Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Grundlagen 4
2.1. Das Grundgesetz 4
2.2. Das Niedersächsische Schulgesetz 5
2.3. Definition „Medienkompetenz“ 6
3. Staatliche Schulen 6
3.1. Elternarbeit 6
3.1.1. Die Kultusministerkonferenz 6
3.2. Medien 7
3.2.1. Gesetzliche Grundlagen 7
3.2.1.1. Die Kultusministerkonferenz 7
3.2.1.2. Das Kerncurriculum 9
3.2.1.2.1. Informatik 9
3.2.1.2.2. Medienerziehung 10
3.2.2. Medienerziehung an staatlichen Schulen im Hori-
zont zwischen Bildungsstandards und Kerncurricula 10
3.3. Mögliche Schnittstellen zwischen Elternarbeit und
Medienerziehung 13
3.4. Die Rolle der staatlichen Schulen im Hinblick auf
Medienerziehung 13
4. Waldorfschulen 14
4.1. Allgemeines 14
4.2. Elternarbeit 14
4.2.1. Vorgaben 15
4.2.1.1. Rudolf Steiner 15
4.2.1.2. Der Bund der Freien Waldorfschulen 16
4.3. Medienerziehung 16
4.3.1. Der Lehrplan der Freien Waldorfschulen 18
4.3.1.1. Medienerziehung 19
4.3.1.2. Computerkunde 21
4.4 Mögliche Schnittstellen zwischen Elternarbeit und
Medienerziehung 23
5. Vergleich 25
6. Fazit 26
7. Bibliographie 29
2
1. Einleitung
Elternarbeit ist ein Thema, das immer wieder rege diskutiert wird, in der Lehrerausbildung so gut wie gar nicht vorkommt und das häufig von Eltern- wie von Lehrerseite als lästig empfunden wird. Dabei könnten Lehrer und Eltern durch eine sinnvolle Zusammenarbeit sehr viel gemeinsam bewirken.
In dieser Arbeit vergleiche ich die Elternarbeit an staatlichen Schulen in Niedersachsen mit der an Waldorfschulen am Beispiel von Medienerziehung. Für das Leben in unserer Medien- und Informationsgesellschaft wird der kompetente Umgang mit Medien aller Art zunehmend zu einer wichtigen Schlüsselqualifikation. Erziehung und Bildung haben daher „auch die Aufgabe, Heranwachsende dabei zu unterstützen, selbstbestimmt, kompetent, kreativ, kritisch und sozial verantwortlich mit Medien umzugehen (Arbeiter 2000: 13).
Doch auch für Erwachsene ist der Umgang mit Medien eine Herausforderung, und in vielen Fällen sind sie ihren Kindern in diesem Punkt sogar unterlegen (vgl. Buermann 2000: 689) - ein Umstand, der das Thema umso problematischer gestaltet. Daher ist vorstellbar, dass gerade in diesem Bereich erhöhter Bedarf an (Lehrerbildung und) Elternarbeit notwendig ist.
In dieser Arbeit werde ich zunächst die gesetzlichen Grundlagen für Elternarbeit allgemein klären sowie den Begriff „Medienkompetenz“ definieren. In den Kapiteln 3 und 4 erläutere ich, jeweils für staatliche Schulen in Niedersachsen und Waldorfschulen, weitere, für die Fragestellung relevante gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Elternarbeit und Medienerziehung 1 . Im Weiteren zeige ich mögliche Schnittstellen zwischen Elternarbeit und Medienerziehung auf. Abschließend werde ich die Ergebnisse miteinander vergleichen und meine Arbeit mit einem Fazit beenden.
1 Hiermit ist nicht Informatikunterricht gemeint.
3
2. Grundlagen 2.1 Das Grundgesetz
In der Schulpraxis wird zwischen individuellem und kollektivem Elternrecht unterschieden. Das individuelle Elternrecht ist im Grundgesetz Artikel 6 geregelt und besagt, dass Schule und Eltern gleichermaßen das Recht sowie die Pflicht zur Erziehung der Kinder haben; Artikel 7 legt die Aufsicht des Staates über die Schule fest. „1972 hat das Bundesverfassungsgericht den Artikel in dem Sinne interpretiert, dass Schule und Elternhaus zusammenwirken müssen.“ (Krumm 2001: 1027, zit. nach Brenner 2009: 160) Inzwischen haben die Schulgesetze aller Bundesländer „das Recht und die Pflicht der Eltern zur Mitwirkung in der Schule in irgendeiner Form kodifiziert.“ (Kaiser/Pfeiffer 2007: 136 ff., zit. nach Brenner 2009: 160).
Eltern und Lehrer haben also einen gemeinsamen Erziehungsauftrag. Daher ist eine Zusammenarbeit, die sich aufeinander bezieht und sich ergänzt, ideal und sinnvoll. Diese Zusammenarbeit erfordert Elternarbeit: eine Gelegenheit, bei der Eltern und Lehrer sich als Personen und auch die Erziehungswerte des anderen kennenlernen. Hierbei können sie sich über die Erziehung des Kindes bzw. Jugendlichen austauschen und abstimmen. „Elternarbeit darf aber kein Selbstzweck werden, sondern hat sich stets am Wohl und Interesse der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.“ (Meyenberg 1993: 60)
Eltern sind auch dazu angehalten, „den schulischen Entwicklungsprozeß ihrer Kinder zu unterstützen. Sie haben daher dafür zu sorgen, daß ihre Kinder am Unterricht, an den sonstigen Veranstaltungen der Schule und auch an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege regelmäßig teilnehmen und ihre Pflichten als Schülerinnen und Schüler erfüllen. Sie haben ihre Kinder dafür zweckentsprechend auszustatten. Hierzu zählt insbesondere die Versorgung mit Lehr- und Lernmitteln (Schulbücher, Arbeitsmittel, usw.).
Darüber hinaus sollen sie ihren Kindern in schulischen Angelegenheiten Partnerinnen und Partner und Helferinnen und Helfer sein, was Unterstützung bei häuslichen Schularbeiten sowie Entwicklung von Arbeitshaltungen (Sorgfalt, Interessen, Genauigkeit) einschließt.“ (Meyenberg 1990: 44f.)
4
2.2 Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG)
Das kollektive Elternrecht ist das Recht der Eltern, in organisierter Form in der Schule mitzuwirken. In §§ 88-100 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist geregelt, dass die Erziehungsberechtigten in der Schule durch Klassenelternschaften, Schulelternrat, Vertreter der Eltern in Konferenzen und Ausschüssen mitwirken. Der von der Klassenelternschaft gewählte Vorsitzende lädt mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein und leitet deren Verhandlungen. „Eine Elternversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn ein Fünftel der Erziehungsberechtigten, die Schulleitung oder die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer es verlangt.“ (§ 89 NSchG) Dabei müssen die Lehrkräfte Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften erörtern. „Dies gilt vor allem für Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise berührt wird.“ Im Einzelnen wird anschließend die Sexualerziehung genannt (§ 96 Abs. 4 NSchG).
Konkret sieht die Struktur der Elternarbeit so aus, dass zu Beginn des Schuljahres Elternversammlungen stattfinden, in denen die Vorsitzenden der Klassenelternschaft gewählt werden. Die Elternvertretungen der einzelnen Klassen bilden den Schulelternrat, aus dessen Mitte der Vorstand und die oder der Schulelternratsvorsitzende gewählt werden, welcher dann Gesprächspartner des Schulleiters ist. Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Über die einzelne Schule hinausreichende Probleme werden im Gemeinde- und Kreiselternrat bzw. im Stadtelternrat und Landeselternrat erörtert.
Weiterhin sind die Elternvertreter ordentliche Mitglieder der Konferenzen und haben ein Antrags-, Rede-, Informations- und Stimmrecht. Hier ist es ihre Aufgabe, die Meinungen und Stellungnahmen von Eltern in die Diskussion dieser Gremien einzubringen.
5
Eine gute Schule ist ohne die Mitarbeit von Eltern nicht möglich. „Die Elternvertretung schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule.“ 2
Geltungsbereich dieses Gesetzes sind die öffentlichen Schulen sowie die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) im Land Niedersachsen (§ 1 Abs. 1 NSchG).
2.3 Definition „Medienkompetenz“
Medienkompetenz ist ein Begriff, der viel verwendet und dabei fast jedes Mal etwas anders definiert wird. Häufig ist mit dem Begriff die Fähigkeit gemeint, Medien richtig zu bedienen. In dieser Arbeit verwende ich den Begriff „Medienkompetenz“ analog zur Definition von Dieter Baacke, der diesen in vier Dimensionen einteilt: Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung und Mediengestaltung. Baacke stellt dabei in den Vordergrund, dass es darum geht, durch aktive (Be-)Nutzung von Medien Kritikfähigkeit herauszubilden, die zum Auswählen unterschiedlicher Medienangebote genutzt werden kann und ihm damit neue Formen autonomen Handelns ermöglicht. Etwas allgemeiner formuliert, geht es um die „Fähigkeit, verschiedene Medien sinnvoll nutzen zu können.“ 3
3. Staatliche Schulen 3.1 Elternarbeit 3.1.1 Die Kultusministerkonferenz
Von der Kultusministerkonferenz (KMK) werden Bildungsstandards entwickelt und veröffentlicht. Zum Thema Elternarbeit lässt sich auf der Seite „Grundlegende Bildung in der Grundschule“ folgender Hinweis in Bezug auf Elternarbeit finden:
2 http://www.elternrat-
niedersachsen.info/index.cfm?uuid=308192ED104B6B109D19127AFB6B7741&and_uuid=31
2E0EC4104B6B109DADBB4C15895F83&content_from=1&content_to=6&show_long=1
(Stand: 29.03.2010)
3 http://www.erziehung-zur-medienkompetenz.de/41011.html (Stand: 19.03.2010)
6
„Eine enge Kooperation zwischen den Lehrkräften einer Klasse und dem Lehrerkollegium der Schule sowie die vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Eltern sind wichtige Voraussetzungen für eine Grundschularbeit im vorstehend beschriebenen Sinn.“ 4
Für die Hauptschule lässt sich folgender Paragraph finden:
Die Wechselwirkung von schulischen und außerschulischen Erziehungs- und Lerneinflüssen erfordert eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
Die Lehrkräfte beziehen die Erziehungsberechtigten insbesondere bei der Umsetzung des Erziehungsauftrags und bei den Maßnahmen zur individuellen Förderung in ihre Arbeit ein. Sie informieren die Erziehungsberechtigten über Inhalte, Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie über Kriterien der Leistungsbewertung.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus fördert die gemeinsame Verantwortung für das Arbeits- und Sozialverhalten und für die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler. 5
Konkrete Materialien zu Realschulen und Gymnasien liegen, laut Aussage von Frau Susanne Schwarzenberg des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, Abteilung Schulen, nicht vor. 6
3.2 Medien 3.2.1 Gesetzliche Grundlagen 3.2.1.1 Die Kultusministerkonferenz
Nach den bisherigen Beschlüssen der KMK sollen für Medienerziehung keine Bildungsstandards entwickelt werden (Wagner 2008: 7). Es wird auch innerhalb der Bildungsstandards der einzelnen Fächer nicht explizit von Medienerziehung gesprochen. Es wird dort jedoch die Vermittlung einer Reihe medienbezogener Kompetenzen gefordert, die Bestandteil von
Medienerziehung sind. So finden sich beispielsweise in den Bildungsstandards für das Fach Deutsch die Forderungen, die Schüler sollen
4 http://www.schure.de/schools/gs/kmk_gs1b.htm, (Stand: 23.03.2010)
5 http://www.schure.de/22410/301/5,81022,3.htm (Stand: 24.03.2010)
6 Dies teilte Frau Schwarzenberg in einer E-Mail vom 07.04.2010 mit.
7
- „Textverarbeitungsprogramme und ihre Möglichkeiten nutzen: z.B. Formatierung, Präsentation“ (S. 14),
- „Texte mit Hilfe von neuen Medien verfassen: z.B. E-Mails, Chatroom“ (S. 15),
- „zwischen eigentlicher Wirklichkeit und virtuellen Welten in Medien unterscheiden: z.B. Fernsehserien, Computerspiele (S. 17) und „Informations- und Unterhaltungsfunktion unterscheiden“ und
- medienspezifische Formen kennen: z.B. Print- und Online-Zeitungen, Infotainment, Hypertexte“ (S. 17).
Weiterhin soll Medienerziehung Eingang in die Lehrpläne finden und im Unterricht strukturierend wirken:
„Sprache, Vorstellungswelt, Wertvorstellungen und Freizeitgewohnheiten der Kinder werden maßgeblich von den Medien beeinflusst. Deshalb müssen die Schülerinnen und Schüler auf einen kritischen und besonnenen Umgang mit Medien vorbereitet werden. Sie sollen Erfahrungen gewinnen, die die scheinbare Objektivität der Medien in Frage stellen und ihre Aspekthaftigkeit begreifbar machen. Auch die gestalterischen Möglichkeiten der Medien sollten bewusst im Unterricht genutzt werden.“ 7
Dies findet sich explizit in den Bildungsstandards wieder: Die Hauptschule beispielsweise sieht eine ihrer Aufgaben in der Förderung von Kernkompetenzen, die für eine sinnvolle, eigenverantwortlich gestaltete Lebensführung in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht sowie für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendig sind. Unter anderem seien dies die „Grundkenntnisse und -fertigkeiten im Umgang mit Medien, insbesondere den Informations- und Kommunikationstechnologien, damit Schülerinnen und Schüler mit diesen Medien in der Schule und im Beruf kompetent umgehen können.“ 8 Ein ähnlicher Wortlaut ist bei den Realschulen zu finden.
7 http://www.schure.de/schools/gs/kmk_gs1b.htm (Stand: 23.03.2010)
8
Arbeit zitieren:
Xandra Fritz, 2010, Elternarbeit an staatlichen Schulen in Niedersachsen und an Waldorfschulen am Beispiel von Medienerziehung, München, GRIN Verlag GmbH
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