I. Inhaltsverzeichnis
II. Abkürzungsverzeichnis II
III. Glossar V
IV. Abbildungsverzeichnis XI
1. Einleitung 1
2. Die Solvency II-Richtlinie 2
2.1 Paradigmenwechsel durch Solvency II 2
2.2 Rechtssetzung von Solvency II 3
2.3 Das 3-Säulen-Konzept von Solvency II 4
3. Transparenz- und Offenlegungsvorschriften nach Solvency II 6
3.1 Grundprinzipien 6
3.2 Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit (SFCR) 8
3.3 Berichterstattung gegenüber der Aufsichtsbehörde (RTS) 11
4. Schlussbemerkung 14
Anhang 16
Literaturverzeichnis 48
I
II. Abkürzungsverzeichnis
A
Art. Artikel
B
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
bspw. beispielsweise
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
C
CEIOPS Committee of European Insurance and Occupational Pensions
D
d.h. das heißt
E
etc. et cetera
EU Europäische Union
F
FSA Financial Services Authority
G gem. gemäß ggf. gegebenenfalls ggü. gegenüber
II
I
IAIS International Association of Insurance Supervisors
IASB International Accounting Standards Board
i.d.R. in der Regel
IFRS International Financial Reporting Standards
inkl. inklusive
ISKS Internes Steuerungs- und Kontrollsystem
IWF Internationaler Währungsfonds
M
MaRisk (VA) Mindestanforderung an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen
MCR Minimum Capital Requirement
O
ORSA Own Risk and Solvency Assessment
R
RM Risikomanagement
RTS Report to Supervisors
S
S. Seite
SCR Solvency Capital Requirement
SFCR Solvency and Financial Condition Report
SRP Supervisory Review Process
III
U
u.a. unter anderem
V
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
VU Versicherungsunternehmen
IV
III. Glossar
A
Ablauforganisation
Die Ablauforganisation ist „der räumlich-zeitliche Aspekt einer Organisation (…), (d)essen Ziel ist eine strukturierte Gestaltung der Arbeitsprozesse“ 1 .
Asset-Liability-Mismatch-Risiko
„Unter dem Risiko aus Asset Liability Mismatch versteht man die fehlende betragsmäßige oder zeitliche Übereinstimmung der versicherungstechnischen Verpflichtungen mit den zu deren Deckung dienenden Aktivposten“ 2 .
Aufbauorganisation
Unter der Aufbauorganisation versteht man „(d)as statistische System der organisatorischen Einheit eines Unternehmens (…). Die Elemente einer Organisation inkl. deren Beziehungen sollten so strukturiert werden, indem die Aufgaben auf verschiedene Organisationseinheiten verteilt werden“ 3 .
I
International Association of Insurance Supervisors (IAIS)
„Die 1994 gegründete internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors -IAIS) repräsentiert ca. 190 Versicherungsaufsichtsbehörden (Members) aus mehr als 140 Ländern und ca. 120 Organisationen mit Beobachterstatus (Observers). Dies entspricht ca. 97% des internationalen Versicherungsmarktes bezogen auf das Prämienvolumen. (…) Die IAIS versteht sich in erster Linie als weltweiter Standardsetter im Bereich der Versicherungsaufsicht und kommt dieser Aufgabe durch die Entwicklung und Verabschiedung von fachspezifischen Principles, Standards und Guidance Papers nach. Deren Umsetzung und Einhaltung in nationales Recht können den IAIS Mitgliedern nur empfohlen werden, da IAIS Papiere keinen rechtsverbindlichen Charakter haben. Jedoch sind insbesondere Principles und Standards von erheblicher politischer Bedeutung: sie werden von internationalen Organisationen wie beispielsweise dem (I)nternationalen (W)ährungsfonds IWF als Prüfungsmaßstab zur Beurteilung der Stabilität nationaler und internationaler Finanzmärkte herangezogen.
1 Romeike, Frank (2004): Lexikon Risikomanagement - 1000 Begriffe rund ums Risiko-Management nach-
schlagen, verstehen, anwenden; 1. Auflage, Wiley VCH GmbH & Co.KGaA, S. 7.
2 RiskNET, Asset Liability Mismatch,
http://www.risknet.de/Glossar.93.0.html?&tx_simpleglossar_pi1[headerList]=A&tx_simpleglossar_pi1[showUi
d]=270.
3 Romeike, Frank (2004), S. 11.
V
Weitere Ziele der IAIS sind die Förderung der weltweiten Kooperation zwischen den Versicherungsaufsichtsbehörden und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitglieder im Bereich der Aufsichtstheorie und -praxis. Von den Weiterbildungsmaßnahmen profitieren insbesondere Schwellenländer. Sie werden vorrangig in den Bereichen Kapitalanlageprüfung, Solvabilitätskontrolle, Anwendung von Stresstests und Nutzung von aktuariellen Verfahren zur Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen ausgebildet. Daneben umfassen die Schulungen u.a. die Bereiche Zulassung von Versicherungsunternehmen und Eingriffsbefugnisse im Krisenfall“ 4 .
International Accounting Standards Board (IASB)
„Das International Accounting Standards Board (IASB) ist ein unabhängiges Standardisierungs-Gremium und hat die Aufgabe, im öffentlichen Interesse einen einzigen Satz von qualitativen und verständlichen Rechnungslegungs-Standards für die Finanzberichterstattung zu entwickeln - die „International Financial Reporting Standards“ (IFRS)“ 5 .
K
Konzentrationsrisiko
„Das Konzentrationsrisiko entsteht, wenn Finanzinvestitionen mit einer geringen Anzahl an verschiedenen Vertragspartien abgeschlossen werden. Der Ausfall ei-ner dieser wenigen Parteien verursacht dann einen hohen Verlust. Durch Streuung der Finanzanlagen über eine große Zahl voneinander unabhängigen Geschäfts-partnern kann dieses Risiko minimiert werden“ 6 .
Kreditrisiko
„Das Risiko des finanziellen Verlustes (..), wenn ein Darlehensnehmer seinen Zahlungspflichten (Zins- und Tilgungsleistungen) gegenüber dem Kreditgeber nicht mehr nachkommen kann. (…) Zum Kreditrisiko gehören sowohl das Abwicklungsrisiko als auch das Vorleistungswagnis“ 7 .
L
Liquiditätsrisiko
„Grundsätzlich umfasst das Liquiditätsrisiko die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die einzelnen Institute differenzieren dabei die folgenden Ausgestaltungen dieses Risikos:
4 BaFin, IAIS,
http://www.bafin.de/DE/BaFin/Internationales/InternationaleZusammenarbeit/IAIS/iais__node.htht?__nnn=true.
5 Finanz-lexikon.de, International Accounting Standards Board (IASB), http://www.finanz-
lexikon.de/international%20accounting%20standards%20board%20(iasb)%20_2316.html.
6 Kändler, Thorsten (2008): IT-gestützte Umsetzung von Risikorichtlinien; in: Keuper, Frank/ Neumann, Fritz
(Hrsg.): Finance Transformation - Strategien, Konzepte und Instrumente; 1. Auflage, Gabler, S. 159 - 174, S.
161.
7 Finanz-Lexikon, Kreditrisiko, http://www.finanz-lexikon.de/kreditrisiko_3316.html.
VI
(D)as Liquiditätsrisiko im engeren Sinn (e)ntspricht (d)em Zahlungsunfähigkeitsrisiko, (a)lso (d)er Gefahr, dass den gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen undansprüchen nicht mehr entsprochen werden kann. (D)as Liquiditätsrisiko im weiteren Sinn (e)ntspricht (z)um (e)inen (d)em (..) Refinanzierungsrisiko, (a)lso (d)er Gefahr, dass zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können. (Z)um (a)nderen (e)ntspricht (e)s (d)em (..) Marktliquiditätsrisiko, (s)prich (d)er Gefahr, Liquidation von Vermögenswerten auf Grund unvorhersehbarer Marktgegebenheiten (n)ur zu ungünstigen Konditionen realisieren zu können“ 8 .
M
Marktrisiko
„Risiken, die sich daraus ergeben, dass sich die Zinsen und/oder Devisenkurse nicht so entwickeln, wie erwartet“ 9 .
O
Operationelles Risiko
„Gefahr von Verlusten (..), die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken“ 10 .
P
Proportionalitätsprinzip
„Dies besagt, dass künftige Solvabilitätsanforderungen der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Risiken entsprechen, die mit der Tätigkeit des Unternehmens einhergehen“ 11 .
S
Sharma Report
„Der Bericht einer Arbeitsgruppe der Konferenz europäischer Versicherungsaufsichtsbehörden (..), wurde unter dem Namen seines Vorsitzenden und Präsidenten der britischen Finanzaufsicht (FSA), Paul Sharma, als „Sharma-Report“ in einer vorläufigen Version im Oktober
8 Finanz-Lexikon, Liquiditätsrisiko, http://www.finanz-lexikon.de/liquiditaetsrisiko_3432.html.
9 RiskNET, Marktrisiko,
http://www.risknet.de/Glossar.93.0.html?&tx_simpleglossar_pi1[headerList]=M&tx_simpleglossas_pi1[showUi
d]=183.
10 RiskNET, Operationelles Risiko,
http://www.risknet.de/Glossar.93.0.html?&tx_simpleglossar_pi1[headerList]=O&tx_simpleglossar_pi1[showUi
d]=271.
11 MünchenerRück (2008), Beratung über die Rahmenrichtlinie zu Solvency II und globale Entwicklungen,
http://www.munichre.com/publications/302-05831_de.pdf.
VII
2002 (Endversion vom Januar 2003) vorgelegt. Wesentliches Ziel der Arbeitsgruppe war es, die konkrete Aufsichtserfahrung der Gruppenmitglieder zu berücksichtigen. Auf diese Weise wurde sehr umfangreiches empirisches Material über aufsichtspraktisch relevante Probleme der europäischen Versicherer zusammengetragen („best practice“). Ausgangspunkt für die Risikoanalyse waren daher konkrete Fälle von in Schwierigkeiten geratenen Versicherungsunternehmen. Anschließend wurde das aufsichtsrechtlich verfügbare Instrumentarium systematisch dargestellt und kritisch analysiert. Die bedeutendste Schlussfolgerung des Berichts ist wohl, dass ein angemessenes Aufsichtssystem eine Vielzahl von Instrumenten benötigt, die eine stärkere Differenzierung der Interventionsschwellen der Aufsicht in Abhängigkeit von den finanziellen Merk-malen des Versicherers ermöglichen (z.B. frühzeitiges ursachenbezogenes Ein-greifen, umfassende Eingriffsrechte zur Krisenbewältigung bei manifestierten Schwierigkeiten)“ 12 .
V
Versicherungstechnisches Risiko
„Neben dem allgemeinen unternehmerischen Risiko besteht für ein Versicherungsunternehmen die Gefahr, dass in einem bestimmten Zeitraum der Gesamtschaden (des Gesamtbestandes / Teilbestandes) die Summe der zur Verfügung stehenden Gesamtprämien (inkl. Sicherheitsmittel) übersteigt. Das versicherungstechnische Risiko wird weiter unterteilt in das Zufalls-, Änderungs- und das Irrtumsrisiko“ 13 .
W
Wesentlichkeitsgrundsatz
„Im International Accounting Standards Board’s (IASB) ist die Wesentlichkeit von Informationen so definiert, als dass das Weglassen bzw. die fehlerhafte Darstellung einer Information bei wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern, die diese Informationen als Basis ihrer Entscheidungen nehmen, beeinflussen kann. Die Wesentlichkeit hängt dabei von der Größe der Information bzw. der fehlerhaften Beurteilung ab. Demnach ist die Wesentlichkeit die Schwelle, an der entschieden wird, ob eine Information wichtig ist oder auch unbedenklich weggelassen werden kann“ 14 .
12 Schradin, Heinrich R./ Pohl, Barbara/ Koch, Oliver, Herausforderungen für die Lebensversicherung in
Deutschland, http://www.ivk.uni-koeln.de/download/mitteilungen/m2_2006.pdf, S. 62 f..
13 RiskNET, Versicherungstechnisches Risiko,
http://www.risknet.de/Glossar.93.0.html?&tx_simpleglossar_pi1[headerList]=V&tx_simpleglossar_pi1[showUi
d]=20.
14 Finanzlexikon, Wesentlichkeit, http://www.finanz-lexikon.de/wesentlichkeit_3979.html.
VIII
IV. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das 3-Säulen-Konzept von Solvency II .......................................... 4
Abbildung 2: Informationen an die Aufsichtsbehörde ........................................... 6
Abbildung 3: Wesentliche Änderungen im RTS ................................................. 16
Abbildung 4: Struktur des RTS ............................................................................ 17
Abbildung 5: Struktur des SFCR ......................................................................... 19
Abbildung 6: Anzeigepflichten gegenüber der BaFin und Änderungserwartungen nach
Solvency II .................................................................................................... 21
IX
1. Einleitung
Versicherungsgesellschaften nehmen durch ihre Rolle als „Kapitalsammelbecken der Gesellschaft“ eine Schlüsselfunktion im gesamtwirtschaftlichen Prozess ein. Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit sind sie einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Daher ist eine Regulierung durch den Staat sinnvoll und auch erforderlich, um ihre Funktion als Risikoträger und Finanzier der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Der Staat greift durch Regelungen ein, um Insolvenzen der Finanzdienstleister zu vereiteln und den Verbraucher vor Verlusten zu schützen und um sein Vertrauen in das Finanzsystem aufrechtzuerhalten.
Die in diesem Zusammenhang entwickelte Solvency II-Richtlinie soll zu einheitlichen Regelungen innerhalb der EU beitragen und Versicherungsunternehmen zu einer risikobewussten Unternehmensführung veranlassen. Der Schutz der Versicherungsnehmer steht hierbei im Vordergrund, sekundär gilt das Ziel der Stabilität der Finanzmärkte.
Im zweiten Kapitel wird zunächst allgemein auf die Solvency II-Richtlinie eingegangen. Nach einer Erläuterung des durchzogenen Paradigmenwechsels folgen eine Darstellung des Rechtssetzungsverfahrens, welches die Richtlinie durchlaufen hat, bzw. noch durchlaufen wird, und schließlich die Veranschaulichung der 3-Säulen-Struktur, auf der Solvency II basiert. Schwerpunkt dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Solvenzberichtspflichten zu verschaffen und aufzuzeigen wie diese in die Solvency II-Richtlinie integriert sind. Daher befasst sich das gesamte dritte Kapitel mit der Berichterstattung. Nach Klärung der Grundprinzipien folgt eine schwerpunktmäßige Darstellung der Berichtspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und denen gegenüber der Allgemeinheit.
Intention der Informations- und Publikationspflichten ist es, zu einer Harmonisierung auf EU-Ebene beizutragen und Konvergenz zwischen Banken und der Assekuranz zu schaffen. Durch angemessene Berichtspflichten soll die nötige Transparenz gewährleistet und eine Vergleichbarkeit zwischen den Versicherungsunternehmen ermöglicht werden.
1
2. Die Solvency II-Richtlinie
2.1 Paradigmenwechsel durch Solvency II
Im Zuge der Globalisierung und den damit verbundenen Veränderungen nationaler und internationaler Finanzmärkte haben sich neue und veränderte Risiken für die Finanzdienstleistungsbranche ergeben. Zunehmende Konkurrenzen zwischen Banken und Versicherungen auf denselben Märkten mit identischen oder zumindest ähnlichen Produkten verschärfen die Lage zusehends.
Die Veränderungen des Finanzsystems haben dazu geführt, dass die gegenwärtigen Vorschriften von Solvency I nicht mehr zeitgemäß sind. Mangelnde Risikosensitivität der rein quantitativen Ansätze der Eigenmittelunterlegung führen dazu, dass die individuelle Risikosituation des jeweiligen Unternehmens nicht angemessen berücksichtigt wird. Zudem mangelt es an Anreizen für die Implementierung eines angemessenen Risikomanagements (RMs). 15 Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Grundlage einer nationalen Rechnungslegung im Zusammenhang mit der zunehmenden Globalisierung nicht mehr als angemessen gelten kann und andere Aufsichtssysteme vergleichsweise fortschrittlicher sind. 16
Die Modernisierung durch Solvency II führt zu einer adäquaten Berücksichtigung der individuellen Risikosituation eines Unternehmens sowohl hinsichtlich der regulatorischer Anforderungen als auch im Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Prüfung. „Wesensart (nature), Umfang (scale) und Komplexität (complexity) der Risiken“ 17 sind hierbei maßgeblich. 18 Die Forderungen nach einheitlichen Solvabilitätsvorschriften zwischen den Ländern, einem risikoadäquaten Aufsichtssystem, einer risikobewussten Unternehmensführung und weitestgehend einheitlichen Regularien zwischen Banken und Versicherungen (nach dem Grundsatz „level the playing field“ 19 ) werden durch Solvency II berücksichtigt und tragen zu größerer Sicherheit des Weltfinanzsystems bei. 20
15 Vgl. Schubert, Dr. Thomas (2009): Solvency II im Überblick - Kernpunkte und Herausforderungen für die
deutsche Versicherungswirtschaft, http://www.versicherungswissenschaft-berlin.de/downloads/Schubert_v4.pdf,
S. 3.
16 Vgl. Schubert, Dr. Thomas (2009), S. 3.
17 . Steria Mummert Consulting (o.J.), Neue Herausforderungen für Versicherungsunternehmen durch Solvency
II, http://www.steria-mummert-consulting.de/documents/5000/A3_111_1002_INS_d_Herausford_Solvency_II_screen.pdf ,S. 1.
18 Vgl. Steria Mummert Consulting (o.J.) , S. 1.
19 Romeike, Frank/ Müller-Reichart, Matthias (2008): Risikomanagement in Versicherungsunternehmen: Grund-
lagen, Methoden, Checklisten und Implementierung; 2. Auflage, Wiley-VCH GmbH & Co. KGaA, S. 126.
20 Vgl. Romeike, Frank/ Müller-Reichart, Matthias (2008), S. 126 f.
2
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Sina Krenzer, 2010, Solvenzberichterstattung nach den neuen Vorschriften von Solvency II, München, GRIN Verlag GmbH
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