INHALTSVERZEICHNIS 1
Zusammenfassung
Das Interbankenentgelt (engl.: interchange fee) ist eine Gebühr, die bei Kre-
ditkartenzahlungen von der Bank der Verkäufers an die Bank des Käufers gezahlt
wird. Die von Kreditkartenorganisationen festgelegte Höhe des Interbankenentgeltes
wird von Wettbewerbsbehörden kritisch betrachtet. Diese Arbeit zeigt anhand eines
Grundmodells , dass Netzwerkeffekte im zweiseitigen Kreditkartenmarkt ursächlich
f ür diese Praxis und Interbankenentgelte für den Kostenausgleich zwischen den be-
teiligten Banken unverzichtbar sind. Sie erläutert ferner ein weiterentwickeltes Mo-
dell , um eine objektive Auseinandersetzung mit der Kritik am Interbankenentgelt zu
erm öglichen.
Inhaltsverzeichnis
1 Fragestellungen 2
2 Die Analyse von Rochet und Tirole 3
Das Grundmodell von Baxter 5
Erweiterung des Grundmodells durch Rochet und Tirole 8
3 Regulierungserfordernisse 14
4 Schlussfolgerungen 16
1 FRAGESTELLUNGEN 2
1 Fragestellungen
Den Impuls für die thematische Ausrichtung dieser Arbeit liefert der Aufsatz „Cooperation among Competitors: The Economics of Payment Card Associations“ von Jean-Charles Rochet und Jean Tirole (2002). Die Autoren untersuchen die Festlegung des Interbankentgelts (engl.: interchange fee) zwischen Banken innerhalb des Systems von Kreditkarten-organisationen 1 . Das Interbankenentgelt ist eine Gebühr, die innerhalb dieses Systems bei jeder Kreditkartenzahlung verrechnet wird und eine Zahlung von der Bank des Verkäufers an die Bank des Käufers darstellt. Die Höhe der Gebühr wird in der Praxis von der Kredit-kartenorganisation festgelegt, wenngleich den beteiligten Kreditinstituten eine bilaterale Vereinbarung möglich wäre.
Das Interbankenentgelt ist wiederholt in den Fokus verschiedener Wettbewerbsbehörden geraten, ebenso wie die Verpflichtung der Akzeptanzstellen, Kreditkartenzahlungen ohne Preisaufschlag anzunehmen (im Folgenden auch Preisaufschlagverbot, engl.: nosurcharge rule), obwohl die Gutschrift aus der Kreditkartenzahlung für die Akzeptanzstelle mit einem Disagio verbunden ist. So werden die Festlegung des Interbankenentgelts als mögliches Instrument zur Preisabsprache und der nicht zugelassene Preisaufschlag als unlauteres Mittel zur Stärkung der Marktstellung von Kreditkartensystemen kritisiert (Rochet und Tirole, 2002, S. 550).
Kreditkartenmärkte gehören zu den zweiseitigen Netzwerkmärkten und diese werfen typischerweise schwerwiegende Fragen im Zusammenhang mit politischen Interventionen auf (Samuelson, 2007, S. 173). In ihrer Analyse prüfen Rochet und Tirole die Gültigkeit der genannten Bedenken. Sie kommen in ihrer Analyse zu folgendem Ergebnis: Eine Erhöhung des Interbankenentgelts führt zunächst, d.h. von einem geringen Niveau ausgehend, zu einem Anstieg der Kreditkartennutzung. Wird ein bestimmter Schwellwert erreicht, akzeptieren Verkäufer hingegen keine Kreditkartenzahlungen mehr. Die von der Kreditkartenorganisation gewählte Höhe des Interbankenentgelts ist situationsabhängig entweder im sozialen Optimum oder führt zu einer überhöhten (suboptimalen) Nutzung
1 Auf dem Markt für Kreditkarten wird zwischen den kooperativen Systemen von Kreditkartenorganisationen wie beispielsweise Visa oder MasterCard und proprietären Systemen der Kreditkartengesellschaften wie beispielsweise Diners oder American Express unterschieden. Während bei Kreditkartenorganisationen Banken sowohl auf Händler- als auch auf Kundenseite als Vermittler in Erscheinung treten, setzen Kreditkartengesellschaften Kreditkarten und Dienstleistung selbst ab. Da es im letzteren System kein Interban- kenentgelt gibt, werden Kreditkartengesellschaften in dieser Arbeit nicht betrachtet.
2 DIE ANALYSE VON ROCHET UND TIROLE 3
von Kreditkarten (Rochet und Tirole, 2002, S. 565). Die Aufhebung eines Preisaufschlagverbots wirkt sich, abhängig von der Ausgangssituation, im Optimum verschlechternd bzw. bei suboptimaler Kreditkartennutzung zunächst verbessernd aus (Rochet und Tirole, 2002, S. 562).
Das ihrer Analyse zugrunde gelegte Modell stützt sich dabei auf die Beschreibung von Baxter (1983), die den Netzwerkcharakter von Kreditkartenzahlsystemen in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Rochet und Tirole fügen weitere Annahmen hinzu und bauen das Modell weiter aus. Die Aufgabe dieser Arbeit ist es, die Mechanismen des Modells zu erläutern, um eine objektive Auseinandersetzung mit der Kritik am Interbankenentgelt zu ermöglichen. Es stellen sich die folgenden Fragen:
1. Warum wird ein Interbankenentgelt in Rechnung gestellt?
2. Wie lassen sich die von Rochet und Tirole beschriebenen Ergebnisse erklären?
3. Bestehen Regulierungerfordernisse hinsichtlich der Höhe des Interbankenentgeldes?
Zur Beantwortung der Fragen ist dieser Aufsatz folgendermaßen aufgebaut: Im Anschluss an dieses erste einleitende Kapitel werden im zweiten Kapitel das Modell von Baxter (1983) und die Erweiterung durch Rochet und Tirole (2002) erläutert. Das dritte Kapitel beinhaltet einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion hinsichtlich der Regulierung des Interbankenentgelts. Am Ende des Aufsatzes werden im vierten Kapitel Schlussfolgerungen gezogen.
2 Die Analyse von Rochet und Tirole
In dem hier betrachteten kooperativen Kreditkartensystem sind vier Parteien beteiligt: (1) der Käufer als Kreditkarteninhaber, (2) der Verkäufer als Akzeptanzstelle, (3) die Bank des Kreditkarteninhabers oder auch Emittent (engl.: issuer) sowie (4) die Bank der Akzeptanzstelle oder auch Erwerber (engl.: acquirer). In der schematischen Darstellung (Abbildung 1) ist der typische Zahlungsvorgang mit Kreditkarte im Rahmen dieses Systems dargestellt. Gegen Vorlage der Kreditkarte kann der Kreditkarteninhaber bei einer Akzeptanzstelle (z.B. Einzelhändler) bargeldlos einkaufen (a). Die Akzeptanzstelle über- mittelt den Zahlungsvorgang an ihre Bank (b). Die Bank der Akzeptanzstelle leitet den
2 DIE ANALYSE VON ROCHET UND TIROLE 4
Zahlungsvorgang an die Bank des Kreditkarteninhabers weiter (c). Die Bank des Kreditkarteninhabers bucht den vollen Zahlbetrag vom Konto des Kreditkarteninhabers (d) und überträgt diesen Betrag abzüglich des Interbankentgeltes an die Bank der Akzeptanzstelle (e). Letztere schreibt der Akzeptanzstelle schließlich diesen Betrag unter weiteren Abzug eines Disagios gut (f).
Abbildung 1: Grundschema des Kreditkartengeschäfts (Eigene Darstellung)
Die Bedeutung der Kreditkarte im Zahlungsverkehr ist, gemessen an der absoluten Kreditkarten- und Vertragspartneranzahl oder den Transaktions- und Umsatzzahlen, in den vergangenen Jahren stetig gewachsen (Visa, 2009, S. 13). Der Erfolg dieses Zahlungssystems lässt sich durch einige Vorteile erklären, die es im Vergleich zur Barzahlung aufweist. So kann ein Einkauf per Kreditkarte spontan erfolgen und ist nicht auf die Summe des mitgeführten Bargelds beschränkt. Der Kreditkarteninhaber kann auf das Mitführen von Bargeld weitgehend verzichten und ist dadurch gegen Bargeldverlust geschützt. Eine Kreditkartenzahlung kann über Ländergrenzen hinweg auch via Telefon oder Internet getätigt werden, die eventuell notwendige Währungsumrechnung erfolgt automatisch. Auf der anderen Seite profitiert die Akzeptanzstelle von Spontankäufen, die ohne dieses Zahlungssystem womöglich nicht oder in geringerem Umfang getätigt werden würden. Weitere Vorteile ergeben sich aufgrund der verringerten Bargeldhaltungskosten sowie der Möglichkeit, Telefon und Internet als zusätzliche Verkaufskanäle, auch international, zu nutzen. Und schließlich ergibt sich für die Akzeptanzstelle aus der automatischen Auto- risierung gegen den Verfügungsrahmen oder eine mögliche Kreditkartensperre eine Zah-
Arbeit zitieren:
Diplom Volkswirt Holger Sandker, 2010, Netzwerkeffekte auf dem Kreditkartenmarkt, München, GRIN Verlag GmbH
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