Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. I
Abbildungsverzeichnis. III
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Aufbau 2
2 Allokative Betrachtungen 3
2.1 Allokationsfunktion. 3
2.1.1 Theorie der öffentlichen Güter 5
2.1.2 Externe Effekte. 9
2.1.2.1 Produktivitätssteigernde externe Effekte. 11
2.1.2.2 Wohnortbezogene externe Effekte. 14
2.1.2.3 Atmosphärische externe Effekte 15
2.2 Zusammenfassung allokativer Betrachtungen. 20
3 Theoretische und empirische Betrachtungen zur Distributionsfunktion 22
3.1 Querschnittsbetrachtung. 24
3.2 Längsschnittsbetrachtung. 25
3.3 Zusammenfassung der Querschnitts- und Längsschnittsbetrachtung. 29
4 Ausgestaltungskriterien für die Hochschulfinanzierung 30
4.1 Effizienzpolitische Ausgestaltungskriterien. 30
4.2 Distributionspolitische Ausgestaltungskriterien. 31
4.3 Grundlagen der Gebührendifferenzierung 31
5 Differenzierung von Studiengebühren. 33
5.1 Differenzierte Studienentgelte nach dem Proportionalansatz. 33
5.2 Kosten- Nutzen-Äquivalent orientiertes Studienentgeltsystem 36
5.3 Das „Higher Education Contribution“-System (HECS) 40
5.4 Nutzen-Äquivalente Studiengebühren 42
6 Resümee. 43
6.1 Schlussfolgerungen 43
I
6.2 Aktuelle Diskussion. 47
7 Literaturverzeichnis 49
8 Anhang. 53
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2-1: Klassifizierung von Gütern
Abbildung 2-2: Schichtspezifische tertiäre Bildungsbeteiligung
Abbildung 2-3: Hypothese Sozialisation vs. Qualifikation
Abbildung 3-1: Gegenüberstellung Nutznießerinzidenz und Abgabeninzidenz
Abbildung 5-1: Differenzierte Studienentgelte pro Semester
Abbildung 5-2: Absolute Nettoeffekte.
Abbildung 5-3: Durchschnittskostenbetrachtung.
Abbildung 5-4: Kosten-Nutzen-Äquivalente Studiengebühren (A)
Abbildung 5-5: Kosten-Nutzen-Äquivalente Studiengebühren (B)
Abbildung 5-6: Beiträge zum HECS
Abbildung 5-7: Nutzenäquivalent orientiertes Studienentgeltsystem
III
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Ausgangspunkt der folgenden Überlegung ist, dass sich die Rahmenbedingungen im tertiären Bildungsbereich erheblich verändert haben. In Form von Studienbeiträgen ist die Nachfrageseite nun direkt an den Bildungsproduktionskosten beteiligt. 1 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 hatte den Weg frei gemacht für den politischen Kurswechsel. 2 Vom ökonomischen Standpunkt aus war die Einsicht, dass eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten der Hochschulbildung angesagt ist, nichts Neues. Zieht man bspw. die Arbeiten von VAN LITH (1985) zur Begründung von Studienbeiträgen heran, fällt auf, dass zwischen der Entwicklung bildungsökonomischer Instrumente und deren Umsetzung über 20 Jahre liegen. Insofern lässt sich daraus ableiten, dass die Politikimplikationen der Humankapitaltheorie sich erst nach einem erheblichen timelag in der politischen Realität wieder gefunden haben. Wenn eine Reform der Hochschulfinanzierung ökonomisch schon früher hätte geschehen sollen, warum hat es so lange gedauert, entsprechende Maßnahmen einzuleiten? BLANKART (2001) drückt die Zusammenhänge zwischen Marktversagen als einer aus finanzwissenschaftlicher Sicht wesentlichen Begründung für staatliches Handeln und politischen Entscheidungen wie folgt aus: „Eine rein normative Theorie des Marktversagens bringt wenig. Aussagekräftig kann sie erst werden, wenn sie aus politisch-ökonomischer Sicht betrachtet wird. Die Verbindung von Ökonomie und Politik stellt daher einen unverzichtbaren Bestandteil der modernen Finanzwissenschaft dar“ (BLANKART 2001, S. 70). Hiermit ist also das Spannungsverhältnis zwischen Ökonomie und Politik bereits angedeutet. Führt man sich vor Augen, dass die bisherige Hochschulfinanzierung in Form einer Vollsubventionierung sowohl unter Effizienzals auch unter Verteilungsgesichtspunkten, insbesondere vor dem Hintergrund des Massenproblems an deutschen Universitäten, eher ein suboptimales Instrument war, muss von einem systematischen Wohlfahrtsverlust ausgegangen werden. Die konsequente Schlussfolgerung daraus lautet, dass also ökonomische Theorien, sofern sie den Anspruch
1 Der Verwaltungskostenbeitrag, der auch als eine Form von Studiengebühr interpretiert werden kann,
wird aufgrund des marginalen Gewichts vernachlässigt.
2 Derzeit werden in 7 Bundesländern Studienbeiträge erhoben.
1
auf Politikimplikationen stellen, auf ihre Politikfähigkeit hin zu überprüfen sind. Insofern wird bei folgender Untersuchung versucht, die politische Dimension einzuschließen. 3 Dazu werden die bildungspolitischen Entwicklungen der Vergangenheit berücksichtigt. Auch die jüngsten Entwicklungen zeigen - man denke an den schwarz-grünen Entwurf für Hamburg - dass Studiengebühren umsetzbar sind. Vor diesen genannten Hintergründen, wird in diesem Beitrag danach gefragt, welche Aspekte im Rahmen des gegenwärtigen Studienentgeltsystems unberücksichtigt geblieben sind.
Jedenfalls sind Studiengebühren nun politisch legitimiert, und damit drängen sich neue Fragen zur zukünftigen Ausgestaltung der Hochschulfinanzierung auf. Anstoß für eine intensivere Betrachtung dieser Thematik hat der Umstand gegeben, dass Studiengebühren in den entsprechenden Bundesländern einheitlich erhoben werden. Führt man sich vor Augen, dass die Ausgaben von Fach zu Fach stark variieren, hat das direkte verteilungspolitische Effekte. Das besondere Erkenntnisinteresse liegt also darin, herauszuarbeiten welche Effekte mit einer Einheitsgebühr verbunden sind, und inwieweit sie bedenklich bzw. korrekturbedürftig sind. In der Literatur finden sich zahlreiche Stimmen, die sich kritisch mit einer einheitlichen Gebühr auseinandersetzen. Etliche Autoren sehen eine einheitliche Studiengebühr vor allem aus Gründen der hohen Praktikabilität und leichten politischen Durchsetzbarkeit als begründet an (vgl. KONEGEN-GRENIER 1989, S. 54 f; BOHLEY 1983, S. 143). TIMMERMANN (1985) findet eine ganze Palette von Differenzierungsmöglichkeiten denkbar (vgl. TIMMERMANN 1985, S. 190 f.). Dabei erachtet er eine fachbezogene Differenzierung in jedem Fall als notwendig, da sonst kostenintensive Fächer durch kostengünstige subventioniert würden (vgl. TIMMERMANN 1985, S. 199). Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung der verteilungspolitischen Effekte, die durch eine einheitliche Studiengebühr zustande kommen. Insbesondere wird dieser Tatbestand hinsichtlich seiner Politikimplikation überprüft. Weiterhin soll die Arbeit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die Hochschulfinanzierung leisten, da mitunter die Diskussion sehr ideologisch verlief.
1.2 Aufbau
Im zweiten Abschnitt werden allokative Betrachtungen diskutiert. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob die Hochschulbildung im Allgemeinen die
3 Die Neue Politische Ökonomie als Teildisziplin der Ökonomie ist angetreten um das
Spannungsverhältnis zwischen Ökonomie und Politik zu beschreiben. Vgl. dazu SAUTTER (2004).
2
Charaktereigenschaften eines öffentlichen Gutes aufweist bzw. ob einzelne Bestandteile dieses Gutes besagte Merkmale aufzeigen (externe Effekte).
Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit verteilungspolitischen Überlegungen. Dabei wird geprüft, inwieweit distributionspolitische Argumente ein staatliches Finanzierungssystem begründen können. Des Weiteren wird der Frage nachgegangen, welche distributiven Wirkungen bei einer Einführung von politisch festgelegten Studiengebühren zu erwarten sind.
Im vierten Abschnitt werden jene effizienz- und verteilungspolitischen Kriterien für die Ausgestaltung der Hochschulfinanzierung herausgefiltert, die unter Berücksichtigung von politischen Kosten umsetzungsrelevant erscheinen.
Der fünfte Abschnitt liefert Modellberechnungen. Mit ihrer Hilfe können verschiedene Differenzierungssysteme diskutiert werden. Insbesondere wird ein alternativer Ansatz aufgezeigt, der es ermöglicht den Gebührenanteil kostennutzenäquivalent auszugestalten. Des Weiteren wird das australische Modell miteinbezogen. Dieser Ansatz wird für Deutschland modelliert und dabei wird aufgezeigt, dass dieser Differenzierungsansatz den Gebührenanteil weitestgehend nutzenäquivalent differenziert. Im sechsten Abschnitt werden die Eckpunkte der zukünftigen Ausgestaltung der Hochschulfinanzierung, unter Berücksichtigung aktueller bildungspolitischer Geschehnisse, aufgezeigt und diskutiert.
2 Allokative Betrachtungen
2.1 Allokationsfunktion
Das Kriterium der Effizienz beinhaltet die optimale Verwendung der gegebenen Ressourcen. Die ökonomische Theorie hat dazu einen Sollzustand in Form des Pareto-Optimums herausgearbeitet. In diesem Zustand ist es nicht mehr möglich, eine Person besser zu stellen, ohne dass eine andere Person schlechter gestellt wird. Eine effizientere Faktorallokation ist nicht mehr möglich. Die Ressourcen werden in diesem Zustand so auf alternative Verwendungsmöglichkeiten verteilt, dass die größtmögliche Menge an Gütern produziert werden kann und der Output den Präferenzen der Nachfrager entspricht (vgl. WELLISCH 1999, S. 7).
Welche Implikationen ergeben sich damit für die Bildungspolitik? Ganz allgemein gilt es also die Ressourcen, insbesondere die Finanzmittel, zur Humankapitalproduktion möglichst
3
effizient einzusetzen. Im Prinzip geht es darum, bei gegebener Finanzausstattung eine höchstmögliche Rentabilität der Humankapitalinvestitionen zu erlangen. Zur Beurteilung der Effizienz müssen Kriterien wie Studiendauer und Studienabbrecherquoten herangezogen werden. Als weiterer Indikator gilt der Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage (vgl. WIESLER 2005, S. 4).
Unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien ist der tertiäre Bildungsbereich ineffizient. Der Indikator der Studiendauer ist gekennzeichnet von überdurchschnittlichen Studienzeiten im Vergleich zum OECD-Länder-Mittel. Ein deutscher Studierender verbringt demnach 25 % mehr Zeit an den Hochschulen als Studierende aus der Vergleichsgruppe (vgl. Wiesler 2005, S. 64). 4 Des Weiteren fällt die erhebliche Überschreitung der Regelstudienzeiten in Deutschland auf. Eine Überschreitung um ein Jahr schmälert die private Bildungsrendite dabei um 2 %. Dabei wird die Bildungsrendite im doppelten Sinne geschmälert: Zum einen sinkt die mögliche Verweildauer auf dem Arbeitsmarkt und zum anderen sind überdurchschnittliche Studienzeiten mit höheren Opportunitätskosten verbunden (vgl. WIESLER 2005, S. 25).
In Bezug auf die die Studienabbruchquoten liegt Deutschland mit 30 % im Mittelfeld. Zählt man die Hochschulwechsler hinzu, ergibt sich eine Schwundquote von 45 % an Universitäten und 28 % an den Fachhochschulen (vgl. WIESLER 2005, S. 65). Die Indikatoren, die zur Bewertung der produktiven Effizienz heranzuziehen sind, zeigen, dass erhebliche Ineffizienzen zu beklagen sind. Insbesondere das Massenproblem 5 an deutschen Hochschulen wirft Fragen auf zur Hochschulfinanzierung. Zum einen zeigt sich ein erheblicher Finanzierungsbedarf. GRÜSKE schätzt die Finanzierungslücke auf 3,1 - 4,6 Milliarden Euro jährlich (vgl. GRÜSKE 2002, S. 74). Zum anderen ergeben sich im Bereich der Kapazitätsüberschreitung, vor dem Hintergrund von Marktversagen, gänzlich andere Politikimplikationen, als in Zeiten des „bildungspolitischen Keynesianismus“. Abschnitt 2 wird
4 Unberücksichtigt in diesem Vergleich bleiben allerdings die Verschiedenartigkeit der Studienformen
und damit die verschiedenen Regelstudienzeiten.
5 Das Massenproblem ist gekennzeichnet durch vielfältige Kapazitätsüberschreitungen an deutschen
Massenuniversitäten. Insbesondere ist dabei an die schlechte Betreuungsrelation zwischen
Professoren und Studierenden zu denken. Diese Relation hat sich im Zuge der stetigen Zunahme der
Bildungsnachfrager verschlechtert. Zu denken ist dabei auch an die „Öffnungsklausel“. Diese Klausel
ist quasi als Legitimierung zur Kapazitätsüberlastung zu verstehen. Das Bildungsangebot konnte aber
nicht entsprechend der enormen Zunahme der Bildungsnachfrager ausgebaut werden. Sofern also
Kapazitätsüberschreitungen vorliegen, ist das Bildungsangebot aus strukturellen Gründen gar nicht in
der Lage die Bildungsnachfrage gänzlich zu bedienen.
4
zeigen, dass derzeitige Marktkonstellationen es der heutigen Bildungspolitik nahe legen, Vorstellungen von einem absolut steuerfinanzierten Bildungsangebot an Hochschulen abzulegen.
In jedem Fall besteht eine große Divergenz zwischen dem Soll-Zustand und dem Ist-Zustand. Gerade vor dem Hintergrund von Marktversagen argumentieren Befürworter einer vollständig staatlich finanzierten Hochschulbildung. Demnach handle es sich bei der tertiären Hochschulbildung um ein öffentliches Gut und eigne sich nicht für eine Konstituierung auf dem Markt.
Als weiterer Marktfehler sind in diesem Zusammenhang Externalitäten zu diskutieren, die ebenfalls zur Befürwortung von einer staatlich bereit gestellten Hochschulfinanzierung herangezogen werden (vgl. BARTLING 1992, S. 7f.). Während man vor dem Hintergrund des oben beschriebenen
Unterfinanzierungstatbestands und dem Massenproblem an deutschen Universitäten eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten durchaus in Betracht ziehen könnte, begründen Befürworter eines Nulltarifs ihre Position oftmals mit dem Bestehen von Marktversagen bzw. Externalitäten. Im nächsten Abschnitt werden die Ursachen für ein Marktversagen überprüft.
2.1.1 Theorie der öffentlichen Güter
Die staatliche Finanzierung von Hochschulbildung wird u. a. mit dem überwiegenden Charakter eines öffentlichen Gutes begründet (vgl. STRAUBHAAR/WINZ 1992, S. 54). Sofern die Hochschulbildung tatsächlich die Eigenschaften eines öffentlichen Gutes aufweist, erscheint das Szenario des Marktversagens äußert realistisch. Die (Nicht-) Identifizierung eines öffentlichen Gutes als solches, kann anhand der Kriterien Ausschlussfähigkeit und Rivalität im Konsum ermittelt werden (vgl. MUSGRAVE/MUSGRAVE/KULLMER 1990, S. 55 f.). Im Folgenden wird das Gut Hochschulbildung anhand dieser beiden Kriterien geprüft. Die Tabelle veranschaulicht die Klassifizierung von Güterarten unter Berücksichtung der oben genannten Kriterien.
5
Abbildung 2-1: Klassifizierung von Gütern
Nicht-Ausschlussfähigkeit bedeutet, dass ein Nutzer vom Genuss eines Gutes nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ausschlussfähigkeit ist eine notwendige Bedingung zur Konstituierung einer Marktgängigkeit. Ohne Ausschlussfähigkeit werden demzufolge mögliche Konsumenten ihre Zahlungsbereitschaft nicht offenbaren. Zahlungsbereitschaft für ein Gut zu zeigen, aus deren Nutzung man nicht ausgeschlossen werden kann, wäre irrational (vgl. HEISE 2005, S. 40 f.).
Nicht-Rivalität bedeutet, dass im Rahmen gewisser Kapazitätsgrenzen, mehrere Nutzer ein Gut konsumieren können, ohne dass der Zustand des Gutes sich qualitativ oder quantitativ verschlechtert. Das Gut wird nicht aufgezehrt. Aufgrund dieser Eigenschaften findet keine Rivalität durch die gleichzeitige Inanspruchnahme statt (vgl. HOLTZMANN 1994, S. 29). Sofern also sowohl Nicht-Ausschlussfähigkeit und Nicht-Rivalität im Konsum gegeben sind, handelt es sich um ein reines öffentliches Gut und der Markt müsste logischerweise versagen. Unter diesen Umständen wäre es für den Staat tatsächlich ratsam, die Bereitstellung öffentlicher Güter zu übernehmen.
Führt man sich den Hochschulbesuch in Deutschland vor Augen, lassen sich mannigfaltige Ausschlusskriterien ausmachen. Die ersten, harten Ausschlusskriterien beginnen schon während des Aufnahmeverfahrens. Der Eintritt in die entsprechende Hochschule ist gekoppelt an das Abitur oder einem vergleichbaren Abschluss (z. B. Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, berufliche Qualifikation in Verbindung mit Aufnahmeprüfung, Aufnahmeprüfung etc.). Des Weiteren bestehen für einige Fächer neben allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen spezielle in Form des Numerus Clausus (vgl. HOLTZMANN 1994, S. 29). Es ließen sich noch weitere Ausschlusskriterien aufdecken wie bspw. das Ausweisen zur Bibliothek (vgl. BÄTZEL 2003, S. 36). Doch insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen sind ein hinreichender Beleg für das Bestehen von Ausschlusskriterien im Hochschulbereich. Im Übrigen kann auch das Bestehen von privaten Hochschulen herangezogen werden, um zu prüfen, ob eine Marktkonstituierbarkeit gegeben ist. Die Tatsache, dass private Hochschulen bestehen und dass deren Bedeutung in den
6
letzten Jahren zugenommen hat (vgl. WIESLER 2005, S. 11) belegt, dass es sich offenbar zumindest nicht um ein reines öffentliches Gut handelt.
Die bisherige Betrachtung zeigt, dass Hochschulbildung als reines öffentliches Gut nicht nachweisbar sein wird. Sofern nun Rivalität im Konsum vorliegt, würde die Theorie der öffentlichen Güter in ihrer Anwendung eher für das Vorliegen eines privaten Gutes sprechen. Das Bestehen von Rivalität im Konsum hängt ganz entscheidend von den Kapazitätsgrenzen ab. Wenn also bspw. im Hörsaal noch genügend Plätze frei sind, dürfte ein zusätzlicher Studierender kaum den Konsum einen anderen beeinträchtigen. Wenn aber die Kapazitätsgrenzen des Hörsaals bereits erreicht sind, kommt es zu Rivalität im Konsum (vgl. HOLTZMANN 1994, S. 30). In diesem Beispiel rivalisieren die Studierenden um einen Sitzplatz. Außerdem kann es durch die Überfüllung zu einem Geräuschpegel kommen, der eine erhebliche Beeinträchtigung für alle Studierenden mit sich bringt. Es gibt eine Reihe von weiteren Rivalisierungstatbeständen an deutschen Hochschulen. Jedes Hochschulangebot ist dabei gekoppelt an eigene Kapazitätsgrenzen. So ist bspw. die Vergabe von Hausarbeiten häufig begrenzt, da der Betreuer nur eine gewisse Anzahl betreuen und bewerten kann. Analog dazu verhält es sich bei der Belegung von Seminaren. In diesen Fällen führt die Rivalität häufig dazu, dass diese aufgrund eines Nachfrageüberhangs zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Studierfähige und -willige können demnach bei Überschreiten der Kapazitätsgrenzen nicht entsprechend ihrer Nachfragepräferenzen studieren. Und genau das ist eines der zentralen Probleme an deutschen Hochschulen. Die systematische Überschreitung von Kapazitätsgrenzen (Massenuniversitäten) führt zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden.
Zur Beurteilung des Rivalitätskriteriums kommt es also darauf an, inwieweit Kapazitätsgrenzen überschritten werden. Insbesondere an Massenuniversitäten ist häufig von Rivalität im Konsum auszugehen. Demgegenüber gibt es aber auch Kurse, Seminare, Fächer etc., die nicht durch rivalisierenden Konsum gekennzeichnet sind. Insofern zeigt das Gut Hochschulbildung sowohl Züge eines privaten Gutes als auch Züge eines Mischgutes (vgl. BÄTZEL 2003, S. 37). In jedem Fall lässt sich kein reines öffentliches Gut konstatieren. Vor diesem Hintergrund erscheinen Argumente, die eine staatliche Finanzierung aufgrund des Bestehens eines öffentlichen Gutes begründen, wenig tragfähig. Teilweise herrschen sogar allerbeste Voraussetzungen für eine Marktkonstituierbarkeit.
7
Die Theorie der öffentlichen Güter lässt folgende Schlussfolgerungen zu: Hochschulbildung ist kein reines öffentliches Gut.
Es gibt wenig Hinweise, die dafür sprechen, dass ein überwiegender Charakter eines öffentlichen Gutes begründet werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund des Massenproblems an deutschen Hochschulen und der damit verbundenen systematischen Überschreitung von Kapazitätsgrenzen spricht vieles eher dagegen. Möglicherweise lässt sich eine Mischfinanzierung ableiten, da in den Fällen, in denen kein rivalisierender Konsum zu beobachten ist, die Eigenschaften des Mautgutes bestehen.
Letzter Punkt gibt tatsächlich Hinweise darauf, dass der Staat teilweise intervenieren sollte, obgleich Hochschulbildung nur teilweise ein Mautgut ist. Mautgüter sind gekennzeichnet von hohen Fixkosten, die eine Art Markteintrittsbarriere darstellen (vgl. HEISE 2005, S. 42). Eine staatliche Finanzierung lässt sich aber nicht zwingend ableiten, da aufgrund der Ausschlussfähigkeit grundsätzlich das Verlangen eines Preises möglich ist (z. B. Kino) (vgl. WIESLER 2005, S. 32).
Einige Autoren diskutieren die Ergebnisse der Grundlagenforschung im Rahmen der öffentlichen Gütertheorie (vgl. WIESLER 2005, S. 32; BÄTZEL 2003, S. 36). Demnach weise die Grundlagenforschung die Eigenschaften eines öffentlichen Gutes auf. Obgleich das zweifelsohne richtig ist, wird in dieser Arbeit die Grundlagenforschung mit ihren Eigenschaften als öffentliches Gut im Rahmen der externen Effekte diskutiert, da die Theorie der öffentlichen Güter ihre Anwendung eher darin findet, inwieweit Hochschulbildung als Ganzes die Eigenschaften eines öffentlichen Gutes aufweist. Damit ist auch der nächste Abschnitt angedeutet. Nachdem soeben aufgezeigt wurde, dass zum jetzigen Stand der Untersuchung, kaum Hinweise für ein gebührenfreies Studium zu finden sind, soll nun ein differenzierterer Blick erfolgen. Insbesondere werden dabei Effekte der
Bildungsausreifungsphase 6 mit einbezogen. Gerade Gebührengegner argumentieren damit, dass Dritte vom Bildungsergebnis profitieren und somit ein Subventionierungstatbestand begründet ist. Darin drückt sich die Überzeugung aus, dass die erworbene Bildung demnach der gesamten Gesellschaft zugute kommt. Im nächsten Abschnitt soll geprüft werden,
6 Es gilt zu unterscheiden zwischen Bildungsproduktionsphase und Bildungsausreifungsphase.
Ersteres erfasst die Phase des „Studierens“, Letzteres die Phase, in der die Fertigkeiten und
Fähigkeiten z. B. auf dem Arbeitsmarkt angewendet werden.
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Burak Öztoprak, 2008, Ausgestaltung der zukünftigen Hochschulfinanzierung unter allokativen und distributiven Gesichtspunkten, München, GRIN Verlag GmbH
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