1 EINLEITUNG 3
1.1 Themenfindung. 3
1.2 Organisatorisches 4
1.3 Das MfS in knappen Worten: 4
1.3.1 Die Verwaltung der ZJ im Ministerium für Staatssicherheit 5
1.4 Probleme bei der Auswertung der Akten 6
2 HAUPTTEIL 7
2.1 Der Weg in die Illegalität. 7
2.2 Die politische Enthaltung der WTG 9
2.3 Der Spionagevorwurf. 11
2.4 Das Verbot der WTG am 31.08.1950. 13
2.5 Unterschiede zwischen den Bewertungen der ZJ in den 1980ern gegenüber den
ersten zwei Jahrzehnten seit der Ausrufung der DDR 15
2.6 Unter Beobachtung 19
3 RESUMÉE: 21
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„Feindliche und negative Kräfte der illegalen Sekte ‚Zeugen Jehovas’ betreiben politischideologische Diversion mit der Zielstellung, unter Mißbrauch der Religion die imperialistische Theorie der Globalstrategie und des Antikommunismus zu propagieren und zu verbreiten sowie Zweifel am Sieg des Sozialismus zu erzeugen.“
1 Einleitung
1.1 Themenfindung
Im Rahmen des im Sommersemesters 2006 stattgefundenen Seminars zur Thematik „Religiöse, deviante Bewegungen im mitteldeutschen Raum am Ende des Kaiserreichs“ hatte ich seinerzeit eine Hausarbeit über das Feuerbestattungswesen in Leipzig geschrieben und auch im Zuge dessen Einblicke in das Vorgehen der kaiserzeitlichen Staatsmacht gegenüber kleineren religiösen Gemeinschaften erhalten. Insbesondere die Auswertung der polizeilichen Akten über die Theosophische Gesellschaft aus dem Jahr 1916 warf Parallelen zum Überwachungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR auf. Ein genauerer Einblick in das System der „Stasi“ in Bezug auf den Umgang mit sogenannten „Sekten“ hat mich daher sehr interessiert. Da die Theosophen in der DDR faktisch nicht mehr existierten, habe ich mich an die für das sozialistische System größte, deviante
Religionsgemeinschaft gehalten, die Zeugen Jehovas. 1
Da eine umfassende Behandlung dieses Themas unter anderem schon von Hirch 2 , Dirksen 3 und Besier 4 erfolgte und ein aussagekräftiger Überblick im Rahmen einer Hausarbeit utopisch gewesen wäre, sollte hier auf schmaleren Pfaden gewandelt werden. So wurde ein Antrag bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) über die Umgangsweise mit den Zeugen Jehovas durch das Leipziger MfS gestellt, besonders im Hinblick darauf, wie die gesammelten Informationen durch die Berliner Hauptverwaltung bearbeitet wurden und welche Direktiven sie in Folge
dessen dazu herausgab. Im Laufe der Sichtung des Materials stellt sich jedoch heraus, dass die Fülle an Informationen zum einen überwältigend war und daß sich zum anderen neue Fragestellungen bildeten.
1 Es existieren beide Schreibweisen, ‚Zeugen Jehova’ sowie ‚Zeugen Jehovas’.
2 Hirch 2001.
3 Dirksen 2001.
4 Besier 2003.
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Aufgrund der von Institut gegebenen Anforderungen an eine Hausarbeit verbunden mit begrenzter Seitenzahl habe ich es als sinnvoll erachtet, die Erkenntnisse in zwei Arbeiten zu splitten. Daher soll in dieser Hausarbeit vorrangig das Verhältnis des MfS gegenüber der Wachtturmgesellschaft an konkreten Beispielen herausgearbeitet werden, wobei ein Augenmerk auf das Ineinandergreifen von stattlicher Repression und religiöser Verweigerung gelegt wird. Dabei soll es auch interessieren, welche Mechanismen zu der Tatsache führten, dass die ZJ eine derart große Rolle beim MfS spielten. Die zweite Arbeit wird sich mit den Schicksalen zweier unterschiedlicher Charaktere befassen; vorwiegend mit dem des inoffiziellen Mitarbeiters (IM) „Stromer“, einem ehemaligen Zeugen Jehova, und im Vergleich mit dem des Leipziger Bezirksaufsehers, der in dem Zentralen Operationsvorgang (ZOV) „Sumpf“ über lange Jahre bearbeitet wurde.
1.2 Organisatorisches
Im Anhang 1 findet sich eine Übersicht der verwendeten Akten, teils mit einer knappen Inhaltsbeschreibung versehen. Die mit den Pfeilen versehenen Schriftstücke wurden konkret für die vorliegenden Arbeiten verwendet. Ingesamt wurden über 3000 Seiten gesichtet. Die wichtigsten Begriffe werden in dieser Hausarbeit abgekürzt. Dazu zählen „ZJ“ für Zeugen Jehovas, „MfS“ bzw. „Stasi“ für das Ministerium für Staatssicherheit, „WTG“ für Wachtturmgesellschaft, „EOS“ für Erweitere Oberschule und „EZW“ für Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen. Die weiteren gebräuchlichsten Kürzel finden sich im Anhang .
1.3 Das MfS in knappen Worten:
Es ist unumgänglich, ein paar Worte zur Herausbildung der Stasi zu verlieren. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wurde am 8. Februar 1950 geschaffen, die ersten Mitarbeiter rekrutierten sich in den folgenden Jahren vorwiegend aus der Volkspolizei. Eine eigene Ausbildungsstätte wie die Schule des Ministeriums für
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Staatssicherheit konnte am 16. Juni 1951 eröffnet werden. Wilhelm Zeisser, erster Minister der Staatssicherheit, ließ die zukünftigen Sicherheitskräfte in einjährigen Kursen ausbilden. 1953 wurde die Einrichtung in die „Schule des Staatssekretariats für Staatssicherheit“ umbenannt und nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 umstrukturiert. Sie war die Basisinstitution für die 1955 darauffolgende „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“, deren oberster Beamter nun Ernst Wollweber war. Ab 1963 konnten an die Absolventen Diplome verliehen werden; die Hochschule fungierte jetzt als Kaderschmiede für das MfS. 1965 wurde sie in die „Juristische Hochschule Potsdam“ umbenannt und besaß ab 1968 das Promotionsrecht. Ab 1970 wurde ihr die von Mielke eröffnete „Juristische Fachschule des MfS“ angegliedert. Insgesamt dürften etwa 10.000 Personen ihr Fachschulstudium an einer dieser Einrichtungen absolviert haben. Etwa neun Arbeiten beschäftigen sich mit den Zeugen Jehovas. Die Hauptabteilung XX des MfS befasste sich mit der sogenannten Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion (PID). Die MfS-Offiziere waren keine Juristen im herkömmlichen Sinn, sondern Geheimdienstjuristen, die in der Praxis geübt waren und über real vorhandene Zersetzungsmaßnahmen berichteten. Alle Abschlussarbeiten waren vertrauliche Geheimsache. Die Arbeit Nr. 4 war zusätzlich gesperrt, da sie Informationen über die „Christliche Verantwortung“ enthielt, eine Studiengruppe und
zugleich Zeitschrift, die vom MfS geschaffen wurde. 5
1.3.1 Die Verwaltung der ZJ im Ministerium für Staatssicherheit
Dem MfS stand Erich Mielke als Armeegeneral des Politbüros und Leiter der Bezirksverwaltungen mit ihren 219 Kreis- bzw. Ortsdienststellen vor. Ihm unterstanden auf
oberer Ebene zusätzlich das Sekretariat des Ministers und ein Kollegium. 6 Die mir vorliegenden Akten wurden entweder in den Abteilungen XX oder XIII zusammengetragen. Abteilung XX wurde von Generalleutnant P. Kienberg geleitet und beschäftigte sich in den Bereichen Staatsapparat, Kunst, Kultur, Religion und Untergrund. Die Akten der Abteilung XIII zählen zur Zentralen Rechenstelle unter
Oberst Hartling und verwalten die bei den Bibelforschern eingesetzten IMs. 7
5 Hirch 2001, 18-83.
6 Vgl. Anlage 3.
7 Die Angaben gelten für die 80er Jahre.
5
1.4 Probleme bei der Auswertung der Akten
Das schwerwiegendste Problem bei der Sichtung der Akten und auch während der Recherche in der bis heute herausgegebenen Literatur zur Verfolgung der ZJ durch das MfS ist der Mangel an Objektivität. Die Berichte ehemaliger, ausgestiegener ZJ als Schnittpunkt heranzuziehen, ist wenig sinnvoll. Die gesamte Diskussion ist von allen Seiten höchst emotional aufgeladen. Natürlich sei hier Hirch, Dirksen und Besier nicht unterstellt, ihre umfangreichen, akribisch zusammengestellten und wirklich aufschlussreichen Arbeiten entzögen sich der wissenschaftlichen Neutralität; es muß jedoch vermerkt werden, dass sie in enger Kooperation mit der WTG geschrieben wurden. Jede der Publikationen geht detailliert auf die vielfältige Einflussnahme des Staatsapparates gegenüber den ZJ ein, Kritikpunkte am System der Religionsgemeinschaft finden sich nirgends. Es sei explizit betont, dass die Verfahrensweise des MfS gegenüber den Mitgliedern der WTG vom Standpunkt eines demokratischen Regierungsverständnisses nicht nur völlig überzogen, sondern auch unmenschlich, gesetzeswidrig und daher absolut inakzeptabel ist. Für eine korrekte Aufarbeitung ist es jedoch notwendig, die Thematik in all ihren Facetten zu erfassen.
Genau diese Zielstellung bildet den Knackpunkt meiner Hausarbeit. Sowohl die Akten des MfS wie auch die Berichte der Zeitzeugen sind wichtige, oft aber subjektive Momentaufnahmen.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Stasi im allgemeinen und der Abteilung XX/4 im speziellen waren durch die internen Schulungen der festen Ansicht, es mit einer antikommunistischen, amerikanisch gelenkten, politisch höchst aktiven Organisation zu tun zu haben. Dies bildete die Gedankengrundlage ihrer Tätigkeiten, sie arbeiteten im gewissen Maße deduktiv. Des weiteren stand und fiel ihr Aufgabenfeld mit nachweisbaren Erfolgen. Die Auswüchse der sozialistischen Planwirtschaft machten auch vor den Rechenschaftsberichten des MfS nicht halt.
Im Widerspruch dazu stehen die Positionen der WTG, allen voran das Credo, unpolitisch zu sein. Ihre Aussagen diesbezüglich sind nicht geschlossen und offenbaren Widersprüche, die 1950 zum Verbot führten. Diese Problematik wird in einem eigenen Abschnitt besprochen.
Sämtliche Teilbereiche dieser Hausarbeit sind im Gesamtbild miteinander verzahnt, die Trennung erfolgte eher willkürlich.
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2 Hauptteil
2.1 Der Weg in die Illegalität
Nach Auflösung des Dritten Reichs formierte sich die WTG in den europäischen, von der ZJ-Verfolgung betroffenen Gebieten nach den Vorgaben der New Yorker Hauptleitung neu. Im
September 1945 reichten sie die Statuten und das Gründungsprotokoll an die SMAD 8 ein und erhielten auch sofort wieder ihre Zulassung. 9 In einem Brief an die sowjetische Militäradministration vom 20.05.1946 heißt es seitens der WTG: „Sie (der Wachtturm) ist völlig freistehend und getrennt von aller Religion, allen Parteien, Sekten oder anderen weltlichen Organisationen und tritt ganz und rückhaltlos für das Reich Jehovas unter Christus Jesus ein. Der „Wachtturm“ ist nicht dogmatisch, sondern ermuntert seine Leser zu einer sorgfältigen, eingehenden Prüfung seines Inhalts im Lichte der heiligen Schrift. Er läßt sich auf keine Polemik ein und seine Spalten dienen nicht der Besprechung persönlicher Dinge. Es ist nichts Anstößiges in dem „Wachtturm“ enthalten, nichts, was von einer rechtlich denkenden Person beanstandet werden könnte.“
Die Zulassung der Bibelforscher erfolgte am 24.06.1947 durch die sowjetische
Militärverwaltung. 10 Die Legalisierung stand auf wackligem Fundament und eine Abtrennung der sowjetischen Besatzungszone war absehbar. Daher wurde parallel zum wiederaufgenommenen deutschen Hauptquartier in Magdeburg das westdeutsche Pendant in Wiesbaden eröffnet. Erich Frost, hauptverantwortlicher Zweigdiener der deutschen Sektion, wechselte aus Sicherheitsgründen nach
Wiesbaden und ließ in Magdeburg eine Anzahl eifriger ZJ für die erwartete Untergrundtätigkeit schulen.
Die gesetzlich garantierte Religionsfreiheit 11 wurde in der SBZ nicht umgesetzt; regelmäßig
8 Sowjetische Militäradministration in Deutschland
9 BStU MfS, BV Lpz., KD Eilenburg 00009, Bd. 14, 108.
10 Gursky 2003, 29 ff.
11 Art. 41 der Verfassung der DDR: „Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissenfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik.“ In: Dirksen 2003, 45.
7
mussten sich die Gruppendiener der WTG 12 zu sogenannten Aussprachen mit den Vertretern der Militärleitung und Polizeidienststellen treffen, um die Widersprüche zu den von ihnen verbreiteten Publikationen zu klären und zu ihrem gesellschaftsverweigerndem Verhalten Stellung zu nehmen. Von Anfang an stand der Vorwurf einer Kooperation mit den „imperialistischen Mächten“ im Raum, der seitens der WTG in Bezug auf die politische Enthaltsamkeit der Organisation strikt abgelehnt wurde. Noch im Juli 1949 wurde Erich Frosts Rede auf einer Konferenz in Berlin für die Überwachungskräfte der SBZ interessant: „Ist der Bolschewismus schöner als andere Systeme? Glauben die Kommunisten, daß das, was Hitler begonnen hat, von ihnen vollendet werden müsse? Wir fürchten die Kommunisten genauso wenig, wie wir die Nazis gefürchtet haben!“ Der Beschluß Ulbrichts am 13. September 1949 reagiert promt: „Die gesamte Propaganda darf sich nicht mit den religiösen Problemen der ‚Zeugen Jehovas’ auseinandersetzen, sondern soll ausschließlich die politischen Auswirkungen bzw. die politischen Erklärungen dieser amerikanischen, populistischen Propaganda bekämpfen.“ Ulbricht erstellte ein Zehn-Punkte-Programm, das gezielten Repressionen vorausging. Im Februar 1950 resümiert der Volkspolizei-Inspekteur Rudolf Menzel: „Festgestellt wurde, daß speziell die ‚Jehova-Bewegung’ einen immer größeren Umfang annimmt und, obzwar ihre Propaganda unpolitisch sein soll, immer zynischer und gehässiger wird.“ Weitere Schritte des
Staates gegen die WTG folgen. 13
Es stellt sich die Frage, inwieweit das Verbot der WTG für die deutsche Organisationsleitung noch eine Überraschung war.
Es kamen mehrere Faktoren zusammen, die letztendlich ein Verbot bewirkten. Die in den Schauprozessen vom November 1950 zu langjährigen Haftstrafen verurteilten ZJ wurden als Kriegs- und Boykotthetzer, Spione und Agenten angesehen. Hinzu kommt ein nun offensiv ausgetragener Konflikt nach den gemeinsam verbrachten Jahren in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten. Die von den kommunistischen Gefangenen
vorgebrachte Drohung „Wenn wir an die Macht kommen, hängen wir Euch auf!“ 14 erfährt nun eine heikle Brisanz. Die Ursache ist hier in den unterschiedlichen Überlebensstrategien während der Internierung zu suchen.
12 Und andere Religionsgemeinschaften ebenso.
13 Dirksen 2003, 195-210.
14 Dirksen 2003, 86.
8
2.2 Die politische Enthaltung der WTG
„Der gottlose Kommunismus fegt wie ein Präriefeuer über die Erde. ... Sie beten ihren Staat
mit einem Fanatismus an, wie dies kein anderes Volk auf Erden tut.“ 15
Objektiv betrachtet war und ist die WTG seit ihren Anfängen eine politische Organisation. Die Suche nach einer brauchbaren Definition von ‚unpolitisch’ verläuft ergebnislos.
Obrigkeitliche Gewalten wurden durch die WTG bis 1929 nach Römer 13 16 akzeptiert, in folgenden Jahren bis 1962 galten Regierungen jedoch als „Gangster in Amt und Würden“. Dieses Statement führte zu einer Vielzahl von Verfolgungen, u.a. auch durch die deutschen
Diktaturen. Seit 1963 gilt die Regelung laut Römer 13 wieder, jedoch mit Einschränkungen. 17 Diskrepanzen zwischen der postulierten Neutralität der Organisation und den Äußerungen in ihren Publikationen sind offensichtlich und bereiteten den Anhängern der WTG im gesamten 20. Jahrhundert erhebliche Schwierigkeiten. Beispielhaft erwähnt sei hier die ab 1970 gepredigte Lehrmeinung, dass die „radikale, revolutionäre, sozialistische, kommunistische
Bewegung unter göttlichem Fluch“ stehe. 18 Dies offenbart natürlich auch die Zusammenhänge mit der
kommunismusfeindlichen Politik der USA unter Joseph McCarthy in den 50er und 60er Jahren.
Die Vorstellungen der ZJ widersprachen der sozialistischen Gesellschaftsideologie und ein Konflikt mit dem kommunistischen Führungskader begann bereits kurze Zeit nachdem die sowjetische Besatzungszone eingerichtet wurde. In Anlehnung an das Zitat Jesu „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“ gehörte es zum Selbstverständnis, nicht politisch zu sein. Die Abkehr von der alten Welt und der sie tragenden Mächte vertrat Charles Taze Russell in
seinen „Schriftstudien“ von 1874 19 und entwickelte dieses Weltverständnis zu einem der tragenden Leitsätze der Bibelforscher. Das Weltgeschehen wird als ein sich vollziehender Kampf zwischen Gott und dem Teufel betrachtet. Aktuelle politische Ereignisse wurden immer wieder mit biblischen Phänomenen, oft denen der Apokalypse, verglichen.
15 WT 01.06.1952.In: Gursky 2003, 45.
16 „[...]Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt. [...]“ http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/bibel/roem13.html
17 BStU MfS, HA XX/4 79, Bd. 1, 47.
18 BStU MfS, HA XX/4 79, Bd. 1, 48.
19 Diese Reihe ist heute nicht mehr erhältlich, es wird auch nicht mehr publiziert.
9
Die ZJ entwickelten auf dieser Grundlage in diktatorischen Systemen
Verweigerungsmethoden, die große Ähnlichkeiten mit dem Widerstandskampf politischer Gegner hatten. So resümiert Gursky: „Für die Verweigerungshaltung der ZJ bleibt jedoch sowohl in der NS-Diktatur als auch in derjenigen des Proletariats der politische Aspekt
obsolet“. 20
Die WTG empfiehlt ihren Lesern biblisch begründet, sich der politischen Anteilnahme zu enthalten: „Laut der Bibel geht die Antwort dahin, daß wahre Christen weder die Demokratie, den Sozialismus, Kommunismus noch irgend eine andere menschliche Regierungsform als
Allheilmittel für Weltbedrängnisse befürworten oder predigen.“ 21 Während im Ersten - und teils auch im Zweiten Weltkrieg der Dienst an der Waffe als akzeptabel galt, verschärft sich ihre Haltung mit den Jahren.
Im krassen Widerspruch zum ‚Friedenskampf’ der DDR müssen Artikel wie der Folgende das MfS in seiner Sichtweise bestätigt haben: „Ja, Blut wird in Strömen fließen... Die 69 Millionen Toten der zwei Weltkriege werden nichts sein im Vergleich zu den Opfern des Krieges Gottes von Harmagedon... In der allgemeinen Verwirrung wird sich jeder gegen seinen Nächsten wenden... ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht zuschlagen... keine Barmherzigkeit zeigen... kein Mitleid...
Greis, Jüngling und Jungfrau und Kleinkind und Frauen sollt ihr töten - zum Verderben... .“ 22
20 Gursky 2003, 4-7.
21 WT 01.01.1957. In: BStU MfS, HA XX/4 79, Bd. 1, 51.
22 WT 01.02.1985 In: BStU MfS, HA XX/4 79, Bd. 1, 55.
10
2.3 Der Spionagevorwurf
Einen wichtigen Beitrag leistete der Brief Frosts 23 vom 24.12.1947 an die Leiter der Studiengruppen der deutschen WTG. Hierbei wird für eine Autorenschaft bei der in den USA
erscheinenden Zeitschrift ‚AWAKE!’ 24 geworben. In dem bei den Polizeistellen eingegangenen, wahrscheinlich beschlagnahmten Exemplar vom 14.01.1948 sind die wichtigsten Anforderungen an die Zulieferer bereit unterstrichen. Die von der Leitung in den USA geforderten zwei Haupt- und zwei Nebenartikel sollen mit einer „guten Beobachtungsgabe“ und beständigen „Wachsamkeit“ über die „Geschehnisse unserer Tage und in unserem Lande“ berichten. Die Beiträge können sich zu aktuellen Ereignissen in „Politik, Religion, Handel, Geographie“ äußern, da „AWAKE! in Brooklyn ein großes Interesse an Vorgängen und Berichten aus Deutschland hat“. Es wird explizit darauf verwiesen, dass „plötzliche Vorkommnisse, wie politische Aufstände, Wahlen, religiöse Störungen oder Verwirrungen, Auseinandersetzungen, Revolutionen, Katastrophen, Flugzeuge und Fliegerei, Berge, Landschaften, Wunder des Landes, [...] Opposition gegen die
Wahrheit u. a. festzuhalten“ sind. Genaue und zuverlässige Angaben werden mit der Angabe der Quellen und bestenfalls ihrer Einsendung verlangt. Dieser Brief wird fortan als Quelle in den folgenden erstellten Kurzcharakterisierungen der WTG durch das MfS angegeben. Auch registrierte die Stasi die Anweisung der Wiesbadener Zentrale von 1958 „Adressen von Persönlichkeiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens zu sammeln und der Zentrale in Westberlin zu übermitteln“. Im Bezirk Gera forderte sie gar Ermittlungen über
einen Agenten des MID 25 an. 26
23 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 3, 2 f.
24 Später erschien auch die deutsche Ausgabe ‚Erwachet!’
25 Military Intelligence Division. In welchen politischen Zusammenhang dies steht, ist mir unbekannt. Der MID wurde jedoch in der „Aktion Schlag“ in den späten 50ern vom MfS unterwandert. In: http://www.chbeck.de/downloads/Leseprobe_Zuflucht%20DDR.pdf
26 BStU MfS, BV Lpz., KD Eilenburg 00009, Bd. 14, 108.
11
Auch wenn ab 1965 die Haftstrafen wegen Spionage aussetzten, so blieb der Vorwurf bestehen. Bei den regelmäßig durchgeführten Durchsuchungen konnte jedoch nach Auswertung der mir vorliegenden Akten kein belastendes Beweismaterial aufgefunden werden, diese kurzfristigen Aktionen dienten eher der Beschlagnahme von Studienschriften,
Adressverzeichnissen und auch der Einschüchterung. 27 Aufgrund der geringen Studiengruppengröße waren dem MfS oft die Hände gebunden, um keinen Verdacht auf seine IMs zu lenken: „Die Information ist nicht auswertbar. Es ist unbedingter Quellenschutz zu
garantieren.“ 28
So berichtet ein IM der OPK „Union“ von einer turnusmäßigen Zusammenkunft zum Zwecke des Bibelstudiums im April 1987 von „einer Art Gesprächsaustausch über das im Zeitraum 13. - 16.04.1987 im Raum Magdeburg/Cottbus stattgefundene NVA-Manöver unter Beobachtung ausländischer Beobachter. In diesem Zusammenhang erwähnte (Name geschwärzt), daß durch „Brüder“ eine Reihe von Beobachtungen durchgeführt wurden.“ Der Gastgeber, bei dem die weiteren Teilnehmer auch übernachteten, wurde als Funktionär im Ältestenrat beschrieben. Bei einem weiteren Treffen mit der „Quelle“ gab dieser zu verstehen, daß es sich „bei dieser Informationssammlung nicht um Spionage sondern lediglich darum gehandelt hätte, das „ZJ“ aus aller Welt aufgrund ihres Glaubens aufgerufen sind, mit dazu beizutragen, daß das Gebot „Du sollst nicht töten“ nach Möglichkeit eingehalten wird [...] und damit keiner glaubt, er sei stärker und könne den Frieden gefährden“. 29 Eine letzte Akte aus dem März 1987 soll hier erwähnt werden. Im Februar trafen sich gemäß der „zuverlässigen inoffiziellen Quelle“ der „ZJ-Funktionär [Name geschwärzt] (OPK „Union“ XX/4)“ und die „ZJ-Person [Name geschwärzt] (OPK „Pianist“ XX/4)“ sowie ein
Bruder Hendryk, der als polnischer Staatsbürger zu erkennen war. Es folgte die Personenbeschreibung des Letztgenannten.
„Der genannte Personenkreis war beim Betreten der Wohnung damit beschäftigt, zahlreiches handschriftliches Material [...] zu lesen und zu ordnen bzw. auszuwerten.“ Die Quelle stellte
fest, daß es sich „um ca. 30 - 40 Din A4 Blätter
27 Beispielhaft hier: BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00175, Bd. 4, 3 f.
28 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 01738, Bd. 2, 65.
29 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 01738, Bd. 3, 44 f.
12
handelte, auf denen umfangreiche Informationen über Kfz.-Kennzeichen, taktische Zeichen, Ort und Zeitangaben über Transporte und Fahrzeugbewegungen der sowjetischen Streitkräfte aufgezeichnet waren. Es konnten mehrere unterschiedliche Handschriften (mindestens 4) erkannt werden. [...] Durch die Quelle wird eingeschätzt, daß im o. g. Material ca.1 000 Kfz.-Kennzeichen bzw. Militärfahrzeuge erfasst waren. [...] Das gesamte Material übernahm „Hendryk“ vor Verlassen [...] in seinem Aktenkoffer, nachdem er sich im Korridor recht geheimnisvoll persönlich von [Name geschwärzt] verabschiedete.“ Vom Gastgeber sei dazu sinngemäß geäußert worden, „daß an Harmagedon auch wahre Christen ihren Anteil haben“. 30 Eben dieser IM hatte kurz zuvor die Literatureinschleusung für die ZJ-Gruppe übertragen bekommen. Ihm wurde ein Bruder „Theodor“ vorgestellt, der zuvor dieses Amt inne hatte und zu verstehen gab, “jetzt gäbe es jedoch für ihn außer der Literatur andere Probleme, wörtlich „Pilze suchen im militärischen Sperrgebiet““ und aufgrund der Ortskenntnis und seines Alters
wäre er für diese Aufgabe vorgesehen. 31
2.4 Das Verbot der WTG am 31.08.1950
Die Ermittlungen gegen die Bibelgesellschaft liefen seit ihrer Zulassung und betrafen auch weitere Religionsgemeinschaften wie die der Mormonen. Neben der Sammlung von Streitpunkten in ihren Publikationen, die teils auch englischsprachig erschienen, wurden auch Reden auf Kongressen und Treffen mitgezeichnet.
Der Vorwurf der Spionage erklärt sich u.a. aus dem atheistischen Selbstverständnis der DDR; man wollte kein Christenverfolger sein. Eine politische Neutralität der WTG war aufgrund der gesammelten Informationen nicht mehr gegeben. Dieter Pape, 1952 verhafteter Zeuge Jehovas und nach seiner 1956 erfolgten Entlassung als IM „Wilhelm“ tätiger MfS-Mitarbeiter hält es für einen Fakt, daß die frohe Botschaft eine gezielte Beförderung durch operative US-Militärs erfuhr, da alle Weisungen, die aus Brooklyn in Magdeburg ankamen, für jeden ZJ verbindlich waren, einem Gesetz gleich. „Wir erhielten Aufträge von leitenden ZJ aus Magdeburg, Straßenverzeichnisse und Skizzen der Orte und Städte anzufertigen. Darin sollten
30 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 01738, Bd. 2, 60-62.
31 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 01738, Bd. 2,63-65.
13
jedoch nicht nur mögliche Ansprechpartner für eine Missionierung erfasst werden, sondern auch Auskünfte registriert und festgehalten sein über die Wohnraumbelege der Besatzungsoffiziere, über deren Wohnungswechsel, Angaben über staatliche Behördenmitarbeiter, Polizei, politischer Verwaltungsdienst usw. [...] Eine gezielte Erfassung
solcher Dinge erhält jedoch aus geheimdienstlicher Sicht womöglich einen anderen Charakter. Die Erfassung von militärischen Transportwegen, Brücken usw. bezeichnet man auch als strategische Aufklärung. [...]“ 32
Der erste Dresdener Schauprozess fand am 25.11.1950 gegen 22 ZJ statt, 33 die Anklage bezichtigte sie der Kriegs- und Boykotthetze und der Spionage. Es waren teils schon Leute,
die auch in der NS-Zeit im Gefängnis saßen. 34
Die Regelung des Potsdamer Abkommens, Abschnitt III. A., Punkt 10 35 wurde mit dem Artikel 6 der Verfassung der DDR außer Kraft gesetzt: „Jede Bekundigung nationalen oder religiösen Hasses und jede Rassenhetze ist verboten und wird auf das strengste bestraft. [...]“
Am frühen Morgen des 30. August 1950 drangen Angehörige des MfS gegen fünf Uhr morgens in das Bibelhaus in Magdeburg ein, Polizeikräfte wurden bei der Aktion nicht eingesetzt. Ebenfalls an diesem Tag erfolgte eine großangelegte Verhaftungsaktion in der gesamten DDR. Mindestens 400 Personen wurden meist zwischen 4 und 5 Uhr morgens vom Bett aus in Gewahrsam genommen. Es existierten keine Haftbefehle und der MfS wies sich nicht aus. In den Anfangsjahren der SBZ war es nicht ungewöhnlich, daß Personen einfach verschwanden.
Die Inhaftierten wurden in fünf Gruppen unterteilt: Hauptbeschuldigte, Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete. Sie alle blieben mehrere Monate in den Untersuchungshaftanstalten ohne Hinweis auf ihren Verbleib. Gewalt und Foltermethoden waren an der Tagesordnung, die Gefängsnisbeschreibungen von späteren Aussteigern wie Dieter Pape und IM Stromer bezeugen katastrophale Zustände.
32 Gursky 2003, 62.
33 Es gab jedoch schon einige Verurteilungen im Oktober.
34 Dirksen 2003, 25.
35 „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden.“
14
Am 31.8 August, ein Tag nach der Verhaftungswelle erfolgt durch einen Brief Steinhoffs die
Bekanntgabe des Verbotes. 36 Der Brief konnte nicht zugestellt werden, da schon alle bekannten Führungskräfte verhaftet waren. Erst am 3. September wurde das Schreiben beim zurückgelassenen Hausmeister Grigat abgegeben.
Da dieses Vorgehen einen immensen Eingriff in die Religions,- Presse- und Redefreiheit darstellte, versuchte man in der ‚Neuen Zeit’ ab dem 24. August, also eine Woche zuvor, durch eine große Propagandamaßnahme gegen die WTG die Bevölkerung zu beeinflussen. Eine Woche nach den Verhaftungen wurde dann ihr Verbot offiziell gemeldet. Das ‚Neue Deutschland’ veröffentlichte in den folgenden Monaten massiv Hetzartikel. Am 6. Oktober erfolgten die ersten Verurteilungen; das Vermögen der Angeklagten wurde
eingezogen. 37 Die Vermögenswerte der ZJ gingen am 31.März 1951 in das Volkseigentum über und der Bibelkomplex wurde in ein Krankenhaus umgewandelt. Insgesamt wurden während der DDR-Zeit über 6000 ZJ verhaftet, 5000 davon zu
mehrjährigen Haftstrafen, 2700 wegen Wehrdienstverweigerung. 38 1965 erfolgte die letzte Verhaftungswelle im Stile des seit 1950 bestehenden Verbotes. Ab 1985 wurden die ZJ bei
der Wehrdiensteinberufung „vergessen“. 39
2.5 Unterschiede zwischen den Bewertungen der ZJ in den 1980ern gegenüber den ersten zwei Jahrzehnten seit der Ausrufung der DDR
Wurde beim MfS eine neue Akte, oft ein neuer Operativ Vorgang (OV) angelegt, so erfolgte anfangs meist ein Auskunftsbericht über die WTG. Hier sind zwei zeitliche Schwerpunkte zu erkennen: Zum einen orientierten sich die Bearbeiter in den 50er und 60er Jahren an der
Kurzcharakterisierung von 1949/50, die in der Fassung von 1959 40 vorliegt und in Ergänzungen bis in die 70er weiterlief. Zum anderen wurden in den 80er Jahren erneute Berichte erarbeitet, die das alte Material aufnahmen und um die in den vergangenen Jahren gesammelten Daten ergänzten. Während in der Volksrepublik Polen durch die sowjetische Glasnost-Politik ab 1985/86 eine
Entspannung gegenüber den ZJ und dann auch deren Legalisierung eintrat, erfuhr die
36 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 7, 6.
37 Vgl. Dirksen 2003, 273-336.
38 Vgl. Dirksen 2003, 7.
39 http://www.manfred-gebhard.de/ProjektCV.htm (20.02.2010)
40 BStU MfS, BV Lpz., KD Eilenburg 00009, Bd. 14, 103-120.
15
Behandlung der WTG in der DDR eine Straffung der Zügel. 41 Zwar wurden ab der zweiten Hälfte der 80er Jahre die meisten Wehrdienstpflichtigen der Organisation für den Dienst an der Waffe nicht mehr herangezogen, jedoch verstärkten sich die Bußgeldbescheide und auch die Zersetzungsmaßnahmen seitens des Staates.
Die Charakterisierungen der „Wachtturm,- Bibel- und Traktat-Gesellschaft“ (WTG) -Organisation Zeugen Jehova“ unterscheiden sich also im Laufe der Jahre. So bezeichnet die
Kurzauskunft von 1984 42 die WTG mit der Hauptleitung in Brooklyn, New York/USA als „amerikanisches Verlagsunternehmen für [die] Herstellung und [den] Vertrieb religiöser Schriften und [für die] Leitung der internationalen Organisation „Zeugen Jehova“ “. Die
Hauptleitung bestehe aus „Aktionären mit einem Präsidenten an der Spitze“. Diese Zentrale lenke die „Untergrundtätigkeit mit allen ihren staatsfeindlichen, konspirativen und kriminellen Verhaltensweisen“ seitens ihrer Mitglieder, welche „zu einem total religiös motivierten Pazifismus erzogen“ werden. Bedingt durch die damit verbundenen Inhaftierungen wegen Wehrdienstverweigerung „stellt sich die WTG als eine Organisation von Märtyrern dar“. Wichtig für die Staatsorgane der DDR ist, dass die WTG eine „antidemokratische, antikommunistische gesellschaftsfeindliche Institution“ sei, die aktiv und passiv Widerstand ausübe. Dazu zählen u. a. die „Verhinderung sozialistischer Bewusstseinsbildung bei [...] Jugendlichen, Kampf gegen die deutsch-sowjetische
Freundschaft, Verweigerung von Wehr- und Wehrersatzdienst, Kampf gegen die Teilnahme an Wahlen [...], Behinderung höherer Schul- und Weiterbildung unter Jugendlichen,
Missachtung entsprechender Menschenrechte, Verbreitung von Wissenschaftsfeindlichkeit und Aberglauben bis hin zur Negierung von Elternpflichten zur Rettung des Lebens eigener Kinder durch Verweigerung von Bluttransfusionen, [...] und Verbreitung von Furcht,
Unsicherheit, Existenz- und Zukunftsangst bürgerlich-kapitalistischen Ursprungs in der sozialistischen Gesellschaft“. Seit der Errichtung der Europazentrale in Selters wäre die WTG um die Verstärkung ihres Einflusses auf die sozialistischen Staaten bemüht. Zum Hauptinhalt ihrer Lehre zählt das MfS die „permanente Voraussage des „Weltuntergangs“ und des sich daran anschließenden „1000jährigen Königreichs Gottes“ auf Erden“. Die Gesamtproduktion ihrer Schriften belief sich 1980 auf 659,721.045 Exemplare für 2,652.323 Mitglieder in 205 Ländern. Neben der DDR sei die Organisation in 28 weiteren Ländern verboten.
41 Das MfS befürchtete nach der Legalisierung der ZJ Mitte der 80er in der VR Polen massive Spionageakte.
42 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 02221, Bd. 1, S. 12 f.
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In der Kurzbeschreibung vom Januar 1989 findet sich eben dieser Grundtenor wieder, teils im gleichen Wortlaut. Zusätzlich erfolgt hier eine genaue Auflistung des Aufbaus der WTG-Leitung mit den Namen der Verantwortlichen der einzelnen Bereiche. Hinzu kommt der Hinweis, daß das „Außenamt der Hauptleitung“ von Don Alden Adams geleitet wird, welches „eng mit dem USA-Außenministerium“ zusammenarbeitet und durch dieses auch auf
internationaler Ebene unterstützt wird. 43 Auf inzwischen 3 Mio. Mitglieder angewachsen, stellt die WTG für das MfS weiterhin eine reale Bedrohung dar. Eine regelmäßige Weiterleitung von Instruktionen an die ZJ in der DDR erfolge mittels nachrichtendienstlicher Methoden durch das Ostbüro in Selters in der BRD, welches wiederum in direkter Rechenschaft zum Hauptbüro in Brooklyn steht. Der Zentrale in Selters wird zudem ein „abgestimmtes Vorgehen mit den Abwehrorganen der BRD“ eingeräumt.
Die Zahlen zeigen, daß das MfS einen wichtigen Kontakt innerhalb der westdeutschen WTG-Zentrale besaß. 177 dieser 205 Länder hatten die ZJ nicht auf ihrer Verbotsliste stehen. 44 Die „Behinderung der höheren Schulbildung“ verhöhnt die Betroffenen; sie resultiert aus der Verweigerung des Wehrkundeunterrichts, dessen logische Konsequenz auf staatlicher Seite der Ausschluß von der EOS oder dem Studium war. Die Sanktionen im Bezug auf höhere Bildung kamen in der DDR zumeist nicht von Seiten der ZJ.
Drei Jahrzehnte früher war der Ton ungleich schärfer. In einem Schreiben vom 04. September
1950 heißt der Generalstaatsanwalt 45 die Handlungen der ZJ als „gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichtet“ und möchte sie als „neo-
faschistische Tätigkeit“ betrachten und „in jedem Fall im beschleunigten Verfahren zur
Aburteilung“ bringen. 46 Der Brief wurde wenige Tage nach der am 30. August 1950 erfolgten Stürmung der Magdeburger WTG-Zentrale an die Oberstaatsanwälte der Bezirke verschickt. Bis zum Jahr 1967 war der Konflikt mit der Volkspolizei oft mit mehrjährigen Haftstrafen
verbunden; in den Prozessen 1950 wurden sogar lebenslängliche Urteile verstreckt. 47
43 BStU MfS, HA XX/4 79, Bd. 1, 10.
44 In Russland ist die WTG bis heute verboten.
45 Unterzeichnet wurde er in Vertretung von Oberstaatsanwalt Rodewald.
46 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 7, S. 2.
47 Deren Begnadigung erfolgte 1965/66.
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Das Verbot der WTG erfolgte am 31. August 1950, die Organisation selbst rechnete erst mit
einem Termin im Oktober. 48 Der von dem Innenminister Dr. Steinhoff ausgestellte Befehl 132/50 vom 1. September an die Volkspolizei enthält den Hinweis, „dass hier nicht gegen eine religiöse Gemeinschaft oder Sekte vorgegangen wird, sondern [...] gegen Feinde der
Verfassung und der bestehenden Gesetze, die sich unter einem religiösen Mantel
verbergen“. 49
In dem offiziellen Schreiben von Steinhoff an die WTG in Magdeburg wird das Verbot der Gesellschaft ähnlich begründet. Die letzten 10 Monate hätten „klar bewiesen, dass [die ZJ
den] Namen einer Religionsgemeinschaft fortgesetzt für verfassungswidrige Zwecke missbrauchen“. Sie hätten „eine systematische Hetze gegen die bestehende demokratische Ordnung und deren Gesetze unter den Deckmantel religiöser Veranstaltungen betrieben. Außerdem haben sie fortlaufend illegales Schriftenmaterial eingeführt und verbreitet, dessen Inhalt sowohl gegen die Verfassung [...] als auch gegen die Bestrebungen zur Erhaltung des Friedens verstößt. Gleichzeitig [sei] festgestellt, dass die „Zeugen Jehovas“ dem Spionagedienst einer imperialistischen Macht dienstbar sind“. 50
So absurd die Vorwürfe heute klingen, so real waren sie in den Augen der damaligen Staatsorgane. Die Vorlagen lieferten die Ausgaben der regelmäßig erscheinenden Zeitschrift ‚Wachtturm’, deren beschlagnahmte Exemplare dem MfS zur Argumentation dienten und eben jene Briefe Erich Frosts.
48 Wahrscheinlich wegen der am 15. Oktober 1950 stattfindenden Wahlen. So wurden zumindest nach „Stromer“ die Mitglieder benachrichtigt.
49 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 7, S. 4 f.
50 BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 7, S. 6.
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2.6 Unter Beobachtung
Um es gleich vorwegzunehmen: Die Beobachtung der ZJ durch das MfS war für eine kleine Religionsgemeinschaft selbst für die damaligen Verhältnisse unangemessen hoch. Den letzten Akteneintrag konnte ich noch für den Dezember 1989 verzeichnen, also n a c h dem Fall der Mauer. Wurde der in den 50er und 60er Jahren erhobene Vorwurf der Spionage für die
imperialen Mächte zwar später nicht mehr vor Gericht verhandelt, 51 so zieht sich die Behauptung, dass die WTG als eine rein politisch-subversive Organisation im Auftrage der kapitalistischen Mächte arbeitet, durch die Jahrzehnte. Dies soll im Folgenden an den mir vorliegenden Akten aus den 80er Jahren näher erläutert werden.
Die mir vorliegende, umfassende Beschreibung der ZJ-Gemeinschaft wird sehr wahrscheinlich im Kontext zu den Überlegungen einer Legalisierung der WTG in der DDR in Zusammenhang stehen. Auf fünfzehn Seiten erläutert ein ehemaliges Mitglied ausführlich,
warum an der bisherigen Politik festzuhalten sei. 52 Die Bibelzitate und umfassenden Einblicke offenbaren auch hier wieder die Zusammenarbeit des MfS mit IMs innerhalb und außerhalb der WTG; auch wird auf „unsere CV-Zeitschrift“ verwiesen. So sieht der Autor in den ZJ zwar eine „religiöse Minderheit“, die jedoch „keine echte neutestamentliche christliche Gemeinschaft“ sei. In ihrem „subjektiven Selbstverständnis“ wären die Anhänger eine „sog. endzeitliche Gemeinschaft“, die „in Missbrauch der Worte Jesu“ ein Gottesreich auf Erden verkünde. „Die Errettungsbedingung bestehe in einem entsprechenden religiösen und politischen Verhalten, andernfalls eben die Vernichtung drohe.“ Für den Verfasser des Berichts stellt dies neben der antikirchlichen, antisozialen, antidemokratischen und antikommunistischen Haltung auch den Fakt einer „Art Erpressung gläubiger Menschen mit Todesdrohung“ dar. Die WTG nennt er einen „US-amerikanische[n] Medienkonzern“, dessen Gremien, die „eigentliche Machtgruppe“, die Gläubigen „diktatorisch, autoritär, jede Kritik unterdrückend“ leitet und dies als „theokratisch“ bezeichnet. Da der Glauben an die WTG-Organisation als „Werkzeug Gottes“ für die ZJ über dem Glauben an Gott stünde, ergibt sich die Konsequenz, eben dieses Vertrauen zu erschüttern, ehe ein Anhänger „einen anderen christlichen Weg gehen kann“.
Der Autor sieht in dem einzelnen ZJ eher einen „Kolporteur“, einen „Ausführenden“ des leitenden Gremiums und vermisst Märtyrer in den Reihen der Hauptverantwortlichen.
51 Er stand jedoch weiterhin im Raum und wurde untersucht.
52 BStU MfS, HA XX/4 79, Bd. 1, 43-57. (Artikel datiert vom 24.04.1987)
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Wiederholt wird darauf hingewiesen, dass der Endzeitglaube das stete Element der Gläubigen sei, sie würden einer Art „Krisenreligion“ anhängen. Verschiedene Diskrepanzen gegenüber dem Christentum werden aufgezählt, um den Standpunkt zu untermauern, es mit einer Gemeinschaft unchristlichen Charakters zu tun zu haben, die „die Bibel insgesamt vergewaltigt“. „Scharlatane“ und „Gaukler“ mit „ganz anderen Absichten“ seien in der WTG am Werk, deren „bedauernswerte Opfer die ZJ als ihre Kolporteure“ sind. Daß laut der Lehre der Bibelforscher „alle Andersdenkenden“ nur „vernichtungswürdig“ sind, vergleicht der Verfasser mit der „faschistischen KZ-Vernichtungspraxis“.
Die Verweigerung jeglicher politischer Anteilnahme sieht er im Zusammenhang mit dem Bericht der Trilateralen Kommission, „der sog. Schattenregierung der drei kapitalistischen Machtkomplexe USA, Westeuropa und Japan“, demnach das „wirksame Operieren eines demokratischen, politischen Systems“ in gewissen Maße „Apathie und Nichtbeteiligung einiger Personen und Gruppen“ verlangt, um eben eine Demokratie zu befähigen, „wirksam
zu funktionieren“. 53 Den Kampf der WTG gegen den Kommunismus wird in der Tatsache Ausdruck verliehen, daß das „Hauptbüro in Brooklyn [...] durch einen Beauftragten direkt mit dem US-Außenministerium in Washington verbunden [ist]“. Die direkte Verbindung zum
Weißen Haus wird in dem Besuch des ZJ Michael Jackson beim Präsidenten Ronald Reagon gesehen.
53 The Crisis of Democracy 1975.
20
3 Resumée:
Die WTG hatte in ihrer bestehenden Organisation nie eine wirkliche Chance, sich in den sozialistischen Ländern zu etablieren. Die Unvereinbarkeit zwischen kommunistischen Machtstrukturen und dem theokratischen System der ZJ ist unverkennbar und musste zwangsläufig zu Konflikten mit dem Staatsapparat führen. Nur eine klare Absage an die kommunistischen Systeme ließ die demokratiefeindliche Organisation in den USA die 50er und 60er Jahre in der heißesten Phase des Kalten Krieges unbeschadet überstehen. Ihre Internationalität ermöglichte es zudem, den Informationsfluß aus den recht gut abgeschotteten Ostblockstaaten in die westliche Welt und auch umgekehrt zu unterstützen. Die wegen Spionage verurteilten Zeugen der DDR werden mit Sicherheit keine Agenten der „kapitalistisch-imperialistischen Mächte“ gewesen sein, inwiefern sie aber über die Konsequenzen der Weitergabe ihrer Informationen und Berichte Bescheid wussten, müsste anderweitig geklärt werden. Es ist davon auszugehen, daß die Rechenschaftsberichte auch einen Zweck außerhalb der organisationsinternen Statistiken erfüllten. Hinzu kommt, dass sich die Aussagen der ZJ vor den staatlichen Institutionen nicht mit den Informationen decken, die das MfS aus dem Publikationen der WTG gesammelt hat. Einen
wichtigen Beitrag hierzu spielt die empfohlene Anwendung der „Theokratischen Kriegslist“. 54 Die Befürchtung der Staatssicherheitsorgane, dass die ZJ im religiösen Gewand konkrete politische Subversion betreiben, war mehr als gegeben und wurde durch illegale Literatureinschleusungen und konspirative Treffen bis zum Zeitpunkt der Auflösung des MfS aufrechterhalten.
Das MfS wird über die Fülle der gesammelten Informationen seine Realitätsbezogenheit verloren haben, nicht nur in Bezug auf die ZJ. Grundsätzlich unterstellte man jedem der Gläubigen, im aktiven Sinne das sozialistische System boykottieren und unterminieren zu wollen. Die Vorwürfe gegen die WTG wurden aus deren gesamten Schrifttum gesammelt, das wohl nur die wenigsten Anhänger komplett gesichtet haben konnten, zum einen aufgrund des Einfuhrverbotes und zum anderen, weil nicht wenige von dem MfS zitierten Inhalte nicht mehr zur Lehre hinzugezogen und somit auch nicht mehr ausgegeben wurden.
54 http://datei.sektenausstieg.net/literatur/ThKrieg.pdf
21
Anhang 1: Gebräuchlichste Abkürzungen:
AO Anordnung AOP Archivierter Operativer Vorgang AOPK Archivierte operative Personenkontrolle AP Allgemeine Personalablage AU Archivierter Untersuchungsvorgang BD Bezirksdiener BS Bausoldat DA Dienstanweisung, Deckadresse DV Dienstvorschrift FIM FührungsIM FO Feindorganisation, Führungsoffizier FZ Feindzentrale GI Geheimer Informator GM Geheimer Mitarbeiter GV Gruppenvorgang GVS Geheime Verschlusssache HIM Hauptamtlicher IM HA Hauptabteilung IM Inoffizieller Mitarbeiter IME IM in besonderen Einsatz IMF IM mit Feindberührung IMV IM im Vorlauf KO Konspiratives Objekt OM Operativer Mitarbeiter, operatives Material OPK Operative Personenkontrolle OSV Ordnungsstrafverfügen OWG Ordnungswidrigkeitsgesetz OV Operativvorgang PKZ Personenkennzahl SBZ Sowjetische Besatzungszone TOV Teil-OV eines ZOV UV Untersuchungsvorgang VO Verordnung VS Verschlusssache WDV Wehrdienstverweigerer ZOV Zentraler OV
22
Literatur- und Quellenverzeichnis
Die MfS-Akten:
BStU MfS, BV Lpz., ‚AOP’ 3819/92, Bd. 1, 225-228.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00172, Bd. 1, 13 f.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 3, 2 f.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 5, 76-83.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 7, 2-4, 6, 12-23.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00174, Bd. 9, 2-15.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00175, Bd. 1, 2-5.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00175, Bd. 2, 3-10.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00175, Bd. 4, 3 f.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 00175, Bd. 9, 44 f.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 01738, Bd. 2, 60-65.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 01738, Bd. 3, 44 f.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 02110, Bd. 1, 2-8, 10-13.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 02110, Bd. 2, 3, 15 f.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 02221, Bd. 1, 1 f., 4-6, 12 f., 21 f., 34-36, 45-51, 70-73.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 175, Bd. 9, 2-5.
BStU MfS, BV Lpz., Abt. XX, 176, Bd. 1, 7 f.
BStU MfS, BV Lpz., AGMS 14/90, Bd. 1, 44 f.
BStU MfS, BV Lpz., AIM 194/92, T.T, Bd. 1, 6-10, 13-23, 31-33, 60-63, 77, 92-100, 110-113, 123 f., 139-150, 165 f., 188, 193-197, 200, 202, 206, 234-236, 238-242.
BStU MfS, BV Lpz., AIM 332/90, Bd. 1, 148-150.
BStU MfS, BV Lpz., AIM 7/90, Bd. 1, 15-18, 40 f., 63.
BStU MfS, BV Lpz., KD Eilenburg 00009, Bd. 14, 103-120.
BStU MfS, BV Lpz., KD Geithain 00216, Bd. 1, 1 f.
24
BStU MfS, BV Lpz., Leitung 01058, Bd. 2, 8 f.
BStU MfS, HA XX / AKG 82, Bd. 1, 2-6.
BStU MfS, HA XX/4 1374, Bd. 1, 100-102.
BStU MfS, HA XX/4 1962, Bd. 1, 63-65, 84-89.
BStU MfS, HA XX/4 44, Bd. 1, 2f.
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http://www.chbeck.de/downloads/Leseprobe_Zuflucht%20DDR.pdf (MID)
26
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Juliane Eichentopf, 2010, Staatliche Repression und religiöse Verweigerung: Das Verhältnis zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und den Zeugen Jehovas im mitteldeutschen Raum an ausgewählten Beispielen, München, GRIN Verlag GmbH
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