Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung Seite 3
2 Störfall-Verordnung Seite 4
2.1 Übersicht über Störfälle in der BRD Seite 5
2.2 Inhalte der Störfall-Verordnung Seite 7
2.3 Bedeutende Änderungen durch die Novellierung Seite 9
3 Sicherheitsmanagementsystem Seite 11
3.1 Elemente Seite 11
3.1.1 Organisation und Personal Seite 12
3.1.2 Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen Seite 13
3.1.3 Überwachung des Betriebs Seite 14
3.1.4 Sichere Durchführung von Änderungen Seite 14
3.1.5 Planung für Notfälle Seite 15
3.1.6 Überwachung der Leistungsfähigkeit des Systems Seite 16
3.1.7 Systematische Überprüfung und Bewertung Seite 17
3.2 Umsetzbarkeit in den Unternehmen Seite 18
3.3 Verhältnis von Aufwand und Nutzen Seite 18
4 Fazit Seite 19
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1 Einleitung
Im Juli 1976 wurden in Seveso in der Nähe von Mailand als Folge einer Explosion in der Chemiefabrik Icmesa bis zu drei Kilogramm hochgiftiges Dioxin durch eine chemische Kettenreaktion und anschließende Explosion eines Reaktorkessels freigesetzt. Aufgrund dieser sowie weiterer vorangegangener Umweltkatastrophen sah man in der europäischen Gemeinschaft (EG) und in den einzelnen Mitgliedstaaten Handlungsbedarf. Bis zu diesem Zeitpunkt existierte kein einheitliches Konzept, das das Vorgehen bei einem Unglück von solchem Ausmaß regelte. Die Konsequenzen eines solchen Störfalls verdeutlichen die Wichtigkeit eines funktionierenden Sicherheitskonzepts. Durch die Störfall-Verordnung ist in Deutschland seit 1980 die Implementierung eines solchen Sicherheitskonzepts vorgeschrieben.
Der nachfolgende Text wird zu Beginn auf die Störfallverordnung im Allgemeinen eingehen und neben einem Überblick über den Eintritt von Störfällen in Deutschland auch die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes aufzeigen. Außerdem werden die bedeutendsten Änderungen angesprochen, die sich durch die Einführung der Seveso-II-Richtlinie im Jahr 1996 und der Novellierung dieser im Jahr 2003 jeweils für die deutsche Störfall-Verordnung ergeben haben.
Der Hauptteil der Seminararbeit behandelt schließlich das seit der Seveso-II-Richtlinie notwendig gewordene Sicherheitsmanagementsystem (SMS). Dieses dient als Grundlage für das ebenfalls zur Pflicht gewordene Konzept zur Verhinderung von Störfällen, welches für jeden Betriebsbereich, in dem gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengengrenze vorhanden sind, erstellt werden muss. Dabei erfolgt eine detaillierte Betrachtung der sieben verschiedenen Elemente, die ein solches SMS nach den gesetzlichen Vorgaben enthalten sollte. Anhand von Berichten verschiedener Prüfungskommissionen wird anschließend aufgezeigt, welche Konsequenzen für die Unternehmen durch die Neuregelungen entstehen. Außerdem wird der Nutzen der Einführung dieser Systeme ihrem Ertrag gegenübergestellt.
Den Abschluss bilden eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie eine kritische Reflektion bezüglich der Änderungen der Störfall-Verordnung und deren Auswirkungen auf das SMS.
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2 Störfall-Verordnung
Unter einem Störfall versteht man nach Definition der Störfall-Verordnung „ein Ereignis, wie z.B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs „…“ ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden „…“ führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind.“ 1 1982 erließ der Rat der EG die Seveso-I-Richtlinie, die erstmals eine einheitliche Rahmengrundlage für den Umgang mit Störfällen im Bereich der EG schuf. 1996 wurde diese aufgrund notwendiger Änderungen durch die Seveso-II-Richtlinie ersetzt, die wiederum im Jahr 2003 novelliert wurde. Die Störfall-Verordnung selbst wurde nach jeder Änderung der Seveso-Richtlinie gemäß den Bestimmungen angepasst. Dies erfolgte zuletzt im Juni 2005.
Abbildung 1
1 § 2 Nr.3 Störfall-Verordnung
2 eigene Abbildung
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2.1 Übersicht über Störfälle in der BRD
Seit 1991 erfasst die zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) alle meldepflichtigen Störfälle in Deutschland. Abbildung 2 zeigt die im Jahr 2005 gemeldeten Störfälle (rot), technisch bedeutsame Betriebsstörungen (gelb) und Betriebsstörungen mit Stofffreisetzungen oder -reaktionen (grün). Dabei fällt vor allem der starke Anstieg bei Störfällen und Betriebsstörungen mit Stofffreisetzung oder -reaktion von 1991-1993 auf, der auf eine Veränderung der Meldepflicht zurückzuführen sind. Die Zahl der Betriebsstörungen blieb bis 1999 auf diesem Niveau, während die Anzahl der Störfälle 1995 auf das Minimum von 5 im Betrachtungszeitraum sank. In den darauf folgenden Jahren stieg die Zahl jedoch wieder bis auf 15 an. Durch die Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie in die Störfall-Verordnung im Jahr 2000 und die daraus resultierenden Änderungen bezüglich der Definition von Betriebsstörungen sank die Zahl der Betriebsstörungen mit Stofffreisetzung auf durchschnittlich 10 Vorfälle pro Jahr. Die Zahl der technisch bedeutsamen Betriebsstörungen hingegen, die zuvor durchschnittlich 3 Vorfälle pro Jahr betragen hatte, stieg deutlich auf circa 8 Vorfälle pro Jahr an. Durch die Umsetzung der Novellierung 2005 änderte sich nichts an der Zahl der gemeldeten Störfälle, dafür lagen technisch bedeutsame Betriebsstörungen und Betriebsstörungen mit Stofffreisetzung erstmals auf einem Niveau.
Abbildung 2
3 nach ZEMA/Umweltbundesamt Berlin, 2005, S.7
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Abbildung 3 zeigt die Art von Ereignissen, die im Jahr 2005 zu einem meldepflichtigen Störfall geführt haben. Bei über 50 Prozent der Ereignisse kam es zu einer Stofffreisetzung, die wiederum zu einem Drittel durch einen Brand oder eine Explosion mit sich anschließendem Brand ausgelöst wurde, wie in den Zeilen eins bis vier deutlich wird.
Die Ursachen für das Auftreten von Störfallen in Deutschland im Jahre 2005 werden in Abbildung 4 dargestellt. Rund ein Drittel aller Ereignisse wurden durch menschliche Fehler jeglicher Art ausgelöst (Zusammenfassung der Punkte 1-3). Am zweithäufigsten mit 20 Prozent war eine chemische Reaktion die Ursache für einen Störfall. Circa 15 Prozent der Unglücke wurden durch technische Fehler verursacht. Bei knapp einem Viertel der Fälle war die Ursachenforschung bei der Veröffentlichung des Jahresberichts 2005 der ZEMA noch nicht abgeschlossen.
4 nach ZEMA/Umweltbundesamt Berlin, 2005, S.8
5 nach ZEMA/Umweltbundesamt Berlin, 2005, S.12
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Arbeit zitieren:
Sebastian Kölsch, 2008, Gestaltung von Sicherheitsmanagementsystemen nach der neuen Störfallverordnung, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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