Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
2. Der Institutionenbegriff und die Europäische Union 5
2.1 Politische Institutionen 5
2.2 Die Europäische Institutionenlogik 6
3. Die Institutionenordnung der Europäischen Union 7
3.1 Das „Institutionelle Gleichgewicht“ 7
3.2 Die Organe 9
3.2.1 Das Europaparlament 10
3.2.2 Die Kommission 10
3.2.3 Der Rat 12
3.2.4 Die Ausschüsse 12
4. Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene 13
5. Fazit 16
Literaturverzeichnis 19
Abkürzungsverzeichnis
AEU Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Art. Artikel bzw. beziehungsweise ders. derselbe d.h. das heißt EGV Vertrag über die Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EUV Vertrag über die Europäische Union etc. et cetera f. folgende ff. fort folgende gem. gemäß Hrsg. Herausgeber Rat Ministerrat sog. sogenannte(s/r) u.a. unter anderem v.a. vor allem vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
3
1. Einleitung
Niklas Luhmann nennt das Treffen verbindlicher Entscheidungen als das „Zweckprogramm“ und damit die Kernfunktion politischer Instituitionen (Röhrich 1977: 76). Doch wie kommen Entscheidungen in politischen (Mehrebenen-)Systemen zustande und durch was werden Decision-Making-Prozesse beeinflusst? Ausgehend von diesen Überlegungen versucht die vorliegende Arbeit die Frage zu beantworten, wie die Institutionen-Ordnung der Europäischen Union die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene prägt.
Um sich der Frage zu nähern, scheint es sinnvoll, zunächst die Organe des politischen „Mehrebenensystems“ der Europäischen Union zu analysieren und zu untersuchen, welche Interessen hinter den einzelnen Organen in den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozessen stehen, um nachzuvollziehen, welche Positionen sie im Decision-Making-Prozess (beispielsweise aufgrund ihres Selbstverständnisses und ihrer Zusammensetzung) vertreten. Hierzu werden sowohl die Organe selbst (Kommission, der Rat und das Europaparlament) als auch die Ausschüsse analysiert, da diese die Legislative der EU
1 als die Grundlage dieser repräsentieren. Außerdem wird das „Institutionellen Gleichgewicht“ Institutionenordnung und der damit verbundenen Kompetenzverteilung untersucht, um das Spannungsverhältnissen zwischen sowohl europäischen und nationalstaatlichen als auch interorganischen Interessen besser nachvollziehen zu können (vgl. Bach 2008b: 296). Dahingehend muss dann untersucht werden, wie der Interessenkonflikt zwischen den Organen ausgestaltet ist und ausgeglichen wird.
Auf diese Weise kann dann wiederum ebenso nachvollzogen werden, welche Systemlogik hinter dem gesamten Herrschaftssystem der EU steht und welche Bedeutung der neuartige Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Zusammenhang für die Organisationsstruktur, d.h. die Kompetenzverteilung und die Verfahrensordnung besitzt.
Daneben soll diese Arbeit die These überprüfen, ob es sich bei der EU eher um ein Verhandlungssystem“ „multidimensionales, vernetztes handelt als um ein
Entscheidungsregime im eigentlichen Sinne (vgl. Grande 1995: 332). Ziel der Betrachtung ist es nachzuweisen, dass hinter dem gesamten Herrschaftssystem der EU eine komplexe, bis ins Detail reglementierte Konsensmaschinerie steckt, welche sowohl über die spezielle Institutionenordnung (auf Grundlage eines neuen
„Gewaltenteilungsmodells“) als auch formelle und informelle Verfahren (auf allen
1 Das Prinzip der Gewaltenteilung auf europäischer Ebene. Siehe dazu auch das jeweilige Kapitel dieser Arbeit.
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Entscheidungsebenen) auf den Interessenausgleich gerichtet ist - und nach nichts anderem als strengen Rationalitäts- und Effizienzgrundsätzen funktioniert.
2. Der Institutionenbegriff und die Europäische Union
2.1 Politische Institutionen
Um die Institutionenordnung der Europäischen Union untersuchen zu können, sollte zunächst der Terminus der ‚Institution‘ im politischen Sinne näher erläutert werden. Zwar gibt es keinen universellen Institutionenbegriff in den Sozialwissenschaften, aber häufig findet man folgende Definition: Institutionen sind „sozial definierte, handlungsleitende Systeme von Regeln, die einen verbindlichen gesellschaftlichen Geltungsanspruch erheben und in den Erwartungen der Akteure verankert sind.“ (Florian 2008: 137) Darüber hinaus stellen Institutionen und institutionelle Ordnungen kulturelle Regelungssysteme dar, in denen „Leitideen, normative Skripte, „rationale“ Handlungsmodelle und dergleichen“ verankert sind (Bach 2008b: 289 ff.). Durch diese Regelungsfunktion werden sie verhaltenswirksam und entfalten so ihre Ordnungsfunktion nach außen (ebd.). Das bedeutet, dass durch Institutionalisierungen bestimmtes soziales Handeln vorhersehbar und damit willkürlichem Entscheiden vorgebeugt wird. Ihr Geltungsanspruch und die kollektive Verbindlichkeit ergeben sich aus ihrer sozialen Legitimität (vgl. ebd., Florian 2008: 137).
Politische Systeme sind Institutionen, die Entscheidungskompetenzen besitzen und somit „alle untereinander interdependenten politischen Handlungen“ in einer Bezugssphäre zusammenfügen (Münch 1982: 24 f.).
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Organisation der Europäischen Union als ein System verschiedener Institutionen in Form von Organen bezeichnet werden kann, dessen Organe wiederum selbst Institutionen darstellen. Wie andere nationale oder internationale politische Akteure erfüllen diese die Funktion, Verlässlichkeit zu schaffen, um politisches Handeln berechenbar und vorhersehbar zu machen (vgl. Lenk 1982: 37 f.). Dies wird dadurch erreicht, dass aus den zum Teil diffusen Wertideen konkrete und verbindliche Leitideen werden (Bach 2008b: 288 ff.), die sich unter anderem in der Organisation bestimmter Entscheidungsverfahren, aber auch dem Selbstverständnis der Organe bzw. Institutionen als Vertretungskörperschaften (z.B. im Fall von Parlamenten der des Volkes) niederschlagen.
5
Wilfried Röhrich nennt dabei, in Anlehnung an Niklas Luhmann, das Entscheiden über verbindliche Normen und Gesetze als „Zweckprogramm“ politischer Institutionen zu bezeichnen (Röhrich 1977: 76).
Bei der Institutionenanalyse gilt es in diesem Kontext, konfliktuale Zusammenhänge zwischen den einzelnen Institutionen in Entscheidungsprozessen und die Rationalisierung hinter den Institutionalisierungsprozessen zu untersuchen (ebd.), die meist die Grundlage einer jeden Institution darstellen.
2.2 Die Europäische Institutionenlogik
Die Strukturen und Funktionsweisen moderner politischer Systeme sind häufig komplex, da der politische Austausch den Zweck hat, Interessen auszubilden, zu aggregieren und zu artikulieren, sodass am Ende von Verhandlungen universell verbindliche Entscheidungen getroffen werden können (Münch 1982: 216).
Gleiches gilt für die EU: Die Institutionenordnung ist äußerst „komplex und spannungsreich“ (Lepsius 1990: 265). Die einzelnen Organe, d.h. Institutionen, repräsentieren bestimmte Interessen und Wertideen, und verfügen über unterschiedliche Kompetenzen und Ressourcen. Dennoch müssen sie, um bindende Entscheidungen treffen zu können, miteinander interagieren und in den Verhandlungsprozessen in „loyaler Zusammenarbeit“ (Art. 13 III EUV) Kompromisse finden.
Politische Handlungsfähigkeit hängt unmittelbar mit der Ausgestaltung des Institutionensystems zusammen (Seeger 2008: 63): Die Leitideen der europäischen „Verhandlungsregimes“ (Begriff: Bach 2008a: 182) sind dabei Effizienz, Rationalität und Kontinuität (vgl. z.B. ebd., Hoyer 1995: 27 ff.), was vor allem anhand der Organisationsstruktur und den Wegen zur Kompromissfindung deutlich wird. Diese erfolgt auf Grundlage verschiedener vertraglicher Vereinbarungen, die den Organen unterschiedliche Funktionen, Ressourcen und Kompetenzen verbindlich zuordnen und Entscheidungsprozesse in Form von (formellen und informellen) Verfahren festschreiben, welche die Entscheidungsprozesse vorhersehbar und die gefällten Entscheidungen verlässlich machen.
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Arbeit zitieren:
Milena Tmava, 2010, Wie prägt die Institutionen-Ordnung der Europäischen Union die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene?, München, GRIN Verlag GmbH
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