- I -
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1. Einführung 1
2. Struktur der Altersvorsorge in Deutschland 2
2.1. Definition Altersvorsorge 2
2.1.1. Das Drei-Säulen-Modell. 3
2.1.2. Die gesetzliche Altersvorsorge 4
2.1.3. Die betriebliche Altersvorsorge 8
2.1.4. Die private Altersvorsorge 10
2.2. Heutige Rentensystematik der Bundesrepublik Deutschland 12
3. Immobilien als Altersvorsorge in Deutschland 15
3.1. Definition des Immobilienbegriffs 15
3.2. Heutige Nutzung von selbstgenutztem Immobilienvermögen als
Altersvorsorge 17
3.3. Risiken von selbstgenutztem Immobilienvermögen 20
4. Reverse Mortgage 23
4.1. Definition und Begriffsbestimmung 23
4.2. Auszahlungsformen 26
4.3. Die Risiken 27
4.4. Die aktuelle Situation in Deutschland und deren Entwicklung 30
5. Fazit und Ausblick 36
Literaturverzeichnis 37
- II - Abkürzungsverzeichnis AG Aktiengesellschaft HECM Home-Equity-Conversion-Mortgage FHA Federal Housing Administration
- III - Abbildungsverzeichnis Seite Abb. 1. Drei-Säulen-System.................................................................................4 Abb. 2. Das deutsche System der Altersvorsorge..............................................13 Abb. 3. Womit wollen Sie für das Alter vorsorgen..............................................19 Abb. 4. Der Zukünftige Bedeutungszuwachs für Reserve Mortgage als
Altersvorsorge........................................................................................35
- 1 - 1.Einführung
Die gesetzliche Altersvorsorge allein kann nach häufig geäußerter Auffassung den gewohnten Lebensstandard nicht mehr sichern. Zusätzliche Vorsorge wird benötigt. Eine Immobilie als Altersvorsorge kann die Altersvorsorge ideal ergänzen. Denn der Immobilienkauf gilt als ein wertvoller Baustein für die Rente. Im ersten Kapitel wird die Struktur der Altersvorsorge in Deutschland dargestellt Hierbei wird erläutert, welche unterschiedliche Arten der Altersvorsorge es gibt und wie das 3-Säulen Konzept der Altersvorsorge aufgebaut ist. Ebenso wird die heutige Rentensystematik der Bundesrepublik Deutschland beschrieben. Als nächstes folgt das Kapitel über die Immobilien als Altersvorsorge, hier wird die heutige Verwendung von selbstgenutztem Immobilienvermögen als Altersvorsorge und die Risiken selbstgenutztem Immobilienvermögen erläutert. Für Neurentner mit Wohneigentum kann der Beginn des Ruhestands einen Verlust an Lebensqualität bedeuten, wenn das Alterseinkommen das Niveau zu Erwerbszeiten nicht halten kann. Selbst wenn ältere Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt ihre bisher aufgebauten Vermögenswerte verzehren wollen, bleibt ihnen in der Regel nur der Verkauf. In den USA und in anderen Ländern ist in den vergangenen Jahren ein Instrument geschaffen worden, um Immobilienkapital liquide zu machen. Dieses Instrument namens Reverse Mortgage wird im letzten Kapitel beschrieben ebenso wie die aktuelle Situation und deren Entwicklung in Deutschland in Bezug auf das Instrument Reverse Mortgage.
- 2 - 2.Struktur der Altersvorsorge
2.1. Definition Altersvorsorge
Als Altersvorsorge bezeichnet man alle Maßnahmen, die dazu dienen, im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein. Ebenso umfasst die Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards.
Es gibt drei unterschiedliche Arten der Altersvorsorge. Dieses ist einmal die gesetzliche Rentenversicherung. Hier werden Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge abgeführt. Eine Alternative ist die private Altersvorsorge. Bei der privaten Al-tersvorsorge handelt es sich um eigenverantwortliches Ansammeln von Kapital und Sachwerten und zuletzt die betriebliche Altersvorsorge. Es werden bei der betrieblichen Altersvorsorge regelmäßige Einzahlungen in ein Sparprodukt, die entweder der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer übernimmt oder die aus dem Gehalt des Arbeitnehmers gezahlt werden. 1
Zusammen mit der gesetzlichen Rente soll die private oder betriebliche Altersvor-sorge dazu beitragen, dass die Versicherten, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, über einen angemessenen Lebensstandard im Alter verfügen. Eine weitere Möglichkeit biete die zusätzliche Altersvorsorge, hier werden alle regelmäßigen Einkünfte bezeichnet, die ein Rentner neben der gesetzlichen Altersrente hat. Dies sind in der Regel die Erträge einer zusätzlichen Altersvorsorge, zum Beispiel Auszahlungen privater Rentenversicherungen. 2
1 Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Das Renten ABC (2008), S. 6
2 Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Das Renten ABC (2008), S. 42
- 3 - 2.1.1.Das Drei-Säulen-Modell
Der Begriff des Drei-Säulen-Modells wird seit den 60er Jahren verwendet. 3 Man geht davon aus, dass im Alter die Einkünfte des Einzelnen grundsätzlich aus drei verschiedenen Kategorien von Alterssicherungssystemen stammen. Diese werden als Säulen dargestellt, die die Absicherung des Einzelnen im Alter gewährleisten. Die erste Säule hat für die Absicherung im Alter die größte Bedeutung. Zu dieser Säule gehören die öffentlich-rechtlich organisierten Alterssicherungssysteme. Das wichtigste Einzelsystem ist die gesetzliche Rentenversicherung. Die Finanzierung basiert auf dem Umlageverfahren. Ebenso zur ersten Säule gehört die berufsständische Versorgung als eine Art Ersatzsystem zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses basiert im Wesentlichen auf drei unterschiedlichen kapitalgedeckten Finanzierungsverfahren.
Der zweiten Säule wird die betriebliche Altersvorsorge zugerechnet. Hierbei handelt es sich um eine (zusätzliche) vom Arbeitgeber gewährte Versorgung, die die Leistungen aus der ersten Säule grundsätzlich ergänzen soll. Der letzten der dritten Säule wird die private Altersvorsorge zugerechnet. Hierunter fällt alles, was der Altersvorsorge nach der Vorstellung des Einzelnen dienen kann bzw. soll, wobei die Altersvorsorge nur eines der möglichen Sparmotive sein muss. Hierzu können z.B. eine vermietete Immobilie oder auch das selbstgenutzte Eigenheim gehören. Eine besondere Stellung nimmt die private Kapitallebensversicherung ein, die von vielen Bürgern als ein wesentlicher Bestandteil für eine private Altersabsicherung angesehen wird. Wie die Leistungen aus der zweiten Säule kommt der dritten Säule in Bezug auf die Absicherung des Lebensstandards im Alter eine Ergänzungsfunktion zu. 4
3 Vgl. Ruland, F. Rürup, B. (2008), S. 189
4 Vgl. Ruland, F. Rürup, B. (2008), S. 190
- 4 -In der folgenden Grafik lässt sich das Drei-Säulen-System vereinfacht wie folgt darstellen:
Abb. 1: Das Drei-Säulen-System „eigene Darstellung“
2.1.2. Die gesetzliche Altersvorsorge
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für den größten Teil der Bevölkerung die wichtigste Einnahmequelle und stellt heutzutage zwei Drittel des Einkommens der älteren Bevölkerung dar Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren. Die von den Erwerbstätigen aktuell eingezahlten Beiträge werden unmittelbar als Renten an die heutigen Rentner ausgezahlt. Durch die Beitragszahlungen der heute erwerbstätigen Generation erwirbt diese den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch, von der nachfolgenden Generation im Alter ebenfalls auf diese Weise versorgt zu werden. Dieses System basiert auf dem so genannten Generationsvertrag. 5
5 Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Altersvorsorge - heute die Zukunft planen (2009), S. 7
- 5 -Alle Arbeitnehmer sind einschließlich der Auszubildenden in der gesetzlichen Ren-tenversicherung pflichtversichert, darüber hinaus auch bestimmte Gruppen von Selbstständigen wie z. B. Künstler oder Handwerker, junge Mütter und Väter wäh-rend der Zeiten der Kindererziehung. Nicht erwerbstätige Pflegepersonen sowie Wehr- oder Zivildienstleistende pflichtversichert. Es gehören schließlich auch Per-sonen, die Unterhaltsersatzleistungen beziehen wie z. B. Kranken- oder Arbeitslo-sengeld der Rentenversicherung an. 6
Die eingehenden Beiträge bilden den Grundstock der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zu zahlende Beitragshöhe, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Bruttoeinkommens und dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Der jeweils geltende Beitragssatz, wird von der Bundesregierung festgelegt und beträgt zurzeit 19,9 %. Versicherte Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.
Bei geringfügig Beschäftigten wird der gesamte Beitrag vom Arbeitgeber gezahlt. Versicherte Selbstständige und freiwillig Versicherte müssen grundsätzlich ihren Beitrag alleine tragen. Auch für Kranken-, Arbeitslosen- und Übergangsgeldempfänger sowie Pflegepersonen und Wehr- und Zivildienstleistende müssen die jeweiligen Leistungsträger Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Alle Verdienste, die den Beiträgen zugrunde liegen, werden von der Rentenversicherung gespeichert und bei der späteren Rentenversicherung berücksichtigt. Je mehr Beiträge eingezahlt worden sind und je höher diese waren, umso höher fällt auch die spätere Rente aus.
6 Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Altersvorsorge - heute die Zukunft planen (2009), S. 7
Arbeit zitieren:
Sandra Knopp, 2010, Die Immobilie als Altersversorgung, München, GRIN Verlag GmbH
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