Diese Betrachtung soll das Kapitel 19 des von dem römischen Schriftsteller und Politiker Marcus Tullius Cicero verfassten Werkes De legibus textkritisch untersuchen. Dieses philosophische Schriftstück besteht aus drei Büchern und entstand wohl in der Mitte des 1. Jh. v. Christus. Cicero handelt darin seine Vorstellungen über die Gesetze und Rechte in der römischen res publica ab. Im dritten Buch nun schreibt er über die Magistrate, also die römischen Staatsbeamten.
Blick ins Buch
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