Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland trägt in ihrem Namen schon das Bekenntnis zum Föderalismus. Gleichwohl werden seit den 1990er Jahren Stimmen lauter, die eine Reform eben dieses grundlegenden Systems fordern. Denn bestehende staatliche Strukturen verlieren zusehends Handlungsspielräume und büßen daher an Effektivität ein, während gleichzeitig die Probleme, die sie zu lösen sich anschicken, über ihre Kapazitäten hinauswachsen. Eine Neuorganisation der föderalen Ordnung mit dem Ziel der Wiederherstellung effektiver Handlungsfähigkeit aller beteiligten staatlichen Ebenen erscheint dringend notwendig. Doch ist die geforderte Anwendung des Wettbewerbsparadigmas aus der Wirtschaft auf das föderale System, deren Umsetzung durch die Föderalismusreform 2006 begonnen wurde, wirklich das Allheilmittel für den angeschlagenen deutschen Föderalismus? Um diese Frage zu beantworten, wird der erste Teil dieser Arbeit die bezeichnenden Charakteristika des kooperativen Föderalismus, sowie die aus ihnen erwachsenden Vorteile und Probleme darlegen. Anschließend an die Kritik am kooperativen Föderalismus soll das komplementäre Konzept des Wettbewerbsföderalismus näher erörtert werden um sodann die Entwicklungen im Zuge der Föderalismusreform vorzustellen. Eine zusammenfassende Einschätzung der Chancen und Risiken, die eine Entscheidung zugunsten des Wettbewerbsföderalismus mit sich brächte, bildet die Grundlage einer abschließenden Evaluation.
1.) Definiton von Föderalismus
Das Wort „Föderalismus“ ist zurückzuführen auf das lateinische Wort „foedus“, welches übersetzt Bündnis oder Staatsvertrag bedeutet. Im heutigen Sprachgebrauch ist Föderalismus mit Bundesstaatlichkeit gleichzusetzen.
Als Föderalismus wird also der Aufbau eines Staates bezeichnet, welcher sich durch das Vorhandensein einer Zentralmacht, des Bundes, und weiterer teilsouveräner Subsysteme, der Länder, definiert. 1 Die Verantwortung für Regierungsarbeit, Verwaltung und Gesetzgebung wird zwischen ersteren und letzteren geteilt. Ziel dieser Konstruktion ist die Verteilung, d.h. Dezentralisierung von Macht. 2
Dabei ist im Sinne der Effizienzsteigerung das Subsidiaritätsprinzip von eklatanter
1 vgl. Kilper/Lhotta 1996, S. 23f.
2 vgl. a.a.O.
3
Bedeutung, welches besagt, dass Probleme auf der Ebene angegangen werden sollen, auf der sie auftreten, bzw. auf derjenigen, die sich am besten zu deren Lösung eignet. 3 Zusammen mit der prinzipiellen Abgabe von Kompetenzen an die Länder wird so eine Entlastung der Zentralmacht erreicht, welche ihr wiederum einen höheren Effizienzgrad bei Problemen, die auf Bundesebene auftreten, erlaubt.
Zusätzlich steigern lokale Entscheidungen und Entscheidungsträger die Bügernähe der Verwaltung und fördern (bundesweit betrachtet) die Vielfalt. 4
2.) Warum Föderalismus?
Die Frage „Warum Föderalismus?“ ist mit einem Blick auf die Geschichte Deutschlands zu beantworten. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Niederlage Nazi-Deutschlands lagen nicht nur Städte und Dörfer in Trümmern, sondern auch die politische Landschaft: Die zivile und staatliche Ordnung war zerstört, die föderale Weimarer Verfassung war von den Nazis durch zentralistische Reichsgesetze ersetzt worden 5 , und die gesamte politische Führung sowie die bislang mächtigen Militärs waren untergetaucht, getötet oder in den Nürnberger Prozessen verurteilt worden. Als allgemeine Ordnungsmacht konnten daher nur die Alliierten fungieren 6 , welche diese Rolle aber nur eine begrenzte Zeit spielen konnten und wollten. In dieser machtpolitisch unübersichtlichen Situation lag den West-Alliierten daran, möglichst schnell einen funktionierenden deutschen Staatsapparat aufzubauen, von dem keine Gefahr im Sinne einer neuen Bedrohung für seine Nachbarn ausging. Ein weniger zentralistisch gelenktes Deutschland schien eine viel versprechende Basis für den Weg, aus einem früheren Gegner einen verlässlichen, friedlichen und sowohl ökonomisch als auch politisch leistungsfähigen Partner zu machen.
3.) Rechtsgrundlage des Föderalismus in Deutschland
Der föderalistische Staatsaufbau wurde im von den Alliierten gebilligten und 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Art. 20 des Grundgesetzes (im Folgenden GG) besagt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.” (Kursivierung: Anm. d. Verf.).
3 vgl. Ottnad / Linnartz 1997, S. 166
4 vgl. a.a.O.
5 vgl. Kluth 2007, S. 47
6 vgl. a.a.O.
4
Etwas später garantiert Art. 79 Abs. 3, die sog. „Ewigkeitsklausel“, die Unveränderlichkeit der föderalen Ordnung: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
4.) Vorteile des Föderalismus
Verglichen mit einer zentralistisch geführten Demokratie verfügt der Föderalismus über eine höhere demokratische Legitimation von Macht, da auf Länderebene zusätzliche Wahlen durchgeführt werden. Zusätzlich werden durch sie die Möglichkeiten der Bürger auf Partizipation vergrößert. 7 Weiterhin ist die sog. „vertikale Gewaltenteilung“ 8 zwischen Bund und Ländern als positiv zu vermerken, welche durch die Verteilung von Kompetenzen an Bund bzw. Länder zusätzlich dezentralisierend wirkt. 9 Insgesamt wird also einer eventuellen Machtkonzentration entgegengewirkt. Zudem wirkt der Föderalismus, wenn man Bundesinnenminister Schäuble folgt, verstärkend hinsichtlich eines Orientierungs- und Zugehörigkeitsgefühls, welche sowohl zu einer höheren Funktionsfähigkeit als auch Stabilität politischer Systeme führten. 10 Ebenfalls fallen Kosten-Nutzen-Kalkulationen in föderal organisierten Sytemen positiver aus als in zentralistischen, da lokal benötigte Leistungen besser und schneller von lokalen Entscheidungsträgern bereitgestellt werden können. 11
Dadurch erzeugt die dezentrale Organisationsstruktur eine größere Bürgernähe. 12Man
unterscheidet zwei grundlegend unterschiedliche Typen von Föderalismus, welche als kooperativer Föderalismus und Wettbewerbsföderalismus bezeichnet werden. Ersterer repräsentiert dabei die derzeitige staatliche Organisationsstruktur der BRD, letzterer das später darzulegende Gegenkonzept.
7 vgl. Münch 2008
8 Bogumil 2005, S. 56
9 vgl. a.a.O.
10 vgl. Schäuble 2006 11 vgl. Ottnad / Linnartz 1997, S. 165f. 12 vgl. Ottnad / Linnartz 1997, S. 166
5
5.) Kooperativer Föderalismus
Das Grundprinzip des kooperativen Föderalismus ist die gegenseitige Unterstützung der Länder bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung. Sie treffen Absprachen und entscheiden für gewöhnlich einstimmig. 13 Das oberste Ziel ist die Herstellung einheitlicher Standards und gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet 14 - oder anders: ein flächendeckend gleiches Niveau der Leistungsbereitstellung für die Bürger durch den Staat. Im Grundgesetz findet sich dies in Art. 106 Abs.3 wieder, der besagt, dass „[d]ie Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder [...] so aufeinander abzustimmen [sind], daß ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird“. Dieses Ziel soll durch den Länderfinanzausgleich erreicht werden, in dessen Prozess reichere Bundesländern ärmeren Ausgleichszahlungen zukommen lassen. Eine Folge des Länderfinanzausgleichs ist zum Beispiel der signifikante Aufschwung Bayerns vom Nehmer- zum bundesweit größten Geberland. 15
Die Vorteile des kooperativen Vorgehens sind einerseits die (auch materielle) Anwendung des Solidaritätsgedankens auf die Organisation des Staates und andererseits die große Tragweite und Schlagkraft von konzertierten, d.h. gemeinsamen, uniformen Aktionen der Länder.
5a) Kritik am kooperativen Föderalismus
Nichtsdestotrotz ist der kooperative Föderalismus nicht unumstritten. Im Gegenteil: Seit den 1990er Jahren hat er sich zunehmend mehr Feinde gemacht. Der Anspruch mit Hilfe des kooperativen Systems bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, wich der Erkenntnis, dass dies im Zeitalter rapide wachsender sozialer Unterschiede mit den heute zur Verfügung stehenden politischen Mitteln kaum zu verwirklichen ist. 16 Die Schuld an dieser Entwicklung, die sich durch die Wiedervereinigung und die „Europäisierung“ Deutschlands noch verstärkte 17 , geben Kritiker vor allem den massiven Aufgaben- und Kompetenzverflechtungen zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander. Fritz Scharpf, Politikwissenschaftler und prominenter Kritiker des
13 vgl. Münch 2002
14 vgl. Kluth 2007, S. 49
15 vgl. Bundesministerium der Finanzen 2005
16 vgl. Ottnad / Linnartz 1997, S. 169
17 vgl. von Beyme 2004, S. 361 f.
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Arbeit zitieren:
Julian Schürholz, 2008, Wettbewerbsföderalismus in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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