INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG 3
2. KOOPERATIVER FÖDERALISMUS IN DEUTSCHLAND 3
3. INSTITUTIONALISIERUNG DES KOOPERATIVEN FÖDERALISMUS 5
4. VOR- UND NACHTEILE DES KOOPERATIVEN FÖDERALISMUS 7
5. FAZIT 9
6. LITERATURVERZEICHNIS 11
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1. EINLEITUNG
Die Bundesrepublik Deutschland ist wie der Name bereits vermuten lässt, nach dem föderalistischen System aufgebaut. Dieser föderalistische Aufbau gehört neben der Demokratie, der Republik, dem Rechtsstaat und dem Sozialstaat zu den fünf grundlegenden Verfassungsprinzipien und gilt nach Art. 79 Abs. 3 GG als unabänderlich. In dem Politiklexikon von Schubert und Klein (2006) ist Föderalismus grundsätzlich als ein Ordnungsprinzip definiert, „das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden“. In der deutschen Geschichte hat dieses bundesstaatliche Ordnungsprinzip nach Ansicht von Sontheimer und Bleek (2002) eine lange Tradition, wie sie an Beispielen des Römischen Reiches Deutscher Nationen, dem Deutschen Bund Anfang des 19. Jahrhunderts oder des Deutschen Reiches von 1871 darstellen. Allerdings ist der politische Wiederufbau der Bundesrepublik nach föderalen Prinzipien nach dem Zweiten Weltkrieg weniger auf regionale Unterschiede zurückzuführen, sondern hat vielmehr verfassungspolitische Überlegungen zur Grundlage. Es sollte neben der horizontalen Gewaltenteilung zwischen den staatlichen Institutionen Legislative, Exekutive und Judikative, noch eine vertikalen Dimension zur Sicherung der Gewaltenteilung eingeführt werden (vgl. Sontheimer & Bleek, 2002, S. 357). Betrachtet man den heutigen deutschen Föderalismus genauer, fällt auf, dass dieser einige Besonderheiten aufweist, die ihn von der zu Beginn dargestellten Definition unterscheiden. In der Literatur wird dies mit den Begriffen kooperativer Föderalismus, Verbundföderalismus oder auch unitarischer Bundesstaat umschrieben. Dieser Aspekt hat zur Folge, dass sich der aktuelle Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland grundlegend und nachhaltig von seinen Vorgängern unterscheidet. In dem folgenden Essay soll nun geklärt werden, was den deutschen kooperativen Föderalismus ausmacht und in welcher Weise dieser in der Bundesrepublik Deutschland institutionalisiert ist. Anschließend werden dann die spezifischen Vor- und Nachteile dieser Variante des Föderalismus diskutiert.
2. KOOPERATIVER FÖDERALISMUS IN DEUTSCHLAND
Im Politiklexikon von Schubert und Klein (2006) wird unter dem kooperativen Föderalismus eine politische Praxis zwischen Bund und Gliedstaaten eines Bundesstaates verstanden, „sich bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung gegenseitig zu unterstützen, Absprachen zu treffen und üblicherweise in Übereinstimmung miteinander zu entscheiden.“ Der Aufbau der politischen Ordnung in Deutschland hat sich allerdings erst in einem Entwicklungsprozess dem Prinzip
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des kooperativen Föderalismus angenähert. Dieser Wandlungsprozess der Praxis des bundesdeutschen Föderalismus vollzog sich dabei ohne eine grundsätzliche Änderung im föderativen Aufbau oder dessen formaler Ausgestaltung. Vielmehr war der Ausgangspunkt für diesen Entwicklungsprozess „eine weit verbreitete Unzufriedenheit und Kritik am Föderalismus“ (Böhret, Jann, & Kronenwett, 1988, S. 98) die darauf abzielte, dass die föderale Aufgabenwahrnehmung nicht effektiv genug sei und es zu ungewollten und unannehmbaren Unterschieden und Ungleichheiten in der Versorgung der Bürger käme. Als Resultat dieser Föderalismuskritik stellten sich grundlegende Änderungen des Bundesstaatsprinzips ein, die eine Entwicklung hin zum kooperativen Föderalismus forcierten und die ursprünglich sehr strikte Trennung der Aufgaben und Ausgaben zwischen Bund und Ländern bzw. zwischen den Ländern auflöste. Von herausragender Bedeutung ist hier sicherlich die Finanzreform von 1969, die als Reaktion auf die bundesstaatlichen Probleme der Finanzordnung der späten fünfziger und frühen sechziger installiert wurde. Sie hatte als Ziel, problematische Finanzierungen von Landesaufgaben durch den Bund zu beseitigen, indem klar geregelte und gut überschaubare Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern definiert werden, die Steuerentwicklung von Bund und Ländern gleichmäßiger zu gestalten und durch die Einführung des Länderfinanzausgleichs, die Leistungsfähigkeit finanzschwacher Länder zu stärken. Diese Reform sorgte dafür, dass Bund und Länder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung stärker zusammenwirken mussten (vgl. Renzsch, 2004, S. 383). Nach Ansicht von Böhret, Jann, & Kronenwett sind vier wichtige Punkte hervorzuheben, die für die Charakterisierung der politischen Ordnung von besonderer Bedeutung sind. Die Zusammenarbeit und Selbstkoordination der Länder, die so genannte „Dritte Ebene“ ist dabei von besonderer Bedeutung und erstreckt sich auf verschiedenste Bereiche. Des Weiteren ist die Gesetzgebungskompetenz zu erwähnen, die der Bund weitestgehend auf dem Gebiet der konkurrierenden und der Rahmengesetzgebung auszuschöpfen versucht. Der dritte und vierte Aspekt sind die bilateralen Abmachungen und Hilfen für einzelne Länder zur Sicherung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet sowie die Bund-Länder-Kooperation. Die Bundesrepublik Deutschland weist damit trotz der Gliederung in Bund und Länder, entsprechend den Definitionskriterien des kooperativen Föderalismus, Eigenschaften eines Einheitsstaates auf. Dies äußert sich vor allem dadurch, dass es eine bundesweite Einheitlichkeit in den Bereichen der Wirtschaft und des Rechts gibt sowie die Verpflichtung auf Einheitlichkeit oder Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen den Bundesländern. Es ist dadurch aber auch ein System entstanden, indem bei immer mehr
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Arbeit zitieren:
Stefan Lippmann, 2008, Kooperativer Föderalismus in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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