2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Pädagogische Grundgedanken des Philanthropismus. 4
2.1. Historischer Hintergrund 4
2.2. Menschen- und Gesellschaftsbild 5
2.3. Bildungskonzeption und Erziehungsziel. 6
3. Utilitaristisches Handeln 8
3.1 Der klassische Utilitarismus nach Bentham und Mill 8
3.2. Bezug zum philanthropischen Erziehungsziel 9
4. Bologna-Prozess 9
4.1. Grundlagen und Gesamtkonzept 10
4.2. „Employability“ als Bildungsziel des Bologna-Prozesses 11
5. Ein Vergleich: Das utilitaristische Bildungsziel der Philanthropen und „Employability“
als Ziel des Bologna-Prozess 12
6. Fazit 14
7. Literaturverzeichnis 15
1. Einleitung
Seit Anfang 2009 werden in vielen deutschen Bundesländern Universitäten bestreikt - eine Tatsache, die stark an die Studentenrevolte der späten 60er Jahre des 20. Jahrhunderts erinnert. Die Hochschüler der `68er-Generation demonstrierten für neuen Schwung und gegen veraltete Lehrpläne unter dem Leitspruch „Unter den Talaren, der Mief von 1000 Jahren“. Die bis dahin weitgehend friedliche Bewegung erlebte einen blitzartigen Umbruch durch den Tod des West-Berliner Studenten Benno Ohnesorg. Ohne ersichtlichen Grund schoss ein Berliner Polizist Ohnesorg in den Kopf. Ab diesem Zeitpunkt verliefen viele Demonstrationen und Aktionen der Studenten gewaltsam und nahmen an Umfang und Intensität zu. Im Kontrast dazu, wurden im vergangenen Jahr unter dem Motto "die deutschen Hochschulen brennen" Universitätsgebäude besetzt und zur Bestreikung der Vorlesungen aufgerufen. Im Fokus liegen die Defizite bei den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie die hohen Studiengebühren, die in den meisten Bundesländern erhoben worden sind. Unzufrieden mit den Ergebnissen des Bologna-Prozess, wird auch dieses Jahr wieder zu zahlreichen Demonstrationen und Bestreikungen aufgerufen.
Da das Ziel der Bologna-Reform, die eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Einführung eines internationalen
Ausbildungsstandards verlangt, nicht neu und auf das Ausbildungsziel einer Erziehungsbewegung des 18. Jahrhunderts, die des Philanthropismus zurück zu fallen scheint, sollen die Bildungsziele der beiden Ansätze im Folgenden untersucht und miteinander verglichen werden.
2.Pädagogische Grundgedanken des Philanthropismus
Wie jede Erziehungsphilosophie ist auch die des Philanthropismus von einem grundlegenden Konzept durchzogen, das hauptsächlich eine Reaktion auf die Verbesserungswürdigkeit der gesellschaftlichen, sowie epochalen Umstände ist. Im Folgenden soll das philanthropische Erziehungskonzept nicht nur aus dem historischen Kontext, sondern auch aus dem Leitbild der Spätaufklärung heraus, dargestellt werden.
2.1. Historischer Hintergrund
Um eine pädagogische Erziehungsphilosophie angemessen interpretieren zu können, ist es notwendig, zunächst den zeitlichen und geschichtlichen Kontext einer solchen Bewegung zu betrachten: Noch immer mit den Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges beschäftigt, war Deutschland im 18. Jahrhundert ein in einzelne Fürstentümer zerteiltes Land ohne Hauptstadt, ein Land ohne „nationale Identität“ (Schmitt 2003, S. 119). Die in diesem Zuge zwischen den einzelnen Herrschaftszentren auftretende politische und religiöse Konkurrenz, führte zu einer kulturellen Zerrissenheit. Dem Bürger fehlte im Grunde eine staatliche Identität. Trotz dieser starken Zerrissenheit, bildete sich bald ein Kommunikationsnetzwerk heraus, durch das sich die Gelehrten austauschen konnten. Plattform für diesen Austausch bildeten zunächst die verbreiteten Universitäten, doch schon bald herrschte reger Briefverkehr, auch Studienfahrten wurden unternommen. Man trat damit bald durch das Herausbringen diverser Zeitschriften und literarischer Werke an die Öffentlichkeit und tat seine Überzeugungen und Meinungen in der Bevölkerung kund. Dieser kommunikative Austausch ermöglichte die
Herausbildung der Leitvorstellung der damaligen Zeit, die der Aufklärung. (vgl. Schmitt 2003, S.119 f.)
2.2. Menschen- und Gesellschaftsbild
Geprägt von dieser Leitvorstellung, die nach Schmitt von dem „Glauben an die Erziehbarkeit und an die Erziehungsbedürftigkeit der Menschen“ (2003, S. 120) ausgeht, sahen die Philanthropen, als deren berühmteste Vertreter Basedow, Campe, Trapp, Rochow und Salzmann genannt werden, die Welt der Menschen durch Erziehung und Bildung als gestaltbar an. Bildung und Erziehung sollten auf lebenspraktische Situationen vorbereiten und gemeinnützige Tugenden vermitteln, aber dennoch ein individuelles glückliches Leben ermöglichen. Gestützt auf die Rousseau’sche Theorie, der Mensch sei von Natur aus gut, entstand ein Menschenbild, das den „positiven Glauben an eine zweckmäßige und gute göttliche Weltordnung“ (Schmitt 2003, S. 120) zuließ. Aus diesem Grundgedanken heraus ist der Mensch, nach Ansicht der Philanthropen, somit in der Lage, sich frei und dennoch verantwortungsbewusst zu entfalten. Die hierzu erforderliche Erziehung setzte im Wesentlichen Eines voraus: Menschenliebe. Von Rousseaus negativer Erziehungstheorie unterschied sich die der Philanthropen insofern, dass der Mensch „möglichst schnell zum tüchtigen, praktischen, fleißigen, aufgeklärten Bürger“ (Böhme 1990, S. 161) werden sollte: „Durch blosses Befehlen, Lehren, Warnen, Strafen entsteht keine gute Gewohnheit. Uebung, wirklich Uebung ist das eigentliche Mittel. Dazu gehört Erfindung, Anlaß, Rath und Hülfe.“ (Basedow 1770 zitiert nach Schmitt 2003, S.120 f.). Als „Rad in einer großen Maschine“ (Nieser 1992, S. 180) der ständischen Gesellschaft, kennzeichnet sich der Bürger durch eine unabdingbare Nützlichkeit. Diese verdeutlicht die Bestimmung des einzelnen Menschen innerhalb der Gesellschaft und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu seiner individuellen Vervollkommnung. Gleichzeitig jedoch, wird diese Vervollkommnung durch die Vorherrschaft der „gesellschaftlichen Brauchbarkeit“ (Nieser 1992, S. 180) des Einzelnen, unabhängig seiner Anlagen, begrenzt. „Denn das Recht des Einzelnen auf Menschlichkeit, das Recht auf Entfaltung und Ausbildung aller Kräfte, gerät in Spannung mit der Erziehung zur Gemeinnützigkeit, wenn diese auf die Wohlfahrt des Sozialverbandes als letzter Instanz verpflichtet wird“ (Blankertz 1982, S. 80).
Arbeit zitieren:
Sebastian Karnoll, 2010, Ein Vergleich: „Utilitaristisches Bildungsziel“ und „Employability“ , München, GRIN Verlag GmbH
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