Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis IV
Berechnungsverzeichnis IV
Aufz ählungsverzeichnis V
Formelverzeichnis V
Tabellenverzeichnis V
Abk ürzungsverzeichnis VI
1 Einführung 1
2 Fundamentalismus und Terrorismus 3
2.1 Das Phänomen Fundamentalismus 3
2.2 Anfälligkeit für Fundamentalismus 8
2.3 Internationaler und transnationaler Terrorismus 11
2.4 Islamistischer Terrorismus 14
3 Ökonomie des Terrorismus 22
3.1 Vorangestellt 22
3.2 Wirksamkeiten 22
3.3 Finanzierung des Terrorismus 26
3.4 Terroristische Nutzenanalyse 28
4 Monopol und Konkurrenz 31
4.1 Motivativer Nutzen 31
4.1.1 Terroristische Nutzenfunktion 31
4.1.2 Durchsetzung der Nutzenmaximierung 35
4.1.3 Medien als Nutzenmaximierer 37
4.2 Monopolismus vs. Polypolismus 41
4.2.1 ISO BRAND 9/11 41
4.2.2 Erhöhtes Schadensausmaß des Polypols 47
4.2.3 Kooperation statt Konflikt 48
II
5 Reaktion der Märkte 52
5.1 Auswirkung und Entwicklung 52
5.1.1 Erwartungswert und Subjektivität 52
5.1.2 Gesellschaftliche Sorgfaltspflicht 53
5.1.3 Ideologie und Wesensgehalt 55
5.2 Terroristische Allokationstheorie 57
5.2.1 Schadensausmaß terroristischer Aktionen 57
5.2.2 Langfristige Schädigung durch Terrorismus 59
5.2.3 Terroristisches Monopol regionaler Märkte 59
6 Ansätze der Terrorbekämpfung 63
6.1 Maßnahmen der Exekutiven 63
6.2 Maßnahmen der Marktbeteiligten 66
6.3 Verständniswandel 71
6.4 Bewertung mittels terroristischer Gefahrenanalyse 75
7 Resümee 83
Literaturverzeichnis 84
Quellenverzeichnis 86
Internetlinks 90
Abstract 92
III
Abbildungsverzeichnis
Abb. 2-1: Stufenaufbau Extremisierung
Abb. 2-2: Glockenprinzip der -Ismen
Abb. 2-3: angepasste Theorie der Ausdehnung
Abb. 3-1: Grenzkosten und Produzentenrente
Abb. 3-2: Angebot-Nachfrage-Schema
Abb. 3-3: Angebot-Nachfrage-Schema Terrorismus
Abb. 3-4: gegliederter terroristischer Nutzen
Abb. 3-5: ursprünglicher Führungsaufbau
Abb. 3-6: neuer Führungssaufbau
Abb. 4-1: Motivation Nutzen
Abb. 4-2: terroristisch-medialer Nutzen
Abb. 4-3: medialer Nutzen
Abb. 4-4: terroristisches Monopol
Abb. 4-5: Clusterung Al Qaida
Abb. 4-6: Break-Even-Effekt
Abb. 4-7: terroristisches Polypol
Abb. 4-8: Präventionsverhaltenseffekt
Abb. 5-1: Sorgfaltsmaß
Abb. 5-2: Kostenverteilungsmodell Prävention
Abb. 5-3: Verhaltensmotive
Abb. 6-1: Grenznutzen der Exekutive
Abb. 6-2: Gesellschaftliche Kosten von Straftaten
Abb. 6-3: Verdrängungseffekt
Abb. 6-4: Verhaltensmotive
Abb. 6-5: Schadensanreizreduktion
Abb. 7-1: Dimensionsbetrachtung balanced scorecard
Berechnungsverzeichnis
Berechnung 6-1: Optimum der Kosten
IV
Aufzählungsverzeichnis
Aufz. 1-1: Auswirkungen von Terror ..................................................................... 1 Aufz. 2-1: Fundamentalismus ................................................................................. 3 Aufz. 2-2: Definition Fundamentalismus ............................................................... 4 Aufz. 2-3: Definition Terrorismus ........................................................................ 12 Aufz. 2-4: Faktoren globaler Dimension .............................................................. 13 Aufz. 2-5: Fünf Säulen des Islam ......................................................................... 14 Aufz. 2-6: Strategien und Kennzeichen ................................................................ 17 Aufz. 2-7: Feindbild .............................................................................................. 19 Aufz. 3-1: Terroristischer Nutzen ......................................................................... 25 Aufz. 4-1: terroristische Alleinstellungsmerkmale ............................................... 45 Aufz. 5-1: Reaktion auf Dissonanz ....................................................................... 53 Aufz. 5-2: Gründe der Reaktion ............................................................................ 53 Aufz. 5-3: Ideologische Beispiele ......................................................................... 55 Aufz. 5-4: Dreigeteilte Aufgaben ......................................................................... 56 Aufz. 7-1: Betrachtungsargumente ....................................................................... 77 Aufz. 7-2: Betrachtungsdimensionen .................................................................... 79
Formelverzeichnis
Formel 5-1: fallende Durchschnittskosten ........................................................... 60 Formel 6-1: Gesellschaftliche Kosten .................................................................. 67 Formel 6-2: Opportunitätskosten der OK ............................................................. 69 Formel 7-1: Argumente Staatsvolk ...................................................................... 80 Formel 7-2: Argumente Staatsgebiet ................................................................... 81 Formel 7-3: Argumente Staatsgewalt .................................................................. 81 Formel 7-4: balanced scorecard ........................................................................... 82
Tabellenverzeichnis
Tab. 5-1: Verkehrstote vs. Terroropfer ................................................................. 52 Tab. 6-1: Präventionseffekt .................................................................................. 65 Tab. 6-2: Vergleichstabelle .................................................................................. 65
V
Abkürzungsverzeichnis
A
Abbildung Abb. Abkürzung Abk. Absatz Abs. Artikel Art. Auflage Aufl. Aufzählung Aufz. Aktenzeichen Az.
B
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Band Bd.
Bundesagentur für Außenwirtschaft bfai Bürgerliches Gesetzbuch BGB Bundesgesetzblatt BGBl. Bruttoinlandsprodukt BIP Bundeskriminalamt BKA Bundesrepublik Deutschland BRD Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesverfassungsgerichtentscheid BVerfGE beziehungsweise bzw.
C circa ca. ceteris paribus c.p.
D das heißt d.h. deutsch dt. des Monats d.M.
VI
E Europäische Gemeinschaft EG englische Schreibweise engl.
Euskadi Ta Askatasuna (baskische Terrorgruppe) ETA Europäische Union EU Europäisches Polizeiamt Europol
Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften Eurostat
F folgende f. fortfolgende ff.
Freiheitlich Demokratische Grundordnung FDGO
G gemäß gem.
Groupe Islamique Combattant Morrocain GICM Grundgesetz GG gegebenenfalls ggf. grundsätzlich grds.
Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat GSPC
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus GwG
schweren Straftaten (Geldwäschegesetz)
H Human Development Reports hdr Handelsgesetzbuch HGB herrschende Meinung h.M. home-grown-terrorism hgt Herausgeber Hrsg.
I
VII
in der Regel i.d.R. Islamische Dschihad-Union IDU im engeren Sinne i.e.S. insbesondere insb. im Rahmen i.R. im Rahmen des i.R.d. im Sinne des i.S.d.
Internationale Organisation für Normung ISO in Verbindung mit i.V.m. im weiteren Sinne i.w.S. im Zusammenhang mit i.Z.m.
K Kriminelle Globalplayer KGPs
M
maximal max. Million Mio. mindestens mind. Mindermeinung m.M. Milliarde Mrd.
N
North Atlantic Treaty Organization NATO
O oben angeführt o.a. oder Ähnliches o.ä.
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD oben genannt o.g. Organisierte Kriminalität OK
VIII
P Polizeiführungsakademie PFA
R Royal Bank of Scottland RBS Randnummer Rdnr.
S Seite S. so genannt sog. Stück St. Strafgesetzbuch StGB Strafprozessordnung StPO
T Tabelle Tab.
U unter anderem u.a. und Ähnliches u.ä.
Vereinigte Staaten von Amerika (engl.) USA unter Umständen u.U.
V vergleiche vgl. vermutlich vmtl.
Z zum Beispiel z.B. zuzüglich zzgl.
IX
1 Einführung
Das Bild der Rechtswissenschaften von der Ökonomie ist generell von dem Ansatz der Nutzenmaximierung geprägt. Unter dem Nutzen wird dabei die Höhe des geldwerten Vorteils einer Investitionsentscheidung verstanden. Dies steht im Widerspruch zur Auffassung der Ökonomie selbst. Die Wirtschaftswissenschaften sehen in der Maximierung der Zielvorstellung den eigentlichen Nutzen, der auch so genannte (sog.) weiche Ziele umfassen kann. 1
In der vorliegenden Arbeit soll Terrorismus als schwerkriminelles strafrechtlich relevantes Verhalten im Nutzen analysiert und den marktwirtschaftlichen Folgen gegenüber gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird hinterfragt, welche Anreize für die Straftäter gegeben sind, um ein solches Leid über ihre Opfer zu bringen. Die Betrachtung des ökonomischen Nutzens als Anreizfaktor ist nicht neu. Dieser Anreiznutzen wird regelmäßig monetär ausgedrückt. Die vorliegende Arbeit geht über die monetäre Betrachtung hinaus. Nutzen hat nicht mehr zwingend in materieller Form vorzuliegen, sondern ist persönliche Motivation der intrinsischen Gefühlsmaximierung. 2
Die Auswirkungen durch terroristische Anschläge lassen sich in vier Kategorien mit Einfluss auf die Ökonomie unterteilen: 3
1. Verlust von Menschenleben und Zerstörung der Infrastruktur 2. Reduktion von ausländischen Ressourcezuflüssen 3. Erwartungswertänderung durch Unsicherheit 4. indirekte Kosten Aufz. 1-1: Auswirkungen von Terror 4
Der Verlust von Menschenleben ist verursacht zunächst Schmerz und Trauer als wohl schlimmste Folge. Ökonomisch wird von der Zerstörung des Humankapitals sowie Infrastruktur gesprochen. 5 Das Ausbleiben von Direktinvestitionen in einer Region und rückläufige Tourismuszahlen in belasteten Gebieten spiegeln die Reduktion von Ressourcezuflüssen wider. Als Folge des Terrors ändern sich die
1 siehe hierzu z.B. KIRCHGÄSSNER, G., Homo oeconomicus (2000, S. 15f.)
2 siehe hierzu Altruismus, z.B. bei RUCHT, D. (2001: 962-983)
3 vgl. FREY, B. / LÜCHINGER, S. / STUTZER, A. (2005a: 4ff)
4 vgl. FREY, B. / LÜCHINGER, S. / STUTZER, A. (2005a: 5)
1
Erwartungshaltungen der Bevölkerung. Dies führt zu Veränderungen der makroökonomischen Parameter, wie Konsum, Spar- und Investitionsquoten. Die Ressourceallokation wird verzerrt. 6 Letztlich werden politische und wirtschaftliche Interessen, getragen von der zukünftigen Sicherheitserwartung der Bürger, verändert. Es kommt, bei finanzieller Möglichkeit, zu einer erhöhten Investition in die Sicherheit. Die Sicherheitsmaßnahmen generell als unproduktiver Einsatz von Ressourcen zu bezeichnen 7 erscheint fragwürdig. Vielmehr ist für die Entscheidung zur Investition in Sicherheit der Faktor des subjektiven Sicherheitsgefühls mitbestimmend.
Durch einen kriminellen Akt in großem Ausmaß wird dieses Sicherheitsgefühl regelmäßig geschädigt. Zur Wiederherstellung bedarf es eines erhöhten Ressourceneinsatzes. Trotz allen Leids erfordert die wirtschaftswissenschaftliche Analyse daher eine abstrahierende Betrachtung. Grundlage einer terroristischen Abstrahierung ist die Definition des Begriffs „Terrorismus“, der das Kapitel 2 gewidmet ist.
Wie die Ökonomie eine tragende Rolle in terroristischen Entscheidungen spielt, skizziert das 3. Kapitel. Der Einfluss der Motivation auf die terroristische Nutzenmaximierung und die dadurch bedingte ökonomische Veränderung der terroristischen Verhaltensweisen ist Gegenstand des 4. Kapitels. Soweit terroristische Verhaltensweisen mit wirtschaftswissenschaftlichen Maßstäben messbar werden, liefert die Ökonomie Erklärungsansätze. Kapitel 5 umfasst hierzu Auswirkungen und eine allokative Betrachtung. Die Fortentwicklung dieses Gedankens kann seinerseits zu einer Basis der koordinierten Planung von Entscheidungen in Nationalstaaten führen. Hieraus erklärbare Ansätze werden im Kapitel 6 aufgezeigt.
Die Grenzen der Arbeit finden sich in den Wechselwirkungen international agierender Staaten. Um einen Weltfrieden zu schaffen erscheinen weltweite gesamtgesellschaftliche Anstrengungen notwendig. 8
5 Im Falle der Anschläge vom 11. September 2001 z.B. ca. 25 bis 60 Mrd. Euro.
6 so FREY, B. / LÜCHINGER, S. / STUTZER, A. (2005a: 5) richtig weiter
7 wie FREY, B. / LÜCHINGER, S. / STUTZER, A. (2005a: 5)
8 siehe hierzu „3. Weltkrieg“ LINDLAU, D.(2007), aber auch schon KRANZ, U. (2002)
2
2 Fundamentalismus und Terrorismus
2.1 Das Phänomen Fundamentalismus
Der Begriff des Fundamentalismus wird zum einen als Schlagwort und zum anderen als Kampfbegriff mit verschiedenen Bedeutungen genutzt. Er umfasst regelmäßig religiöse, politische und kulturelle Weltanschauungen. Die sprachliche Unterscheidung zwischen religiösem Fundamentalismus und religiösem Fanatismus ist schwierig. Der beschriebene Fanatismus wird teilweise als extremer Teil des Fundamentalismus verstanden. Er definiert sich aber auch als gesellschaftlicher Erklärungsversuch des Begriffs Fanatismus selbst.
In der gesamtdeutschen Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ findet sich ebenso ein Versuch der Begriffserklärung. Mit ihren zwei Gruppierungen, den „Fundis“ (Fundamentalisten) und den „Realos“ (Realisten), begründet sie ihre Hauptströmungen. Verstanden sich „Die Grünen“ vor allem in den Jahren nach ihrer Gründung als „Fundamentalopposition“, vertraten die „Fundis“ noch extremere Positionen innerhalb ihrer Organisation. Die „Realos“ warfen den „Fundis“ hingegen vor, Ideologen zu sein, die keinen Bezug zur Realität hätten. 9
Damit ergibt sich die Notwendigkeit der Begriffsdefinition des Fundamentalismus. Hierzu lassen sich drei unterschiedliche Ansätze skizzieren:
1. aus philosophischer Sicht
2. aus gesellschaftswissenschaftlicher Sicht 3. mittels theologischer Erklärung Aufz. 2-1: Fundamentalismus 10
Im Wörterbuch der Philosophie ist Fundamentalismus bezeichnet als:
„[heißt] Fundamentalismus … zunächst die amerikanische Variante eines in der Theologie des 19. und 20. Jahrhunderts verschiedentlich zutage getretenen antimodernistischen Affektes. Der als Verfallserscheinung interpretierte Säkularisierung, für den Darwinismus und naturwissenschaftliches Denken verantwortlich gemacht werden, wird
9 vgl. KIENZLER, K. (1990, S. 69)
10 vgl. GRÜNSCHLOß, A. (1999: Einleitung)
3
in der fundamentalistischen Bewegung, das Prinzip der verbalinspirierten Heiligen Schrift entgegengestellt.“ 11
Die sozialanalytischen Definitionsversuche gehen u.a. auf die amerikanischen Soziologen der 50er und 60er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück. Der Begriff des Fundamentalismus wird als konservative Traditionsbewegung der ländlichen Bevölkerung in der alten Mittelschicht beschrieben. Diese Bevölkerungsteile suchen den Ausweg aus der Verunsicherung durch Technisierung und Verstädterung des amerikanischen Kontinents in irrationalem Festhalten an Altgewohntem. 12
Die theologische Begriffsbestimmung umfasst philosophische (logische) Argumente und sozialwissenschaftliche Aspekte. Die Auslegung durchlief verschiedene Entwicklungsstufen, bis sie heute die grundsätzlich Ablehnung des Begriffs Fundamentalismus nicht mehr mitträgt. 13 Damit wird Fundamentalismus zur Reaktion auf die als bedrohlich empfundene Moderne:
Hieraus ergeben sich die unterschiedlichen weltlichen Bezugsformen des Fundamentalismus. Die Ausrichtung des eigenen Verhaltens nach innen kann von der einfachen Abschottung vom gesellschaftlichen Leben bis zur Bildung von Enklaven gleicher Überzeugung führen. Innerhalb dieser parallelen 15 Gesellschaftsformen entstehen eigene soziale Strukturen und Institutionen. Eine Bezugsfindung nach außen kann eine Planung der Eliminierung des erklärten Feindes erzeugen.
11 vgl. KIENZLER, K. (1990, S. 67)
12 vgl. HOLTHAUS, S. (2003, S. 47)
13 anders hierzu WIEßNER, G., zitiert nach GRÜNSCHLOß, A. (1999, 2.Abschnitt), der von einer
„Enttabuisierung des Lebens als Folge einer extrem offenbarungsgläubigen Fassung des Wahr-heitsbegriffs“ spricht.
14 vgl. JARITZ, F. (2007: 9)
4
Hierzu sollen Strukturen der Gesellschaft errungen werden, die eine Kontrolle ermöglichen. 16 Fehlt es an der Fähigkeit der faktischen Bekämpfung, werden Interpretationen der vorgefundenen Außenwelt angestellt, um die eigenen Wahrheitsüberzeugungen vor fremden Einflüssen zu schützen.
Die Gemeinsamkeiten der allgemein als fundamentalistisch verstandene Tendenzen finden sich in dem Willen zur „Weltherrschaft“. Die wesentliche Unterscheidung umfasst die Art und Weise der Umsetzungsversuche. 17 Die Unterscheidung von Fundamentalismus zum Extremismus charakterisiert sich im Willen zur Gewaltanwendung gegen den Feind. Die Aktionsschwelle zum militanten Fundamentalismus bedarf einer weiteren Mobilisierung, insb. von aktiv schädigenden Vorhaben.
Der besonderen Form des Islamismus als moslemischer Fundamentalismus obliegt damit nicht automatisch der extremistische Bewertungsmaßstab. Ebenso wie der Traditionalismus als Grundlage des Fundamentalismus nicht deutungsfrei übernommen werden kann, bedarf der Extremismus einer zusätzlichen Verfälschung von interpretierten Aussagen. So ist es nicht verwunderlich, dass es über die verschiedenen Stufen zu einer regelrechten Deutungsmanipulation kommt. 18
Die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Ismen sind weder im wissenschaftlichen noch im gesellschaftlichen Verständnis klar definierbar. Sie haben zudem grundsätzlich mehrere Dimensionen. Wie in nachfolgendem Schaubild beispielhaft dargestellt, kann die erste Stufe der Extremisierung, die traditionelle Überzeugung, ideologische Züge annehmen ohne extremistisch zu sein. Soweit allerdings ein gewisses Maß an Überzeugung überschritten wird, ist eine Zuordnung in den Radikalismus oder Extremismus vorzunehmen.
15 Der Begriff wird für den Autor für unglücklich gehalten, da er den Bestand von zwei sich an-
nähernd gleich entwickelte Gesellschaftsformen voraussetzt. Tatsächlich handelt es sich um ei-
nen nicht vergleichbaren Entwicklungs- und Ideologiestand.
16 vgl. JARITZ, F. (2007: 9)
17 vgl. GRÜNSCHLOß, A. (1999: 5. Abschnitt)
18 vgl. JOEST, W. (1983: 737)
5
Gewaltbereitschaft
Im Traditionalismus gehen zum einen konservative Werte und zum anderen Sitten und Gebräuche auf. Sie bilden die Grundlage für bewährte und überlieferte Verhaltensmuster und Einstellungen. In unserer christlich-abendländischen Kultur stärkt so das Brauchtum den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es bildete, u.a. neben der Familie, einen Rückhalt und begründet die Wurzeln des Individuums. Aus ihm entwickeln sich zukünftige Potentiale und Fähigkeiten des Einzelnen und letztlich der Bevölkerung. Die Radikalisierung baut regelmäßig auf einem verallgemeinerten und ideologisierten Glauben an die eigenen Wertorientierungen auf. Ein ausgeprägtes Verständnis zum Traditionalismus führt dabei nicht zum Radikalismus, sondern steht diesem grundsätzlich entgegen. Der Radikalismus selbst findet sich noch innerhalb der gesellschaftlichen Normstrukturen. Er ist lediglich eine am Rande der Werteordnung positionierte Auslegung des gesellschaftlichen Normenverständnisses. Damit befindet er sich noch innerhalb der staatlich geduldeten Werteordnung. 19
19 in der Bundesrepublik Deutschland z.B. die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO),
u.a. genannt in § 92 Abs.2 StGB und § 4 BVerfSchG
6
Gewaltbereitschaft
Ein Abgrenzungsproblem ergibt sich bei solchen Institutionen, die sich auf der Grundlage der gesellschaftlichen Normen bewegen, deren Ziel jedoch die Überwindung des Systems ist. Letzteres ist die erkennbare Abgrenzung zwischen Radikalismus und Extremismus. Der Extremismus hat als Ziel die Begründung einer neuen, nach seinen Vorstellungen verbesserten, Gesellschaftsform. Der Fundamentalismus begründet die Glaubens- und Überzeugungsrichtung. Er ist regelmäßig religiös bedingt. Dabei ist es unerheblich, aus welcher Glaubensrichtung die Überzeugung herrührt. Sie ist in nahezu allen Glaubensrichtungen, insb. in den monotheistischen Überzeugungen zu finden.
Die Religion gilt als einzige Wahrheitsüberzeugung, deren Umsetzung für jeden Anhänger zur Pflicht werden muss. Zu seinem äußeren Erscheinungsbild tragen entscheidend die Zahl der Angehörigen, ein potentielles Feindbild, die vorgefundenen Grundlagen und die Überzeugungskraft der Fundamentalisten in ihrer Glaubensauslegung sowie die Möglichkeit der Radikalisierung der Religionsmitglieder bei. Auch der Fundamentalismus basiert auf traditionellen Glaubenswerten. Der Unterschied findet sich in der Auslegung dieser. Seine ideologische Überzeugung macht es für den einzelnen schwer, aus den Strukturen der Gruppe auszubrechen.
20 in Anlehnung an MEYER, W. (2006: 3 ff.)
7
In der Grafik zum Glockenprinzip wurde zwischen traditionellem und ethnonationalistischem Extremismus unterschieden. Diese Abgrenzung ist aus der Realität entnommen. Der traditionelle Extremismus ist sich seiner Rolle bewusst, außerhalb der geltenden Werteordnung zu stehen. Für ihn ist es gerade wichtig, das System zu bekämpfen und dabei seinen anderen Standpunkt zu repräsentieren. Der in Deutschland vorgefundene ethno-nationalistische Extremismus macht sich gerade Freiheitsrechte der Gesellschaft nutzbar. Er operiert verdeckt, um die gesellschaftliche Werteordnung auszureizen. Da nur juristisch geschulte Bevölkerungsteile über die Grenzen der Grundrechte informiert sind, ergibt sich für einen Großteil der sonstigen Bevölkerung der Glaube an die Machtlosigkeit des Staates gegen solche extremistische Tendenzen.
2.2 Anfälligkeit für Fundamentalismus
Die Anfälligkeit für extremistische und fundamentalistische Überzeugungen wird oft alleinig in der individuellen Ausgestaltung von Erfahrung und Stabilität des Einzelnen gesehen. Die Unterscheidung in starke und schwache Ich-Identität spielt dabei eine wesentliche Rolle. Es wird argumentiert, dass eine gestandene Persönlichkeit weniger anfällig sei als ein vergleichbarer junger Mensch, der ggf. ohne kontrollierendes Elternhaus aufgewachsen ist. 21 Betrachtet man die Realität, finden sich insb. in Führungspositionen extremistischer und radikalistischer Organisationen qualifizierte und gebildete Persönlichkeiten.
Ebenso lässt sich in problematischen Wohngebieten eine Tendenz von „ungebildeten“ Jugendlichen erkennen, gegen die vorgefundenen extremistischen Überzeugungen zu rebellieren. Auf Grund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung lassen sich diese Phänomene zudem nicht als Einzelfälle begreifen. Die Tendenz zur Radikalisierung in sozial schwachen Wohngebieten ist grundsätzlich erkennbar, sie umfasst allerdings nicht die nach dieser Theorie zu erwartenden Ausdehnungen.
21 so z.B. BEINERT, W. (1991: 63 ff.)
8
Radikalisierungsbereitschaft
Die negative Ich-Identität bildet weiterhin eine zentrale Rolle in der Anfälligkeits-theorie. Sie stellt die Fähigkeit des Individuums dar, sein eigenes Selbst zu verstehen und anhand seiner Ziele und seiner Überzeugung zwischen Gewolltem, Ungewolltem und gesellschaftlichen Zusammenhängen zu unterscheiden. Dabei ist zu beachten, dass ein Verständnis für die Grundrechte nicht angeboren ist. Sinn und Zweck von Verfassung und Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat muss im Laufe der Entwicklung erlernt werden. Sie bilden den Schutz gegen Eingriffe, auch und gerade gegen den fürsorglichen und schützenden Staat, um den Einzelnen in der Gesellschaft nicht zum bloßen kontrollierten überwachten Individuum verkommen zu lassen. 22 Nach der Überzeugung des Verfassers beginnt mit der Übergabe der Kontrolle aller Einzelpunkte, auch an einen wohlwollenden Staat, die Gefahr zur ungewollten ganzheitlichen Überwachung durch ein System. 23 Bei einer weitgehenden Übertragung der Alleinverantwortung für die Sicherheit innerhalb des Landes könnte die Gefahr der gesellschaftlichen Verant-wortungsdiffusion von Sicherheit und Stabilität begründet werden.
Eine zweite Dimension bildet die Ausprägung von gruppen- und massendynamischen Effekten auf das Individuum. Der Gruppendruck begründet den Zwang des
22 vgl. die Objektformel des BVERFG - BVerfGE 9, 167 (171); 87, 209 (228) „der Einzelne darf
nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns werden“
23 anders hierzu SCHÄUBLE, W. (2007)
9
Angleichens eines Individuums an die vorgefundene Personenmehrzahl. Um dazu zu gehören, nimmt eine Person bewusst und unbewusst Veränderungen seiner eigenen Persönlichkeit in Kauf. Wenn die vorgefundene Gruppe zudem zur Familie wird, sie subjektiv als die einzige Möglichkeit der Befriedigung des sozialen Bedürfnisses nach „Kontakt“ erscheint, so ist der Zwang zur Anpassung stark und immanent.
Soweit die individuell Kritische Masse von gesellschaftlichem Außendruck (gruppendynamische Effekte) und der negativen intrinsischen Ich-Identität überschritten wird, kommt es zur aktiven oder passiven Extremisierung. Die Entscheidung zu einer aktiven oder passiven Ausprägung spiegelt dabei u.a. das Selbstwertgefühl wider, welches in die Ich-Identität einfließt. Es ist jedoch gleichzeitig Ausprägung der eigenen gefundenen Überzeugung an dem -istischen Phänomen.
Der Prozess kann auf verschiedenen Ebenen ablaufen. Für die jeweils Außenstehenden ist er deutlich erkennbar. Beteiligte sind dagegen, obgleich vorgefundener Ergebnisse, so eingebunden, dass sie eine aktive Veränderung nicht oder nur in geringem Maß wahrnehmen können und wollen. Die Ebenen der Veränderung unterscheiden sich in ihrem Umfang in Gruppenbezogene, Lokale, Nationale, Überstaatliche und Globale. Die Radikalisierung in sozialen Randbereichen der Gesellschaft, insb. in Wohnbezirken, sind zumeist gruppenbezogen und lokal. Eine lokal-nationale Veränderung findet sich z.B. in der zunehmenden Radikalisierung der Jugendlichen in den neuen Bundesländern. Eine nationale Veränderung könnte die Entwicklung der ehemaligen sowjetischen Staaten zur Marktwirtschaft darstellen. Letztlich ist eine globale Veränderung in dem gesamtweltlichen Verständnis des Kommunismus in China zu sehen.
Hinzu kommt die situationsbedingte Einflussnahme. Ein Individuum ist für extremistische Ansprachen dann anfälliger, wenn es sich in einer Lage befindet, die sich vermeintlich durch ein vorgefertigtes Feindbild erklären lässt. Nach der unmittelbar zurückliegenden Entlassung wegen der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland ist die Verantwortungszuweisung zu ausländischen Billiglohnanbietern generell höher, als bei einem gefestigtem Arbeitsverhältnis. Damit ist auch der Zeitpunkt der Ansprache von Vorteilen der Extremisierung entscheidend. 24
24 Die Forschung nach Ursachen und Überzeugungen zum Verkauf des Produkts „Zugehörigkeit
zu einer extremen Gruppe“ weist deutliche Analogien zum Marketing, insb. bei Haustürgeschäf-
10
Insbesondere nationaler und globaler Wandel führt zu einem veränderten Werteverständnis in der Gesellschaft. Hierbei werden neue Normen, Verhaltensweisen und Kompromisse akzeptiert. Ehemals radikale Vorstellungen werden gesellschaftsfähig. 25 Damit bleibt abzuwarten, wie sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen den veränderten Werten anpassen werden.
2.3 Internationaler und transnationaler Terrorismus
Das neue Berufsbild des Terrorismusexperten hat Hochkonjunktur. Terrorismus wird im Wesentlichen als bestimmte Form definiert, um (im weitesten Sinn) politische Ziele zu erreichen. Die dt. Innenpolitik definiert den Terrorismus als:
„[…] die aggressivste und militanteste Form des politischen Extremismus, bei der die extremistischen Ziele mit Mitteln eines nachhaltig geführten gewaltsamen Kampfes durch systematische Anwendung massiver Gewaltakte verfolgt werden. Kennzeichnen des Terrorismus ist die Verübung schwerer Anschläge durch grundsätzlich verdeckt operierende Gruppen, die arbeitsteilig organisiert sind. […] das heutige Phänomen des islamistischen Terrorismus mit massiven Anschlägen auf „weiche“ Ziele mit hohen Opferzahlen auch auf eine Destabilisierung und Einschüchterung ganzer Gesellschaften und Staaten zielt.“ 26
Diese Definition greift allerdings zu kurz. Zunächst erscheint die grundlegende Notwendigkeit der extremistischen Ansicht nicht zu gelingen. Extremismus ist der Versuch der Überwindung des bestehenden Rechtssystems unter Anwendung von Gewalt und deren Hilfsmitteln. Damit definiert sich Extremismus selbst an dem Rechtssystem, welches sich in der vorgefundenen Gesellschaft durchgesetzt hat. Ferner greifen einige terroristische Gruppen auf Ziele zurück, die gerade nicht unbewaffnet (mithin „weich“) sind. 27 Auch sollte das Ziel der Destabilisierung
ten auf. Zunächst wird ein Bedarf geweckt (z.B. ein Arbeitsplatz), der im Anschluss durch das
eigene Programm („Deutsche Arbeitsplätze für deutsche Arbeitnehmer“) abgedeckt wird.
25 vgl. hierzu die Entwicklungsgeschichte der Partei „Die Grünen“ in den 80er Jahren und zuneh-
menden Einzug der „neuen Linken“ in dt. Landtage. Eine mittelfristige Regierungsbeteiligung
erscheint auch in traditionell konservative Bundesländer (z.B. Thüringen) möglich.
26 aus LEXIKON DER INNENPOLITIK (2007) unter http://www.bmi.de vom 18. März 2008
27 Es sei auf die Anschläge von Polizeistationen und Militärkonvois in Tschetschenien verwiesen.
11
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Carsten V. Mueller, 2010, Ökonomische Theorie des Terrorismus, München, GRIN Verlag GmbH
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