Gliederung
Gliederung II
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit 1
2. Grundlagen der kommunalen Finanzierung und des US-Cross-Border-Leasings 2
2.1. Das kommunale System Deutschlands. 3
2.1.1 Öffentliche Finanzwirtschaft 4
2.1.1.1 Grundlagen des kommunalen Finanzsystems 4
2.1.1.2 Aufgabenerfüllung über kommunale Unternehmen 5
2.1.1.3 Gegenwärtige Finanzlage der Kommunen 5
2.1.2 Traditionelle Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Finanzierung 6
2.1.2.1 Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen. 6
2.1.2.2 Klassische Kreditfinanzierungen. 7
2.1.3 Innovative Finanzierungsarten 7
2.1.3.1 Kreditleistungen der Kommunen untereinander. 7
2.1.3.2 Public Private Partnerships. 8
2.1.3.3 Kommunales Leasing 9
2.2. Cross- Border- Leasing. 9
2.2.1 Cross-Border-Leasing als Sonderform des Leasing 10
2.2.2 Historie des Cross-Border-Leasing 10
2.2.3 Strukturen des Cross-Border-Leasing 11
2.2.3.1 Rahmenbedingungen nach deutschem Recht 12
2.2.3.2 Beteiligte am Leasingprozess 13
2.2.3.3 Expliziter Leasingverlauf 14
2.2.3.4 Zahlungsströme 16
2.2.3.5 Ökonomischer Kerngedanke 17
3. Cross-Border-Leasing als strukturiertes Finanzierungsprodukt 17
3.1. Chancen und Vorteile des Cross-Border-Leasing 18
3.1.1 Liquiditätsgewinn durch den Barwertvorteil. 19
3.1.2 Weitere Chancen und Vorteile 19
II
3.2. Risiken und Nachteile des Cross-Border-Leasing. 21
3.2.1 Manifeste Nachteile des Cross-Border-Leasing-Geschäftes 21
3.2.1.1 Transaktionskostenrisiko. 21
3.2.1.2 Unrechtmäßigkeitsrisiko. 22
3.2.1.3 Verständnis- bzw. Translationsrisiko 23
3.2.1.4 Bürokratischer Mehraufwand 24
3.2.1.5 Nachteil der fehlenden Flexibilität 25
3.2.1.6 Vertragsverletzungsrisiko der Kommune. 26
3.2.2 Latente Nachteile des Cross-Border-Leasing-Geschäftes 27
3.2.2.1 Anlagen- und Betriebsrisiko. 27
3.2.2.2 Rückkaufrisiko/ Risiko der Einschränkung der Daseinsvorsorge 28
3.2.2.3 Ratingrisiko 29
3.2.2.4 Insolvenzrisiko 30
3.2.2.4.1 Insolvenz des US-Investors bzw. des US-Trust 30
3.2.2.4.2 Insolvenz einer Erfüllungsübernahmebank 31
3.2.2.4.3 Insolvenz der Kommune. 32
3.2.2.5 Bonitäts- und Rechtsänderungsrisiko 32
3.2.2.6 Währungs- und Zinsrisiko 33
3.2.3 Ethisch-moralische Problematiken und Risiken. 34
4. Fazit 35
Wissenschaftlicher Anhang V
Verzeichnis der nummerierten Abbildungen im wissenschaftlichen Anhang. VI
Literaturverzeichnis XVII
Internetquellenverzeichnis.......................................................................................... XXII
III
Abkürzungsverzeichnis
AktG -Aktiengesetz GG -Grundgesetz
IV
1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
„Hohe Finanzrisiken der deutschen Kommunen“ 1 , „In der Falle“ 2 , „Eine Stadt verwettet“ 3 oder „Kommunen in der Klemme“ 4 - solche oder ähnliche Schlagzeilen konnte man nicht erst seit der Finanzkrise vermehrt in den Wirtschaftsteilen der einschlägigen Tageszeitungen sowie den entsprechenden Wirtschaftsmagazinen finden. Sie standen zumeist im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den so genannten US-Cross-Border-Leasing-Transaktionen der öffentlichen Hand, also Finanztransaktionen, die zu Mitte/Ende der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts noch mehrheitlich als positive Möglichkeit dargestellt wurde, um den klammen Staatskassen vereinfacht liquide Mittel zuzuführen. 5
Ziel der hier vorliegenden Bachelorthesis soll es sein, aufzuzeigen wie es zu diesem Sinneswandel innerhalb der Medien, der Öffentlichkeit aber auch bei den politisch Ver-antwortlichen kam. Dazu wird es zunächst nötig sein, definitorische Grundlagen zu schaffen. Im ersten Teil der Bachelorarbeit werden deshalb die Grundzusammenhänge des kommunalen Systems zu erläutern sein. Ziel soll es hierbei ausdrücklich nicht sein, sich in juristischen Finessen zu ergehen. In einfachen Worten sollen die Fiskalpolitik der Kommunen, kommunale Aufgabenerfüllung über Eigenbetriebe oder Beteiligungen und die Möglichkeiten der Finanzierung dieser Aufgaben kurz dargestellt werden. Im Anschluss soll ein erster Einblick in den Charakter von US-Cross-Border-Leasing-Transaktionen gegeben werden.
Dieser allgemein gehaltene Überblick soll den Einstieg in den zweiten Teil der Bache-lor-Thesis erleichtern, der sich speziell mit den Chancen und Risiken der US-Cross-Border-Leasing-Geschäfte beschäftigen wird. Dabei wird- selbstverständlich nach heutigem Kenntnisstand- zu differenzieren sein zwischen Möglichkeiten und Problematiken, die unmittelbar aus dem US-Cross-Border-Leasing-Vertragswerk entstehen und somit vom Vertragsabschluss an vorhanden sind, und solchen Chancen und Risiken, die
1 N.N.: Hohe Finanzrisiken für deutsche Kommunen, in: Handelsblatt vom 15.02.2005, Seite 1
2 Auler, Andrea/ Ginsburg, Hans Jörg: In der Falle, in: WirtschaftsWoche, Nr. 044/ 2008, Seite 36
3 Vogel, Hannes: Eine Stadt verwettet, in: WirtschaftsWoche, Nr. 007/ 2009, Seite 28
4 Shinde, Sonia: Kommunen in der Klemme, in: Handelsblatt vom 17.02.2009, Seite 22
5 Vgl. Lückmann, Reinhard: Privatisierung der Messen gefordert, in: Handelsblatt vom 21.07.2003, Seite 11; Marek, Michael: Kommunales Leasing- wichtiger denn je!, in: FLF- Finanzierung, Leasing, Factoring, Ausgabe 2/2000, Seite 61
1
nur unterschwellig vorhanden sind, und aufgrund unvorhergesehener Ereignisse entstehen können. Die Weltwirtschaftskrise des vergangenen Jahres hat aus diesen latenten Risiken teilweise sehr ernsthafte Probleme für die Kommunen entstehen lassen.
Letztlich soll aus aufgezeigten Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken eine kurze Gesamtabwägung entstehen, die die Bachelorthesis abrundet und einen Ausblick gewährt auf die Zukunft der bestehenden US-Cross-Border-Leasing-Verträge. Zudem soll versucht werden, den beteiligten Kommunen mögliche Handlungsweisen aufzuzeigen, damit sie letztlich aus diesen Cross-Border-Leasing-Geschäften nicht als „Verlierer“ hervorgehen müssen.
2. Grundlagen der kommunalen Finanzierung und des US-Cross-Border-Leasings Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass US-Cross-Border-Leasing-
Geschäfte, also ein „für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis“ 6 zwischen zwei Parteien, in diesem Fall über Ländergrenzen hinweg, erst ab einem bestimmten Transaktionsvolumen überhaupt lohnenswert sind. Der Grund hierfür wird später näher thematisiert werden.
Hinlänglich wird als Richtwert von Geschäftsvolumina über 100 Mio. Euro gesprochen. 7 Da sich Mobilien und Immobilien dieser Größenordnung selten in privater Hand befinden, ist diese Leasingform hauptsächlich für die öffentliche Hand interessant.
Welche Leasingobjekte hierfür in Frage kommen, welche gesetzlichen Vorgaben bei Geschäften dieser Art zu beachten sind, sowie andere Möglichkeiten der kommunalen Finanzierung, sollen neben weiteren wichtigen Fragen in den folgenden Kapiteln dargelegt werden. Zudem soll, wie bereits angedeutet, ein erster Einblick in den Charakter der US-Cross-Border-Leasing-Transaktionen gegeben werden.
6 Olfert, Klaus/ Reichel, Christopher: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft - Finanzierung, 14. Auflage, Ludwigshafen 2008, Seite 356
7 Vgl. Lenk, Thomas/ Köpping, Heide: Cross-Border-Leasing: eine finanzwissenschaftliche Analyse, Leipzig 2004, Seite 7
2
2.1. Das kommunale System Deutschlands
Wie bereits erwähnt, waren diese Art Leasinggeschäfte vorwiegend für Kommunen interessant. Um zu verstehen, wie eine Kommune funktioniert, muss man einen kurzen Einblick in das föderalistische System Deutschlands werfen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat, bestehend aus 16 Bundesländern und über 11.000 Gemeinden 8 , die landläufig auch Kommunen genannt werden (siehe Abbildung 01). Der Staat ist hierbei genau wie seine Bürger ein Träger von Rechten und Pflichten. Viele dieser Pflichten liegen im Wirkungsbereich des Bundes, andere wiederum tritt der Bund an die Bundesländer oder Kommunen ab. Diese originären Rechte und Pflichten von Bund und Länder leiten sich aus dem Grundgesetz, und hierbei namentlich den Artikeln 20 bis 37 ab 9 . Besondere Bedeutung steht hierbei Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze) und Artikel 30 (Funktionen der Länder) zu.
Die Übertragung jener Grundgegebenheiten vom Bund auf die Länder wird aus den Artikeln 83-87 abgeleitet, die sich im speziellen mit der Auftragserfüllung bundeseigener Aufgaben durch den Bund oder die Länder und der Auftragserfüllung ländereigenen Aufgaben durch Länder und Kommunen befassen. 10
Zu den oben genannten originären Pflichten des Bundes gehört im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft als Allgemeingut unter anderem der verwaltungsrechtliche Begriff der Daseinsvorsorge. 11 Diese Daseinsvorsorge beinhaltet die umfassende Versorgung mit Infrastrukturleistungen wie zum Beispiel öffentlicher Personennahverkehr, Wasser und Abwasser, Elektrizität, Gas oder Telekommunikation. 12
8 Vgl. Internetrecherche vom 07.04.2010, http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/ Inter-net/DE/Content/Statistiken/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Aktuell/08__Gemeinden__Ei nwohnergroessenAktuell.psml, Gemeinden nach Bundesländern und Einwohnergrößenklassen
9 Vgl. Gramm, Christof/ Pieper, Stefan Ulrich: Grundgesetz- Bürgerkommentar, Baden-Baden 2008, Seite 228 ff.
10 Vgl. N.N.: Grundgesetz, 42. Auflage, München 2010, Seite 40 f.
11 Vgl. Falk, Matthias: Die kommunalen Aufgaben unter dem Grundgesetz- Eine Untersuchung der rechtlichen Stellung der Aufgaben der kommunalen Körperschaften in der Staatsorganisation der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 2006, Seite 29 ff.
12 Vgl. Gramm, Christof/ Pieper, Stefan Ulrich: a.a.O., Seite 96
3
2.1.1 Öffentliche Finanzwirtschaft
Zu einem sehr hohen Prozentsatz ist kommunale Politik gleichbedeutend mit Finanzbzw. Fiskalpolitik. Sehr viele kommunalpolitische Entscheidungen wirken sich ausgabewirksam aus. 13 Allein die bereits angesprochenen Maßnahmen zur Daseinsvorsorge, insbesondere kostenintensive Ausgaben im Bereich der Infrastruktur, belasten den Fiskus zu einem hohen Maß. 14 Aus diesem Grund sollen auch im Folgenden die Begriffe „öffentliche Wirtschaft“ und „öffentliche Finanzwirtschaft“ synonym verwendet werden.
2.1.1.1 Grundlagen des kommunalen Finanzsystems
Die Hauptakteure der öffentlichen Finanzwirtschaft sind wie bereits erwähnt auf lokaler Ebene insbesondere die Kommunen, ermächtigt über den Artikel 83 des Grundgesetzes. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen, werden den Ländern aber logischerweise nicht nur Rechte zugestanden.
Vielmehr müssen die Kommunen Sorge dafür tragen, dass sie die ihnen auferlegten Pflichten jederzeit allumfassend ausführen können. Aus diesem Grund sind sie ausdrücklich verpflichtet, die im ordentlichen, kommunalen Alltag entstehenden Kosten zu decken.
Die Ausgabeseite des kommunalen Haushaltes ist jedenfalls groß. So fallen nicht nur regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, etwa für die Durchführung von Straßenreinigungen und Winterdienst, Müllentsorgung oder die Öffnung der Amtsstuben an. Vielmehr müssen die Kommunen in ihren jährlich aufzustellenden Haushaltsplänen auch aperiodische Sonderausgaben für Straßenbau oder Gewässerpflege einplanen. 15
13 Vgl. Lohse, Frank: Kommunale Aufgaben, kommunaler Finanzausgleich und Konnexitätsprinzip, Baden-Baden 2006, Seite 48 ff.
14 Vgl. Ginsbach, Stefanie: Cross-Border-Leasing als Instrument der Kommunalfinanzierung: Eine finanzwirtschaftliche Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Risiken, Saarbrücken 2007, Seite 22 f.
15 Vgl. Freytag, Dieter: Haushaltswirtschaft und Haushaltspolitik, Neues kommunales Finanzmanagement, in: Praxis der Kommunalpolitik- Kommunale Aufgaben im Überblick, SGK-Schriftenreihe, Band 24-III, Düsseldorf 2009, Seite 37 ff.; Brems, Karen: Die Aufgabenverlagerung des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Kommunen und die Frage der Finanzierungsfolgen, in: Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schrift, Band 46, Baden-Baden 2006, Seite 134
4
2.1.1.2 Aufgabenerfüllung über kommunale Unternehmen
Vieler dieser Aufgaben werden aber nicht direkt aus der Stadt- oder Gemeindekasse finanziert. Für verschiedene Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gibt es so genannte kommunale Unternehmen, die privatwirtschaftlichen Unternehmen ähnlich direkt mit dem Verbraucher abrechnen. An diesen Unternehmen, die unterschiedliche Gesellschaftformen des öffentlichen aber auch des privaten Rechts aufweisen können, sind die Kommunen zumeist zu 100 %, grundsätzlich aber mindestens zu über 50 % beteiligt, um gerechte Preise und Konditionen aufrecht erhalten zu können. 16
Beispiele für solche kommunale Unternehmen sind zumeist Stadtreinigungen, städtische Wasserwerke, städtische Verkehrsbetriebe, Kliniken oder Gas- bzw. Elektrizitätswerke. Oft kommt es zwischen diesen städtischen Betrieben über so genannte Gewinnabführungsverträge 17 auch zu einem Ausgleich von Gewinnen und Verlusten der Gesellschaften untereinander. Diese Art der Verrechnung der Betriebsergebnisse führt dazu, dass man auch von einer Quersubventionierung verlustreicher durch gewinnbringende Gesellschaften sprechen kann.
2.1.1.3 Gegenwärtige Finanzlage der Kommunen
Die Ausgabeseite der Kommunen ist wie beschrieben nicht gering. Zudem leiden viele Gemeinden seit vielen Jahren unter stetig wachsenden Haushaltslöchern, die in nicht wenigen Literaturquellen als „Haushaltsnotlage“ 18 bezeichnet werden.
Definitiv befinden sich die Kommunen nicht erst seit der Weltwirtschaftskrise in einer Zeit der harten Haushaltskonsolidierungen. Hier gilt es natürlich zu unterscheiden zwischen Kommunen, die sich bereits in einer prekären finanziellen Situation befinden, und solchen Kommunen die (noch) relativ gut gestellt sind. Dies kann sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden.
16 Vgl. Gerstlberger, Wolfgang: Zwei Jahrzehnte Privatisierung in deutschen Kommunen - Herausforderungen und Argumente für den Erhalt der Stadtwerke, Bonn 2009, Seite 2 f.; Wagner, Oliver: Lokale Energie- und Klimapolitik, in: Praxis der Kommunalpolitik- Kommunale Aufgaben im Überblick, SGK-Schriftenreihe, Band 24-III, Düsseldorf 2009, Seite 112 f.
17 gemäß §291 AktG
18 N.N.: Gemeindefinanzbericht 2009 des Städtetages Nordrhein-Westfalen- Haushaltsnotlage als Normalfall?, in: Eildienst/ Informationen für Rat u. Verwaltung, Ausgabe Nr. 11/2009, Seite 312
5
Die bereits angesprochenen Deckungslücken der Verwaltungshaushalte entstehen aus der Differenz zwischen Ausgabe- und Einnahmeseite (siehe Abbildung 02). 19 Die Ausgaben der Kommune wurden nun bereits hinreichend beleuchtet. Es gilt jetzt die Einnahme- und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommunen näher zu betrachten.
2.1.2 Traditionelle Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Finanzierung
Man kann hierbei unterscheiden zwischen klassischen und innovativen Arten der kommunalen Fremdfinanzierung, die neben den hoheitlichen Einnahmen und privatrechtlichen Erträgen die Einnahmeseite der Kommune charakterisieren (siehe Abbildung 03). 20
Mehrere Faktoren spielen bei der Auswahl des passenden Finanzierungsinstruments eine erhebliche Rolle, etwa die speziellen Anforderungen hinsichtlich Aufbau und Struktur des gewählten Finanzierungsmodells. 21
2.1.2.1 Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen
Eine klassische Form der kommunalen Finanzierung besteht in der Erhebung von Steuern, Abgaben und Nutzungsbeiträgen. 22 Hierbei könnte man zur Entlastung der Kostenseite relativ schnell an der Stellschraube „Steuererhöhung“ drehen. Inwiefern die Bürger einer Steuer- oder Abgabenerhöhung aber positiv gegenüber stehen, ist mehr als fraglich. Nicht nur die öffentlichen Haushaltskassen sind stark belastet. Auch die Bürger müssen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Geldern sparsam wirtschaften. Eine Steuer- und Abgabenerhöhung verbietet sich aus diesem Grund normalerweise in der Mehrzahl der Fälle. 23
19 Vgl. Lohse, Frank: a.a.O., Seite 57
20 Vgl. Müller, Friederike: Kommunalrechtliche Grenzen beim Sale-and-lease-Back: ein Beitrag zum Privatisierungsfolgerecht am Beispiel der Privatisierung öffentlich genutzter Immobilien, in: Schriften zum öffentlichen Immobilienrecht und Infrastrukturrecht, Band 2, Köln 2009, Seite 32
21 Vgl. Ginsbach, Stefanie: a.a.O., Seite 22
22 Vgl. Lohse, Frank: a.a.O., Seite 54 f.
23 Vgl. Ginsbach, Stefanie: a.a.O., Seite 33; Hansen, Rainer: Off-Balance-Lösungen für Gewerbe, Kreditwirtschaft und öffentliche Hand, in: Immobilien & Finanzierung, Heft 10-2004, Seite 324
6
2.1.2.2 Klassische Kreditfinanzierungen
Ein sehr klassisches Instrument der kommunalen Fremdfinanzierung ist der so genannte Kommunalkredit, ein Kredit also, bei dem ein Kreditinstitut einer Kommune ein verzinstes Darlehen zur Verfügung stellt. Seit der Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Banken und Kreditinstitute jedoch sehr sparsam, wenn es darum geht Kredite herauszugeben.
Obwohl die Kommunen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund verschiedener Fak-toren eine sehr geringe Ausfallwahrscheinlichkeit 24 und damit ein sehr geringes Kreditrisiko aufweisen, kommt es aufgrund der gesunkenen Anzahl an Geldinstituten auch generell zu einer Verringerung von Kreditsummen und -anzahl. Zudem bestimmen die Gemeindeordnungen im Normalfall, dass die Kommunen Kredite nur aufnehmen dürfen, wenn andere Finanzierungsarten nicht möglich sind oder wirtschaftlich unzweckmäßig erscheinen. 25 26 Der Kommunalkredit ist deshalb ein Instrument, das aufgrund der genannten Gegebenheiten bei der kommunalen Finanzierung nicht erste Wahl ist.
2.1.3 Innovative Finanzierungsarten
Die Kommunen sind dementsprechend immer auf der Suche nach neuartigen Finanzierungsmethoden zur zielkonformen Finanzierung der öffentlichen Ausgaben. Aus selbigem Grund wurden für diesen Bereich neuartige Finanzierungsmodelle entwickelt, die wie zumeist im Leben über verschiedene Vor- und Nachteile verfügen. 27
2.1.3.1 Kreditleistungen der Kommunen untereinander
Wie bereits angesprochen, gibt es Kommunen, die über ein großes Haushaltsdefizit verfügen. Demgegenüber stehen Gemeinden mit einer gesicherten Haushaltslage, bedingt etwa durch hohe Gewerbesteuereinnahmen aus großflächigen Industrieansiedlungen.
24 Vorrangig haften die Kommunen mit ihrem gesamten Vermögen und ihren gesamten Einnahmen. Nachrangig haften zudem die Bundesländer für die Kommunen. Desweiteren sind die Kommunen gemäß §12 InsO nicht insolvenzfähig, das heißt gegen sie kann kein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
25 Rechtliche Einzelnorm hierzu ist der Artikel 115 GG.
26 Vgl. Albers, Heinrich: Finanzierung kommunaler Investitionen : Darstellung, 3. Auflage, Wiesbaden 2007, Seite 48
27 Vgl. Friedrich, Peter [Hrsg.]: Finanzierung kommunaler Investitionen über geschlossene Immobilienfonds, Berlin 2004, Seite 12 ff.
7
Ähnlich dem primären horizontalen Länderfinanzausgleich, also dem finanziellen Ausgleichsmechanismus der Bundesländer untereinander 28 , ist es vorstellbar, dass die Kommunen sich gegenseitig Kredite geben 29 .
Kritisch zu betrachten sind hierbei jedoch die allgemeine Durchführung und die Bestimmung eines einheitlichen Zinssatzes. Zudem werden auf diese Art auch nicht alle Gemeinden einen Kredit erhalten, da die Anzahl der notleidenden bzw. zur Sparsamkeit gezwungenen Kommunen in den meisten Bundesländern erwiesenermaßen höher ist, als die der als mögliche Kreditgeber in Frage kommende Kommunen. 30
2.1.3.2 Public Private Partnerships
Eine weitere Form der kommunalen Fremdfinanzierung besteht in den so genannten Public Privat Partnerships. Die öffentlich-privaten Partnerschaften können einerseits eine funktionale Teilprivatisierung von vormals kommunalen Unternehmen darstellen, andererseits eine Aufnahme von privatwirtschaftlichen Kapitals und Knowhows zur Finanzierung und Umsetzung infrastruktureller Maßnahmen. 31
Public Private Partnerships sind eine relativ neuartige Form der kommunalen Finanzierung, die es zudem in verschiedentlichsten Ausprägungsarten gibt. Vorteilhaft für die Kommunen sind hierbei die höhere Schnelligkeit sowie die teilweise Risikoabwälzung von der Kommune auf den privaten Partner. 32 Kritisch betrachtet werden kann die wachsende Abhängigkeit der Kommune vom privaten Sektor. 33
28 Vgl. Kitterer, Wolfgang/ Plachta, Robert C.: Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs als Kernelement einer Modernisierung des deutschen Föderalismus, Baden-Baden 2008, Seite 20
29 Vgl. Fricke, Holger: Deutschland dezentral - Potenziale, Probleme, politische Perspektiven, in: Schriftenreihe volkswirtschaftlicher Forschungsergebnisse, Band 153, Hamburg 2009, Seite 348 ff.
30 Vgl. N.N.: Gemeindefinanzbericht 2009 des Städtetages Nordrhein-Westfalen: a.a.O., Seite 313 ff.
31 Vgl. Gatzke, Nicolas: Public Private Partnerships und öffentliche Verschuldung : PPP-Modelle im Licht deutscher und europäischer Verschuldungsregeln und ihre Transparenz in den öffentlichen Haushalten, in: Sozialökonomische Schrift, Band 41, Frankfurt am Main 2010, Seite 13.; Schetter, Christoph: Finanzierung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen von Public Private Partnerships, Diss. Darmstadt 2010, Seite 19
32 Vgl. Feinen, Klaus: Die Zukunft des Immobilien-Leasings in Deutschland, in: FLF- Finanzierung, Leasing, Factoring, Ausgabe 2/2004, Seite 65
33 Vgl. Albers, Heinrich: a.a.O., Seite 113 f.
8
Arbeit zitieren:
Christian Rau, 2010, Beurteilung des US-Cross-Border-Leasings als kommunale Finanzierungsalternative, München, GRIN Verlag GmbH
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