Gesellschaftstheorie und Staat

Die Bedeutung reicher, "primitiver", moderner und publizistischer Gesellschaften für den Staat


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Einleitende Worte:

Der Gesellschaftsbegriff ist und war keine (sozial-)wissenschaftliche Konstante in der scientific community. Die Beschaftigung mit ihm reicht uber Jahrhunderte, und zwar, gemaB einer selektiven Auswahl meinerseits, von den alteuropaischen pluralistischen „Gesellschaften“ mit partikularem Charakter uber die universale Benennung der „Gesellschaft schlechthin“ im 19. Jahrhundert, gemaB Eberhard Gothein, bis zur aktuellen Weltgesellschaft. Letztere ist ein Neologismus der 1970er Jahre, dessen Konnotation das „Weltweite“ und „die moderne Gesellschaft“ beinhaltet. Die Singularitat „einer Gesellschaft“ etablierten, unabhangig voneinander, John W. Meyer, Peter Heintz und Niklas Luhmann.

Mittlerweile wird im 21. Jahrhundert im Zusammenhang mit (oder als Alternative zu) Globalisierung uber den Begriff „einer einzigen Gesellschaft“ debattiert (Vgl. Heintz,Munch,Tyrell 2005: S.6-45). Es stellt sich die Frage, ob Globalisierung bzw. Weltgesellschaft das Ende des Nationalstaates bewirkt/einleitet/unterstutzt. Schon einmal, im 19. Jahrhundert, (ver)meinte Herbert Spencer das Ende des Staates und der „militant society“ zu erkennen, angesichts der unaufhaltsamen "industrial society". Den heutigen Positionen von Globalisierungsgegnern und -befurworten (methodisch) ahnlich richtete sich Durkheims „Vertragssolidaritat“ unmittelbar gegen die Spencerische Theorie des sterbenden Staates. Sein empirischer Ansatz in Uber soziale Arbeitsteilung (1893) prognostiziert ein Wachstum der Staatsfunktionen in der Moderne. „Die Leitfrage ist dabei [damals wie heute] die nach der Kongruenz bzw. Inkongruenz von Gesellschaft und Staat.“ (Heintz, Munch, Tyrell 2005: S.31).

Ist das Oppositionsverhaltnis von Staat und Gesellschaft sinnvoll, wenn das Staatsvolk als grundlegendes Element eine gesellschaftliche (mehr oder weniger groBe) Organisation in Form eines Stammes, einer Dorf- oder Weltgemeinschaft sein kann? Ist es sinnvoll von Staat zu sprechen ohne die Gesellschaft mit einzubeziehen, obwohl das Synonym fur Staat in Vertragstheorien „burgerliche Gesellschaft“ lautet? Hegels Verstandnis der burgerlichen Gesellschaft, das noch nicht an Brisanz eingebuBt hat, zeigt, dass sie eine bedeutende, aber untergeordnete Rolle spielt und zwar als „auBerlicher Staat“ oder „Not - und Verstandesstaat“ (Hegel 1970: 340). Dilthey beispielsweise zweifelte scharf an einer Trennung von Staat und Gesellschaft, verwies aber „die auBere Organisation der Gesellschaft“ an die Staatswissenschaften und gebrauchte Gesellschaft als Oberbegriff (Dilthey 1923: 35ff).

Das Antonym Gesellschaft und Staat vertraten zahlreiche Theoretiker wie Marx, Engels, Stein, Mohl und Tonnies.

Bei der Lekture der folgenden vier Texte zum Schwerpunkt Staat habe ich mein Augenmerk auf die bestimmten Gesellschaften gelegt und versucht ihre spezifische Bedeutung/Funktion fur den Staat im jeweiligen Kontext zu herauszustreichen. Zuerst widme ich mich Smiths Untersuchung uber Wesen und Ursachen des Reichtums der Volker, dann der oft im Kontrast zur modernen Gesellschaft gedachten Primitivgesellschaft bei Stagl, folglich Lessenichs moderner Gesellschaft in Relation zum Wohlfahrtsstaat und zuletzt dem gesellschaftlichen Ort der Massenkommunikation von Saxer.

Der schottische Moralphilosoph und Begrunder der klassischen Volkswirtschaftslehre Adam Smith beschaftigt sich im zweiten Teil seiner Untersuchung uber Wesen und Ursachen des Reichtums der Volker (1776) mit der vom Herrscher zu gewahrleistenden Rechtspflege und den damit verbundenen Einnahmen bzw. Ausgaben. Die Basis fur seine Uberlegungen stellen die ersten zwei Gesellschaftsperioden dar und der die Privatrechte sichernde Staat. Seine Hauptaussage lautet, dass „[u]berall, wo es Besitztumer gibt“ eine Sicherung durch die Obrigkeit essentiell ist, denn es „herrscht groBe Ungleichheit“ (Smith 2005: S.688). Die Konfrontation der Armen mit dem Uberfluss an Eigentum weniger Reicher, schurt Disharmonie.

Die Grunde bzw. Umstande fur das hohe Ansehen und die Unabhangigkeit Einzelner erklart Smith mit den Vorzugen personlicher Gaben, des Alters und des Vermogens. Ein Tatarenhauptling beispielsweise hat dank seines Vorzugs des Alters die (vererbte) Funktion eines Befehlshabers uber seinen Stamm.

Die Vermogensverhaltnisse eines Hirtenvolks in der zweiten Gesellschaftsperiode gehen mit einer vollkommenen Unterordnung der Armeren und Armsten einher. Sie sind gruppierte Untertanen des jeweiligen Herrn. Smith vergleicht die pluralistischen Gesellschaften von Jagern und Hirten, die zwar partikular, aber in der Organisationsform aquivalent sind, miteinander. Die Unterschiede veranlassen ihn zu der These, dass nur dort keine Unterordnung herrscht, wo Vermogensungleichheit nicht vorliegt (Jagergesellschaft).

In den reichen Gesellschaften sind Autoritat und Unterordnung die bestimmenden Elemente der Organisationsform. Dem entspricht die, chronologisch gesehen weitaus spatere, Aussage von 1922 des deutschen Soziologen Max Weber uber die Herrschaft als organisierte Institution, die durch eine nicht hierarchische Struktur von Uber- und Unterordnung gepragt ist. Das AuBergewohnliche an Webers Definition ist die Voraussetzung eines MindestmaBes an Gehorsam (Vgl. Weber 1980: Kapitel 1, §16 Macht,Herrschaft, S.28). Bei Smith findet sich eine (indirekte) Bestatigung dieser Annahme: Das Beschenken des Stammesoberhauptes oder Gutsbesitzers oder dessen Bevollmachtigter erfordert eine Grundeinstellung der Gefolgsleute an Gehorsamkeit und Ehrerbietung, die selbstverstandlich scheint, wohl traditionell verankert ist. Smith berichtet von Herrschern, die hochstpersonlich die Rechtspflege ausuben, mit der Motivation Gaben von den Untertanen anzuhaufen und vice versa als Schutz gegen das Vergreifen der Armen an dem Eigentum Vermogender. Zur Tradition des fruhen Staatswesen Europas gehort eine lange Periode der bestechlichen Gerichtsbarkeit.

Die Minoritat der reichen Gesellschaft steht einer Majoritat der armen Gesellschaft gegenuber. Die Untertanen spielen aber eine bedeutende Rolle als Einnahmequelle und Druckmittel (StrafbuBen) fur ihren machtausubenden Obersten, gemaB einer traditionalen Herrschaft: „Gehorcht wird nicht Satzungen, sondern der durch Tradition oder durch den traditional bestimmten Herrscher dafur berufenen Person, [aufgrund der] traditionalen Fugsamkeit der Untertanen“ (Weber 1980: Kapitel 3: Die Typen der Herrschaft, §6, S.130). An dieser Stelle greifen Smiths erklarende Vorzuge des Alters und des Vermogens mit Webers Erklarungsmodell fur die Herren und Oberhaupter einer traditionalen Herrschaft ineinander.

Ich meine, Smiths Untersuchung, die einer empirischen Geschichte der Anfange reicher Gesellschaften und des die Privatrechte sichernden Staates gleicht, bildet eine fundierte Basis fur das Hinterfragen bzw. Uberprufen spaterer Definitionen von Herrschaft und Gesellschaft, wie zum Beispiel des soziologischen Ansatzes von Weber.

Ahnlich Smith beschaftigt sich der osterreichische Soziologe Justin Stagl in dem Kapitel Politische Strukturen seines wissenschaftlichen Aufsatzes zur Politikethnologie (1983) mit den Statuspositionen Einzelner in einer Gesellschaft. Sein Untersuchungsgegenstand sind die politischen Organisationsformen „primitiver“ (wertfreie Verwendung des Begriffs) Gesellschaften, nach dem durchaus mutigen Motto: „Der Verlierer verdient eine ebenso eingehende Betrachtung wie der Gewinner“. Hiermit spielt Stagl auf die ausufernde Forschungsaktivitat zu modernen Gesellschaften in politischen Systemen an, die einer Passivitat, vielmehr einem ganzlichen Nicht-Vorhandensein des Forschungsfeldes zu Primitivgesellschaften gegenüber steht.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Gesellschaftstheorie und Staat
Untertitel
Die Bedeutung reicher, "primitiver", moderner und publizistischer Gesellschaften für den Staat
Hochschule
Universität Wien  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Aktuelle Debatten
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
18
Katalognummer
V155537
ISBN (eBook)
9783640683192
ISBN (Buch)
9783640683147
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Interdisziplinärer Ansatz: Publizistik, KSA, Soziologie mit Schwerpunkt Politikwissenschaft, entsprechende Sekundärliteratur angegeben
Schlagworte
Gesellschaftstheorie, Staat, Bedeutung, Gesellschaften, Staat
Arbeit zitieren
Monika Maria Slunsky (Autor:in), 2010, Gesellschaftstheorie und Staat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155537

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