Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
2 Problemstellung 2
3 Rechtliche Grundlagen 4
4 Theoretische Grundlagen 5
4.1 Ziele der Ad-hoc-Publizität 5
4.2 Tatbestandsmerkmale. 6
4.2.1 Inlandsemittent. 6
4.2.2 Normadressat 7
4.2.3 Tatsache / Insiderinformation. 7
4.2.4 Kursrelevanz 9
4.2.5 Unmittelbarkeitserfordernis 12
4.2.6 Ad-hoc-Publizität und Value Reporting 15
4.3 Publizitätspflicht 17
4.3.1 Mitteilungsform. 17
4.3.2 Befreiungsmöglichkeiten 19
4.3.3 „Directors Dealing“ 21
4.4 Strafvorschriften 22
4.4.1 Schadensersatz 22
4.4.2 Bußgeld 22
4.4.3 Insiderhandel 23
5 Literaturverzeichnis 24
I
1 Einleitung
Ein Unternehmen am Kapitalmarkt unterliegt nach dem deutschen Recht mehreren Publizitätsformen, so auch der Ad-hoc-Publizität. Vorschriften dazu finden sich in dem Wertpapierhandelsgesetz und auch in dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen vierten Finanzmarktförderungsgesetz. Danach sind Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel am Amtlichen oder Geregelten Markt einer inländischen Börse zugelassen sind, verpflichtet, unverzüglich alle neuen Tatsachen zu veröffentlichen, die in ihren Tätigkeitsbereichen eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen können (kursbeeinflussende Tatsachen). 1
Die Ad-hoc-Publizität wurde in Ergänzung zur laufenden Publizität in Form der jährlichen aktienrechtlichen Rechnungslegung und der
Zwischenberichterstattung (sog. Regelpublizität) konzipiert. Im Gegensatz zur Regelpublizität jedoch, die den Kapitalanleger überwiegend über vergangene Ereignisse informiert, soll die Ad-hoc-Publizität dem Bedarf des Kapitalmarktes nach größtmöglicher Aktualität entsprechen.
In dieser Seminararbeit sollen die Begrifflichkeiten der Ad-hoc-Publizität näher betrachtet werden, sowie die damit einhergehenden Probleme des Enforcements der Ad-hoc-Mitteilungen einer genauen Untersuchung unterzogen werden.
1 Vgl. Gruson / Wiegmann (1995), S. 173
1
2 Problemstellung
Hauke Reimer stellte in der Wirtschaftswoche vom 8.Juli 1999 bei einer Stichprobe fest, dass seit August 1998 das Wort Erfolg 866 mal in Ad-hoc-Mitteilungen verwendet wurde, hingegen von Problemen lediglich 66 mal die Rede war. 2 Durch die Integration der Ad-hoc-Publizität in das
Wertpapierhandelsgesetzbuch ergab sich ein rasanter Anstieg an Ad-hoc-Mitteilungen. Die Ad-hoc-Publizität wurde von vielen Unternehmen als erweiterte Maßnahme der Finanzkommunikation verstanden (siehe Tabelle 3 ).
Die Ad-hoc-Publizität ist in Folge der Umsetzung der
Marktmissbrauchsrichtlinie 4 durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz
2 Zitiert in Piwinger (2000), S. 52
3 Vgl. hinsichtlich der Angaben für die Jahre 1995-2001 BAWe (2001), S. 58
sowie für die Jahre 2002-2004 BaFin (2004), S. 197 (BaFin´07 keine
Unterscheidung von Aus- und Inland)
4 Vgl. RiLi 2003/6/EG
2
(AnSVG) 5 bereits im Jahr 2004 reformiert worden. Die Verlässlichkeit publizierter Daten ist zudem von entscheidender Bedeutung um die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu gewährleisten. 6 Demnach rückt das Enforcement der Publizität zunehmend in den Vordergrund, da entscheidungsrelevante, aber nicht gesicherte Informationen, zu falschen Schlüssen der Anleger führen können. Somit ist ein funktionsfähiger Kapitalmarkt nicht zu führen. Das Enforcement kann als Maßnahme zur Stärkung des Vertrauens verstanden werden.
5 Vgl. AnSVG (2004)
6 Vgl. Raskop (2004), S. 4
3
3 Rechtliche Grundlagen
Durch europaweite Vorgaben wurde eine Änderung des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) veranlasst. Am 30. Oktober 2004 wurde der Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz - AnSVG) vom Bundesministerium der Finanzen erlassen. Dort wurde die Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlamentes und des Europarates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie) umgesetzt. Zu ihrer Konkretisierung hat die Europäische Kommissionfolgende Durchführungsbestimmungen erlassen: 7
• Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003,
• Richtlinie 2003/124/EG der Kommission vom 22. Dezember 2003,
• Richtlinie 2003/125/EG der Kommission vom 22. Dezember 2003,
• Richtlinie 2004/72/EG der Kommission vom 29. April 2004.
Diese Vorgaben mussten von den europäischen Mitgliedstaaten bis zum Oktober 2004 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschah dies durch zwei Verordnungen im AnSVG.
• Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
(Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung- WpAIV) vom 13. Dezember 2004,
• Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung - MaKonV) vom 1. März 2005.
7 Vgl. BaFin Emittentenleitfaden (2005), S. 13
4
4 Theoretische Grundlagen
4.1 Ziele der Ad-hoc-Publizität
Betriebswirtschaftlich gesehen ist die Ad-hoc-Publizität ein Element des Corporate-Governance-Systems, welches grundsätzlich das Ziel verfolgt Informationsasymmetrien zu beseitigen. Diese Funktion kann somit eine effiziente und realitätsgetreue Kursbildung möglich machen. Es konnte mit Hilfe von empirischem Datenmaterial gezeigt werden, dass Ad-hoc-Mitteilungen von den Marktteilnehmern eine hohe Wichtigkeit beigemessen wird und damit eine hohe Kursrelevanz aufweisen. 8 Durch die zeitnahe Bereitstellung der relevanten Informationen, um damit eine Kursbildung des Wertpapiers zu generieren, wird die Funktionssicherheit der Kapitalmärkte sichergestellt. In der juristischen Diskussion herrschte noch teilweise die Auffassung, dass die Ad-hoc-Publizität vornehmlich dem Funktionen- und nicht dem Individualschutz dient. Ökonomisch gesehen ist aber die Ad-hoc-Mitteilung auch für jeden Anleger wichtig. Hieraus wird die Ad-hoc-Publizität auch für den individuellen Anlegerschutz relevant. Dies wurde nach der Begründung des AnSVG nun auch aus juristischer Sicht bestätigt. In dem Artikelgesetz wird explizit darauf hingewiesen, dass allen Marktteilnehmern Informationen durch die Ad-hoc-Publizität bereitgestellt werden müssen, auf Grund dessen sie dann Anlageentscheidungen treffen können. 9
Eine zusätzliche und wesentliche Funktion der Ad-hoc-Publizität ist zudem auch die Prävention von Insiderhandel, da durch die Bekanntgabe der Informationen den Insidern die Möglichkeit genommen wird, einen Wissensvorsprung zu haben und dadurch andere Teilnehmer auszunutzen. Die Ad-hoc-Publizität ergänzt somit die periodische Regelpublizität durch zur Verfügung gestelltes, zweckorientiertes Wissen, das zeitnah auf nicht planbare Ereignisse eingeht.
8 Vgl. Gutzy / Märzheuser (2003), S. 488
9 Vgl. §§ 37b, 37c WpHG
5
Arbeit zitieren:
Vincent Clemens, 2009, Ad-hoc-Mitteilungen kapitalmarktorientierter Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Neue Schlichtungsstellen und alternative Gestaltung von Gerichtsverfah...
Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung
Seminararbeit, 32 Seiten
Instrumente und Umsetzung von Corporate Social Responsibility
BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik
Seminararbeit, 31 Seiten
Corporate Social Responsibility
Ideen und Praxiserfahrungen
Geowissenschaften / Geographie - Wirtschaftsgeographie
Hausarbeit, 21 Seiten
Grundsätze und Probleme der Ad-hoc-Publizität in Deutschland
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Gründung eines Tochterunternehmens in der Tschechischen Republik
BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne
Wissenschaftliche Studie, 28 Seiten
Corporate Governance in mittelständischen Unternehmungen
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Diplomarbeit, 105 Seiten
Deutsche Institution für Schiedsgerichtswesen und International Chambe...
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
ICSID - Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Seminararbeit, 22 Seiten
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern: neuer Titel erschienen: Ad-hoc-Mitteilungen kapitalmarktorientierter Unternehmen
Vincent Clemens hat einen neuen Text hochgeladen
Grundlagen - Strategien - Erfo...
Christoph Burmann, Jörg Freiling, Michael Hülsmann
Scaling Laws for Ad-Hoc Wireless Networks: An Information Theoretic Ap...
Feng Xue, P. R. Kumar
0 Kommentare