht zur Bestellung
II. Eignung der Person
III. Aufgaben
IV. Aufsichtsbehörde
G. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
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